Wadenstrümpfe der Kompressionsklasse I sind Zweizug-Kompressionsstrümpfe, die bis zur Tuberositas tibiae reichen. Ihre Länge wird mit A-D bezeichnet. Die Kompressionsstärke beträgt 18-21 mmHg/2,4-2,8 kPa. Diese Kompressionsstrümpfe werden nach den individuellen Maßen des Versicherten im Rundstrickverfahren hergestellt (Maßanfertigung). Der Formgebung sind im Rundstrickverfahren Grenzen gesetzt, da die Anzahl der Maschen nicht verändert werden kann. Die Änderung des Strumpfdurchmessers erfolgt durch Variieren der Maschengröße. Diese Kompressionsstrümpfe können mit geschlossener oder offener Fußspitze gefertigt sein. Der Fußspitzenbereich sollte dabei elastisch sein, damit es nicht zu Einschnürungen kommt. Die Ferse muss ebenfalls elastisch gearbeitet sein.
Code: 17.06.10.0000
Codesystem: http://metadata.gerontonet.org/namingsystem/hilfsmittelnummer
Online Status
nicht besetzt
Indikation
Schädigung der venösen Gefäßfunktion/-struktur am Unterschenkel (z. B. geringe Varikose, beginnende Schwangerschaftvarikose) mit leicht ausgeprägter Schwellneigung, leichtem Ödemrisiko, Schweregefühl, zur Ödemreduktion, Beschwerde- und Schmerzlinderung. Rundgestrickte Kompressionsstrümpfe in Maßanfertigung sind erforderlich, wenn Produkte aus der Serienfertigung aufgrund der Beinform anhand der Maßtabellen/Größentabellen keine Versorgung ermöglichen. Versorgungsbereich gemäß den Empfehlungen nach § 126 SGB V: 17A
Wadenstrümpfe der Kompressionsklasse II sind Zweizug-Kompressionsstrümpfe, die bis zur Tuberositas tibiae reichen. Ihre Länge wird mit A-D bezeichnet. Die Kompressionsstärke beträgt 23-32 mmHg/3,1-4,3 kPa. Diese Kompressionsstrümpfe werden nach den individuellen Maßen des Versicherten im Rundstrickverfahren hergestellt (Maßanfertigung). Der Formgebung sind im Rundstrickverfahren Grenzen gesetzt, da die Anzahl der Maschen nicht verändert werden kann. Die Änderung des Strumpfdurchmessers erfolgt durch Variieren der Maschengröße. Diese Kompressionsstrümpfe können mit geschlossener oder offener Fußspitze gefertigt sein. Der Fußspitzenbereich sollte dabei elastisch sein, damit es nicht zu Einschnürungen kommt. Die Ferse muss ebenfalls elastisch gearbeitet sein.
Code: 17.06.10.1000
Codesystem: http://metadata.gerontonet.org/namingsystem/hilfsmittelnummer
Online Status
nicht besetzt
Indikation
Schädigung der venösen/lymphatischen Gefäßfunktion/-struktur am Unterschenkel (z. B. Schwangerschaftsvarikose mit Ödem, nach Varizenstripping/Sklerosierung/venenchirurgischen Eingriffen, nach Thrombophlebitis, nach Abheilung venöser Ulzera, akute Thrombose) mit mäßig ausgeprägter Schwellneigung, Ödem, zur Ödemreduktion, Beschwerde- und Schmerzlinderung, Rezidivprophylaxe nach venösen Ulzera. Rundgestrickte Kompressionsstrümpfe in Maßanfertigung sind erforderlich, wenn Produkte aus der Serienfertigung aufgrund der Beinform anhand der Maßtabellen/Größentabellen keine Versorgung ermöglichen Versorgungsbereich gemäß den Empfehlungen nach § 126 SGB V:17A
Wadenstrümpfe der Kompressionsklasse III sind Zweizug-Kompressionsstrümpfe, die bis zur Tuberositas tibiae reichen. Ihre Länge wird mit A-D bezeichnet. Die Kompressionsstärke beträgt 34-46 mmHg/4,5-6,1 kPa. Diese Kompressionsstrümpfe werden nach den individuellen Maßen des Versicherten im Rundstrickverfahren hergestellt (Maßanfertigung). Der Formgebung sind im Rundstrickverfahren Grenzen gesetzt, da die Anzahl der Maschen nicht verändert werden kann. Die Änderung des Strumpfdurchmessers erfolgt durch Variieren der Maschengröße. Diese Kompressionsstrümpfe können mit geschlossener oder offener Fußspitze gefertigt sein. Der Fußspitzenbereich sollte dabei elastisch sein, damit es nicht zu Einschnürungen kommt. Die Ferse muss ebenfalls elastisch gearbeitet sein.
Code: 17.06.10.2000
Codesystem: http://metadata.gerontonet.org/namingsystem/hilfsmittelnummer
Online Status
nicht besetzt
Indikation
Schädigung der venösen/lymphatischen Gefäßfunktion/-struktur am Unterschenkel (z. B. akute Thrombose, postthrombotische Insuffizienz, Lymphödem ab Stadium II, Ulcus cruris venosum) mit erheblich ausgeprägter Schwellneigung, Ödem, gegebenenfalls Hautveränderung, zur Ödemreduktion, Beschwerde- und Schmerzlinderung, Behandlung venöser Ulzera. Rundgestrickte Kompressionsstrümpfe in Maßanfertigung sind erforderlich, wenn Produkte aus der Serienfertigung aufgrund der Beinform anhand der Maßtabellen/Größentabellen keine Versorgung ermöglichen. Versorgungsbereich gemäß den Empfehlungen nach § 126 SGB V:17A
Wadenstrümpfe der Kompressionsklasse IV sind Zweizug-Kompressionsstrümpfe, die bis zur Tuberositas tibiae reichen. Ihre Länge wird mit A-D bezeichnet. Die Kompressionsstärke beträgt 49 mmHg und größer/6,5 kPa und größer. Diese Kompressionsstrümpfe werden nach den individuellen Maßen des Versicherten im Rundstrickverfahren hergestellt (Maßanfertigung). Der Formgebung sind im Rundstrickverfahren Grenzen gesetzt, da die Anzahl der Maschen nicht verändert werden kann. Die Änderung des Strumpfdurchmessers erfolgt durch Variieren der Maschengröße. Diese Kompressionsstrümpfe können mit geschlossener oder offener Fußspitze gefertigt sein. Der Fußspitzenbereich sollte dabei elastisch sein, damit es nicht zu Einschnürungen kommt. Die Ferse muss ebenfalls elastisch gearbeitet sein.
Code: 17.06.10.3000
Codesystem: http://metadata.gerontonet.org/namingsystem/hilfsmittelnummer
Online Status
nicht besetzt
Indikation
Schädigung der venösen/lymphatischen Gefäßfunktion/-struktur und der Haut/Unterhaut am Unterschenkel (z. B. Lymphödem ab Stadium III, Elephantiasis) mit erheblich ausgeprägter bis voll ausgeprägter Schwellneigung, Ödem, Hautveränderung, zur Ödemreduktion, Beschwerde- und Schmerzlinderung. Rundgestrickte Kompressionsstrümpfe in Maßanfertigung sind erforderlich, wenn Produkte aus der Serienfertigung aufgrund der Beinform anhand der Maßtabellen/Größentabellen keine Versorgung ermöglichen. Versorgungsbereich gemäß den Empfehlungen nach § 126 SGB V:17A