Sauerstofftherapiegeräte mit Druckgas bestehen i. d. R. aus mehreren Geräteteilen. Als Vorratsbehälter dient eine auswechselbare Sauerstoffflasche. Sie ist in verschiedenen Größen erhältlich und enthält den komprimierten gasförmigen Sauerstoff. Der maximale Flaschendruck liegt bei 20 MPa (200 bar), d. h. eine volle 10 l-Flasche enthält 10 l x 200 = 2000 l Sauerstoffgas. An die Sauerstoffflasche wird ein sogenannter Druckminderer angeschlossen. Dieser reduziert den Fla-schendruck auf den erforderlichen Betriebsdruck. Der Flaschendruck wird mit einem Manometer gemessen und angezeigt; er ist ein Maß für die noch in der Flasche vorhandene Sauerstoffmenge. Druckminderer im Sinne dieser Produktart können an unterschiedliche Flaschengrößen angeschlossen werden; sie sind für einen festen Sauerstoffdurchfluss ausgelegt, der vom Hersteller in l/min angegeben wird und je nach Geräteausführung variiert. Sauerstoffflaschen sind als Verbrauchsmaterial nicht Bestandteil eines Druckminderers und werden gesondert abgerechnet (siehe Produktart 14.99.99.1 Verbrauchsmaterial). Es sollte jeweils geprüft werden, ob für die Langzeitsauerstofftherapie der Einsatz von Sauerstoffsparsystemen, Sauerstoffkonzentratoren, Sauerstoffgeneratoren oder Füllsystemen möglich ist. Die Geräte sind für einen Wiedereinsatz bei weiteren Versicherten geeignet.
Code: 14.24.05.0000
Codesystem: http://metadata.gerontonet.org/namingsystem/hilfsmittelnummer
Online Status
nicht besetzt
Indikation
Schädigung des Atmungssystems mit behandlungsbedürftiger belastungsinduzierter Hypoxämie (paO2 < 55 mmHg bzw. 7,3 kPa) mit dem Nachweis einer verbesserten Belastbarkeit unter Sauerstoffatmung - Zur Ermöglichung einer außerhäuslichen Mobilität durch die Nutzung von Druckgasflaschen und zur genauen Dosierung des erforderlichen (verordneten) Sauerstoff-Flows, wenn eine außerhäusliche Mobilität sichergestellt werden muss (z. B. bei Arzt-/Therapeutenbesuchen, zur Erhaltung der Mobilität im Rahmen der Grundbedürfnisse des täglichen Lebens) Die Versicherte oder der Versicherte bzw. die Hilfs-/Pflegeperson ist in die korrekte Anwendung des Gerätes einzuweisen. Die Versicherte oder der Versicherte unterliegt einer regelmäßigen ärztlichen Kontrolle. ____________________________________________________ Versorgungsbereich gemäß den Empfehlungen nach § 126 SGB V: 14F
Stationäre Sauerstoffbehältersysteme enthalten ca. 10 l bis 50 l tiefkalten, medizinischen Flüssigsauerstoff in thermisch isolierten Tanks und dienen als Vorratsbehälter für die Durchführung der häuslichen Langzeitsauerstofftherapie und zum Befüllen von mobilen/tragbaren Sauerstoffbehältersystemen. Der Siedepunkt des Sauerstoffs beträgt ca. -183 °C, 1 l Flüssigsauerstoff ergibt ca. 860 l gasförmigen Sauerstoff. Der tiefkalte Flüssigsauerstoff wird im System verdampft und der gasförmige Sauerstoff wird über ein System von Verbindungsleitungen, Wärmetauschern und Ventilen entnommen. Das der Versicherten oder dem Versicherten über entsprechende Schlauchsysteme zugeführte Sauerstoffgas ist mit einem Flowsteller dosierbar; eine Anfeuchtung ist in der Regel erforderlich. Ein System von Sicherheitsventilen verhindert, dass der Druck im Behälter zu hoch werden kann. Wird kein Sauerstoffgas entnommen, öffnet sich bei einem definierten Druck (z. B. 0,15 MPa) ein primäres Sicherheitsventil, um den durch die ständige natürliche Verdampfung des flüssigen Sauerstoffs entstehenden Druck zu begrenzen. Diesen Vorgang bezeichnet man als Spontanverdampfung. Die Spontanverdampfungsrate beschreibt die ungenutzt in die Umgebungsluft abgegebene Sauerstoffmenge für den Fall, dass von der Versicherten oder dem Versicherten kein gasförmiger Sauerstoff entnommen wird; sie hängt vor allem von der thermischen Isolation des Sauerstoffbehältersystems ab und beträgt bis zu 0,7 l Flüssigsauerstoff pro Tag. Der Füllungszustand des Behälters kann entweder am Füllstandsanzeiger des Sauerstoffbehältersystems abgelesen werden oder seine Bestimmung erfolgt z. B. durch Wiegen des Systems. Die Nachlieferung des verbrauchten tiefkalten medizinischen Sauerstoffs erfolgt i. d. R. durch Nachfüllung der stationären Sauerstoffbehältersysteme vor Ort bei der Versicherten oder dem Versicherten oder durch Austausch der Behälter. Die Geräte sind für einen Wiedereinsatz bei weiteren Versicherten geeignet.
