Beatmungsgeräte zur intermittierenden, häuslichen Beatmung übernehmen regelmäßig für bestimmte Zeiten (z. B. nachts) die Atemarbeit ganz oder teilweise. Die Beatmung erfolgt assistiert (die Versicherte oder der Versicherte triggert die Beatmungsmaschine) oder kontrolliert (die Beatmungsmaschine gibt den Atemrhythmus vor) mittels Maske. Eine speziell geschulte Person muss in die Geräteanwendung eingewiesen sein. Das Beatmungsgerät erzeugt einen Überdruck, durch den die Lunge und der Brustkorb der Versicherten oder des Versicherten (die oder der über ein Schlauchsystem und eine Maske mit der Maschine verbunden ist) gedehnt werden und Atemluft verabreicht wird. Die Geräte verfügen über ein offenes Atemsystem, d. h. die Ausatmung wird nicht durch die Beatmungsmaschine kontrolliert. Es handelt sich um ein Leckagesystem (offenes Schlauchsystem) mit einer Versicherten-nahen Exspirationsöffnung zur Eliminierung der Kohlendioxid-Rückatmung über einen kontinuierlichen positiven Geräteflow. Die Beatmungsform und wichtige Beatmungsparameter (z. B. Frequenz, Volumen, Zeitvolumen) können am Gerät individuell eingestellt werden. Einige der Beatmungsparameter werden gemessen und angezeigt. Gerätestörungen und für die Versicherte oder den Versicherten ungünstige Betriebszustände (z. B. zu hoher Beatmungsdruck) können durch verschiedene akustische oder optische Alarmsignale gemeldet werden. Zusatzausstattungen in Form von Anfeuchtersystemen bzw. Sauerstoffanschlusssystemen stehen für den Fall zur Verfügung, dass eine Befeuchtung der Atemluft oder eine Anreicherung der Atemluft mit Sauerstoff therapeutisch notwendig ist. Die Geräte sind für einen Wiedereinsatz bei weiteren Versicherten geeignet.
Code: 14.24.09.0000
Codesystem: http://metadata.gerontonet.org/namingsystem/hilfsmittelnummer
Online Status
nicht besetzt
Indikation
Schädigung des Atmungssystems mit behandlungsbedürftiger hyperkapnischer, ventilatorischer Insuffizienz bei Störungen des Atemzentrums (z. B. Hirnstamminfarkt, primäre Hypoventilation/Undine-Syndrom, traumatischen Hirnschäden, Multiple Sklerose, Syringomyelie), neuromuskulären Erkrankungen (z. B. spinale Muskelatrophie, amyotrophe Lateralsklerose, Postpoliosyndrom, Polyneuroradikulitis, Guillain-Barré-Syndrom, Phrenikusparesen, Muskeldystrophien, Polymyositis, Myasthenia gravis pseudoparalytica) oder Schädigungen der Lunge (z. B. COPD, Lungenfibrose, Trachealstenose, Mukoviszidose, Emphysem) - Zur außerklinischen/häuslichen nichtinvasiven Beatmung mit einem inspiratorisch positivem Beatmungsdruck (IPAP) bis 30 hPa und Sicherstellung der Atmungsfunktion. Die Ersteinstellung und Verordnung von Beatmungsgeräten zur außerklinischen Beatmung erfolgt in stationären Einrichtungen (zugelassene Krankenhäuser, Rehabilitationseinrichtungen, Beatmungszentren, Weaningzentren, Zentren für außerklinische Beatmung). Die außerklinische Beatmung erfolgt mit dem Beatmungsgerät, mit dem die Therapie-Einstellung zur außerklinischen/häuslichen Beatmung durchgeführt wurde. Ein Austausch von Beatmungsgeräten ist nur nach Absprache mit der verordnenden Ärztin oder dem verordnenden Arzt und mit entsprechender Zustimmung zulässig. Die Umstellung auf ein anderes Beatmungsgerät, auch des gleichen Herstellers, darf nur unter den gleichen Rahmenbedingungen erfolgen, wie sie für die Einleitung einer Beatmung erforderlich sind. Die Versicherte oder der Versicherte bzw. die Hilfs-/Pflegeperson ist in die korrekte Anwendung des Gerätes einzuweisen und die Versicherte oder der Versicherte unterliegt einer regelmäßigen ärztlichen Kontrolle mit Kontrolle der Beatmungsparameter. ____________________________________________________ Versorgungsbereich gemäß den Empfehlungen nach § 126 SGB V: 14G
