No available description.

Code: 18.50.01.0000
Codesystem: http://metadata.gerontonet.org/namingsystem/hilfsmittelnummer
Online Status
nicht besetzt
Anforderungen
I. Funktionstauglichkeit Nachzuweisen ist: Die Funktionstauglichkeit des Produktes - Aufgrund von § 139 Absatz 5 SGB V gilt für Medizinprodukte im Sinne des § 3 Nr. 1 des Medizinproduktegesetzes (MPG) der Nachweis der Funktionstauglichkeit durch die CE-Kennzeichnung grundsätzlich als erbracht. Dies gilt auch für Zubehör im Sinne des § 3 Nr. 9 MPG. II. Sicherheit Nachzuweisen ist: Die Sicherheit des Produktes - Aufgrund von § 139 Absatz 5 SGB V gilt für Medizinprodukte im Sinne des § 3 Nr. 1 des Medizinproduktegesetzes (MPG) der Nachweis der Sicherheit durch die CE-Kennzeichnung grundsätzlich als erbracht. Dies gilt auch für Zubehör im Sinne des § 3 Nr. 9 MPG. III. Besondere Qualitätsanforderungen III.1 Indikations-/einsatzbezogene Qualitätsanforderungen Nachzuweisen ist: Die indikations-/einsatzbezogenen Eigenschaften des angemeldeten Produktes für die beanspruchte(n) Produktart/Indikation(en) in der häuslichen Umgebung/im sonstigen privaten Umfeld der Versicherten oder des Versicherten durch: - Herstellererklärungen - Aussagekräftige Unterlagen Die Herstellererklärungen und/oder Unterlagen müssen auch folgende Parameter belegen: - Schiebestange oder Schiebegriffe - Ankippbügel/-hilfe - Rollstuhl für Transportzwecke ohne Werkzeug faltbar (ausgenommen 18.50.01.3 Schieberollstühle mit multifunktionaler Sitzeinheit, 18.50.01.5 Schieberollstühle mit multifunktionaler Sitzeinheit, verstärkte Ausführung) - Das Produkt muss mit haushaltsüblichen Mitteln zu reinigen sein. - Das Produkt muss beständig gegenüber Desinfektionsmitteln sein. Anforderungen an das Fahrwerk: - Bremse zur Bedienung durch die Begleitperson - Schwenkräder vorn Anforderungen an die Sitzeinheit: - Gepolsterte Armauflagen - Seitenteile/Armlehnen für seitlichen Transfer abnehmbar oder wegklappbar - Ausstattungsmöglichkeit mit Deskarmlehne und Armlehne in langer Ausführung - Fester, gepolsterter Sitz oder verrutschsicheres Sitzkissen - Gepolsterte Rückenlehne Zusätzliche Anforderungen an 18.50.01.1 Schieberollstühle mit Rückenlehnenverstellung: - Werkzeuglos nach hinten winkelverstellbare Rückenlehne, mindestens 15 Grad (ausgehend von einer 90-Grad-Sitzhaltung) - Kippstützen Zusätzliche Anforderungen an 18.50.01.2 Schieberollstühle, verstärkte Ausführung: - Belastbarkeit mehr als 130 kg – 160 kg - Lieferbare Sitzbreite bis mindestens 60 cm Zusätzliche Anforderungen an 18.50.01.3 Schieberollstühle mit multifunktionaler Sitzeinheit: - Werkzeuglos nach hinten winkelverstellbare Sitzfläche, mindestens 15 Grad (ausgehend von der Waagerechten) - Werkzeuglos nach hinten winkelverstellbare Rückenlehne, mindestens 15 Grad (ausgehend von einem 90-Grad-Winkel zwischen Sitz- und Rückenteil) - Höhen- und tiefenverstellbare Kopfstütze Anforderungen an die Fußstützen: - Fußstützen auf Unterschenkellänge einstellbar, abnehmbar oder wegschwenkbar, Fußplatte(n) hoch-/wegklappbar - Ausstattungsmöglichkeit mit Einzelfußstütze und Einzelfußstütze in hochschwenkbarer Ausführung (kniewinkelverstellbar) - Hochstellbare Fußstützen - Kippstützen Zusätzliche Anforderungen an 18.50.01.4 Schieberollstühle mit Rückenlehnenverstellung, verstärkte Ausführung: - Werkzeuglos nach hinten winkelverstellbare Rückenlehne, mindestens 15 Grad (ausgehend von einer 90-Grad-Sitzhaltung) - Kippstützen - Belastbarkeit mehr als 130 kg – 160 kg - Lieferbare Sitzbreite bis mindestens 60 cm Zusätzliche Anforderungen an 18.50.01.5 Schieberollstühle mit multifunktionaler Sitzeinheit, verstärkte Ausführung: - Werkzeuglos nach hinten winkelverstellbare Sitzfläche, mindestens 15 Grad (ausgehend von der Waagerechten) - Werkzeuglos nach hinten winkelverstellbare Rückenlehne, mindestens 15 Grad (ausgehend von einem 90-Grad-Winkel zwischen Sitz- und Rückenteil) - Höhen- und tiefenverstellbare Kopfstütze Anforderungen an die Fußstützen: - Fußstützen auf Unterschenkellänge einstellbar, abnehmbar oder wegschwenkbar, Fußplatte(n) hoch-/wegklappbar - Ausstattungsmöglichkeit mit Einzelfußstütze und Einzelfußstütze in hochschwenkbarer Ausführung (kniewinkelverstellbar) - Hochstellbare Fußstützen - Kippstützen - Belastbarkeit mehr als 130 kg – 160 kg - Lieferbare Sitzbreite bis mindestens 60 cm III.2 Qualitätsanforderungen hinsichtlich der Nutzungsdauer Nachzuweisen ist: Die Nutzungsdauer/Dauerbelastbarkeit des Produktes durch: - Prüfungen entsprechend der folgenden Normen/Normenabschnitte in ihrer zum Zeitpunkt der Antragstellung jeweils gültigen Fassung oder andere mindestens gleichwertige Prüfungen: EN 12183:2014-06 TZ 7.2 (Statische Festigkeit, Stoß- und Dauerfestigkeit) EN 12183:2014-06 TZ 9.2 (Bremsfunktionen) - Herstellererklärungen - Aussagekräftige Unterlagen Die Herstellererklärungen und/oder Unterlagen müssen auch folgende Parameter belegen: - Korrosionsgeschützte Materialien III.3 Qualitätsanforderungen hinsichtlich des