Code: 14.24.05.1000
Codesystem: http://metadata.gerontonet.org/namingsystem/hilfsmittelnummer
Online Status
nicht besetzt
Indikation
Schädigung des Atmungssystems mit behandlungsbedürftiger chronischer Hypoxämie 1) Bei arteriellem Sauerstoffpartialdruck paO2 unter Ruhebedingungen während einer stabilen Krankheitsphase von ca. 4 Wochen mindestens dreimal = 55 mmHg (7,3 kPa) oder 2) Bei sekundärer Polyglobulie und/oder Zeichen eines chronischen Cor pulmonale, paO2 55 - 60 mmHg (7,3 - 8,0 kPa) - Wenn eine Versorgung mit einem stationären Sauerstoffkonzentrator nicht möglich oder nicht ausreichend ist - Zur Langzeitsauerstofftherapie (O2-Gabe = 16 Stunden/Tag) in der Häuslichkeit, Die Versicherte oder der Versicherte bzw. die Hilfs-/Pflegeperson ist in die korrekte Anwendung des Gerätes einzuweisen. Die Versicherte oder der Versicherte unterliegt einer regelmäßigen ärztlichen Kontrolle. ____________________________________________________ Versorgungsbereich gemäß den Empfehlungen nach § 126 SGB V: 14F
Mobile Sauerstoffbehältersysteme enthalten ca. 0,5 l bis 2 l tiefkalten, medizinischen Flüssigsauerstoff in thermisch isolierten Tanks, die die Versicherte oder der Versicherte mit sich führen kann, indem sie oder er sie mit Hilfe eines Gurtes trägt oder auf einem kleinen Spezialwagen mit sich führt. Der Siedepunkt des Sauerstoffs beträgt ca. -183 °C, 1 l Flüssigsauerstoff ergibt ca. 860 l gasförmigen Sauerstoff. Der tiefkalte Flüssigsauerstoff wird im System verdampft und der gasförmige Sauerstoff wird über ein System von Verbindungsleitungen, Wärmetauschern und Ventilen entnommen. Das der Versicherten oder dem Versicherten über entsprechende Schlauchsysteme zugeführte Sauerstoffgas ist mit einem Flowsteller dosierbar. Ein System von Sicherheitsventilen verhindert, dass der Druck im Behälter zu hoch werden kann. Wird kein Sauerstoffgas entnommen, öffnet sich bei einem definierten Druck (z. B. 1,5 MPa) ein primäres Sicherheitsventil, um den durch die ständige natürliche Verdampfung des flüssigen Sauerstoffs entstehenden Druck zu begrenzen. Diesen Vorgang bezeichnet man als Spontanverdampfung. Die Spontanverdampfungsrate beschreibt die ungenutzt in die Umgebungsluft abgegebene Sauerstoffmenge für den Fall, dass von der Versicherten oder dem Versicherten kein gasförmiger Sauerstoff entnommen wird; sie hängt vor allem von der thermischen Isolation des Sauerstoffbehältersystems ab und beträgt bis zu 0,5 l Flüssigsauerstoff pro Tag. Der Füllungszustand des Behälters kann entweder am Füllstandsanzeiger des mobilen Sauerstoffbehältersystems abgelesen werden oder seine Bestimmung erfolgt z. B. durch das Wiegen des Systems. Die Befüllung der mobilen Sauerstoffbehältersysteme mit tiefkaltem medizinischen Flüssigsauerstoff erfolgt am stationären Sauerstoffbehältersystem, wofür die Systeme mit entsprechenden Kupplungs- und Ventilvorrichtungen ausgestattet sind. Die Geräte sind für einen Wiedereinsatz bei weiteren Versicherten geeignet.
