Die Erzeugung von Medikamenten-Aerosolen für die oberen Atemwege kann auf unterschiedliche Weise erfolgen: Druckluftgetriebene Düsenvernebler für die Behandlung der oberen Luftwege bestehen aus einem elektrischen Grundgerät mit Kompressor und dem eigentlichen Vernebler mit Maske. Die verwendeten Membran- oder Pendelkolbenkompressoren sind so konstruiert, dass sie wartungsfrei sind und die Druckluft nicht mit Schmierstoffen in Kontakt kommt. Die erzeugte Druckluft wird mit einem Schlauch auf den Vernebler übertragen. Auf Knopfdruck tritt die Druckluft über eine Düse aus und reißt aufgrund des dadurch entstehenden Unterdrucks Flüssigkeitsteilchen mit sich. Dampfgetriebene Düsenvernebler arbeiten nach dem Prinzip des Wasserkessels. Der unter Druck stehende Wasserdampf tritt über ein Düsensystem aus, wobei er Inhalationslösungen ansaugt und zerstäubt. Ultraschallvernebler erzeugen elektrische Hochfrequenzschwingungen im MHz-Bereich und setzen diese mit Hilfe von Piezo-Keramik-Platten in mechanische Ultraschallschwingungen um. Diese werden auf die Oberfläche der Verneblerflüssigkeit fokussiert, sodass sie ähnlich wie beim Kochen in Wallung gerät und Tröpfchen als Nebel freigesetzt werden. Bei der Behandlung der oberen Luftwege atmet die Versicherte oder der Versicherte das Aerosol über eine Nasenmaske ein. Die Ultraschallfrequenz, die einen Einfluss auf das Aerosol hat (mit höherer Frequenz wird der durchschnittliche Teilchendurchmesser kleiner und die Nebeldichte steigt), ist konstruktiv vorgegeben. Die Verneblerleistung ist über die elektrische Hochfrequenzleistung dosierbar. Diese Geräte sind für einen Wiedereinsatz bei weiteren Versicherten geeignet.
Code: 14.24.02.0000
Codesystem: http://metadata.gerontonet.org/namingsystem/hilfsmittelnummer
Online Status
nicht besetzt
Indikation
Funktionelle und/oder strukturelle Schädigung der oberen Atemwege bei Atemwegserkrankungen (z. B. chronische Sinusitis, chronische Rhinitis, Schleimhautentzündungen, nach Bestrahlungen im HNO-Bereich, nach Operationen im HNO-Bereich) - Zur Applikation von Medikamenten Der verordnete Vernebler muss laut Fachinformation des Medikaments für dessen Applikation geeignet sein. Die Versicherte oder der Versicherte bzw. die Hilfs-/Pflegeperson ist in die korrekte Inhalationstechnik und die Anwendung des Verneblers einzuweisen. Die Versicherte oder der Versicherte unterliegt einer regelmäßigen ärztlichen Kontrolle. ____________________________________________________ Versorgungsbereich gemäß den Empfehlungen nach § 126 SGB V: 14D