Online Status
nicht besetzt
Anforderungen
I. Funktionstauglichkeit
Nachzuweisen ist:
Die Funktionstauglichkeit des Produktes
- Aufgrund von § 139 Absatz 5 SGB V gilt für Medizinprodukte im Sinne des § 3 Nr. 1 des Medizinproduktegesetzes (MPG) der Nachweis der Funktionstauglichkeit durch die CE-Kennzeichnung grundsätzlich als erbracht. Dies gilt auch für Zubehör im Sinne des § 3 Nr. 9 MPG.
II. Sicherheit
Nachzuweisen ist:
Die Sicherheit des Produktes
- Aufgrund von § 139 Absatz 5 SGB V gilt für Medizinprodukte im Sinne des § 3 Nr. 1 des Medizinproduktegesetzes (MPG) der Nachweis der Sicherheit durch die CE-Kennzeichnung grundsätzlich als erbracht. Dies gilt auch für Zubehör im Sinne des § 3 Nr. 9 MPG.
III. Besondere Qualitätsanforderungen
III.1 Indikations-/einsatzbezogene Qualitätsanforderungen
Nachzuweisen ist:
Die indikations-/einsatzbezogenen Eigenschaften des angemeldeten Produktes für die beanspruchte(n) Produktart/Indikation(en) in der häuslichen Umgebung/im sonstigen privaten Umfeld der Versicherten oder des Versicherten durch:
- Herstellererklärungen
- Aussagekräftige Unterlagen
Die Herstellererklärungen und/oder Unterlagen müssen auch folgende Parameter belegen:
- Schiebestange oder Schiebegriffe
- Ankippbügel/-hilfe
- Rollstuhl für Transportzwecke ohne Werkzeug faltbar (ausgenommen 18.50.01.3 Schieberollstühle mit multifunktionaler Sitzeinheit, 18.50.01.5 Schieberollstühle mit multifunktionaler Sitzeinheit, verstärkte Ausführung)
- Das Produkt muss mit haushaltsüblichen Mitteln zu reinigen sein.
- Das Produkt muss beständig gegenüber Desinfektionsmitteln sein.
Anforderungen an das Fahrwerk:
- Bremse zur Bedienung durch die Begleitperson
- Schwenkräder vorn
Anforderungen an die Sitzeinheit:
- Gepolsterte Armauflagen
- Seitenteile/Armlehnen für seitlichen Transfer abnehmbar oder wegklappbar
- Ausstattungsmöglichkeit mit Deskarmlehne und Armlehne in langer Ausführung
- Fester, gepolsterter Sitz oder verrutschsicheres Sitzkissen
- Gepolsterte Rückenlehne
Zusätzliche Anforderungen an 18.50.01.1 Schieberollstühle mit Rückenlehnenverstellung:
- Werkzeuglos nach hinten winkelverstellbare Rückenlehne, mindestens 15 Grad (ausgehend von einer 90-Grad-Sitzhaltung)
- Kippstützen
Zusätzliche Anforderungen an 18.50.01.2 Schieberollstühle, verstärkte Ausführung:
- Belastbarkeit mehr als 130 kg – 160 kg
- Lieferbare Sitzbreite bis mindestens 60 cm
Zusätzliche Anforderungen an 18.50.01.3 Schieberollstühle mit multifunktionaler Sitzeinheit:
- Werkzeuglos nach hinten winkelverstellbare Sitzfläche, mindestens 15 Grad (ausgehend von der Waagerechten)
- Werkzeuglos nach hinten winkelverstellbare Rückenlehne, mindestens 15 Grad (ausgehend von einem 90-Grad-Winkel zwischen Sitz- und Rückenteil)
- Höhen- und tiefenverstellbare Kopfstütze
Anforderungen an die Fußstützen:
- Fußstützen auf Unterschenkellänge einstellbar, abnehmbar oder wegschwenkbar, Fußplatte(n) hoch-/wegklappbar
- Ausstattungsmöglichkeit mit Einzelfußstütze und Einzelfußstütze in hochschwenkbarer Ausführung (kniewinkelverstellbar)
- Hochstellbare Fußstützen
- Kippstützen
Zusätzliche Anforderungen an 18.50.01.4 Schieberollstühle mit Rückenlehnenverstellung, verstärkte Ausführung:
- Werkzeuglos nach hinten winkelverstellbare Rückenlehne, mindestens 15 Grad (ausgehend von einer 90-Grad-Sitzhaltung)
- Kippstützen
- Belastbarkeit mehr als 130 kg – 160 kg
- Lieferbare Sitzbreite bis mindestens 60 cm