Code: 14.24.05.2000
Codesystem: http://metadata.gerontonet.org/namingsystem/hilfsmittelnummer
Online Status
nicht besetzt
Indikation
Schädigung des Atmungssystems mit behandlungsbedürftiger chronischer Hypoxämie 1) Bei arteriellem Sauerstoffpartialdruck paO2 unter Ruhebedingungen während einer stabilen Krankheitsphase von ca. 4 Wochen mindestens dreimal = 55 mmHg (7,3 kPa) oder 2) Bei sekundärer Polyglobulie und/oder Zeichen eines chronischen Cor pulmonale, paO2 55 - 60 mmHg (7,3 - 8,0 kPa) und/oder 3) Bei belastungsinduzierter Hypoxämie (paO2 < 55 mmHg bzw. 7,3 kPa) mit dem Nachweis einer verbesserten Belastbarkeit unter Sauerstoffatmung - Wenn eine Versorgung mit einem stationären Sauerstoffkonzentrator und 2 l-Sauerstoff-Druckflaschen oder Druckgasfülleinheit nicht möglich oder nicht ausreichend ist - Zur Langzeitsauerstofftherapie (O2-Gabe = 16 Stunden/Tag) und/oder Ermöglichung einer außerhäuslichen Mobilität durch die Nutzung von Sauerstoffbehältersystemen, wenn eine außerhäusliche Mobilität sichergestellt werden muss (z. B. bei Arzt-/Therapeutenbesuchen, zur Erhaltung der Mobilität im Rahmen der Grundbedürfnisse des täglichen Lebens) Die Versicherte oder der Versicherte bzw. die Hilfs-/Pflegeperson ist in die korrekte Anwendung des Gerätes einzuweisen und die Versicherte oder der Versicherte unterliegt einer regelmäßigen ärztlichen Kontrolle. ____________________________________________________ Versorgungsbereich gemäß den Empfehlungen nach § 126 SGB V: 14F
Sauerstofftherapiegeräte mit Druckgas bestehen i. d. R. aus mehreren Geräteteilen. Als Vorratsbehälter dient eine auswechselbare Sauerstoffflasche. Sie ist in verschiedenen Größen erhältlich und enthält den komprimierten gasförmigen Sauerstoff. Der maximale Flaschendruck liegt bei 200 MPa, d. h. eine volle 10 l Flasche enthält 10 l x 200 MPa = 2000 l Sauerstoffgas. An die Sauerstoffflasche wird ein sogenannter Druckminderer angeschlossen. Dieser reduziert den Fla-schendruck auf den erforderlichen Betriebsdruck und ermöglicht eine genaue Dosierung des erforderlichen (verordneten) Sauerstoff-Flows. Der Flaschendruck wird mit einem Manometer gemessen und angezeigt; er ist ein Maß für die noch in der Flasche vorhandene Sauerstoffmenge. Eine Anfeuchtung ist in der Regel angezeigt. Druckminderer im Sinne dieser Produktart können an unterschiedliche Flaschengrößen angeschlossen werden. Der Sauerstoffdurchfluss ist stufig einstellbar; er wird vom Hersteller in l/min angegeben und variiert je nach Geräteausführung. Sauerstoffflaschen sind als Verbrauchsmaterial nicht Bestandteil eines Druckminderers und werden gesondert abgerechnet (siehe Produktart 14.99.99.1 Verbrauchsmaterial). Es sollte jeweils geprüft werden, ob für die Langzeitsauerstofftherapie der Einsatz von Sauerstoffsparsystemen, Sauerstoffkonzentratoren, Sauerstoffgeneratoren oder Füllsystemen möglich ist. Die Geräte sind für einen Wiedereinsatz bei weiteren Versicherten geeignet.
Code: 14.24.05.3000
Codesystem: http://metadata.gerontonet.org/namingsystem/hilfsmittelnummer
Online Status
nicht besetzt
Indikation
Schädigung des Atmungssystems mit behandlungsbedürftiger belastungsinduzierter Hypoxämie (paO2 < 55 mmHg bzw. 7,3 kPa) mit dem Nachweis einer verbesserten Belastbarkeit unter Sauerstoffatmung - Zur Ermöglichung einer außerhäuslichen Mobilität durch die Nutzung von Druckgasflaschen und zur genauen Dosierung des erforderlichen (verordneten) Sauerstoff-Flows, wenn eine außerhäusliche Mobilität sichergestellt werden muss (z. B. bei Arzt-/Therapeutenbesuchen, zur Erhaltung der Mobilität im Rahmen der Grundbedürfnisse des täglichen Lebens) Die Versicherte oder der Versicherte bzw. die Hilfs-/Pflegeperson ist in die korrekte Anwendung des Gerätes einzuweisen. Die Versicherte oder der Versicherte unterliegt einer regelmäßigen ärztlichen Kontrolle. ____________________________________________________ Versorgungsbereich gemäß den Empfehlungen nach § 126 SGB V: 14F