Wiedereinsatzes Nachzuweisen ist: Das Produkt muss für einen Wiedereinsatz bei weiteren Versicherten geeignet sein. Der Nachweis erfolgt durch: - Herstellererklärungen - Aussagekräftige Unterlagen Die Herstellererklärungen und/oder Unterlagen müssen auch folgende Parameter belegen: - Sitz, Rückenlehne, Fußstützen und Armauflagen/Seitenteile müssen an unterschiedliche Behinderungen und Körpergrößen anpassbar sein (z. B. durch ein Baukastensystem). - Desinfektionsmöglichkeit mit haushaltsüblichen Mitteln - Belastbarkeit mindestens 100 kg bei Rollstühlen für Erwachsene - Belastbarkeit mindestens 50 kg bei Rollstühlen für Kinder - Belastbarkeit mehr als 130 kg bei Schieberollstühlen, verstärkte Ausführung - Belastbarkeit mehr als 130 kg bei Schieberollstühlen, mit Rückenlehnenverstellung, verstärkte Ausführung bzw. Schieberollstühle mit multifunktionaler Sitzeinheit, verstärkte Ausführung IV. Medizinischer Nutzen - Nicht besetzt V. Anforderungen an die Produktinformationen Nachzuweisen ist: - Auflistung der technischen Daten/Parameter gemäß Antragsformular Abschnitt V Die ordnungsgemäße und sichere Handhabung durch eine allgemeinverständliche Gebrauchsanweisung in deutscher Sprache mit mindestens folgenden Angaben: - Anwendungshinweise - Zweckbestimmung des Produktes/Indikation - Zulässige Betriebsbedingungen/Einsatzorte - Bestehende Anwendungsrisiken und Kontraindikationen - Reinigungshinweise - Wartungshinweise - Technische Daten/Parameter - Hinweise zum Wiedereinsatz bei weiteren Versicherten und zu den dabei erforderlichen Maßnahmen - Zusammenbau- und Montageanweisung - Angabe über die Freigabe des Anbaus eines Kraftknotenadapters - Herstellererklärung über die Verfügbarkeit der Gebrauchsanweisung in einer für blinde und sehbehinderte Versicherte geeigneten Form - Produktkennzeichnung auf dem Produkt - Angabe der maximal zulässigen Belastung auf dem Produkt VI. Sonstige Anforderungen - Nicht besetzt

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Code: 18.50.02.0000
Codesystem: http://metadata.gerontonet.org/namingsystem/hilfsmittelnummer
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nicht besetzt
Anforderungen
I. Funktionstauglichkeit Nachzuweisen ist: Die Funktionstauglichkeit des Produktes - Aufgrund von § 139 Absatz 5 SGB V gilt für Medizinprodukte im Sinne des § 3 Nr. 1 des Medizinproduktegesetzes (MPG) der Nachweis der Funktionstauglichkeit durch die CE-Kennzeichnung grundsätzlich als erbracht. Dies gilt auch für Zubehör im Sinne des § 3 Nr. 9 MPG. II. Sicherheit Nachzuweisen ist: Die Sicherheit des Produktes - Aufgrund von § 139 Absatz 5 SGB V gilt für Medizinprodukte im Sinne des § 3 Nr. 1 des Medizinproduktegesetzes (MPG) der Nachweis der Sicherheit durch die CE-Kennzeichnung grundsätzlich als erbracht. Dies gilt auch für Zubehör im Sinne des § 3 Nr. 9 MPG. III. Besondere Qualitätsanforderungen III.1 Indikations-/einsatzbezogene Qualitätsanforderungen Nachzuweisen ist: Die indikations-/einsatzbezogenen Eigenschaften des angemeldeten Produktes für die beanspruchte(n) Produktart/Indikation(en) in der häuslichen Umgebung/im sonstigen privaten Umfeld der Versicherten oder des Versicherten durch: - Herstellererklärungen - Aussagekräftige Unterlagen Die Herstellererklärungen und/oder Unterlagen müssen auch folgende Parameter belegen: Anforderungen an die Sitzeinheit: - Gepolsterte Armauflagen - Austauschbare Seitenteile/Armlehnen, für seitlichen Transfer abnehmbar oder wegklappbar - Fester, gepolsterter Sitz oder verrutschsicheres Sitzkissen - Gepolsterte Rückenlehne Anforderungen an das Fahrwerk: - Bremse zur Bedienung durch die Rollstuhlnutzerin oder den Rollstuhlnutzer - Schwenkräder vorne - Große Räder mit Greifreifen Sonstige Anforderungen: - Schiebestange oder Schiebegriffe - Ankippbügel/-hilfe - Rollstuhl für Transportzwecke ohne Werkzeug faltbar (ausgenommen Greifreifenrollstühle mit multifunktionaler Sitzeinheit) - Das Produkt muss mit haushaltsüblichen Mitteln zu reinigen sein. - Das Produkt muss beständig gegenüber Desinfektionsmitteln sein. Zusätzliche Anforderungen an 18.50.02.2 Leichtgewicht-Standardgreifreifenrollstühle: - Möglichkeit der Generierung einer angemessenen Antriebsergonomie durch eine sowohl vertikal als auch horizontal verstellbare Antriebsradposition. - Möglichkeit der Sitzneigungsverstellung (Sitzhöhenverstellung, vorne) - Austauschmöglichkeit der Schwenkräder - Über Schnellkupplung (Steckachsen etc.) abnehmbare Antriebsräder mit Greifreifen Leergewicht maximal 18 kg bei einer Sitzbreite 43 cm bis 45 cm in der Basisversion - Basisversion, bestehend aus: - Rahmen - Sitz- und Rückenbezug - Seitenteilen - Fußstützen (Standard) - Bremsen - Rädern Zusätzliche Anforderungen an 18.50.02.3 Standardgreifreifenrrollstühle, verstärkte Ausführung: - Möglichkeit der Generierung einer angemessenen Antriebsergonomie durch variable Hinterachsverstellung oder gleichwertige Konstruktion - Möglichkeit der Sitzneigungsverstellung (Sitzhöhenverstellung, vorne) - Austauschmöglichkeit