No available description.

Code: 18.46.01.0000
Codesystem: http://metadata.gerontonet.org/namingsystem/hilfsmittelnummer
Online Status
nicht besetzt
Anforderungen
I. Funktionstauglichkeit Nachzuweisen ist: Die Funktionstauglichkeit des Produktes - Aufgrund von § 139 Absatz 5 SGB V gilt für Medizinprodukte im Sinne des § 3 Nr. 1 des Medizinproduktegesetzes (MPG) der Nachweis der Funktionstauglichkeit durch die CE-Kennzeichnung grundsätzlich als erbracht. Dies gilt auch für Zubehör im Sinne des § 3 Nr. 9 MPG. II. Sicherheit Nachzuweisen ist: Die Sicherheit des Produktes - Aufgrund von § 139 Absatz 5 SGB V gilt für Medizinprodukte im Sinne des § 3 Nr. 1 des Medizinproduktegesetzes (MPG) der Nachweis der Sicherheit durch die CE-Kennzeichnung grundsätzlich als erbracht. Dies gilt auch für Zubehör im Sinne des § 3 Nr. 9 MPG. III. Besondere Qualitätsanforderungen III.1 Indikations-/einsatzbezogene Qualitätsanforderungen Nachzuweisen ist: Die indikations-/einsatzbezogenen Eigenschaften des angemeldeten Produktes für die beanspruchte(n) Produktart/Indikation(en) in der häuslichen Umgebung/im sonstigen privaten Umfeld der Versicherten oder des Versicherten durch: - Herstellererklärungen - Aussagekräftige Unterlagen Die Herstellererklärungen und/oder Unterlagen müssen auch folgende Parameter belegen: Anforderungen an die Sitzeinheit: - Gepolsterte Armauflagen - Seitenteile/Armlehnen für seitlichen Transfer abnehmbar oder wegklappbar - Sitz mit Hygieneausschnitt - Gepolsterte Rückenlehne - Sitzabdeckung oder Verschlussmöglichkeit der Toilettenöffnung - Gepolstertes Material an der Sitzabdeckung beziehungsweise durchgehend gepolsterte Sitzfläche bestehend aus Sitz mit Toilettenöffnung und Verschluss Anforderungen an die Fußstützen - Fußstützen auf Unterschenkellänge einstellbar, abnehmbar oder wegschwenkbar, Fußplatte(n) hoch-/wegklappbar Sonstige Anforderungen: - Schiebestange oder Schiebegriffe - Toiletteneimer mit Verschluss - Über Toilette fahrbar (herkömmliches Toilettenbecken) - Das Produkt muss mit haushaltsüblichen Mitteln zu reinigen sein. - Das Produkt muss beständig gegenüber Desinfektionsmitteln sein. Zusätzliche Anforderungen an 18.46.01.0 Dusch-/Toilettenrollstühle mit Greifreifen: - Antriebsräder mit Greifreifen - Von der Rollstuhlnutzerin oder dem Rollstuhlnutzer bedienbare Bremsen - Schwenkbare Lenkräder Zusätzliche Anforderungen an 18.46.01.1 Dusch-/Toilettenrollstühle mit Greifreifen, verstärkte Ausführung: - Antriebsräder mit Greifreifen - Von der Rollstuhlnutzerin oder dem Rollstuhlnutzer bedienbare Bremsen - Schwenkbare Lenkräder - Belastbarkeit mehr als 125 kg – 160 kg - Lieferbare Sitzbreite bis mindestens 60 cm Zusätzliche Anforderungen an 18.46.01.2 Dusch-/Toilettenschieberollstühle: - Alle Rollen oder Räder schwenkbar, mindestens zwei mit Feststellbremsen und Richtungsfeststellern Zusätzliche Anforderungen an 18.46.01.3 Dusch-/Toilettenschieberollstühle, verstärkte Ausführung: - Alle Rollen oder Räder schwenkbar, mindestens zwei mit Feststellbremsen und Richtungsfeststellern - Belastbarkeit mehr als 125 kg – 160 kg - Lieferbare Sitzbreite bis mindestens 60 cm Zusätzliche Anforderungen an 18.46.01.4 Dusch-/Toilettenrollstühle mit multifunktionaler Sitzeinheit: - Höhen- und tiefenverstellbare Kopfstütze - Hochstellbare Fußstützen - Werkzeuglos nach hinten winkelverstellbare Sitzfläche, mindestens 15 Grad (ausgehend von der Waagerechten) Bei Dusch-Toilettenrollstuhl mit multifunktionaler Sitzeinheit als Schieberollstuhl: - Alle Rollen oder Räder schwenkbar, mindestens zwei mit Feststellbremsen und Richtungsfeststellern Bei Dusch-Toilettenrollstuhl mit multifunktionaler Sitzeinheit und Antriebsrädern mit Greifreifen: - Antriebsräder mit Greifreifen und schwenkbare Lenkräder vorn - Feststell- oder/und Betriebsbremse Zusätzliche Anforderungen an 18.46.01.5 Dusch-/Toilettenrollstühle für Kinder und Jugendliche: - Höhenverstellbare Fußauflage - Möglichkeit der Positionierung