Sauerstoffsparsysteme mit Überwachungseinrichtung sind Flowregler, welche am Ausgang des Druckminderers einer Sauerstoffdruckgasflasche oder am Ausgang eines Flüssigsauerstoffsystems angeschlossen bzw. mit diesem verbunden werden und den abgegebenen Sauerstoff-Flow mit der Atmung der Versicherten oder des Versicherten synchronisieren. Das heißt, die Abgabe des Sauerstoffs erfolgt atemgetriggert in bolusförmigen, relativ kleinen Sauerstoffmengen jeweils am Anfang der Einatmung. Durch die Beschränkung der Sauerstoffgabe auf diese Zeitspanne, in welcher die Aufnahme des Sauerstoffs durch die Versicherte oder den Versicherten möglich ist, erzielt man einen deutlichen Spareffekt: Verglichen mit der Verabreichung eines kontinuierlichen Sauerstoff-Flows benötigt man, je nach Einstellung und Bedarf der Versicherten oder des Versicherten, lediglich ca. 20 % bis 40 % des Sauerstoffvolumens. Die im Sauerstoffsparsystem integrierte Überwachungseinrichtung überwacht sowohl die ausreichende Sauerstoffversorgung von der Druckgasflasche oder vom Flüssigsauerstoffsystem als auch die Atemtriggerung durch die Versicherte oder den Versicherten. Dieses Überwachungssystem generiert Alarme z. B. bei leerer Druckgasflasche oder leerem Flüssigsauerstoffbehälter und bei Diskonnektion oder Deplatzierung der Nasensonde. Es ist zu beachten, dass die Triggerung i. d. R. durch die Nasenatmung gesteuert wird und durch eine verstärkte Mundatmung beeinträchtigt sein kann. Es kann deshalb erforderlich werden, eine Benutzung in der Schlafphase durch zusätzliche Maßnahmen zu überwachen bzw. durch geeignete Messungen regelmäßig zu kontrollieren. Die Geräte sind für einen Wiedereinsatz bei weiteren Versicherten geeignet.
Code: 14.24.05.4000
Codesystem: http://metadata.gerontonet.org/namingsystem/hilfsmittelnummer
Online Status
nicht besetzt
Indikation
Bei erforderlicher Therapie mit Sauerstoff - Wenn im Einzelfall die erfolgreiche Nutzung eines Sauerstoffsparsystems durch Testatmung nachgewiesen ist und - Wenn ein Überwachungssystem erforderlich ist (Alarme z. B. bei leerer Druckgasflasche oder leerem Flüssigsauerstoffbehälter, bei Diskonnektion oder Deplatzierung der Nasensonde) ____________________________________________________ Versorgungsbereich gemäß den Empfehlungen nach § 126 SGB V: 14F
Sauerstoffsparsysteme sind Flowregler, welche am Ausgang des Druckminderers einer Sauerstoffdruckgasflasche oder am Ausgang eines Flüssigsauerstoffsystems angeschlossen bzw. mit diesen verbunden werden und den abgegebenen Sauerstoff-Flow mit der Atmung der Versicherten oder des Versicherten synchronisieren. Das heißt, die Abgabe des Sauerstoffs erfolgt atemgetriggert in bolusförmigen, relativ kleinen Sauerstoffmengen jeweils am Anfang der Einatmung. Durch die Beschränkung der Sauerstoffgabe auf diese Zeitspanne, in welcher die Aufnahme des Sauerstoffs durch die Versicherte oder den Versicherten möglich ist, erzielt man einen deutlichen Spareffekt: Verglichen mit der Verabreichung eines kontinuierlichen Sauerstoff-Flows benötigt man, je nach Einstellung und Bedarf der Versicherten oder des Versicherten, lediglich ca. 20 % bis 40 % des Sauerstoffvolumens. Es ist zu beachten, dass die Triggerung i. d. R. durch die Nasenatmung gesteuert wird und durch eine verstärkte Mundatmung beeinträchtigt sein kann. Es kann deshalb erforderlich werden, eine Benutzung in der Schlafphase durch zusätzliche Maßnahmen zu überwachen bzw. durch geeignete Messungen regelmäßig zu kontrollieren. Die Geräte sind für einen Wiedereinsatz bei weiteren Versicherten geeignet.
