Schieberollstühle mit multifunktionaler Sitzeinheit, verstärkte Ausführung, bestehen aus einem faltbaren Rohrrahmen mit Schiebegriffen, einer durch mechanisches Gestänge oder Gasdruckfeder winkelverstellbaren Sitzfläche und winkelverstellbaren Rückenlehne, einer Kopfstütze, zwei größeren Rädern hinten, zwei kleinen Schwenkrädern vorn, abnehmbaren und austauschbaren Armlehnen, hochstellbaren Fußstützen sowie einer gepolsterten Sitzeinheit. Schieberollstühle mit multifunktionaler Sitzeinheit dieser Produktart weisen aufgrund ihrer Konstruktion eine sichere Belastbarkeit von mehr als 130 kg bis 160 kg auf. Diese Produkte sind für einen leihweisen Einsatz geeignet.
Code: 18.50.01.5000
Codesystem: http://metadata.gerontonet.org/namingsystem/hilfsmittelnummer
Online Status
nicht besetzt
Indikation
Erhebliche bis voll ausgeprägte Beeinträchtigung der Mobilität/des Gehens bei strukturellen und/oder funktionellen Schädigungen der unteren Extremitäten (u. a. Amputation, Verletzungsfolgen, muskuloskeletale/neuromuskuloskeletal bedingte Bewegungsstörungen) und - Unfähigkeit, einen Rollstuhl anzutreiben (z. B. bei eingeschränkter Kraft- und Greiffunktion oder fehlender Koordinationsfähigkeit der Arme/der Hände) und - Beeinträchtigungen des Sitzens/der Sitzstabilität oder Schädigung des kardio-vaskulären Systems (z. B. der Orthostase) - Zur Sicherung der Mobilität im Innenbereich und flexiblen Anpassung der Sitz- beziehungsweise Körperposition durch eine Hilfs-/Pflegeperson - Bei einem Körpergewicht von mehr als 130 kg Je nach Beanspruchung des Rollstuhles kann bereits bei einem geringeren Körpergewicht oder aufgrund besonderer Körpermaße die Versorgung mit einem verstärkten Hilfsmittel angezeigt sein. Wesentliche Bedingung für Schieberollstühle mit multifunktionaler Sitzeinheit ist das Erfordernis der Anpassung der Sitzeinheit. Die Versorgung kommt für Versicherte in Betracht, die auf Hilfestellungen durch Hilfs-/Pflegepersonen angewiesen sind. Hochstellbare Beinstützen können zweckmäßig sein. ____________________________________________________ Versorgungsbereich gemäß den Empfehlungen nach § 126 SGB V: 18A