Elektrorollstühle für den Innenraum, verstärkte Ausführung, bestehen meistens aus einem Rohrrahmen, zwei größeren Antriebsrädern und zwei mitlaufenden Schwenkrädern sowie der Sitzeinheit. Elektrorollstühle dieser Produktart weisen aufgrund ihrer Konstruktion eine sichere Belastbarkeit von mehr als 140 kg bis 160 kg auf. Armlehnen und Fußstützen sind abnehmbar und in mehreren Variationen erhältlich. Dadurch ist eine Anpassung an die Rollstuhlbenutzerin oder den Rollstuhlbenutzer und an den Verwendungszweck möglich. Rückenlehne und Sitz bestehen aus einer gepolsterten Bespannung, bei einigen Modellen auch aus festen Sitz-/Rückenelementen. Der Antrieb erfolgt über Elektromotoren auf die Antriebsräder und wird mittels Steuerpult und Elektronik geregelt. Die Stromversorgung erfolgt durch wartungsfreie Gelbatterien (gasdicht), die über das mitgelieferte Ladegerät aufgeladen werden können. Diese Produkte sind für einen leihweisen Einsatz geeignet.
Code: 18.46.05.2000
Codesystem: http://metadata.gerontonet.org/namingsystem/hilfsmittelnummer
Online Status
nicht besetzt
Indikation
Erhebliche bis voll ausgeprägte Beeinträchtigung der Mobilität/des Gehens bei strukturellen und/oder funktionellen Schädigungen der unteren Extremitäten (u. a. Amputation, Verletzungsfolgen, muskuloskeletale/neuromuskuloskeletal bedingte Bewegungsstörungen) - Deutlich eingeschränkte Kraft- und Greiffunktion der Arme/der Hände - Ausreichende Orientierungs- und Koordinationsfähigkeit - Zur Sicherung der Mobilität im Innenbereich - Bei einem Körpergewicht von mehr als 140 kg Je nach Beanspruchung des Elektrorollstuhls kann bereits bei einem geringeren Körpergewicht oder aufgrund besonderer Körpermaße die Versorgung mit einem verstärkten Hilfsmittel angezeigt sein. Eine Versorgung mit Elektrorollstühlen für den Innenraum ist nur dann angezeigt, wenn die Benutzung manueller Rollstühle aufgrund der Behinderung nicht mehr möglich ist und der Elektrorollstuhl sachgerecht bedient werden kann. Vor der Versorgung mit einem Elektrorollstuhl für den Innenbereich ist zu prüfen, ob ein Elektrorollstuhl für den Innen- und Außenbereich (kombinierte Versorgung) nicht die sinnvollere Alternative darstellt. ____________________________________________________ Versorgungsbereich gemäß den Empfehlungen nach § 126 SGB V: 18A