Beatmungsgeräte zur intermittierenden, häuslichen Beatmung übernehmen regelmäßig für bestimmte Zeiten (z. B. nachts) die Atemarbeit ganz oder teilweise. Die Beatmung erfolgt assistiert (die Versicherte oder der Versicherte triggert die Beatmungsmaschine) oder kontrolliert (die Beatmungsmaschine gibt den Atemrhythmus vor) mittels Maske. Eine speziell geschulte Person muss in die Geräteanwendung eingewiesen sein. Das Beatmungsgerät erzeugt einen Überdruck, durch den die Lunge und der Brustkorb der Versicherten oder des Versicherten (die oder der über ein Schlauchsystem und eine Maske mit der Maschine verbunden ist) gedehnt werden und Atemluft verabreicht wird. Die Geräte verfügen über ein offenes Atemsystem, d. h. die Ausatmung wird nicht durch die Beatmungsmaschine kontrolliert. Es handelt sich um ein Leckagesystem (offenes Schlauchsystem) mit einer Versicherten-nahen Exspirationsöffnung zur Eliminierung der Kohlendioxid-Rückatmung über einen kontinuierlichen positiven Geräteflow. Die Beatmungsform und wichtige Beatmungsparameter (z. B. Frequenz, Volumen, Zeitvolumen) können am Gerät individuell eingestellt werden. Einige der Beatmungsparameter werden gemessen und angezeigt. Gerätestörungen und für die Versicherte oder den Versicherten ungünstige Betriebszustände (z. B. zu hoher Beatmungsdruck) können durch verschiedene akustische oder optische Alarmsignale gemeldet werden. Die Beatmungsgeräte verfügen über einen integrierten, d. h. geräteeigenen eingebauten Akku bzw. Batterie. Zusatzausstattungen in Form von Anfeuchtersystemen bzw. Sauerstoffanschlusssystemen stehen für den Fall zur Verfügung, dass eine Befeuchtung der Atemluft oder eine Anreicherung der Atemluft mit Sauerstoff therapeutisch notwendig ist. Die Geräte sind für einen Wiedereinsatz bei weiteren Versicherten geeignet.
Code: 14.24.09.1000
Codesystem: http://metadata.gerontonet.org/namingsystem/hilfsmittelnummer
Online Status
nicht besetzt
Indikation
Schädigung des Atmungssystems mit behandlungsbedürftiger hyperkapnischer, ventilatorischer Insuffizienz bei Störungen des Atemzentrums (z. B. Hirnstamminfarkt, primäre Hypoventilation/Undine-Syndrom, traumatischen Hirnschäden, Multiple Sklerose, Syringomyelie), neuromuskulären Erkrankungen (z. B. spinale Muskelatrophie, amyotrophe Lateralsklerose, Postpoliosyndrom, Polyneuroradikulitis, Guillain-Barré-Syndrom, Phrenikusparesen, Muskeldystrophien, Polymyositis, Myasthenia gravis pseudoparalytica) oder Schädigungen der Lunge (z. B. COPD, Lungenfibrose, Trachealstenose, Mukoviszidose, Emphysem) - Zur außerklinischen/häuslichen nichtinvasiven Beatmung mit einem inspiratorisch positivem Beatmungsdruck (IPAP) bis 30 hPa und Sicherstellung der Atmungsfunktion Die Ersteinstellung und Verordnung von Beatmungsgeräten zur außerklinischen Beatmung erfolgt in stationären Einrichtungen (zugelassene Krankenhäuser, Rehabilitationseinrichtungen, Beatmungszentren, Weaningzentren, Zentren für außerklinische Beatmung). Die außerklinische Beatmung erfolgt mit dem Beatmungsgerät, mit dem die Therapie-Einstellung zur außerklinischen/häuslichen Beatmung durchgeführt wurde. Ein Austausch von Beatmungsgeräten ist nur nach Absprache mit der verordnenden Ärztin oder dem verordnenden Arzt und mit entsprechender Zustimmung zulässig. Die Umstellung auf ein anderes Beatmungsgerät, auch des gleichen Herstellers, darf nur unter den gleichen Rahmenbedingungen erfolgen, wie sie für die Einleitung einer Beatmung erforderlich sind. Die Versicherte oder der Versicherte bzw. die Hilfs-/Pflegeperson ist in die korrekte Anwendung des Gerätes einzuweisen und die Versicherte oder der Versicherte unterliegt einer regelmäßigen ärztlichen Kontrolle mit Kontrolle der Beatmungsparameter. ____________________________________________________ Versorgungsbereich gemäß den Empfehlungen nach § 126 SGB V: 14G