Code: 14.24.05.5000
Codesystem: http://metadata.gerontonet.org/namingsystem/hilfsmittelnummer
Online Status
nicht besetzt
Indikation
Bei erforderlicher Therapie mit Sauerstoff - Wenn im Einzelfall die erfolgreiche Nutzung eines Sauerstoffsparsystems durch Testatmung nachgewiesen ist ____________________________________________________ Versorgungsbereich gemäß den Empfehlungen nach § 126 SGB V: 14F
Stationäre Sauerstoffbehältersysteme enthalten ca. 10 l bis 50 l tiefkalten, medizinischen Flüssigsauerstoff in thermisch isolierten Tanks und dienen als Vorratsbehälter für die Durchführung der häuslichen Langzeitsauerstofftherapie und zum Befüllen von mobilen/tragbaren Sauerstoffbehältersystemen. Der Siedepunkt des Sauerstoffs beträgt ca. -183 °C, 1 l Flüssigsauerstoff ergibt ca. 860 l gasförmigen Sauerstoff. Der tiefkalte Flüssigsauerstoff wird im System verdampft und der gasförmige Sauerstoff wird über ein System von Verbindungsleitungen, Wärmetauschern und Ventilen entnommen. Das der Versicherten oder dem Versicherten über entsprechende Schlauchsysteme zugeführte Sauerstoffgas ist mit einem Flowsteller dosierbar, eine Anfeuchtung ist in der Regel erforderlich. Ein System von Sicherheitsventilen verhindert, dass der Druck im Behälter zu hoch werden kann. Wird kein Sauerstoffgas entnommen, öffnet sich bei einem definierten Druck (z. B. 1,5 MPa) ein primäres Sicherheitsventil, um den durch die ständige natürliche Verdampfung des flüssigen Sauerstoffs entstehenden Druck zu begrenzen. Diesen Vorgang bezeichnet man als Spontanverdampfung. Die Spontanverdampfungsrate beschreibt die ungenutzt in die Umgebungsluft abgegebene Sauerstoffmenge für den Fall, dass von der Versicherten oder dem Versicherten kein gasförmiger Sauerstoff entnommen wird; sie hängt vor allem von der thermischen Isolation des Sauerstoffbehältersystems ab und beträgt bis zu 0,7 l Flüssigsauerstoff pro Tag. Integrierte Sauerstoffsparsysteme sind Flowregler, welche den abgegebenen Sauerstoff-Flow mit der Atmung der Versicherten oder des Versicherten synchronisieren. Das heißt, die Abgabe des Sauerstoffs erfolgt atemgetriggert in bolusförmigen, relativ kleinen Sauerstoffmengen jeweils am Anfang der Einatmung. Durch die Beschränkung der Sauerstoffgabe auf diese Zeitspanne, in welcher die Aufnahme des Sauerstoffs durch die Versicherte oder den Versicherten möglich ist, erzielt man einen deutlichen Spareffekt: Verglichen mit der Verabreichung eines kontinuierlichen Sauerstoff-Flows benötigt man, je nach Einstellung und Bedarf der Versicherten oder des Versicherten, lediglich ca. 20 % bis 40 % des Sauerstoffs. Es ist zu beachten, dass die Triggerung i. d. R. durch die Nasenatmung gesteuert wird und durch eine verstärkte Mundatmung beeinträchtigt sein kann. Es kann deshalb erforderlich werden, eine Benutzung in der Schlafphase durch zusätzliche Maßnahmen zu überwachen bzw. durch geeignete Messungen regelmäßig zu kontrollieren. Der Füllungszustand des Behälters kann entweder am Füllstandsanzeiger des Sauerstoffbehältersystems abgelesen werden oder seine Bestimmung erfolgt z. B. durch Wiegen des Systems. Die Nachlieferung des verbrauchten tiefkalten medizinischen Sauerstoffs erfolgt i. d. R. durch Nachfüllung der stationären Sauerstoffbehältersysteme vor Ort bei der Versicherten oder dem Versicherten oder durch Austausch der Behälter. Die Geräte sind für einen Wiedereinsatz bei weiteren Versicherten geeignet.
Code: 14.24.05.6000
Codesystem: http://metadata.gerontonet.org/namingsystem/hilfsmittelnummer
Online Status
nicht besetzt
Indikation
