Halbschenkelstrümpfe der Kompressionsklasse I sind Zweizug-Kompressionsstrümpfe, die bis zur Mitte des Oberschenkels reichen. Ihre Länge wird mit A-F bezeichnet. Die Kompressionsstärke beträgt 18-21 mmHg/2,4-2,8 kPa.
Diese Kompressionsstrümpfe werden nach den individuellen Maßen des Versicherten im Flachstrickverfahren hergestellt (Maßanfertigung). Das Flachstrickverfahren ermöglicht eine individuelle Formgebung des Strumpfes auch bei äußerst ausgeprägten anatomischen Verhältnissen.
Im Flachstrickverfahren hergestellte Strümpfe weisen eine Längsnaht auf.
Diese Kompressionsstrümpfe können mit geschlossener oder offener Fußspitze gefertigt sein. Der Fußspitzenbereich sollte dabei elastisch sein, damit es nicht zu Einschnürungen kommt. Die Ferse muss ebenfalls elastisch gearbeitet sein.
Code:
17.06.15.0000
Codesystem:
http://metadata.gerontonet.org/namingsystem/hilfsmittelnummer
Online Status
nicht besetzt
Indikation
Schädigung der venösen Gefäßfunktion/-struktur am Unterschenkel/Knie (z. B. geringe Varikose, beginnende Schwangerschaftvarikose) mit leicht ausgeprägter Schwellneigung, leichtem Ödemrisiko, Schweregefühl, zur Ödemreduktion, Beschwerde- und Schmerzlinderung.
Flachgestrickte Kompressionsstrümpfe in Maßanfertigung sind erforderlich, wenn weder die Serienfertigung noch rundgestrickte Kompressionsstrümpfe in Maßanfertigung aufgrund der Indikation oder der Beinform und der individuellen Strukturgegebenheiten eine Versorgung ermöglichen oder eine höhere Steifigkeit des Gestricks erforderlich ist.
Versorgungsbereich gemäß den Empfehlungen nach § 126 SGB V:17A
Halbschenkelstrümpfe der Kompressionsklasse II sind Zweizug-Kompressionsstrümpfe, die bis zur Mitte des Oberschenkels reichen. Ihre Länge wird mit A-F bezeichnet. Die Kompressionsstärke beträgt 23-32 mmHg/3,1-4,3 kPa.
Diese Kompressionsstrümpfe werden nach den individuellen Maßen des Versicherten im Flachstrickverfahren hergestellt (Maßanfertigung). Das Flachstrickverfahren ermöglicht eine individuelle Formgebung des Strumpfes auch bei äußerst ausgeprägten anatomischen Verhältnissen.
Im Flachstrickverfahren hergestellte Strümpfe weisen eine Längsnaht auf.
Diese Kompressionsstrümpfe können mit geschlossener oder offener Fußspitze gefertigt sein. Der Fußspitzenbereich sollte dabei elastisch sein, damit es nicht zu Einschnürungen kommt. Die Ferse muss ebenfalls elastisch gearbeitet sein.
Code:
17.06.15.1000
Codesystem:
http://metadata.gerontonet.org/namingsystem/hilfsmittelnummer
Online Status
nicht besetzt
Indikation
Schädigung der venösen/lymphatischen Gefäßfunktion/-struktur am Unterschenkel/Knie (z. B. Schwangerschaftsvarikose mit Ödem, nach Varizenstripping/Sklerosierung/venenchirurgischen Eingriffen, nach Thrombophlebitis, nach Abheilung venöser Ulzera, akute Thrombose) mit mäßig ausgeprägter Schwellneigung, Ödem, zur Ödemreduktion, Beschwerde- und Schmerzlinderung, Rezidivprophylaxe nach venösen Ulzera.
Flachgestrickte Kompressionsstrümpfe in Maßanfertigung sind erforderlich, wenn weder die Serienfertigung noch rundgestrickte Kompressionsstrümpfe in Maßanfertigung aufgrund der Indikation oder der Beinform und der individuellen Strukturgegebenheiten eine Versorgung ermöglichen oder eine höhere Steifigkeit des Gestricks erforderlich ist
Versorgungsbereich gemäß den Empfehlungen nach § 126 SGB V:17A
Halbschenkelstrümpfe der Kompressionsklasse III sind Zweizug-Kompressionsstrümpfe, die bis zur Mitte des Oberschenkels reichen. Ihre Länge wird mit A-F bezeichnet. Die Kompressionsstärke beträgt 34-46 mmHg/4,5-6,1 kPa.