Beatmungsgeräte zur intermittierenden, häuslichen Beatmung übernehmen regelmäßig für bestimmte Zeiten (z. B. nachts) die Atemarbeit ganz oder teilweise. Die Versicherte oder der Versicherte verfügt dabei nachweislich über einen eigenen Atemantrieb, d. h. sie oder er kann zur Not spontan auch ohne Gerät atmen und überleben. Die Beatmung erfolgt assistiert (die Versicherte oder der Versicherte triggert die Beatmungsmaschine) oder kontrolliert (die Beatmungsmaschine gibt den Atemrhythmus vor) über ein Tracheostoma oder ein anderes Beatmungsapplikationszubehör. Eine speziell geschulte Person muss in die Geräteanwendung eingewiesen sein. Das Beatmungsgerät erzeugt einen Überdruck, durch den die Lunge und der Brustkorb der Versicherten oder des Versicherten (die oder der über ein Schlauchsystem und eine Maske oder über eine Trachealkanüle mit der Maschine verbunden ist) gedehnt werden und Atemluft verabreicht wird. Die Geräte verfügen über ein offenes Atemsystem, d. h. die Ausatmung wird nicht durch die Beatmungsmaschine kontrolliert. Es handelt sich um ein Leckagesystem (offenes Schlauchsystem) mit einer Versicherten-nahen Exspirationsöffnung zur Eliminierung der Kohlendioxid-Rückatmung über einen kontinuierlichen positiven Geräteflow. Die Beatmungsform und wichtige Beatmungsparameter (z. B. Frequenz, Volumen, Zeitvolumen) können am Gerät individuell eingestellt werden. Einige der Beatmungsparameter werden gemessen und angezeigt. Gerätestörungen und für die Versicherte oder den Versicherten ungünstige Betriebszustände (z. B. zu hoher Beatmungsdruck) können durch verschiedene akustische oder optische Alarmsignale gemeldet werden. Zusatzausstattungen in Form von Anfeuchtersystemen bzw. Sauerstoffanschlusssystemen stehen für den Fall zur Verfügung, dass eine Befeuchtung der Atemluft oder eine Anreicherung der Atemluft mit Sauerstoff therapeutisch notwendig ist. Die Geräte sind für einen Wiedereinsatz bei weiteren Versicherten geeignet.
Code: 14.24.09.2000
Codesystem: http://metadata.gerontonet.org/namingsystem/hilfsmittelnummer
Online Status
nicht besetzt
Indikation
Schädigung des Atmungssystems mit behandlungsbedürftiger hyperkapnischer, ventilatorischer Insuffizienz bei Störungen des Atemzentrums (z. B. Hirnstamminfarkt, primäre Hypoventilation/Undine-Syndrom, traumatischen Hirnschäden, Multiple Sklerose, Syringomyelie), neuromuskulären Erkrankungen (z. B. spinale Muskelatrophie, amyotrophe Lateralsklerose, Postpoliosyndrom, Polyneuroradikulitis, Guillain-Barré-Syndrom, Phrenikusparesen, Muskeldystrophien, Polymyositis, Myasthenia gravis pseudoparalytica) oder Schädigungen der Lunge (z. B. COPD, Lungenfibrose, Trachealstenose, Mukoviszidose, Emphysem) - Zur außerklinischen/häuslichen nichtinvasiven und invasiven Beatmung mit einem inspiratorisch positivem Beatmungsdruck (IPAP) bis 30 hPa und Sicherstellung der Atmungsfunktion Die Ersteinstellung und Verordnung von Beatmungsgeräten zur außerklinischen Beatmung erfolgt in stationären Einrichtungen (zugelassene Krankenhäuser, Rehabilitationseinrichtungen, Beatmungszentren, Weaningzentren, Zentren für außerklinische Beatmung). Die außerklinische Beatmung erfolgt mit dem Beatmungsgerät, mit dem die Therapie-Einstellung zur außerklinischen/häuslichen Beatmung durchgeführt wurde. Ein Austausch von Beatmungsgeräten ist nur nach Absprache mit der verordnenden Ärztin oder dem verordnenden Arzt und mit entsprechender Zustimmung zulässig. Die Umstellung auf ein anderes Beatmungsgerät, auch des gleichen Herstellers, darf nur unter den gleichen Rahmenbedingungen erfolgen, wie sie für die Einleitung einer Beatmung erforderlich sind. Die Versicherte oder der Versicherte bzw. die Hilfs-/Pflegeperson ist in die korrekte Anwendung des Gerätes einzuweisen und die Versicherte oder der Versicherte unterliegt einer regelmäßigen ärztlichen Kontrolle mit Kontrolle der Beatmungsparameter. ____________________________________________________ Versorgungsbereich gemäß den Empfehlungen nach § 126 SGB V: 14G