Schädigung des Atmungssystems mit behandlungsbedürftiger chronischer Hypoxämie 1) Bei arteriellem Sauerstoffpartialdruck paO2 unter Ruhebedingungen während einer stabilen Krankheitsphase von ca. 4 Wochen mindestens dreimal = 55 mmHg (7,3 kPa) oder 2) Bei sekundärer Polyglobulie und/oder Zeichen eines chronischen Cor pulmonale, paO2 55 - 60 mmHg (7,3 - 8,0 kPa) - Wenn im Einzelfall die erfolgreiche Nutzung eines Sauerstoffsparsystems durch Testatmung nachgewiesen ist und - Wenn eine Versorgung mit einem stationären Sauerstoffkonzentrator nicht möglich oder nicht ausreichend ist - Zur Langzeitsauerstofftherapie (O2-Gabe = 16 Stunden/Tag) in der Häuslichkeit Die Versicherte oder der Versicherte bzw. die Hilfs-/Pflegeperson ist in die korrekte Anwendung des Gerätes einzuweisen. Die Versicherte oder der Versicherte unterliegt einer regelmäßigen ärztlichen Kontrolle. ____________________________________________________ Versorgungsbereich gemäß den Empfehlungen nach § 126 SGB V: 14F
Sauerstofftherapiegeräte mit Druckgas bestehen i. d. R. aus mehreren Geräteteilen. Als Vorratsbehälter dient eine auswechselbare Sauerstoffflasche. Sie ist in verschiedenen Größen erhältlich und enthält den komprimierten gasförmigen Sauerstoff. Der maximale Flaschendruck liegt bei 200 MPa, d. h. eine volle 10 l Flasche enthält 10 l x 200 MPa = 2000 l Sauerstoffgas. An die Sauerstoffflasche wird ein sogenannter Druckminderer angeschlossen. Dieser reduziert den Fla-schendruck auf den erforderlichen Betriebsdruck. Der Flaschendruck wird mit einem Manometer gemessen und angezeigt; er ist ein Maß für die noch in der Flasche vorhandene Sauerstoffmenge. In den Druckminderer ist ein Sauerstoffsparsystem mit Überwachungseinrichtung integriert, der den abgegebenen Sauerstoff-Flow mit der Atmung der Versicherten oder des Versicherten synchronisiert, d. h. die Abgabe des Sauerstoffs erfolgt atemgetriggert in bolusförmigen, relativ kleinen Sauerstoffmengen jeweils am Anfang der Einatmung. Durch die Beschränkung der Sauerstoffgabe auf diese Zeitspanne, in welcher die Aufnahme des Sauerstoffs durch die Versicherte oder den Versicherten möglich ist, erzielt man einen deutlichen Spareffekt: Verglichen mit der Verabreichung eines kontinuierlichen Sauerstoff-Flows benötigt man, je nach Einstellung und Bedarf der Versicherten oder des Versicherten, lediglich ca. 20 % bis 40 % des Sauerstoffvolumens. Die im Sauerstoffsparsystem integrierte Überwachungseinrichtung überwacht sowohl die ausreichende Sauerstoffversorgung von der Druckgasflasche als auch die Atemtriggerung durch die Versicherte oder den Versicherten. Dieses Überwachungssystem generiert Alarme z. B. bei leerer Druckgasflasche und bei Diskonnektion oder Deplatzierung der Nasensonde. Es ist zu beachten, dass die Triggerung i. d. R. durch die Nasenatmung gesteuert wird und durch eine verstärkte Mundatmung beeinträchtigt sein kann. Es kann deshalb erforderlich werden, eine Benutzung in der Schlafphase durch zusätzliche Maßnahmen zu überwachen bzw. durch geeignete Messungen regelmäßig zu kontrollieren. Sauerstoffflaschen sind als Verbrauchsmaterial nicht Bestandteil eines Druckminderers und werden gesondert abgerechnet (siehe Produktart 14.99.99. Verbrauchsmaterial). Druckminderer im Sinne dieser Produktgruppe können an unterschiedliche Flaschengrößen angeschlossen werden. Die Geräte sind für einen Wiedereinsatz bei weiteren Versicherten geeignet.
Code: 14.24.05.7000
Codesystem: http://metadata.gerontonet.org/namingsystem/hilfsmittelnummer
Online Status
nicht besetzt
Indikation
Schädigung des Atmungssystems mit behandlungsbedürftiger belastungsinduzierter Hypoxämie (paO2 < 55 mmHg bzw. 7,3 kPa) mit dem Nachweis einer verbesserten Belastbarkeit unter Sauerstoffatmung - Wenn im Einzelfall die erfolgreiche Nutzung eines Sauerstoffsparsystems durch Testatmung nachgewiesen ist und - Wenn ein Überwachungssystem erforderlich ist (Alarme z. B. bei leerer Druckgasflasche oder leerem Flüssigsauerstoffbehälter, bei Diskonnektion oder Deplatzierung der Nasensonde) - Zur genauen Dosierung des erforderlichen (verordneten) Sauerstoff-Flows und zur Ermöglichung einer außerhäuslichen Mobilität durch die Nutzung einer Druckgasflaschen mit Sauerstoffsparsystem, wenn eine außerhäusliche Mobilität sichergestellt werden muss (z. B. bei Arzt-/Therapeutenbesuchen, zur Erhaltung der Mobilität im Rahmen der Grundbedürfnisse des täglichen Lebens) Die Versicherte oder der Versicherte bzw. die Hilfs-/Pflegeperson ist in die korrekte Anwendung des Gerätes einzuweisen. Die Versicherte oder der Versicherte unterliegt einer regelmäßigen ärztlichen Kontrolle. ____________________________________________________ Versorgungsbereich gemäß den Empfehlungen nach § 126 SGB V: 14F