der Schwenkräder - Belastbarkeit mehr als 125 kg - Lieferbare Sitzbreite bis mindestens 60 cm Zusätzliche Anforderungen an 18.50.02.5 Greifreifenrollstühle mit Rückenlehnenverstellung: - Werkzeuglos nach hinten winkelverstellbare Rückenlehne, mindestens 15 Grad (ausgehend von einem 90-Grad-Winkel zwischen Sitz- und Rückenteil) Zusätzliche Anforderungen an 18.50.02.6 Greifreifenrollstühle mit Rückenlehnenverstellung, verstärkte Ausführung: - Werkzeuglos nach hinten winkelverstellbare Rückenlehne, mindestens 15 Grad (ausgehend von einem 90-Grad-Winkel zwischen Sitz- und Rückenteil) - Belastbarkeit mehr als 125 kg – 160 kg - Lieferbare Sitzbreite bis mindestens 60 cm Zusätzliche Anforderungen an 18.50.02.7 Greifreifenrollstühle mit multifunktionaler Sitzeinheit: - Werkzeuglos nach hinten winkelverstellbare Sitzfläche, mindestens 15 Grad (ausgehend von der Waagerechten) - Werkzeuglos nach hinten winkelverstellbare Rückenlehne, mindestens 15 Grad (ausgehend von einem 90-Grad-Winkel zwischen Sitz- und Rückenteil) - Höhen- und tiefenverstellbare Kopfstütze Anforderungen an die Fußstützen: - Ausstattung mit hochstellbaren Fußstützen - Fußstützen auf Unterschenkellänge einstellbar, abnehmbar oder wegschwenkbar, Fußplatte(n) hoch-/wegklappbar - Ausstattungsmöglichkeit mit Einzelfußstütze und Einzelfußstütze in hochschwenkbarer Ausführung (kniewinkelverstellbar) - Kippstützen Zusätzliche Anforderungen an 18.50.02.8 Greifreifenrollstühle mit multifunktionaler Sitzeinheit, verstärkte Ausführung: - Werkzeuglos nach hinten winkelverstellbare Sitzfläche, mindestens 15 Grad (ausgehend von der Waagerechten) - Werkzeuglos nach hinten winkelverstellbare Rückenlehne, mindestens 15 Grad (ausgehend von einem 90-Grad-Winkel zwischen Sitz- und Rückenteil) - Höhen- und tiefenverstellbare Kopfstütze Anforderungen an die Fußstützen: - Hochstellbare Fußstützen - Fußstützen auf Unterschenkellänge einstellbar, abnehmbar oder wegschwenkbar, Fußplatte(n) hoch-/wegklappbar - Ausstattungsmöglichkeit mit Einzelfußstütze und Einzelfußstütze in hochschwenkbarer Ausführung (kniewinkelverstellbar) - Kippstützen - Belastbarkeit mehr als 125 kg – 160 kg - Lieferbare Sitzbreite bis mindestens 60 cm III.2 Qualitätsanforderungen hinsichtlich der Nutzungsdauer Nachzuweisen ist: Die Nutzungsdauer/Dauerbelastbarkeit des Produktes durch: - Prüfungen entsprechend der folgenden Normen/Normenabschnitte in ihrer zum Zeitpunkt der Antragstellung jeweils gültigen Fassung oder andere mindestens gleichwertige Prüfungen: EN 12183:2014-06 TZ 7.2 (Statische Festigkeit, Stoß- und Dauerfestigkeit) EN 12183:2014-06 TZ 9.2 (Bremsfunktionen) - Herstellererklärungen - Aussagekräftige Unterlagen Die Herstellererklärungen und/oder Unterlagen müssen auch folgende Parameter belegen: - Korrosionsgeschützte Materialien III.3 Qualitätsanforderungen hinsichtlich des Wiedereinsatzes Nachzuweisen ist: Das Produkt muss für einen Wiedereinsatz bei weiteren Versicherten geeignet sein. Der Nachweis erfolgt durch: - Herstellererklärungen - Aussagekräftige Unterlagen Die Herstellererklärungen und/oder Unterlagen müssen auch folgende Parameter belegen: - Sitz, Rückenlehne, Fußstützen und Armauflagen/Seitenteile müssen an unterschiedliche Behinderungen und Körpergrößen anpassbar sein (z. B. durch ein Baukastensystem). - Beständigkeit der behandelten Materialien gegenüber verwendeten Desinfektionsmitteln Zusätzliche Anforderungen an 18.50.02.0 Standardgreifreifenrollstühle: - Mindestens 100 kg belastbar Zusätzliche Anforderungen an 18.50.02.2 Leichtgewicht-Standardgreifreifenrollstühle: - Mindestens 100 kg belastbar Zusätzliche Anforderungen an 18.50.02.3 Standardgreifreifenrollstühle, verstärkte Ausführung: - Belastbarkeit mehr als 125 kg Zusätzliche Anforderungen an 18.50.02.6 Greifreifenrollstühle mit Rückenlehnenverstellung, verstärkte Ausführung: - Belastbarkeit mehr als 125 kg IV. Medizinischer Nutzen - Nicht besetzt V. Anforderungen an die Produktinformationen Nachzuweisen ist: - Auflistung der technischen Daten/Parameter gemäß Antragsformular Abschnitt V Die ordnungsgemäße und sichere Handhabung durch eine allgemeinverständliche Gebrauchsanweisung in deutscher Sprache mit mindestens folgenden Angaben: - Anwendungshinweise - Zweckbestimmung des Produktes/Indikation - Zulässige Betriebsbedingungen/Einsatzorte - Bestehende Anwendungsrisiken und Kontraindikationen - Reinigungshinweise - Desinfektionshinweise - Wartungshinweise - Technische Daten/Parameter - Hinweise zum Wiedereinsatz bei weiteren Versicherten und zu den dabei erforderlichen Maßnahmen - Zusammenbau- und Montageanweisung - Angabe über die Freigabe des Anbaus eines Kraftknotenadapters - Herstellererklärung über die Verfügbarkeit der Gebrauchsanweisung in einer für blinde und sehbehinderte Versicherte geeigneten Form - Produktkennzeichnung auf dem Produkt - Angabe der maximal zulässigen Belastung auf dem Produkt VI. Sonstige Anforderungen - Nicht besetzt

No available description.