Zusätzliche Anforderungen an 18.50.01.5 Schieberollstühle mit multifunktionaler Sitzeinheit, verstärkte Ausführung:
- Werkzeuglos nach hinten winkelverstellbare Sitzfläche, mindestens 15 Grad (ausgehend von der Waagerechten)
- Werkzeuglos nach hinten winkelverstellbare Rückenlehne, mindestens 15 Grad (ausgehend von einem 90-Grad-Winkel zwischen Sitz- und Rückenteil)
- Höhen- und tiefenverstellbare Kopfstütze
Anforderungen an die Fußstützen:
- Fußstützen auf Unterschenkellänge einstellbar, abnehmbar oder wegschwenkbar, Fußplatte(n) hoch-/wegklappbar
- Ausstattungsmöglichkeit mit Einzelfußstütze und Einzelfußstütze in hochschwenkbarer Ausführung (kniewinkelverstellbar)
- Hochstellbare Fußstützen
- Kippstützen
- Belastbarkeit mehr als 130 kg – 160 kg
- Lieferbare Sitzbreite bis mindestens 60 cm
III.2 Qualitätsanforderungen hinsichtlich der Nutzungsdauer
Nachzuweisen ist:
Die Nutzungsdauer/Dauerbelastbarkeit des Produktes durch:
- Prüfungen entsprechend der folgenden Normen/Normenabschnitte in ihrer zum Zeitpunkt der Antragstellung jeweils gültigen Fassung oder andere mindestens gleichwertige Prüfungen:
EN 12183:2014-06 TZ 7.2 (Statische Festigkeit, Stoß- und Dauerfestigkeit)
EN 12183:2014-06 TZ 9.2 (Bremsfunktionen)
- Herstellererklärungen
- Aussagekräftige Unterlagen
Die Herstellererklärungen und/oder Unterlagen müssen auch folgende Parameter belegen:
- Korrosionsgeschützte Materialien
III.3 Qualitätsanforderungen hinsichtlich des Wiedereinsatzes
Nachzuweisen ist:
Das Produkt muss für einen Wiedereinsatz bei weiteren Versicherten geeignet sein.
Der Nachweis erfolgt durch:
- Herstellererklärungen
- Aussagekräftige Unterlagen
Die Herstellererklärungen und/oder Unterlagen müssen auch folgende Parameter belegen:
- Sitz, Rückenlehne, Fußstützen und Armauflagen/Seitenteile müssen an unterschiedliche Behinderungen und Körpergrößen anpassbar sein (z. B. durch ein Baukastensystem).
- Desinfektionsmöglichkeit mit haushaltsüblichen Mitteln
- Belastbarkeit mindestens 100 kg bei Rollstühlen für Erwachsene
- Belastbarkeit mindestens 50 kg bei Rollstühlen für Kinder
- Belastbarkeit mehr als 130 kg bei Schieberollstühlen, verstärkte Ausführung
- Belastbarkeit mehr als 130 kg bei Schieberollstühlen, mit Rückenlehnenverstellung, verstärkte Ausführung bzw. Schieberollstühle mit multifunktionaler Sitzeinheit, verstärkte Ausführung
IV. Medizinischer Nutzen
- Nicht besetzt
V. Anforderungen an die Produktinformationen
Nachzuweisen ist:
- Auflistung der technischen Daten/Parameter gemäß Antragsformular Abschnitt V
Die ordnungsgemäße und sichere Handhabung durch eine allgemeinverständliche Gebrauchsanweisung in deutscher Sprache mit mindestens folgenden Angaben:
- Anwendungshinweise
- Zweckbestimmung des Produktes/Indikation
- Zulässige Betriebsbedingungen/Einsatzorte
- Bestehende Anwendungsrisiken und Kontraindikationen
- Reinigungshinweise
- Wartungshinweise
- Technische Daten/Parameter
- Hinweise zum Wiedereinsatz bei weiteren Versicherten und zu den dabei erforderlichen Maßnahmen
- Zusammenbau- und Montageanweisung
- Angabe über die Freigabe des Anbaus eines Kraftknotenadapters
- Herstellererklärung über die Verfügbarkeit der Gebrauchsanweisung in einer für blinde und sehbehinderte Versicherte geeigneten Form
- Produktkennzeichnung auf dem Produkt
- Angabe der maximal zulässigen Belastung auf dem Produkt
VI. Sonstige Anforderungen
- Nicht besetzt