und Sicherung des Kindes/Jugendlichen - Armauflagen oder Abstütztisch - Rückenlehne mit Montagemöglichkeiten von beispielsweise Kopfstützen oder Pelotten - Feststell- und/oder Betriebsbremse Zusätzliche Anforderungen an 18.46.01.6 Dusch-/Toilettenrollstühle für Kinder und Jugendliche mit multifunktionaler Sitzeinheit: - Höhen- und tiefenverstellbare Kopfstütze - Hochstellbare Fußstützen - Werkzeuglos nach hinten winkelverstellbare Sitzfläche, mindestens 15 Grad (ausgehend von der Waagerechten) - Höhenverstellbare Fußauflage - Möglichkeit zur Sicherung und Unterstützung der Positionierung der Versicherten oder des Versicherten - Armauflagen oder Abstütztisch - Rückenlehne mit Montagemöglichkeiten von beispielsweise Kopfstützen oder Pelotten - Feststellbremsen, optional Betriebsbremsen III.2 Qualitätsanforderungen hinsichtlich der Nutzungsdauer Nachzuweisen ist: Die Nutzungsdauer/Dauerbelastbarkeit des Produktes durch: - Prüfungen entsprechend der folgenden Normen/Normenabschnitte in ihrer zum Zeitpunkt der Antragstellung jeweils gültigen Fassung oder andere mindestens gleichwertige Prüfungen: EN 12183:2014-06 TZ 7.2 (Statische Festigkeit, Stoß - und Dauerfestigkeit) EN 12183:2014-06 TZ 9.2 (Bremsfunktionen) - Herstellererklärungen - Aussagekräftige Unterlagen Die Herstellererklärungen und/oder Unterlagen müssen auch folgende Parameter belegen: - Korrosionsgeschützte Materialien III.3 Qualitätsanforderungen hinsichtlich des Wiedereinsatzes Nachzuweisen ist: Das Produkt muss für einen Wiedereinsatz bei weiteren Versicherten geeignet sein. Der Nachweis erfolgt durch: - Herstellererklärungen - Aussagekräftige Unterlagen Die Herstellererklärungen und/oder Unterlagen müssen auch folgende Parameter belegen: - Toiletteneinrichtung austauschbar - Das Produkt muss mit haushaltsüblichen Mitteln zu reinigen sein. - Das Produkt muss beständig gegenüber Desinfektionsmitteln sein. - Belastbarkeit mindestens 100 kg bei Dusch-/Toilettenrollstühlen für Erwachsene der Produktarten 18.46.01.0, 18.46.01.2, 18.46.01.4 - Belastbarkeit mindestens 50 kg bei Dusch-/Toilettenrollstühlen für Kinder und Jugendliche der Produktarten 18.46.01.5, 18.46.01.6 - Belastbarkeit mehr als 125 kg bei Dusch-/Toilettenrollstühle der Produktarten 18.46.01.1 und 18.46.01.3 Zusätzliche Anforderungen an 18.46.01.5, 18.46.01.6 Dusch-/Toilettenrollstühle für Kinder und Jugendliche: - Anpassbar an verschiedene Größen von Kindern und Jugendlichen IV. Medizinischer Nutzen - Nicht besetzt V. Anforderungen an die Produktinformationen Nachzuweisen ist: - Auflistung der technischen Daten/Parameter gemäß Antragsformular Abschnitt V Die ordnungsgemäße und sichere Handhabung durch eine allgemeinverständliche Gebrauchsanweisung in deutscher Sprache mit mindestens folgenden Angaben: - Anwendungshinweise - Zweckbestimmung des Produktes/Indikation - Zulässige Betriebsbedingungen/Einsatzorte - Bestehende Anwendungsrisiken und Kontraindikationen - Reinigungshinweise - Desinfektionshinweise - Wartungshinweise - Technische Daten/Parameter - Hinweise zum Wiedereinsatz bei weiteren Versicherten und zu den dabei erforderlichen Maßnahmen - Zusammenbau- und Montageanweisung - Herstellererklärung über die Verfügbarkeit der Gebrauchsanweisung in einer für blinde und sehbehinderte Versicherte geeigneten Form - Produktkennzeichnung auf dem Produkt - Angabe der maximal zulässigen Belastung auf dem Produkt VI. Sonstige Anforderungen Nachzuweisen ist: - Toiletteneimer im Lieferumfang enthalten

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Code: 18.46.02.0000
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nicht besetzt
Anforderungen