Code: 18.50.03.0000
Codesystem: http://metadata.gerontonet.org/namingsystem/hilfsmittelnummer
Online Status
nicht besetzt
Anforderungen
I. Funktionstauglichkeit Nachzuweisen ist: Die Funktionstauglichkeit des Produktes - Aufgrund von § 139 Absatz 5 SGB V gilt für Medizinprodukte im Sinne des § 3 Nr. 1 des Medizinproduktegesetzes (MPG) der Nachweis der Funktionstauglichkeit durch die CE-Kennzeichnung grundsätzlich als erbracht. Dies gilt auch für Zubehör im Sinne des § 3 Nr. 9 MPG. II. Sicherheit Nachzuweisen ist: Die Sicherheit des Produktes - Aufgrund von § 139 Absatz 5 SGB V gilt für Medizinprodukte im Sinne des § 3 Nr. 1 des Medizinproduktegesetzes (MPG) der Nachweis der Sicherheit durch die CE-Kennzeichnung grundsätzlich als erbracht. Dies gilt auch für Zubehör im Sinne des § 3 Nr. 9 MPG. III. Besondere Qualitätsanforderungen III.1 Indikations-/einsatzbezogene Qualitätsanforderungen Nachzuweisen ist: Die indikations-/einsatzbezogenen Eigenschaften des angemeldeten Produktes für die beanspruchte(n) Produktart/Indikation(en) in der häuslichen Umgebung/im sonstigen privaten Umfeld der Versicherten oder des Versicherten durch: - Herstellererklärungen - Aussagekräftige Unterlagen Die Herstellererklärungen und/oder Unterlagen müssen auch folgende Parameter belegen: Anforderungen an die Sitzeinheit: - Austauschbare Seitenteile - Gepolsterte Armauflage optional erhältlich - Fester, gepolsterter Sitz oder verrutschsicheres Sitzkissen - Gepolsterte Rückenlehne - Bei Ausführungen mit erreichbarem Rückenlehnenwinkel über 30 Grad zur Vertikalen: - Höhen- und tiefenverstellbarer Kopfstütze. - Kippstützen - Sitz, Rückenlehne, Fußstützen und Armauflagen/Seitenteile müssen an unterschiedliche Behinderungen und Körpergrößen anpassbar sein (z. B. durch ein Baukastensystem). Anforderungen an die Fußstützen: - Fußstützen oder Bügel auf Unterschenkellänge einstellbar, abnehmbar oder wegschwenkbar, Fußplatte(n) hoch-/wegklappbar Anforderungen an das Fahrwerk: - Bremse zur Bedienung durch die Rollstuhlnutzerin oder den Rollstuhlnutzer - Schwenkräder vorn - Große Antriebsräder hinten mit Greifreifen - Über eine Schnellkupplung (Steckachsen etc.) abnehmbare Antriebsräder mit Greifreifen - Möglichkeit der Schwerpunktveränderung und Sitzneigungsverstellung durch variable Hinterachsverstellung oder gleichwertige Konstruktion - Möglichkeit der Sitzhöhenverstellung - Möglichkeit der Radsturzverstellung der Antriebsräder - Möglichkeit der Vorspurkorrektur der Antriebsräder - Möglichkeit der Korrektur des Lenkneigungswinkel (Breakwinkel) - Austauschmöglichkeit der Schwenkräder Sonstige Anforderungen: - Schiebestange oder Schiebegriffe erhältlich und montierbar - Ankippbügel/-hilfe erhältlich und montierbar - Werkzeuglos abnehmbare oder wegschwenkbare Antikipprollen erhältlich und montierbar - Das Produkt muss mit haushaltsüblichen Mitteln zu reinigen sein. - Das Produkt muss beständig gegenüber Desinfektionsmitteln sein. Zusätzliche Anforderungen an 18.50.03.0 Adaptivfaltrollstühle: - Mittels Kreuzstrebe oder ähnlicher Konstruktion in der Längsachse faltbarer Rahmen - Möglichkeit der Zurüstung einer Betriebsbremse Gewicht maximal 16 kg bei Sitzbreite 43 cm bis 45 cm in der Basisversion - Basisversion, bestehend aus: - Rahmen - Sitz- und Rückenbezug - Seitenteilen - Fußstützen - Feststellbremsen und gegebenenfalls Betriebsbremsen - Rädern - Fußstützen oder -bügel auf Unterschenkellänge einstellbar, Fußplatte(n) hoch-/wegklappbar Zusätzliche Anforderungen an 18.50.03.1 Adaptivfaltrollstühle für Kinder und Jugendliche: - Mittels Kreuzstrebe oder ähnlicher Konstruktion in der Längsachse faltbarer Rahmen - Ankippbügel/-hilfe erhältlich und montierbar - Möglichkeit der Zurüstung einer Betriebsbremse - Fußstützen oder -bügel auf Unterschenkellänge einstellbar, Fußplatte(n) hoch-/wegklappbar - Wachstumsbedingt anpassbar durch Austausch der Kreuzstrebe und gegebenenfalls der Sitz- und Rückenbespannung oder gleichwertige Konstruktionen. Zusätzliche Anforderungen an 18.50.03.2 Spezialrollstühle und Sonderfahrzeuge zur aktiven Nutzung durch Kinder und Jugendliche: - Anpassmöglichkeit durch zusätzliche Pelotten oder andere adaptierbare Zurüstungen an die jeweilige Behinderung - Anpassbare und adaptierbare Fußstützen auf Unterschenkellänge einstellbar - Schiebestange oder Schiebegriffe - Möglichkeit der Zurüstung einer Betriebsbremse Zusätzliche Anforderungen an 18.50.03.3 Adaptivfaltrollstühle, verstärkte Ausführung: - Fußstützen oder -bügel auf Unterschenkellänge einstellbar, Fußplatte(n) hoch-/wegklappbar - Mittels Kreuzstrebe oder ähnlicher Konstruktion in der Längsachse faltbarer Rahmen - Möglichkeit der Zurüstung einer Betriebsbremse - Belastbarkeit mehr als 125 kg – 160 kg - Lieferbare Sitzbreite bis mindestens 62 cm Zusätzliche Anforderungen an 18.50.03.4 Adaptivfaltrollstühle, Schwerlast: - Fußstützen oder -bügel auf Unterschenkellänge einstellbar, Fußplatte(n) hoch-/wegklappbar - Mittels Kreuzstrebe oder ähnlicher Konstruktion in der Längsachse faltbarer Rahmen - Möglichkeit der Zurüstung einer Betriebsbremse - Belastbarkeit mehr als 160 kg - Lieferbare Sitzbreite bis mindestens 62 cm Zusätzliche Anforderungen an 18.50.03.5 Adaptivstarrrahmenrollstühle - Starrer Rahmen - Abklappbare Rückenlehne optional erhältlich - Fußstützen oder -bügel auf Unterschenkellänge einstellbar - Gewicht maximal 16 kg