Sauerstofftherapiegeräte mit Druckgas bestehen i. d. R. aus mehreren Geräteteilen. Als Vorratsbehälter dient eine auswechselbare Sauerstoffflasche. Sie ist in verschiedenen Größen erhältlich und enthält den komprimierten gasförmigen Sauerstoff. Der maximale Flaschendruck liegt bei 200 MPa, d. h. eine volle 10 l Flasche enthält 10 l x 200 MPa = 2000 l Sauerstoffgas. An die Sauerstoffflasche wird ein sogenannter Druckminderer angeschlossen. Dieser reduziert den Fla-schendruck auf den erforderlichen Betriebsdruck. Der Flaschendruck wird mit einem Manometer gemessen und angezeigt; er ist ein Maß für die noch in der Flasche vorhandene Sauerstoffmenge. In den Druckminderer ist ein Sauerstoffsparsystem integriert, welches den abgegebenen Sauerstoff-Flow mit der Atmung der Versicherten oder des Versicherten synchronisiert, d. h. die Abgabe des Sauerstoffs erfolgt atemgetriggert in bolusförmigen, relativ kleinen Sauerstoffmengen jeweils am Anfang der Einatmung. Durch die Beschränkung der Sauerstoffgabe auf diese Zeitspanne, in welcher die Aufnahme des Sauerstoffs durch die Versicherte oder den Versicherten möglich ist, erzielt man einen deutlichen Spareffekt: Verglichen mit der Verabreichung eines kontinuierlichen Sauerstoff-Flows benötigt man, je nach Einstellung und Bedarf der Versicherten oder des Versicherten, lediglich ca. 20 % bis 40 % des Sauerstoffvolumens. Es ist zu beachten, dass die Triggerung i. d. R. durch die Nasenatmung gesteuert wird und durch eine verstärkte Mundatmung beeinträchtigt sein kann. Es kann deshalb erforderlich werden, eine Benutzung in der Schlafphase durch zusätzliche Maßnahmen zu überwachen bzw. durch geeignete Messungen regelmäßig zu kontrollieren. Sauerstoffflaschen sind als Verbrauchsmaterial nicht Bestandteil eines Druckminderers und werden gesondert abgerechnet (siehe Produktart 14.99.99.1 Verbrauchsmaterial). Druckminderer im Sinne dieser Produktgruppe können an unterschiedliche Flaschengrößen angeschlossen werden. Die Geräte sind für einen Wiedereinsatz bei weiteren Versicherten geeignet.
Code: 14.24.05.8000
Codesystem: http://metadata.gerontonet.org/namingsystem/hilfsmittelnummer
Online Status
nicht besetzt
Indikation
Schädigung des Atmungssystems mit behandlungsbedürftiger belastungsinduzierter Hypoxämie (paO2 < 55 mmHg bzw. 7,3 kPa) mit dem Nachweis einer verbesserten Belastbarkeit unter Sauerstoffatmung - Zur Ermöglichung einer außerhäuslichen Mobilität durch die Nutzung einer Druckgasflaschen mit Sauerstoffsparsystem, wenn im Einzelfall die erfolgreiche Nutzung eines Sauerstoffsparsystems durch Testatmung nachgewiesen ist, und zur genauen Dosierung des erforderlichen (verordneten) Sauerstoff-Flows, wenn eine außerhäusliche Mobilität sichergestellt werden muss (z. B. bei Arzt-/Therapeutenbesuchen, zur Erhaltung der Mobilität im Rahmen der Grundbedürfnisse des täglichen Lebens) Die Versicherte oder der Versicherte bzw. die Hilfs-/Pflegeperson ist in die korrekte Anwendung des Gerätes einzuweisen. Die Versicherte oder der Versicherte unterliegt einer regelmäßigen ärztlichen Kontrolle. ____________________________________________________ Versorgungsbereich gemäß den Empfehlungen nach § 126 SGB V: 14F
Mobile Sauerstoffbehältersysteme enthalten ca. 0,5 l bis 2 l tiefkalten, medizinischen Flüssigsauerstoff in thermisch isolierten Tanks, die die Versicherte oder der Versicherte mit sich führen kann, indem sie oder er sie mit Hilfe eines Gurtes trägt oder auf einem kleinen Spezialwagen mit sich führt. Der Siedepunkt des Sauerstoffs beträgt ca. -183 °C, 1 l Flüssigsauerstoff ergibt ca. 860 l gasförmigen Sauerstoff. Der tiefkalte Flüssigsauerstoff wird im System verdampft und der gasförmige Sauerstoff wird über ein System von Verbindungsleitungen, Wärmetauschern und Ventilen entnommen. Das der Versicherten oder dem