Schieberollstühle bestehen aus einem faltbaren Rohrrahmen mit Schiebegriffen, zwei größeren Rädern hinten, zwei kleinen Schwenkrädern vorn, abnehmbaren und austauschbaren Armlehnen und Fußstützen sowie einer gepolsterten Sitz- und Rückenbespannung. Aufgrund der geringen Baulänge sind Schieberollstühle raumsparend zu bewegen und platzsparend unterzubringen. Die Bremsen sind als Betriebs- und Feststellbremse ausgelegt und können von der Begleitperson während des Schiebens betätigt werden. Diese Produkte sind für einen leihweisen Einsatz geeignet.
Code: 18.50.01.0000
Codesystem: http://metadata.gerontonet.org/namingsystem/hilfsmittelnummer
Online Status
nicht besetzt
Indikation
Erhebliche bis voll ausgeprägte Beeinträchtigung der Mobilität/des Gehens bei strukturellen und/oder funktionellen Schädigungen der unteren Extremitäten (u. a. Amputation, Verletzungsfolgen, muskuloskeletale/neuromuskuloskeletal bedingte Bewegungsstörungen) und - Unfähigkeit einen Rollstuhl selbstständig anzutreiben (z. B. bei eingeschränkter Kraft- und Greiffunktion oder fehlender Koordinationsfähigkeit der Arme/der Hände) - Zur Sicherung der Mobilität im Innenbereich durch eine Hilfs-/Pflegeperson Schieberollstühle sind für die Nutzung im Außenbereich nur eingeschränkt geeignet. Aufgrund der im Vergleich zu Greifreifenrollstühlen kleineren Hinterräder können Hindernisse wie Bordsteine nur erschwert überwunden werden. ____________________________________________________ Versorgungsbereich gemäß den Empfehlungen nach § 126 SGB V: 18A
Schieberollstühle mit Rückenlehnenverstellung bestehen aus einem faltbaren Rohrrahmen mit Schiebegriffen, einer durch mechanisches Gestänge oder über Gasdruckfeder winkelverstellbaren Rückenlehne und aus einer Sitzfläche, zwei größeren Rädern hinten, zwei kleinen Schwenkrädern vorn, abnehmbaren und austauschbaren Armlehnen und Fußstützen sowie einer gepolsterten Sitzeinheit. Diese Produkte sind für einen leihweisen Einsatz geeignet.
Code: 18.50.01.1000
Codesystem: http://metadata.gerontonet.org/namingsystem/hilfsmittelnummer
Online Status
nicht besetzt
Indikation
Erhebliche bis voll ausgeprägte Beeinträchtigung der Mobilität/des Gehens bei strukturellen und/oder funktionellen Schädigungen der unteren Extremitäten (u. a. Amputation, Verletzungsfolgen, muskuloskeletale/neuromuskuloskeletal bedingte Bewegungsstörungen) und - Unfähigkeit, einen Rollstuhl anzutreiben (z. B. bei eingeschränkter Kraft- und Greiffunktion oder fehlender Koordinationsfähigkeit der Arme/der Hände) und - Meist schmerzbedingte Beeinträchtigungen des Sitzens - Zur Sicherung der Mobilität im Innenbereich und flexibler Anpassung der Sitzposition durch eine Hilfs-/Pflegeperson Schieberollstühle sind für die Nutzung im Außenbereich nur eingeschränkt geeignet. Aufgrund der im Vergleich zu Greifreifenrollstühlen kleineren Hinterräder können Hindernisse wie Bordsteine nur erschwert überwunden werden. ____________________________________________________ Versorgungsbereich gemäß den Empfehlungen nach § 126 SGB V: 18A
Schieberollstühle, verstärkte Ausführung, bestehen aus einem faltbaren Rohrrahmen mit Schiebegriffen, zwei größeren Rädern hinten, zwei kleinen Schwenkrädern vorn, abnehmbaren und austauschbaren Armlehnen und Fußstützen sowie einer gepolsterten Sitz- und Rückenbespannung. Aufgrund der geringen Baulänge sind Schieberollstühle raumsparend zu bewegen und platzsparend unterzubringen. Die Bremsen sind als Betriebs- und Feststellbremse ausgelegt und können von der Begleitperson während des Schiebens betätigt werden. Schieberollstühle dieser Produktart weisen aufgrund ihrer Konstruktion eine sichere Belastbarkeit von mehr als 130 kg – 160 kg auf. Diese Produkte sind für einen leihweisen Einsatz geeignet.