bei Sitzbreite 43 cm bis 45 cm in der Basisversion Basisversion, bestehend aus: - Rahmen - Sitz- und Rückenbezug - Seitenteilen - Fußstützen - Feststellbremse - Rädern Zusätzliche Anforderungen an 18.50.03.6 Adaptivstarrrahmenrollstühle für Kinder und Jugendliche: - Starrer Rahmen - Abklappbare Rückenlehne optional erhältlich - Betriebsbremse optional erhältlich - Wachstumsbedingt anpassbar Zusätzliche Anforderungen an 18.50.03.7 Adaptivstarrrahmenrollstühle, verstärkte Ausführung: - Starrer Rahmen - Abklappbare Rückenlehne optional erhältlich - Belastbarkeit mehr als 125 kg – 160 kg - Lieferbare Sitzbreite bis mindestens 62 cm III.2 Qualitätsanforderungen hinsichtlich der Nutzungsdauer Nachzuweisen ist: Die Nutzungsdauer/Dauerbelastbarkeit des Produktes durch: - Prüfungen entsprechend der folgenden Normen/Normenabschnitte in ihrer zum Zeitpunkt der Antragstellung jeweils gültigen Fassung oder andere mindestens gleichwertige Prüfungen: EN 12183:2014-06 TZ 7.2 (Statische Festigkeit, Stoß - und Dauerfestigkeit) EN 12183:2014-06 TZ 9.2 (Bremsfunktionen) - Herstellererklärungen - Aussagekräftige Unterlagen Die Herstellererklärungen und/oder Unterlagen müssen auch folgende Parameter belegen: - Korrosionsgeschützte Materialien III.3 Qualitätsanforderungen hinsichtlich des Wiedereinsatzes Nachzuweisen ist: Das Produkt muss für einen Wiedereinsatz bei weiteren Versicherten geeignet sein. Der Nachweis erfolgt durch: - Herstellererklärungen - Aussagekräftige Unterlagen Die Herstellererklärungen und/oder Unterlagen müssen auch folgende Parameter belegen: - Das Produkt muss mit haushaltsüblichen Mitteln zu reinigen sein. - Das Produkt muss beständig gegenüber Desinfektionsmitteln sein. Zusätzliche Anforderungen an 18.50.03.0 Adaptivfaltrollstühle: - Belastbarkeit mindestens 100 kg Zusätzliche Anforderungen an 18.50.03.1 Adaptivfaltrollstühle für Kinder und Jugendliche: - Belastbarkeit mindestens 50 kg Zusätzliche Anforderungen an 18.50.03.2 Spezialrollstühle zur aktiven Nutzung durch Kinder: - Belastbarkeit mindestens 50 kg Zusätzliche Anforderungen an 18.50.03.3 Adaptivfaltrollstühle, verstärkte Ausführung: - Belastbarkeit mehr als 125 kg Zusätzliche Anforderungen an 18.50.03.4 Adaptivfaltrollstühle, Schwerlast: - Belastbarkeit mehr als 160 kg Zusätzliche Anforderungen an 18.50.03.5 Adaptivstarrrahmenrollstühle: - Belastbarkeit mindestens 100 kg Zusätzliche Anforderungen an 10.50.03.6 Adaptivstarrrahmenrollstühle für Kinder und Jugendliche: - Belastbarkeit mindestens 50 kg Zusätzliche Anforderungen an 18.50.03.7 Adaptivstarrrahmenrollstühle, verstärkte Ausführung: - Belastbarkeit mehr als 125 kg IV. Medizinischer Nutzen - Nicht besetzt V. Anforderungen an die Produktinformationen Nachzuweisen ist: - Auflistung der technischen Daten/Parameter gemäß Antragsformular Abschnitt V Die ordnungsgemäße und sichere Handhabung durch eine allgemeinverständliche Gebrauchsanweisung in deutscher Sprache mit mindestens folgenden Angaben: - Anwendungshinweise - Zweckbestimmung des Produktes/Indikation - Zulässige Betriebsbedingungen/Einsatzorte - Bestehende Anwendungsrisiken und Kontraindikationen - Reinigungshinweise - Desinfektionshinweise - Wartungshinweise - Technische Daten/Parameter - Hinweise zum Wiedereinsatz bei weiteren Versicherten und zu den dabei erforderlichen Maßnahmen - Zusammenbau- und Montageanweisung - Angabe über die Freigabe des Anbaus eines Kraftknotenadapters - Herstellererklärung über die Verfügbarkeit der Gebrauchsanweisung in einer für blinde und sehbehinderte Versicherte geeigneten Form - Produktkennzeichnung auf dem Produkt - Angabe der maximal zulässigen Belastung auf dem Produkt VI. Sonstige Anforderungen - Nicht besetzt

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Code: 18.50.04.0000
Codesystem: http://metadata.gerontonet.org/namingsystem/hilfsmittelnummer
Online Status
nicht besetzt
Anforderungen
I. Funktionstauglichkeit Nachzuweisen ist: Die Funktionstauglichkeit des Produktes - Aufgrund von § 139 Absatz 5 SGB V gilt für Medizinprodukte im Sinne des § 3 Nr. 1 des Medizinproduktegesetzes (MPG) der Nachweis der Funktionstauglichkeit durch die CE-Kennzeichnung grundsätzlich als erbracht. Dies gilt auch für Zubehör im Sinne des § 3 Nr. 9 MPG. II. Sicherheit Nachzuweisen ist: Die Sicherheit des Produktes - Aufgrund von § 139 Absatz 5 SGB V gilt für Medizinprodukte im Sinne des § 3 Nr. 1 des Medizinproduktegesetzes (MPG) der Nachweis der Sicherheit durch die CE-Kennzeichnung grundsätzlich als erbracht. Dies gilt auch für Zubehör im Sinne des § 3 Nr. 9 MPG. III. Besondere Qualitätsanforderungen III.1 Indikations-/einsatzbezogene Qualitätsanforderungen Nachzuweisen ist: Die indikations-/einsatzbezogenen Eigenschaften des angemeldeten Produktes für die beanspruchte(n) Produktart/Indikation(en) in der häuslichen Umgebung/im sonstigen privaten Umfeld der Versicherten durch: - Herstellererklärungen - Aussagekräftige Unterlagen Die Herstellererklärungen und/oder Unterlagen müssen auch folgende Parameter belegen: Anforderungen an die Sitzeinheit: - Gepolsterte Armauflagen - Seitenteile/Armlehnen für seitlichen Transfer abnehmbar oder wegklappbar - Fester, gepolsterter Sitz oder verrutschsicheres Sitzkissen - Gepolsterte Rückenlehne - Bei Ausführungen mit erreichbarem Rückenlehnenwinkel über 30 Grad zur Vertikalen: Ausstattung mit höhen- und tiefenverstellbarer Kopfstütze