Versicherten über entsprechende Schlauchsysteme zugeführte Sauerstoffgas ist mit einem Flowsteller dosierbar. Ein System von Sicherheitsventilen verhindert, dass der Druck im Behälter zu hoch werden kann. Wird kein Sauerstoffgas entnommen, öffnet sich bei einem definierten Druck (z. B. 1,5 MPa) ein primäres Sicherheitsventil, um den durch die ständige natürliche Verdampfung des flüssigen Sauerstoffs entstehenden Druck zu begrenzen. Diesen Vorgang bezeichnet man als Spontanverdampfung. Die Spontanverdampfungsrate beschreibt die ungenutzt in die Umgebungsluft abgegebene Sauerstoffmenge für den Fall, dass vom Versicherten kein gasförmiger Sauerstoff entnommen wird; sie hängt vor allem von der thermischen Isolation des Sauerstoffbehältersystems ab und beträgt bis zu 0,5 l Flüssigsauerstoff pro Tag. Der Füllungszustand des Behälters kann entweder am Füllstandsanzeiger des mobilen Sauerstoffbehältersystems abgelesen werden oder seine Bestimmung erfolgt z. B. durch Wiegen des Systems. Die Befüllung der mobile Sauerstoffbehältersysteme mit tiefkalten, medizinischen Flüssigsauerstoffs erfolgt am stationären Sauerstoffbehältersysteme (siehe Produktart 14.24.05.6 Sauerstoffbehältersysteme (Flüssiggas) mit integriertem Sauerstoffsparsystem, stationär), wofür die Systeme mit entsprechenden Kupplungs- und Ventilvorrichtungen ausgestattet sind. In das mobile Sauerstoffbehältersystem ist ein Sauerstoffsparsystem integriert, welches den abgegebenen Sauerstoff-Flow mit der Atmung der Versicherten oder des Versicherten synchronisiert, d. h. die Abgabe des Sauerstoffs erfolgt atemgetriggert in bolusförmigen, relativ kleinen Sauerstoffmengen jeweils am Anfang der Einatmung. Durch die Beschränkung der Sauerstoffgabe auf diese Zeitspanne, in welcher die Aufnahme des Sauerstoffs durch die Versicherte oder den Versicherten möglich ist, erzielt man einen deutlichen Spareffekt: Verglichen mit der Verabreichung eines kontinuierlichen Sauerstoff-Flows benötigt man, je nach Einstellung und Bedarf der Versicherten oder des Versicherten, lediglich ca. 20 % bis 40 % des Sauerstoffvolumens. Es ist zu beachten, dass die Triggerung i. d. R. durch die Nasenatmung gesteuert wird und durch eine verstärkte Mundatmung beeinträchtigt sein kann. Es kann deshalb erforderlich werden, eine Benutzung in der Schlafphase durch zusätzliche Maßnahmen zu überwachen bzw. durch geeignete Messungen regelmäßig zu kontrollieren. Die Geräte sind für einen Wiedereinsatz bei weiteren Versicherten geeignet.
Code: 14.24.05.9000
Codesystem: http://metadata.gerontonet.org/namingsystem/hilfsmittelnummer
Online Status
nicht besetzt
Indikation
Schädigung des Atmungssystems mit behandlungsbedürftiger chronischer Hypoxämie 1) Bei arteriellem Sauerstoffpartialdruck paO2 unter Ruhebedingungen während einer stabilen Krankheitsphase von ca. 4 Wochen mindestens dreimal = 55 mmHg (7,3 kPa) oder 2) Bei sekundärer Polyglobulie und/oder Zeichen eines chronischen Cor pulmonale, paO2 55 - 60 mmHg (7,3 - 8,0 kPa) und/oder 3) Bei belastungsinduzierter Hypoxämie (paO2 < 55 mmHg bzw. 7,3 kPa) mit dem Nachweis einer verbesserten Belastbarkeit unter Sauerstoffatmung - Wenn im Einzelfall die erfolgreiche Nutzung eines Sauerstoffsparsystems durch Testatmung nachgewiesen ist und - Wenn die Versorgung mit einem stationären Sauerstoffkonzentrator und 2 l-Sauerstoffdruckgasflaschen oder Druckgasfülleinheit nicht geeignet oder unzureichend ist - Zur Langzeitsauerstofftherapie (O2-Gabe = 16 Stunden/Tag) und/oder Ermöglichung einer außerhäuslichen Mobilität, wenn eine außerhäusliche Mobilität sichergestellt werden muss (z. B. bei Arzt-/Therapeutenbesuchen, zur Erhaltung der Mobilität im Rahmen der Grundbedürfnisse des täglichen Lebens) Die Versicherte oder der Versicherte bzw. die Hilfs-/Pflegeperson ist in die korrekte Anwendung des Gerätes einzuweisen. Die Versicherte oder der Versicherte unterliegt einer regelmäßigen ärztlichen Kontrolle. ____________________________________________________ Versorgungsbereich gemäß den Empfehlungen nach § 126 SGB V: 14F