Code: 18.50.01.2000
Codesystem: http://metadata.gerontonet.org/namingsystem/hilfsmittelnummer
Online Status
nicht besetzt
Indikation
Erhebliche bis voll ausgeprägte Beeinträchtigung der Mobilität/des Gehens bei strukturellen und/oder funktionellen Schädigungen der unteren Extremitäten (u. a. Amputation, Verletzungsfolgen, muskuloskeletale/neuromuskuloskeletal bedingte Bewegungsstörungen) und - Unfähigkeit, einen Rollstuhl anzutreiben (z. B. bei eingeschränkter Kraft- und Greiffunktion oder fehlender Koordinationsfähigkeit der Arme/der Hände) - Zur Sicherung der Mobilität im Innenbereich durch eine Hilfs-/Pflegeperson - Bei einem Körpergewicht von mehr als 130 kg Je nach Beanspruchung des Rollstuhles kann bereits bei einem geringeren Körpergewicht oder aufgrund besonderer Körpermaße die Versorgung mit einem verstärkten Hilfsmittel angezeigt sein. Schieberollstühle sind für die Nutzung im Außenbereich nur eingeschränkt geeignet. Aufgrund der im Vergleich zu Greifreifenrollstühlen kleineren Hinterräder können Hindernisse wie Bordsteine nur erschwert überwunden werden. ____________________________________________________ Versorgungsbereich gemäß den Empfehlungen nach § 126 SGB V: 18A
Schieberollstühle mit multifunktionaler Sitzeinheit bestehen aus einem faltbaren Rohrrahmen mit Schiebegriffen, einer durch mechanisches Gestänge oder Gasdruckfeder winkelverstellbaren Sitzfläche und einer verstellbaren Rückenlehne, einer Kopfstütze, zwei größeren Rädern hinten, zwei kleinen Schwenkrädern vorn, abnehmbaren und austauschbaren Armlehnen, hochstellbaren Fußstützen sowie einer gepolsterten Sitzeinheit. Diese Produkte sind für einen leihweisen Einsatz geeignet.
Code: 18.50.01.3000
Codesystem: http://metadata.gerontonet.org/namingsystem/hilfsmittelnummer
Online Status
nicht besetzt
Indikation
Erhebliche bis voll ausgeprägte Beeinträchtigung der Mobilität/des Gehens bei strukturellen und/oder funktionellen Schädigungen der unteren Extremitäten (u. a. Amputation, Verletzungsfolgen, muskuloskeletale/neuromuskuloskeletal bedingte Bewegungsstörungen) und - Unfähigkeit, einen Rollstuhl anzutreiben (z. B. bei eingeschränkter Kraft- und Greiffunktion oder fehlender Koordinationsfähigkeit der Arme/der Hände) und - Beeinträchtigungen des Sitzens/der Sitzstabilität oder Schädigung des kardio-vaskulären Systems (z. B. der Orthostase) - Zur Sicherung der Mobilität im Innenbereich und flexiblen Anpassung der Sitz- beziehungsweise Körperposition durch eine Hilfs-/Pflegeperson Wesentliche Bedingung für Schieberollstühle mit multifunktionaler Sitzeinheit ist das Erfordernis der Anpassung der Sitzeinheit. Die Versorgung kommt für Versicherte in Betracht, die auf Hilfestellungen durch Hilfs-/Pflegepersonen angewiesen sind. Hochstellbare Beinstützen können zweckmäßig sein. ____________________________________________________ Versorgungsbereich gemäß den Empfehlungen nach § 126 SGB V: 18A
Schieberollstühle mit Rückenlehnenverstellung, verstärkte Ausführung, bestehen aus einem faltbaren Rohrrahmen mit Schiebegriffen, einer durch mechanisches Gestänge oder über Gasdruckfeder winkelverstellbaren Rückenlehne und einer Sitzfläche, zwei größeren Rädern hinten, zwei kleinen Schwenkrädern vorn, abnehmbaren und austauschbaren Armlehnen und Fußstützen sowie einer gepolsterten Sitzeinheit. Schieberollstühle mit Rückenlehnenverstellung dieser Produktart weisen aufgrund ihrer Konstruktion eine sichere Belastbarkeit von mehr als 130 kg bis 160 kg auf. Diese Produkte sind für einen leihweisen Einsatz geeignet.