Anforderungen an die Fußstützen: - Fußstützen auf Unterschenkellänge einstellbar, abnehmbar oder wegschwenkbar, Fußplatte(n) hoch-/wegklappbar - Bei Ausführungen mit verstellbarer Rückenlehne über 30 Grad zur Vertikalen: Optionale Ausstattungsmöglichkeit mit bis zur Waagerechten hochstellbaren Fußstützen Anforderungen an das Fahrwerk, den Antrieb und die Rollstuhlsteuerung: - Schiebemöglichkeit - Wartungsfreie Akkus - Sicherungseinrichtung gegen unbefugte Benutzung - Begrenzung der maximalen Geschwindigkeit auf 6 km/h - Durch die Nutzerin oder den Nutzer begrenzbare Endgeschwindigkeit, vom Fahrsignalgeber unabhängig - Ausgleichvorrichtung für Fahrbahnunebenheiten ohne Einfluss auf die Sitzeinheit (z. B. Pendelachse oder gefederte Radaufhängung) - Feststell- und Betriebsbremse gemäß STVZO Sonstige Anforderungen: - Beleuchtung gemäß STVZO - Das Produkt muss mit haushaltsüblichen Mitteln zu reinigen sein. - Das Produkt muss beständig gegenüber Desinfektionsmitteln sein. - Akkukontrollanzeige Zusätzliche Anforderungen an 18.50.04.3 Elektrorollstühle für den Innenraum und Außenbereich mit indirekter Lenkung, verstärkte Ausführung: - Belastbarkeit mehr als 140 kg – 160 kg - Sitzbreite einstellbar bis mindestens 62 cm Zusätzliche Anforderungen an 18.50.04.4 Elektrorollstühle für den Innenraum und Außenbereich mit direkter Lenkung, verstärkte Ausführung: - Belastbarkeit mehr als 140 kg – 160 kg - Sitzbreite einstellbar bis mindestens 62 cm Zusätzliche Anforderungen an 18.50.04.5 Schwerlast-Elektrorollstühle für den Innenraum und Außenbereich mit indirekter Lenkung: - Belastbarkeit mehr als 160 kg - Sitzbreite einstellbar bis mindestens 65 cm III.2 Qualitätsanforderungen hinsichtlich der Nutzungsdauer Nachzuweisen ist: Die Nutzungsdauer/Dauerbelastbarkeit des Produktes durch: - Prüfungen entsprechend der folgenden Normen/Normenabschnitte in ihrer zum Zeitpunkt der Antragstellung jeweils gültigen Fassung oder andere mindestens gleichwertige Prüfungen: EN 12184 TZ 8.2 (Statische Festigkeit, Stoß - und Dauerfestigkeit) EN 12184 TZ 10.2. (Bremsfunktionen) 10.2.1. (Anforderungen) und 10.2.2.4 (Prüfverfahren der Dauerfestigkeit von Feststellbremsen) - Herstellererklärungen - Aussagekräftige Unterlagen Die Herstellererklärungen und/oder Unterlagen müssen auch folgende Parameter belegen: - Korrosionsgeschützte Materialien III.3 Qualitätsanforderungen hinsichtlich des Wiedereinsatzes Nachzuweisen ist: Das Produkt muss für einen Wiedereinsatz bei weiteren Versicherten geeignet sein. Der Nachweis erfolgt durch: - Herstellererklärungen - Aussagekräftige Unterlagen Die Herstellererklärungen und Unterlagen müssen auch folgende Parameter belegen: - Sitz, Rückenlehne, Fußstützen und Armauflagen/Seitenteile müssen an unterschiedliche Behinderungen und Körpergrößen anpassbar sein (z. B. durch ein Baukastensystem). - Wahlweise Montage des Bediengerätes auf der linken oder rechten Rollstuhlseite, nachträglich änderbar (ausgenommen Rollstühle mit manueller Lenkung), Abstand zur Rückenlehne einstellbar - Beständigkeit der behandelten Materialien gegenüber verwendeten Desinfektionsmitteln - Belastbarkeit von Elektrorollstühlen der Produktarten 18.50.04.0, 18.50.04.1, 18.50.04. mindestens 100 kg - Belastbarkeit bei Elektrorollstühlen, verstärkte Ausführung, mehr als 140 kg - Belastbarkeit bei Schwerlast-Elektrorollstühlen mehr als 160 kg IV. Medizinischer Nutzen - Nicht besetzt V. Anforderungen an die Produktinformationen Nachzuweisen ist: - Auflistung der technischen Daten/Parameter gemäß Antragsformular Abschnitt V Die ordnungsgemäße und sichere Handhabung durch eine allgemeinverständliche Gebrauchsanweisung in deutscher Sprache mit mindestens folgenden Angaben: - Anwendungshinweise - Zweckbestimmung des Produktes/Indikation - Zulässige Betriebsbedingungen/Einsatzorte - Bestehende Anwendungsrisiken und Kontraindikationen - Reinigungshinweise - Desinfektionshinweise - Wartungshinweise - Technische Daten/Parameter - Hinweise zum Wiedereinsatz bei weiteren Versicherten und die dabei erforderlichen Maßnahmen - Zusammenbau- und Montageanweisung - Angabe über die Freigabe des Anbaus eines Kraftknotenadapters - Herstellererklärung über die Verfügbarkeit der Gebrauchsanweisung in einer für blinde und sehbehinderte Versicherte geeigneten Form - Produktkennzeichnung auf dem Produkt - Angabe der maximal zulässigen Belastung auf dem Produkt VI. Sonstige Anforderungen Nachzuweisen ist: - Akkuladegerät im Lieferumfang enthaltenVII. Anforderungen an die zusätzlich zur Bereitstellung des Hilfsmittels zu erbringenden Leistungen Die folgenden Anforderungen richten sich an die Leistungserbringer gemäß § 127 SGB V und sind den Verträgen nach § 127 SGB V zugrunde zu legen. Es handelt sich um Mindestanforderungen. In den Verträgen nach § 127 SGB V können weitergehende Anforderungen geregelt werden. Im Rahmen der Leistungserbringung ist den individuellen Versorgungserfordernissen der Versicherten oder des Versicherten, z. B. hinsichtlich Alter, Geschlecht, Religion, Behinderung und chronischer Erkrankungen, Rechnung zu tragen. Die folgenden Ausführungen zu den Dienstleistungsanforderungen beziehen sich auf die zu versorgende Person; je nach konkretem Versorgungsfall sind gegebenenfalls deren oder dessen Angehörige/Eltern beziehungsweise gesetzliche Vertreterin oder gesetzlicher Vertreter als Adressat zu verstehen.