I. Funktionstauglichkeit Nachzuweisen ist: Die Funktionstauglichkeit des Produktes - Aufgrund von § 139 Absatz 5 SGB V gilt für Medizinprodukte im Sinne des § 3 Nr. 1 des Medizinproduktegesetzes (MPG) der Nachweis der Funktionstauglichkeit durch die CE-Kennzeichnung grundsätzlich als erbracht. Dies gilt auch für Zubehör im Sinne des § 3 Nr. 9 MPG. II. Sicherheit Nachzuweisen ist: Die Sicherheit des Produktes - Aufgrund von § 139 Absatz 5 SGB V gilt für Medizinprodukte im Sinne des § 3 Nr. 1 des Medizinproduktegesetzes (MPG) der Nachweis der Sicherheit durch die CE-Kennzeichnung grundsätzlich als erbracht. Dies gilt auch für Zubehör im Sinne des § 3 Nr. 9 MPG. III. Besondere Qualitätsanforderungen III.1 Indikations-/einsatzbezogene Qualitätsanforderungen Nachzuweisen ist: Die indikations-/einsatzbezogenen Eigenschaften des angemeldeten Produktes für die beanspruchte(n) Produktart/Indikation(en) in der häuslichen Umgebung/im sonstigen privaten Umfeld der Versicherten oder des Versicherten durch: - Herstellererklärungen - Aussagekräftige Unterlagen Die Herstellererklärungen und/oder Unterlagen müssen auch folgende Parameter belegen: Anforderungen an die Sitzeinheit: - Gepolsterte Armauflagen - Seitenteile/Armlehnen für seitlichen Transfer abnehmbar oder wegklappbar - Gepolsterte Rückenlehne - Sitzabdeckung oder Verschlussmöglichkeit der Toilettenöffnung - Gepolstertes Material an der Sitzabdeckung beziehungsweise durchgehend gepolsterte Sitzfläche bestehend aus Sitz mit Toilettenöffnung und Verschluss Anforderungen an die Fußstützen: - Fußstützen auf Unterschenkellänge einstellbar, abnehmbar oder wegschwenkbar, Fußplatte(n) hoch-/wegklappbar Anforderungen an das Fahrwerk: - Alle Rollen oder Räder schwenkbar, mindestens zwei mit Feststellbremsen und Richtungsfeststeller Sonstige Anforderungen: - Schiebestange oder Schiebegriffe - Toiletteneimer mit Verschluss - Über Toilette fahrbar (übliches Toilettenbecken) - Das Produkt muss mit haushaltsüblichen Mitteln zu reinigen sein. - Das Produkt muss beständig gegenüber Desinfektionsmitteln sein. Zusätzliche Anforderungen an 18.46.02.1 Toilettenrollstühle, verstärkte Ausführung: - Belastbarkeit mehr als 125 kg – 160 kg . Lieferbare Sitzbreite bis mindestens 60 cm Zusätzliche Anforderungen an 18.46.02.2 Toilettenrollstühle mit multifunktionaler Sitzeinheit: - Höhen- und tiefenverstellbare Kopfstütze - Hochstellbare Fußstützen - Werkzeuglos nach hinten winkelverstellbare Sitzfläche, mindestens 15 Grad (ausgehend von der Waagerechten) Zusätzliche Anforderungen an 18.46.02.3 Toilettenstühle für Kinder und Jugendliche: - Höhenverstellbare Fußauflage - Möglichkeiten der Sicherung und Unterstützung der Positionierung - Armauflagen oder Abstütztisch - Rückenlehne mit Montagemöglichkeiten von beispielsweise Kopfstützen oder Pelotten Zusätzliche Anforderungen an 18.46.02.4 Toilettenrollstühle für Kinder und Jugendliche mit multifunktionaler Sitzeinheit: - Höhen- und tiefenverstellbare Kopfstütze - Hochstellbare Fußstützen - Werkzeuglos nach hinten winkelverstellbare Sitzfläche, mindestens 15 Grad (ausgehend von der Waagerechten) - Höhenverstellbare Fußauflage - Möglichkeiten der Sicherung und Unterstützung der Positionierung - Armauflagen oder Abstütztisch - Rückenlehne und Möglichkeiten der Montage von beispielsweise Kopfstützen und Pelotten III.2 Qualitätsanforderungen hinsichtlich der Nutzungsdauer Nachzuweisen ist: Die Nutzungsdauer/Dauerbelastbarkeit des Produktes durch: - Prüfungen entsprechend der folgenden Normen/Normenabschnitte in ihrer zum Zeitpunkt der Antragstellung jeweils gültigen Fassung oder andere mindestens gleichwertige Prüfungen: EN 12183:2014-06 TZ 7.2 (Statische Festigkeit, Stoß - und Dauerfestigkeit) EN 12183:2014-06 TZ 9.2 (Bremsfunktionen) - Herstellererklärungen - Aussagekräftige Unterlagen Die Herstellererklärungen und/oder Unterlagen müssen auch folgende Parameter belegen: - Korrosionsgeschützte Materialien III.3 Qualitätsanforderungen hinsichtlich des Wiedereinsatzes Nachzuweisen ist: Das Produkt muss für einen Wiedereinsatz bei weiteren Versicherten geeignet sein. Der Nachweis erfolgt durch: - Herstellererklärungen - Aussagekräftige Unterlagen Die Herstellererklärungen und/oder Unterlagen müssen auch folgende Parameter belegen: - Toiletteneinrichtung austauschbar - Das Produkt muss mit haushaltsüblichen Mitteln zu reinigen sein. - Das Produkt muss beständig gegenüber Desinfektionsmitteln sein. - Belastbarkeit mindestens 100 kg bei Toilettenrollstühlen für Erwachsene der Produktarten 18.46.02.0, 18.46.02.2 - Belastbarkeit mindestens 50 kg bei Toilettenrollstühlen für Kinder der Produktarten 18.46.02.3, 18.46.02.4 - Belastbarkeit bei Toilettenrollstühlen, verstärkte Ausführung, der Produktart 18.46.02.1 mehr als 125 kg Zusätzliche Anforderungen an 18.46.02.2 Toilettenstühle für Kinder und Jugendliche: - Anpassbar an verschiedene Größen von Kindern und Jugendlichen IV. Medizinischer Nutzen - Nicht besetzt V. Anforderungen an die Produktinformationen Nachzuweisen ist: - Auflistung der technischen Daten/Parameter gemäß Antragsformular Abschnitt V Die ordnungsgemäße und sichere Handhabung durch eine allgemeinverständliche Gebrauchsanweisung in deutscher Sprache mit mindestens folgenden Angaben: - Anwendungshinweise - Zweckbestimmung des Produktes/Indikation - Zulässige Betriebsbedingungen/Einsatzorte - Bestehende Anwendungsrisiken und Kontraindikationen - Reinigungshinweise - Desinfektionshinweise - Wartungshinweise - Technische Daten/Parameter - Hinweise zum Wiedereinsatz bei weiteren Versicherten und die dabei erforderlichen Maßnahmen - Zusammenbau- und Montageanweisung - Herstellererklärung über die Verfügbarkeit der Gebrauchsanweisung in einer für blinde und sehbehinderte Versicherte geeigneten Form - Produktkennzeichnung auf dem Produkt - Angabe der maximal zulässigen Belastung auf dem Produkt VI. Sonstige Anforderungen Nachzuweisen ist: - Toiletteneimer im Lieferumfang enthalten

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Code: 18.46.03.0000
Codesystem: http://metadata.gerontonet.org/namingsystem/hilfsmittelnummer
Online Status
nicht besetzt
Anforderungen
I. Funktionstauglichkeit Nachzuweisen ist: Die Funktionstauglichkeit des Produktes - Aufgrund von § 139 Absatz 5 SGB V gilt für Medizinprodukte im Sinne des § 3 Nr. 1 des Medizinproduktegesetzes (MPG) der Nachweis der Funktionstauglichkeit durch die CE-Kennzeichnung grundsätzlich als erbracht. Dies gilt auch für Zubehör im Sinne des § 3 Nr. 9 MPG. II. Sicherheit Nachzuweisen ist: Die Sicherheit des Produktes - Aufgrund von § 139 Absatz 5 SGB V gilt für Medizinprodukte im Sinne des § 3 Nr. 1 des Medizinproduktegesetzes (MPG) der Nachweis der Sicherheit durch die CE-Kennzeichnung grundsätzlich als erbracht. Dies gilt auch für Zubehör im Sinne des § 3 Nr. 9 MPG. III. Besondere Qualitätsanforderungen III.1 Indikations-/einsatzbezogene Qualitätsanforderungen Nachzuweisen ist: Die indikations-/einsatzbezogenen Eigenschaften des angemeldeten Produktes für die beanspruchte(n) Produktart/Indikation(en) in der häuslichen Umgebung/im sonstigen privaten Umfeld der Versicherten oder des Versicherten durch: - Herstellererklärungen - Aussagekräftige Unterlagen Die Herstellererklärungen und/oder Unterlagen müssen auch folgende Parameter belegen: Anforderungen an die Sitzeinheit: - Armauflagen - Seitenteile/Armlehnen für seitlichen Transfer abnehmbar oder wegklappbar - Sitz mit Hygieneausschnitt - Rückenlehne Anforderungen an die Fußstützen: - Fußstützen auf Unterschenkellänge einstellbar, abnehmbar oder wegschwenkbar, Fußplatte(n) hoch-/wegklappbar Sonstige Anforderungen: - Schiebestange oder Schiebegriffe - Das Produkt muss mit haushaltsüblichen Mitteln zu reinigen sein. - Das Produkt muss beständig gegenüber Desinfektionsmitteln sein. Zusätzliche Anforderungen an 18.46.03.0 Duschrollstühle mit Greifreifen: - Antriebsräder mit Greifreifen - Von der Rollstuhlnutzerin oder dem Rollstuhlnutzer bedienbare Bremsen - Schwenkbare Rollen oder Räder Zusätzliche Anforderungen an 18.46.03.1 Dusch-Schieberollstühle: - Alle Rollen oder Räder schwenkbar, mindestens zwei mit Feststellbremsen und Richtungsfeststeller Zusätzliche Anforderungen an 18.46.03.2 Duschrollstühle mit