Code: 18.50.01.4000
Codesystem: http://metadata.gerontonet.org/namingsystem/hilfsmittelnummer
Online Status
nicht besetzt
Indikation
Erhebliche bis voll ausgeprägte Beeinträchtigung der Mobilität/des Gehens bei strukturellen und/oder funktionellen Schädigungen der unteren Extremitäten (u. a. Amputation, Verletzungsfolgen, muskuloskeletale/neuromuskuloskeletal bedingte Bewegungsstörungen) und - Unfähigkeit, einen Rollstuhl anzutreiben (z. B. bei eingeschränkter Kraft- und Greiffunktion oder fehlender Koordinationsfähigkeit der Arme/der Hände) und - Meist schmerzbedingten Beeinträchtigungen des Sitzens - Zur Sicherung der Mobilität im Innenbereich und flexibler Anpassung der Sitzposition durch eine Hilfs-/Pflegeperson - Bei einem Körpergewicht von mehr als 130 kg Je nach Beanspruchung des Rollstuhles kann bereits bei einem geringeren Körpergewicht oder aufgrund besonderer Körpermaße die Versorgung mit einem verstärkten Hilfsmittel angezeigt sein. Schieberollstühle sind für die Nutzung im Außenbereich nur eingeschränkt geeignet. Aufgrund der im Vergleich zu Greifreifenrollstühlen kleineren Hinterräder können Hindernisse wie Bordsteine nur erschwert überwunden werden. ____________________________________________________ Versorgungsbereich gemäß den Empfehlungen nach § 126 SGB V: 18A
Schieberollstühle mit multifunktionaler Sitzeinheit, verstärkte Ausführung, bestehen aus einem faltbaren Rohrrahmen mit Schiebegriffen, einer durch mechanisches Gestänge oder Gasdruckfeder winkelverstellbaren Sitzfläche und winkelverstellbaren Rückenlehne, einer Kopfstütze, zwei größeren Rädern hinten, zwei kleinen Schwenkrädern vorn, abnehmbaren und austauschbaren Armlehnen, hochstellbaren Fußstützen sowie einer gepolsterten Sitzeinheit. Schieberollstühle mit multifunktionaler Sitzeinheit dieser Produktart weisen aufgrund ihrer Konstruktion eine sichere Belastbarkeit von mehr als 130 kg bis 160 kg auf. Diese Produkte sind für einen leihweisen Einsatz geeignet.
Code: 18.50.01.5000
Codesystem: http://metadata.gerontonet.org/namingsystem/hilfsmittelnummer
Online Status
nicht besetzt
Indikation
Erhebliche bis voll ausgeprägte Beeinträchtigung der Mobilität/des Gehens bei strukturellen und/oder funktionellen Schädigungen der unteren Extremitäten (u. a. Amputation, Verletzungsfolgen, muskuloskeletale/neuromuskuloskeletal bedingte Bewegungsstörungen) und - Unfähigkeit, einen Rollstuhl anzutreiben (z. B. bei eingeschränkter Kraft- und Greiffunktion oder fehlender Koordinationsfähigkeit der Arme/der Hände) und - Beeinträchtigungen des Sitzens/der Sitzstabilität oder Schädigung des kardio-vaskulären Systems (z. B. der Orthostase) - Zur Sicherung der Mobilität im Innenbereich und flexiblen Anpassung der Sitz- beziehungsweise Körperposition durch eine Hilfs-/Pflegeperson - Bei einem Körpergewicht von mehr als 130 kg Je nach Beanspruchung des Rollstuhles kann bereits bei einem geringeren Körpergewicht oder aufgrund besonderer Körpermaße die Versorgung mit einem verstärkten Hilfsmittel angezeigt sein. Wesentliche Bedingung für Schieberollstühle mit multifunktionaler Sitzeinheit ist das Erfordernis der Anpassung der Sitzeinheit. Die Versorgung kommt für Versicherte in Betracht, die auf Hilfestellungen durch Hilfs-/Pflegepersonen angewiesen sind. Hochstellbare Beinstützen können zweckmäßig sein. ____________________________________________________ Versorgungsbereich gemäß den Empfehlungen nach § 126 SGB V: 18A