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Code: 18.50.05.0000
Codesystem: http://metadata.gerontonet.org/namingsystem/hilfsmittelnummer
Online Status
nicht besetzt
Anforderungen
I. Funktionstauglichkeit Nachzuweisen ist: Die Funktionstauglichkeit des Produktes - Aufgrund von § 139 Absatz 5 SGB V gilt für Medizinprodukte im Sinne des § 3 Nr. 1 des Medizinproduktegesetzes (MPG) der Nachweis der Funktionstauglichkeit durch die CE-Kennzeichnung grundsätzlich als erbracht. Dies gilt auch für Zubehör im Sinne des § 3 Nr. 9 MPG. II. Sicherheit Nachzuweisen ist: Die Sicherheit des Produktes - Aufgrund von § 139 Absatz 5 SGB V gilt für Medizinprodukte im Sinne des § 3 Nr. 1 des Medizinproduktegesetzes (MPG) der Nachweis der Sicherheit durch die CE-Kennzeichnung grundsätzlich als erbracht. Dies gilt auch für Zubehör im Sinne des § 3 Nr. 9 MPG. III. Besondere Qualitätsanforderungen III.1 Indikations-/einsatzbezogene Qualitätsanforderungen Nachzuweisen ist: Die indikations-/einsatzbezogenen Eigenschaften des angemeldeten Produktes für die beanspruchte(n) Produktart/Indikation(en) in der häuslichen Umgebung/im sonstigen privaten Umfeld der Versicherten oder des Versicherten durch: - Herstellererklärungen - Aussagekräftige Unterlagen Die Herstellererklärungen und/oder Unterlagen müssen auch folgende Parameter belegen: - Das Produkt muss mit haushaltsüblichen Mitteln zu reinigen sein. - Das Produkt muss beständig gegenüber Desinfektionsmitteln sein. Anforderungen an die Sitzeinheit: - Gepolsterte Armauflagen - Austauschbare Seitenteile/Armlehnen für seitlichen Transfer abnehmbar oder wegklappbar - Fester, gepolsterter Sitz oder verrutschsicheres Sitzkissen - Gepolsterte Rückenlehne - Bei Ausführungen mit erreichbarem Rückenlehnenwinkel über 30 Grad zur Vertikalen: Ausstattung mit höhen- und tiefenverstellbarer Kopfstütze Anforderungen an die Fußstützen: - Fußstützen auf Unterschenkellänge einstellbar - Bei Ausführungen mit verstellbarer Rückenlehne über 30 Grad zur Vertikalen: Ausstattung mit bis zur Waagerechten hochstellbaren Fußstützen Anforderungen an das Fahrwerk, den Antrieb und die Rollstuhlsteuerung: - Schiebemöglichkeit - Tischsteuerung optional erhältlich - Wartungsfreie Akkus - Sicherungseinrichtung gegen unbefugte Benutzung - Begrenzung der maximalen Geschwindigkeit auf 6 km/h - Durch die Nutzerin oder den Nutzer begrenzbare Endgeschwindigkeit, vom Fahrsignalgeber unabhängig - Feststell- und Betriebsbremse gemäß STVZO bei Elektrorollstühlen für den Außenbereich Sonstige Anforderungen: - Schiebestange oder Schiebegriffe - Akkukontrollanzeige - Beleuchtung gemäß STVZO bei Elektrorollstühlen für den Außenbereich Zusätzliche Anforderungen für Elektrorollstühle mit Stehsitz: - Stufenlose Aufrichtfunktion - Der Aufrichtvorgang muss in jeder Bewegungsrichtung und an jeder Position unterbrochen und gesichert werden können. - Elektromotorische Betätigung der Stehfunktion Zusätzliche Anforderungen für Elektrorollstühle mit Hubsitz: - Stufenlose Höhenverstellung - Elektromotorische Betätigung der Hubfunktion - Mindestsitzhöhe in gelifteter Position: 70 cm vom Boden Zusätzliche Anforderungen für Elektrorollstühle mit bodengleich absenkbarem Sitz: - Stufenlose Absenkfunktion - Automatische Nachführung der Fußauflagen - Elektromotorische Betätigung der Absenkfunktion III.2 Qualitätsanforderungen hinsichtlich der Nutzungsdauer Nachzuweisen ist: Die Nutzungsdauer/Dauerbelastbarkeit des Produktes durch: - Prüfungen entsprechend der folgenden Normen/Normenabschnitte in ihrer zum Zeitpunkt der Antragstellung jeweils gültigen Fassung oder andere mindestens gleichwertige Prüfungen: EN 12184 TZ 8.2 (Statische Festigkeit, Stoß - und Dauerfestigkeit) EN 12184 TZ 10.2. (Bremsfunktionen) 10.2.1. (Anforderungen) und 10.2.2.4 (Prüfverfahren der Dauerfestigkeit von Feststellbremsen) und - Herstellererklärungen - Aussagekräftige Unterlagen Die Herstellererklärungen und/oder Unterlagen müssen auch folgende Parameter belegen: - Korrosionsgeschützte Materialien III.3 Qualitätsanforderungen hinsichtlich des Wiedereinsatzes Nachzuweisen ist: Das Produkt muss für einen Wiedereinsatz bei weiteren Versicherten geeignet sein. Der Nachweis erfolgt durch: - Herstellererklärungen - Aussagekräftige Unterlagen Die Herstellererklärungen und/oder Unterlagen müssen auch folgende Parameter belegen: - Sitz, Rückenlehne, Fußstützen und Armauflagen/Seitenteile müssen an unterschiedliche Behinderungen und Körpergrößen anpassbar sein (z. B. durch ein Baukastensystem). - Wahlweise Montage des Bediengerätes auf der linken oder rechten Rollstuhlseite, nachträglich änderbar, Abstand zur Rückenlehne einstellbar - Das Produkt muss mit haushaltsüblichen Mitteln zu reinigen sein. - Das Produkt muss beständig gegenüber Desinfektionsmitteln sein. - Belastbarkeit mindestens 50 kg IV. Medizinischer Nutzen - Nicht besetzt V. Anforderungen an die Produktinformationen Nachzuweisen ist: - Auflistung der technischen Daten/Parameter gemäß Antragsformular Abschnitt V Die ordnungsgemäße und sichere Handhabung durch eine allgemeinverständliche Gebrauchsanweisung in deutscher Sprache mit mindestens folgenden Angaben: - Anwendungshinweise - Zweckbestimmung des Produktes/Indikation - Zulässige Betriebsbedingungen/Einsatzorte - Bestehende Anwendungsrisiken und Kontraindikationen - Reinigungshinweise - Desinfektionshinweise - Wartungshinweise - Technische Daten/Parameter - Hinweise zum Wiedereinsatz bei weiteren Versicherten und zu den dabei erforderlichen Maßnahmen - Zusammenbau - und Montageanweisung - Angabe über die Freigabe des Anbaus eines Kraftknotenadapters - Herstellererklärung über die Verfügbarkeit der Gebrauchsanweisung in einer für blinde und sehbehinderte Versicherte geeigneten Form - Produktkennzeichnung auf dem Produkt - Angabe der maximal zulässigen Belastung auf dem Produkt VI. Sonstige Anforderungen Nachzuweisen ist: - Akkuladegerät im Lieferumfang enthalten

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Code: 18.50.06.0000
Codesystem: http://metadata.gerontonet.org/namingsystem/hilfsmittelnummer
Online Status
nicht besetzt
Anforderungen