Greifreifen, verstärkte Ausführung: - Belastbarkeit größer als 125 kg – 160 kg - Lieferbare Sitzbreite bis mindestens 60 cm Zusätzliche Anforderungen an 18.46.03.3 Duschschieberollstühle, verstärkte Ausführung: - Belastbarkeit größer als 125 kg – 160 kg - Lieferbare Sitzbreite bis mindestens 60 cm Zusätzliche Anforderungen an 18.46.03.4 Duschrollstühle mit multifunktionaler Sitzeinheit: - Höhen- und tiefenverstellbare Kopfstütze - Hochstellbare Fußstützen - Werkzeuglos nach hinten winkelverstellbare Sitzfläche, mindestens 15 Grad (ausgehend von der Waagerechten) Zusätzliche Anforderungen an 18.46.03.5 Duschrollstühle für Kinder und Jugendliche: - Höhenverstellbare Fußauflage - Möglichkeit der Sicherung/Unterstützung der Positionierung der Versicherten oder des Versicherten - Armauflagen oder Abstütztisch Zusätzliche Anforderungen an 18.46.03.6 Duschrollstühle für Kinder und Jugendliche mit multifunktionaler Sitzeinheit: - Höhen- und tiefenverstellbare Kopfstütze - Hochstellbare Fußstützen - Werkzeuglos nach hinten winkelverstellbare Sitzfläche, mindestens 15 Grad (ausgehend von der Waagerechten) - Höhenverstellbare Fußauflage - Möglichkeit der Sicherung und Unterstützung der Positionierung der Versicherten oder des Versicherten - Armauflagen oder Abstütztisch - Rückenlehne und Montagemöglichkeiten von beispielsweise Kopfstützen und Pelotten III.2 Qualitätsanforderungen hinsichtlich der Nutzungsdauer Nachzuweisen ist: Die Nutzungsdauer/Dauerbelastbarkeit des Produktes durch: - Prüfungen entsprechend der folgenden Normen/Normenabschnitte in ihrer zum Zeitpunkt der Antragstellung jeweils gültigen Fassung oder andere mindestens gleichwertige Prüfungen: EN 12183:2014-06 TZ 7.2 (Statische Festigkeit, Stoß - und Dauerfestigkeit) EN 12183:2014-06 TZ 9.2 (Bremsfunktionen) - Herstellerklärungen - Aussagekräftige Unterlagen Die Herstellererklärungen und Unterlagen müssen auch folgende Parameter belegen: - Korrosionsgeschützte Materialien III.3 Qualitätsanforderungen hinsichtlich des Wiedereinsatzes Nachzuweisen ist: Das Produkt muss für einen Wiedereinsatz bei weiteren Versicherten geeignet sein. Der Nachweis erfolgt durch: - Herstellererklärungen - Aussagekräftige Unterlagen Die Herstellererklärungen und Unterlagen müssen auch folgende Parameter belegen: - Das Produkt muss mit haushaltsüblichen Mitteln zu reinigen sein. - Das Produkt muss beständig gegenüber Desinfektionsmitteln sein. - Belastbarkeit mindestens 100 kg bei Duschrollstühlen für Erwachsene der Produktarten 18.46.03.0., 18.46.03.1, 18.46.03.4 - Belastbarkeit mindestens 50 kg bei Duschrollstühlen für Kinder und Jugendliche der Produktarten 18.46.03.5, 18.46.03.6 - Belastbarkeit von Duschrollstühlen, verstärkte Ausführung, der Produktarten 18.46.02.2, 18.46.03.3 mehr als 125 kg Zusätzliche Anforderungen an 18.46.03.5, 18.46. 03.6 Duschrollstühle für Kinder und Jugendliche: - Anpassbar an verschiedene Größen von Kindern und Jugendlichen IV. Medizinischer Nutzen - Nicht besetzt V. Anforderungen an die Produktinformationen Nachzuweisen ist: - Auflistung der technischen Daten/Parameter gemäß Antragsformular Abschnitt V Die ordnungsgemäße und sichere Handhabung durch eine allgemeinverständliche Gebrauchsanweisung in deutscher Sprache mit mindestens folgenden Angaben: - Anwendungshinweise - Zweckbestimmung des Produktes/Indikation - Zulässige Betriebsbedingungen/Einsatzorte - Bestehende Anwendungsrisiken und Kontraindikationen - Reinigungshinweise - Desinfektionshinweise - Wartungshinweise - Technische Daten/Parameter - Hinweise zum Wiedereinsatz bei weiteren Versicherten und zu den dabei erforderlichen Maßnahmen - Zusammenbau- und Montageanweisung - Herstellererklärung über die Verfügbarkeit der Gebrauchsanweisung in einer für blinde und sehbehinderte Versicherte geeigneten Form - Produktkennzeichnung auf dem Produkt - Angabe der maximal zulässigen Belastung auf dem Produkt VI. Sonstige Anforderungen - Nicht besetzt

No available description.