Diese Kompressionsstrümpfe werden nach den individuellen Maßen des Versicherten im Flachstrickverfahren hergestellt (Maßanfertigung). Das Flachstrickverfahren ermöglicht eine individuelle Formgebung des Strumpfes auch bei äußerst ausgeprägten anatomischen Verhältnissen.
Im Flachstrickverfahren hergestellte Strümpfe weisen eine Längsnaht auf.
Diese Kompressionsstrümpfe können mit geschlossener oder offener Fußspitze gefertigt sein. Der Fußspitzenbereich sollte dabei elastisch sein, damit es nicht zu Einschnürungen kommt. Die Ferse muss ebenfalls elastisch gearbeitet sein.
Code:
17.06.15.2000
Codesystem:
http://metadata.gerontonet.org/namingsystem/hilfsmittelnummer
Online Status
nicht besetzt
Indikation
Schädigung der venösen/lymphatischen Gefäßfunktion/-struktur am Unterschenkel/Knie (z. B. akute Thrombose, postthrombotische Insuffizienz, Lymphödem ab Stadium II, Ulcus cruris venosum) mit erheblich ausgeprägter Schwellneigung, Ödem, gegebenenfalls Hautveränderung, zur Ödemreduktion, Beschwerde- und Schmerzlinderung, Behandlung venöser Ulzera.
Flachgestrickte Kompressionsstrümpfe in Maßanfertigung sind erforderlich, wenn weder die Serienfertigung noch rundgestrickte Kompressionsstrümpfe in Maßanfertigung aufgrund der Indikation oder der Beinform und der individuellen Strukturgegebenheiten eine Versorgung ermöglichen oder eine höhere Steifigkeit des Gestricks erforderlich ist
Versorgungsbereich gemäß den Empfehlungen nach § 126 SGB V:17A
Halbschenkelstrümpfe der Kompressionsklasse IV sind Zweizug-Kompressionsstrümpfe, die bis zur Mitte des Oberschenkels reichen. Ihre Länge wird mit A-F bezeichnet. Die Kompressionsstärke beträgt 49 mmHg und größer/6,5 kPa.
Diese Kompressionsstrümpfe werden nach den individuellen Maßen des Versicherten im Flachstrickverfahren hergestellt (Maßanfertigung). Das Flachstrickverfahren ermöglicht eine individuelle Formgebung des Strumpfes auch bei äußerst ausgeprägten anatomischen Verhältnissen.
Im Flachstrickverfahren hergestellte Strümpfe weisen eine Längsnaht auf.
Diese Kompressionsstrümpfe können mit geschlossener oder offener Fußspitze gefertigt sein. Der Fußspitzenbereich sollte dabei elastisch sein, damit es nicht zu Einschnürungen kommt. Die Ferse muss ebenfalls elastisch gearbeitet sein.
Code:
17.06.15.3000
Codesystem:
http://metadata.gerontonet.org/namingsystem/hilfsmittelnummer
Online Status
nicht besetzt
Indikation
Schädigung der venösen/lymphatischen Gefäßfunktion/-struktur und der Haut/Unterhaut am Unterschenkel/Knie (z. B. Lymphödem ab Stadium III, Elephantiasis) mit erheblich ausgeprägter bis voll ausgeprägter Schwellneigung, Ödem, Hautveränderung, zur Ödemreduktion, Beschwerde- und Schmerzlinderung.
Flachgestrickte Kompressionsstrümpfe in Maßanfertigung sind erforderlich, wenn weder die Serienfertigung noch rundgestrickte Kompressionsstrümpfe in Maßanfertigung aufgrund der Indikation oder der Beinform und der individuellen Strukturgegebenheiten eine Versorgung ermöglichen oder eine höhere Steifigkeit des Gestricks erforderlich ist
Versorgungsbereich gemäß den Empfehlungen nach § 126 SGB V:17A