I. Funktionstauglichkeit Nachzuweisen ist: Die Funktionstauglichkeit des Produktes - Aufgrund von § 139 Absatz 5 SGB V gilt für Medizinprodukte im Sinne des § 3 Nr. 1 des Medizinproduktegesetzes (MPG) der Nachweis der Funktionstauglichkeit durch die CE-Kennzeichnung grundsätzlich als erbracht. Dies gilt auch für Zubehör im Sinne des § 3 Nr. 9 MPG. II. Sicherheit Nachzuweisen ist: Die Sicherheit des Produktes - Aufgrund von § 139 Absatz 5 SGB V gilt für Medizinprodukte im Sinne des § 3 Nr. 1 des Medizinproduktegesetzes (MPG) der Nachweis der Sicherheit durch die CE- Kennzeichnung grundsätzlich als erbracht. Dies gilt auch für Zubehör im Sinne des § 3 Nr. 9 MPG. III. Besondere Qualitätsanforderungen III.1 Indikations-/einsatzbezogene Qualitätsanforderungen Nachzuweisen ist: Die indikations-/einsatzbezogenen Eigenschaften des angemeldeten Produktes für die beanspruchte(n) Produktart/Indikation(en) in der häuslichen Umgebung/im sonstigen privaten Umfeld der Versicherten oder des Versicherten durch: - Herstellererklärungen - Aussagekräftige Unterlagen Die Herstellererklärungen und/oder Unterlagen müssen auch folgende Parameter belegen: Anforderungen an die Sitzeinheit: - Austauschbare Seitenteile - Gepolsterte Armauflagen optional erhältlich - Fester, gepolsterter Sitz oder verrutschsicheres Sitzkissen - Gepolsterte Rückenlehne - Bei Ausführungen mit erreichbarem Rückenlehnenwinkel über 30 Grad zur Vertikalen: Ausstattung mit höhen- und tiefenverstellbarer Kopfstütze Anforderungen an die Fußstützen: - Fußstützen oder -bügel auf Unterschenkellänge einstellbar, abnehmbar oder wegschwenkbar, Fußplatte(n) hoch-/wegklappbar - Bei Rollstühlen mit starrem Rahmen und Rollstühlen für Kinder und Jugendliche kann die Fußstütze auch in nicht hoch- wegklappbarer oder nicht abnehmbarer oder wegschwenkbarer Ausführung gefertigt sein. - Bei Ausführungen mit verstellbarer Rückenlehne über 30 Grad zur Vertikalen: Ausstattung mit bis zur Waagerechten hochstellbaren Fußstützen Anforderungen an das Fahrwerk/Antrieb: - Bremse zur Bedienung durch die Rollstuhlnutzerin oder den Rollstuhlnutzer - Schwenkräder vorne - Große Räder mit Greifreifen - Über Schnellkupplung (Steckachsen etc.) abnehmbare Antriebsräder mit Greifreifen - Möglichkeit der Schwerpunktveränderung und Sitzneigungsverstellung durch variable Hinterachsverstellung oder gleichwertige Konstruktion - Möglichkeit der Sitzhöhenverstellung - Möglichkeit der Radsturzverstellung der Antriebsräder - Möglichkeit der Vorspurkorrektur der Antriebsräder - Möglichkeit der Korrektur des Lenkneigungswinkels (Breakwinkel) - Austauschmöglichkeit der Schwenkräder - Möglichkeit eines Schiebebetriebs - Vor- und Rückwärtsfahrt möglich - Unterstützung sowohl beim Beschleunigen als auch beim Abbremsen Sonstige Anforderungen: - Schiebestange oder Schiebegriffe erhältlich und montierbar - Ankippbügel/-hilfe erhältlich und montierbar - Werkzeuglos abnehmbare oder wegschwenkbare Antikipprollen erhältlich und montierbar - Rollstuhl für Transportzwecke faltbar oder mit abklappbarer Rückenlehne (ausgenommen sind Rollstühle für Kinder und Jugendliche bis zu einer Sitzbreite von 34 cm) - Das Produkt muss mit haushaltsüblichen Mitteln zu reinigen sein. - Das Produkt muss beständig gegenüber Desinfektionsmitteln sein. Anforderungen an den motorischen Antrieb: - Wartungsfreie aufladbare Akkus - Akkukontrollanzeige - Begrenzung des Unterstützungsbetriebes auf 6 km/h III.2 Qualitätsanforderungen hinsichtlich der Nutzungsdauer Nachzuweisen ist: Die Nutzungsdauer/Dauerbelastbarkeit des Produktes durch: - Prüfungen entsprechend der folgenden Normen/Normenabschnitte in ihrer zum Zeitpunkt der Antragstellung jeweils gültigen Fassung oder andere mindestens gleichwertige Prüfungen: EN 12183:2014-06 TZ 7.2 (Statische Festigkeit, Stoß - und Dauerfestigkeit) EN 12183:2014-06 TZ 9.2 (Bremsfunktionen) EN 12184 TZ 8.2 (Statische Festigkeit, Stoß - und Dauerfestigkeit) EN 12184 TZ 10.42. (Bremsfunktionen). 10.2.1. (Anforderungen) und 10.2.2.4 (Prüfverfahren der Dauerfestigkeit von Feststellbremsen) ISO 7176-8:2014-12 TZ 9.4 (Handrim: Resistance to impacttest method) - Herstellererklärungen - Aussagekräftige Unterlagen Die Herstellererklärungen und/oder Unterlagen müssen auch folgende Parameter belegen: - Korrosionsgeschützte Materialien III.3 Qualitätsanforderungen hinsichtlich des Wiedereinsatzes Nachzuweisen ist: Das Produkt muss für einen Wiedereinsatz bei weiteren Versicherten geeignet sein. Der Nachweis erfolgt durch: - Herstellererklärungen - Aussagekräftige Unterlagen Die Herstellererklärungen und/oder Unterlagen müssen auch folgende Parameter belegen: - Sitz, Rückenlehne, Fußstützen und Armauflage/Seitenteile müssen an unterschiedliche Behinderungen und Körpergrößen anpassbar sein (z. B. durch ein Baukastensystem). - Beständigkeit der behandelten Materialien gegenüber verwendeten Desinfektionsmitteln - Belastbarkeit mindestens 100 kg bei Rollstühlen für Erwachsene - Belastbarkeit mindestens 50 kg bei Rollstühlen für Kinder und Jugendliche IV. Medizinischer Nutzen - Nicht besetzt V. Anforderungen an die Produktinformationen Nachzuweisen ist: - Auflistung der technischen Daten/Parameter gemäß Antragsformular Abschnitt V Die ordnungsgemäße und sichere Handhabung durch eine allgemeinverständliche Gebrauchsanweisung in deutscher Sprache mit mindestens folgenden Angaben: - Anwendungshinweise - Zweckbestimmung des Produktes/Indikation - Zulässige Betriebsbedingungen/Einsatzorte - Bestehende Anwendungsrisiken und Kontraindikationen - Reinigungshinweise - Desinfektionshinweise - Wartungshinweise - Technische Daten/Parameter - Hinweise zum Wiedereinsatz bei weiteren Versicherten und die dabei erforderlichen Maßnahmen - Zusammenbau- und Montageanweisung - Angabe über die Freigabe des Anbaus eines Kraftknotenadapters - Herstellererklärung über die Verfügbarkeit der Gebrauchsanweisung in einer für blinde und sehbehinderte Versicherte geeigneten Form - Produktkennzeichnung auf dem Produkt - Angabe der maximal zulässigen Belastung auf dem Produkt VI. Sonstige Anforderungen Nachzuweisen ist: - Akkuladegerät im Lieferumfang enthalten