Code: 18.46.04.0000
Codesystem: http://metadata.gerontonet.org/namingsystem/hilfsmittelnummer
Online Status
nicht besetzt
Anforderungen
I. Funktionstauglichkeit Nachzuweisen ist: Die Funktionstauglichkeit des Produktes - Aufgrund von § 139 Absatz 5 SGB V gilt für Medizinprodukte im Sinne des § 3 Nr. 1 des Medizinproduktegesetzes (MPG) der Nachweis der Funktionstauglichkeit durch die CE-Kennzeichnung grundsätzlich als erbracht. Dies gilt auch für Zubehör im Sinne des § 3 Nr. 9 MPG. II. Sicherheit Nachzuweisen ist: Die Sicherheit des Produktes - Aufgrund von § 139 Absatz 5 SGB V gilt für Medizinprodukte im Sinne des § 3 Nr. 1 des Medizinproduktegesetzes (MPG) der Nachweis der Sicherheit durch die CE-Kennzeichnung grundsätzlich als erbracht. Dies gilt auch für Zubehör im Sinne des § 3 Nr. 9 MPG. III. Besondere Qualitätsanforderungen III.1 Indikations-/einsatzbezogene Qualitätsanforderungen Nachzuweisen ist: Die indikations-/einsatzbezogenen Eigenschaften des angemeldeten Produktes für die beanspruchte(n) Produktart/Indikation(en) in der häuslichen Umgebung/im sonstigen privaten Umfeld der Versicherten oder des Versicherten durch: - Herstellererklärungen - Aussagekräftige Unterlagen Die Herstellererklärungen und/oder Unterlagen müssen auch folgende Parameter belegen: Anforderungen an die Sitzeinheit: - Gepolsterte Armauflagen - Seitenteile/Armlehnen für seitlichen Transfer abnehmbar oder wegklappbar - Fester, gepolsterter Sitz oder verrutschsicheres Sitzkissen - Gepolsterte Rückenlehne Anforderungen an die Fußstützen: - Fußstützen auf Unterschenkellänge einstellbar, abnehmbar oder wegschwenkbar, Fußplatte(n) hoch-/wegklappbar Anforderungen an das Fahrwerk: - Bremse zur Bedienung durch die Rollstuhlnutzerin der den Rollstuhlnutzer - Bei Rollstühlen mit Hebelantrieb: Hublage des Antriebshebels einstellbar - Große Räder mit Doppelgreifreifen auf einer Seite (je nach Behinderung) beziehungsweise Hebelantrieb mit Freilaufgetriebe und Fahrtrichtungsumschaltung auf einer Seite - Schwenkräder vorn Sonstige Anforderungen: - Schiebestange oder Schiebegriffe - Ankippbügel/-hilfe - Rollstuhl ohne Anwendung von Werkzeug faltbar - Das Produkt muss mit haushaltsüblichen Mitteln zu reinigen sein. - Das Produkt muss beständig gegenüber Desinfektionsmitteln sein. III.2 Qualitätsanforderungen hinsichtlich der Nutzungsdauer Nachzuweisen ist: Die Nutzungsdauer/Dauerbelastbarkeit des Produktes durch: - Prüfungen entsprechend der folgenden Normen/Normenabschnitte in ihrer zum Zeitpunkt der Antragstellung jeweils gültigen Fassung oder mindestens gleichwertige Prüfungen: EN 12183:2014-06 TZ 7.2 (Statische Festigkeit, Stoß - und Dauerfestigkeit) EN 12183:2014-06 TZ 9.2 (Bremsfunktionen) - Herstellererklärungen - Aussagekräftige Unterlagen Die Herstellererklärungen und/oder Unterlagen müssen auch folgende Parameter belegen: - Korrosionsgeschützte Materialien III.3 Qualitätsanforderungen hinsichtlich des Wiedereinsatzes Nachzuweisen ist: Das Produkt muss für einen Wiedereinsatz bei weiteren Versicherten geeignet sein. Der Nachweis erfolgt durch: - Herstellererklärungen - Aussagekräftige Unterlagen Die Herstellererklärungen und/oder Unterlagen müssen auch folgende Parameter belegen: - Sitz, Rückenlehne, Fußstützen und Armauflagen/Seitenteile müssen an unterschiedliche Behinderungen und Körpergrößen anpassbar sein (z. B. durch ein Baukastensystem). - Beständigkeit der behandelten Materialien gegenüber verwendeten Desinfektionsmitteln - Belastbarkeit mindestens 100 kg bei Rollstühlen für Erwachsene - Belastbarkeit mindestens 50 kg bei Rollstühlen für Kinder IV. Medizinischer Nutzen - Nicht besetzt V. Anforderungen an die Produktinformationen Nachzuweisen ist: - Auflistung der technischen Daten/Parameter gemäß Antragsformular Abschnitt V Die ordnungsgemäße und sichere Handhabung durch eine allgemeinverständliche Gebrauchsanweisung in deutscher Sprache mit mindestens folgenden Angaben: - Anwendungshinweise - Zweckbestimmung des Produktes/Indikation - Zulässige Betriebsbedingungen/Einsatzorte - Bestehende Anwendungsrisiken und Kontraindikationen - Reinigungshinweise - Desinfektionshinweise - Wartungshinweise - Technische Daten/Parameter - Hinweise zum Wiedereinsatz bei weiteren Versicherten und zu den dabei erforderlichen Maßnahmen - Zusammenbau- und Montageanweisung - Herstellererklärung über die Verfügbarkeit der Gebrauchsanweisung in einer für blinde und sehbehinderte Versicherte geeigneten Form - Produktkennzeichnung auf dem Produkt - Angabe der maximal zulässigen Belastung auf dem Produkt VI. Sonstige Anforderungen - Nicht besetzt

No available description.

Code: 18.46.05.0000
Codesystem: http://metadata.gerontonet.org/namingsystem/hilfsmittelnummer
Online Status
nicht besetzt
Anforderungen
I. Funktionstauglichkeit Nachzuweisen ist: Die Funktionstauglichkeit des Produktes - Aufgrund von § 139 Absatz 5 SGB V gilt für Medizinprodukte im Sinne des § 3 Nr. 1 des Medizinproduktegesetzes (MPG) der Nachweis der Funktionstauglichkeit durch die CE-Kennzeichnung grundsätzlich als erbracht. Dies gilt auch für Zubehör im Sinne des § 3 Nr. 9 MPG. II. Sicherheit Nachzuweisen ist: Die Sicherheit des Produktes - Aufgrund von § 139 Absatz 5 SGB V gilt für Medizinprodukte im Sinne des § 3 Nr. 1 des Medizinproduktegesetzes (MPG) der Nachweis der Sicherheit durch die CE-Kennzeichnung grundsätzlich als erbracht. Dies gilt auch für Zubehör im Sinne des § 3 Nr. 9 MPG. III. Besondere Qualitätsanforderungen III.1 Indikations-/einsatzbezogene Qualitätsanforderungen Nachzuweisen ist: Die indikations-/einsatzbezogenen Eigenschaften des angemeldeten Produktes für die beanspruchte(n) Produktart/Indikation(en) in der häuslichen Umgebung/im sonstigen privaten Umfeld der Versicherten oder des Versicherten durch: - Herstellererklärungen - Aussagekräftige Unterlagen Die Herstellererklärungen und/oder Unterlagen müssen auch folgende Parameter belegen: Anforderungen an die Sitzeinheit: - Seitenteile/Armlehnen für seitlichen Transfer abnehmbar oder wegklappbar - Gepolsterte Armauflagen - Fester, gepolsterter Sitz oder verrutschsicheres Sitzkissen - Gepolsterte Rückenlehne Sonstige Anforderungen: - Schiebestange oder Schiebegriffe - Akkukontrollanzeige - Das Produkt muss mit haushaltsüblichen Mitteln zu reinigen sein. - Das Produkt muss beständig gegenüber Desinfektionsmitteln sein. Anforderungen an die Fußstützen: - Fußstützen auf Unterschenkellänge einstellbar, abnehmbar oder wegschwenkbar, Fußplatte(n) hoch-/wegklappbar Anforderungen an das Fahrwerk, den Antrieb und die Rollstuhlsteuerung: - Schiebemöglichkeit - Wendemöglichkeit auf der Stelle - Durch die Nutzerin oder den Nutzer begrenzbare Endgeschwindigkeit, vom Fahrsignalgeber unabhängig - Wartungsfreie Akkus - Begrenzung der maximalen Geschwindigkeit auf 6 km/h Zusätzliche Anforderungen an 18.46.05.1 Elektrorollstühle für den Innenraum mit verstellbarer Rückenlehne oder multifunktionaler Sitzeinheit: - Bei Ausführungen mit multifunktionaler Sitzeinheit: Ausstattung mit höhen- und tiefenverstellbarer Kopfstütze - Nach hinten winkelverstellbare Sitzfläche, mindestens 15 Grad (ausgehend von der Waagerechten) - Bei Ausführungen mit verstellbarer multifunktionaler Sitzeinheit: Optionale Ausstattungsmöglichkeit mit bis zur Waagerechten hochstellbaren Fußstützen Zusätzliche Anforderungen an 18.46.05.2 Elektrorollstühle für den Innenraum, verstärkte Ausführung: - Belastbarkeit mehr als 140 kg – 160 kg - Sitzbreite einstellbar bis mindestens 65 cm III.2 Qualitätsanforderungen hinsichtlich der Nutzungsdauer Nachzuweisen ist: Die Nutzungsdauer/Dauerbelastbarkeit des Produktes durch: - Prüfungen entsprechend der folgenden Normen/Normenabschnitte in ihrer zum Zeitpunkt der Antragstellung jeweils gültigen Fassung oder andere mindestens gleichwertige Prüfungen: EN 12184 TZ 8.2 (Statische Festigkeit, Stoß- und Dauerfestigkeit) EN 12184 TZ 10.2. (Bremsfunktionen) 10.2.1. (Anforderungen) und 10.2.2.4 (Prüfverfahren der Dauerfestigkeit von Feststellbremsen) - Herstellererklärungen - Aussagekräftige Unterlagen Die Herstellererklärungen und/oder Unterlagen müssen auch folgende Parameter belegen: - Korrosionsgeschützte Materialien III.3 Qualitätsanforderungen hinsichtlich des Wiedereinsatzes Nachzuweisen ist: Das Produkt muss für einen Wiedereinsatz bei weiteren Versicherten geeignet sein. Der Nachweis erfolgt durch: - Herstellererklärungen - Aussagekräftige Unterlagen Die Herstellererklärungen und Unterlagen müssen auch folgende Parameter belegen: - Sitz, Rückenlehne, Fußstützen und Armauflagen/Seitenteile müssen an unterschiedliche Behinderungen und Körpergrößen anpassbar sein (z. B. durch ein Baukastensystem). - Wahlweise Montage des Bediengerätes auf der linken oder rechten Rollstuhlseite, nachträglich änderbar, Abstand zur Rückenlehne einstellbar - Das Produkt muss mit haushaltsüblichen Mitteln zu reinigen sein. - Das Produkt muss beständig gegenüber Desinfektionsmitteln sein. - Belastbarkeit mindestens 100 kg bei Rollstühlen für Erwachsene - Belastbarkeit bei Elektrorollstühlen, verstärkte Ausführung, mehr als 140 kg IV. Medizinischer Nutzen - Nicht besetzt V. Anforderungen an die Produktinformationen Nachzuweisen ist: - Auflistung der technischen Daten/Parameter gemäß Antragsformular Abschnitt V Die ordnungsgemäße und sichere Handhabung durch eine allgemeinverständliche Gebrauchsanweisung in deutscher Sprache mit mindestens folgenden Angaben: - Anwendungshinweise - Zweckbestimmung des Produktes/Indikation - Zulässige Betriebsbedingungen/Einsatzorte - Bestehende Anwendungsrisiken und Kontraindikationen - Reinigungshinweise - Desinfektionshinweise - Wartungshinweise - Technische Daten/Parameter - Hinweise zum Wiedereinsatz bei weiteren Versicherten und zu den dabei erforderlichen Maßnahmen - Zusammenbau - und Montageanweisung - Angabe über die Freigabe des Anbaus eines Kraftknotenadapters - Herstellererklärung über die Verfügbarkeit der Gebrauchsanweisung in einer für blinde und sehbehinderte Versicherte geeigneten Form - Produktkennzeichnung auf dem Produkt - Angabe der maximal zulässigen Belastung auf dem Produkt VI. Sonstige Anforderungen Nachzuweisen ist: - Batterieladegerät im Lieferumfang enthalten

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Code: 18.46.06.0000
Codesystem: http://metadata.gerontonet.org/namingsystem/hilfsmittelnummer
Online Status
nicht besetzt
Anforderungen
Nicht besetzt