Beatmungsgeräte zur intermittierenden, häuslichen Beatmung übernehmen regelmäßig für bestimmte Zeiten (z. B. nachts) die Atemarbeit ganz oder teilweise. Die Versicherte oder der Versicherte verfügt dabei nachweislich über einen eigenen Atemantrieb, d. h. sie oder er kann zur Not spontan auch ohne Gerät atmen und überleben. Die Beatmung erfolgt assistiert (die Versicherte oder der Versicherte triggert die Beatmungsmaschine) oder kontrolliert (die Beatmungsmaschine gibt den Atemrhythmus vor) über ein Tracheostoma. Eine technische Betreuung durch speziell geschulte Personen ist sicherzustellen. Das Beatmungsgerät erzeugt einen Überdruck, durch den die Lunge und der Brustkorb der Versicherten oder des Versicherten (die oder der über ein Schlauchsystem und eine Maske oder über eine Trachealkanülemit der Maschine verbunden ist) gedehnt werden und Atemluft verabreicht wird. Die Geräte verfügen über ein offenes Atemsystem, d. h. die Ausatmung wird nicht durch die Beatmungsmaschine kontrolliert. Es handelt sich um ein Leckagesystem (offenes Schlauchsystem) mit einer Versicherten-nahen Exspirationsöffnung zur Eliminierung der Kohlendioxid-Rückatmung über einen kontinuierlichen positiven Geräteflow. Die Beatmungsform und wichtige Beatmungsparameter (z. B. Frequenz, Volumen, Zeitvolumen) können am Gerät individuell eingestellt werden. Einige der Beatmungsparameter werden gemessen und angezeigt. Gerätestörungen und für die Versicherte oder den Versicherten ungünstige Betriebszustände (z. B. zu hoher Beatmungsdruck) können durch verschiedene akustische oder optische Alarmsignale gemeldet werden. Die Beatmungsgeräte verfügen über einen integrierten, d. h. geräteeigenen eingebauten Akku bzw. Batterie. Zusatzausstattungen in Form von Anfeuchtersystemen bzw. Sauerstoffanschlusssystemen stehen für den Fall zur Verfügung, dass eine Befeuchtung der Atemluft oder eine Anreicherung der Atemluft mit Sauerstoff therapeutisch notwendig ist. Die Geräte sind für einen Wiedereinsatz bei weiteren Versicherten geeignet.
Code: 14.24.09.3000
Codesystem: http://metadata.gerontonet.org/namingsystem/hilfsmittelnummer
Online Status
nicht besetzt
Indikation
Schädigung des Atmungssystems mit behandlungsbedürftiger hyperkapnischer, ventilatorischer Insuffizienz bei Störungen des Atemzentrums (z. B. Hirnstamminfarkt primäre, Hypoventilation/Undine-Syndrom, traumatischen Hirnschäden, Multiple Sklerose, Syringomyelie), neuromuskulären Erkrankungen (z. B. spinale Muskelatrophie, amyotrophe Lateralsklerose, Postpoliosyndrom, Polyneuroradikulitis, Guillain-Barré-Syndrom, Phrenikusparesen, Muskeldystrophien, Polymyositis, Myasthenia gravis pseudoparalytica) oder Schädigungen der Lunge (z. B. COPD, Lungenfibrose, Trachealstenose, Mukoviszidose, Emphysem) - Zur außerklinischen/häuslichen nichtinvasiven und invasiven Beatmung mit einem IPAP bis 30 hPa und Sicherstellung der Atmungsfunktion Die Ersteinstellung und Verordnung von Beatmungsgeräten zur außerklinischen Beatmung erfolgt in stationären Einrichtungen (zugelassene Krankenhäuser, Rehabilitationseinrichtungen, Beatmungszentren, Weaningzentren, Zentren für außerklinische Beatmung). Die außerklinische Beatmung erfolgt mit dem Beatmungsgerät, mit dem die Therapie-Einstellung zur außerklinischen/häuslichen Beatmung durchgeführt wurde. Ein Austausch von Beatmungsgeräten ist nur nach Absprache mit der verordnenden Ärztin oder dem verordnenden Arzt und mit entsprechender Zustimmung zulässig. Die Umstellung auf ein anderes Beatmungsgerät, auch des gleichen Herstellers, darf nur unter den gleichen Rahmenbedingungen erfolgen, wie sie für die Einleitung einer Beatmung erforderlich sind. Die Versicherte oder der Versicherte bzw. die Hilfs-/Pflegeperson ist in die korrekte Anwendung des Gerätes einzuweisen und die Versicherte oder der Versicherte unterliegt einer regelmäßigen ärztlichen Kontrolle mit Kontrolle der Beatmungsparameter. ____________________________________________________ Versorgungsbereich gemäß den Empfehlungen nach § 126 SGB V: 14G