Standardgreifreifenrollstühle bestehen aus einem faltbaren Rohrrahmen, zwei großen Rädern hinten, zwei kleinen, anpassbaren Schwenkrädern vorn, abnehmbaren und austauschbaren Armlehnen und Fußstützen sowie einer gepolsterten Sitz- und Rückenbespannung. Mittels der Greifreifen an den großen Rädern kann die Versicherte oder der Versicherte den Rollstuhl auch selbstständig antreiben und lenken.
Die Bremsen sind in der Regel als Druckbremse (bereifungsabhängige Feststellbremse) ausgelegt. Es kann auch notwendig sein, ein bereifungsunabhängiges Bremssystem (Feststell- und Betriebsbremse, z. B. Trommelbremse) zur Bedienung durch die Versicherte oder den Versicherten und auf Wunsch durch die Begleitperson in Schiebeposition zu verwenden. Dies ist insbesondere dann angezeigt, wenn eine regelmäßige Überprüfung des Reifendrucks nicht gewährleistet ist oder der Rollstuhl über geneigte Fahrbahnen gefahren werden muss.
Die Antriebsradposition von Standardgreifreifenrollstühle dieser Produktart kann nicht horizontal und vertikal verändert werden. Daher sind die Möglichkeiten, eine adäquate Antriebsergonomie zu gewährleisten, sehr eingeschränkt.
Durch Sonderausstattungen (z. B. höhenverstellbare Fußstützen, Amputationsauflagen, Radstandverlängerungen, höhenverstellbare Seitenteile) sind diese Rollstühle an einzelne Behinderungsarten anpassbar.
Im Gegensatz zu Schieberollstühlen können mit Standardgreifreifenrollstühlen aufgrund ihrer großen Antriebsräder leichter Hindernisse im Außenbereich überwunden werden.
Diese Produkte sind für einen leihweisen Einsatz geeignet.
Code:
18.50.02.0000
Codesystem:
http://metadata.gerontonet.org/namingsystem/hilfsmittelnummer
Online Status
nicht besetzt
Indikation
Erhebliche bis voll ausgeprägte Beeinträchtigung der Mobilität/des Gehens bei strukturellen und/oder funktionellen Schädigungen der unteren Extremitäten (u. a. Amputation, Verletzungsfolgen, muskuloskeletale/neuromuskuloskeletal bedingte Bewegungsstörungen) und
- Zur Sicherung der Mobilität im Innen – und Außenbereich
Aufgrund der eingeschränkten Antriebsergonomie sind diese Rollstühle einsetzbar, wenn der selbstständige aktive Antrieb durch die Versicherte oder den Versicherten nur eingeschränkt oder gar nicht möglich ist. Ist der Transport/das Verstauen des Rollstuhls erforderlich oder beträgt das Körpergewicht der Versicherten oder des Versicherten mehr als 130 kg, ist dies bei der Modellauswahl zu berücksichtigen.
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Versorgungsbereich gemäß den Empfehlungen nach § 126 SGB V: 18A
Code:
18.50.02.1000
Codesystem:
http://metadata.gerontonet.org/namingsystem/hilfsmittelnummer
Online Status
nicht besetzt
Indikation
Nicht besetzt
Leichtgewicht-Standardgreifreifenrollstühle bestehen aus einem Rahmen aus Aluminium oder anderen Leichtmetallen, zwei großen, in ihrer Position sowohl horizontal als auch vertikal verstellbaren Rädern hinten, zwei kleinen, austauschbaren Schwenkrädern vorn, abnehmbaren und austauschbaren Armlehnen und Fußstützen sowie einer gepolsterten Sitz- und Rückenbespannung. Mittels Greifreifen an den großen Rädern kann die Versicherte oder der Versicherte den Rollstuhl antreiben und lenken.
Die Bremsen sind in der Regel als Druckbremse (bereifungsabhängige Feststellbremse) ausgelegt. Häufig ist es jedoch sinnvoll, ein bereifungsunabhängiges Bremssystem (Feststell- und Betriebsbremse, z. B. Trommelbremse) zur Bedienung durch die Versicherte oder den Versicherten und durch die Begleitperson in Schiebeposition zu verwenden. Dies ist insbesondere dann angezeigt, wenn der Rollstuhl über geneigte Fahrbahnen gefahren beziehungsweise geschoben wird.
Durch zahlreiche Sonderausstattungen sind diese Rollstühle an unterschiedliche Behinderungsarten anpassbar. Da die Antriebsradposition von Leichtgewicht-Standardgreifreifenrollstühlen sowohl horizontal als auch vertikal verstellt werden kann, erfüllen Leichtgewicht-Standardgreifreifenrollstühle die wesentliche, technische Voraussetzung für die Herstellung einer adäquaten Antriebsergonomie. Die Sitzneigung und die Sitzhöhe können ebenso angepasst werden wie der Schwerpunkt des Rollstuhles.
Leichtgewicht-Standardgreifreifenrollstühle werden aus leichten Werkstoffen wie z. B. Aluminium gefertigt, wodurch der Transport und das Verstauen der Rollstühle entlastet wird. Durch abnehmbare Antriebsräder (Steckachsen) werden diese Tätigkeiten zusätzlich unterstützt.
Diese Produkte sind für einen leihweisen Einsatz geeignet.
Code:
18.50.02.2000
Codesystem:
http://metadata.gerontonet.org/namingsystem/hilfsmittelnummer
Online Status
nicht besetzt
Indikation
Erhebliche bis voll ausgeprägte Beeinträchtigung der Mobilität/des Gehens bei strukturellen und/oder funktionellen Schädigungen der unteren Extremitäten (u. a. Amputation, Verletzungsfolgen, muskuloskeletale/neuromuskuloskeletal bedingte Bewegungsstörungen)
- Bei ausreichend erhaltener Kraft- und Greiffunktion der Arme/der Hände
- Zur Sicherung der Mobilität im Innen– und Außenbereich
Die Versorgung mit Leichtgewichtrollstühlen kann auch dann erforderlich sein, wenn die Versicherte oder der Versicherte oder die Hilfs-/Pflegeperson den Rollstuhl transportieren/verladen muss.
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Versorgungsbereich gemäß den Empfehlungen nach § 126 SGB V: 18A
Standardgreifreifenrollstühle, verstärkte Ausführung, bestehen aus einem verstärkten, faltbaren Rohrrahmen, zwei großen, in ihrer Position verstellbaren Antriebsrädern hinten, zwei kleinen Schwenkrädern vorn, abnehmbaren und austauschbaren Armlehnen, abnehmbaren und austauschbaren Fußstützen sowie einer gepolsterten Sitz- und Rückenbespannung. Mittels Greifreifen an den großen Rädern kann die Versicherte oder der Versicherte den Rollstuhl antreiben und lenken.
Standardgreifreifenrollstühle dieser Produktart weisen aufgrund ihrer Konstruktion eine sichere Belastbarkeit von mehr als 130 kg auf.
Die Bremsen sind in der Regel als Druckbremse (bereifungsabhängige Feststellbremse) ausgelegt. Es kann notwendig sein, ein bereifungsunabhängiges Bremssystem (Feststell- und Betriebsbremse, z. B. Trommelbremse) zur Bedienung durch die Versicherte oder den Versicherten und auf Wunsch durch die Begleitperson in Schiebeposition zu verwenden. Dies ist insbesondere dann angezeigt, wenn der Rollstuhl über geneigte Fahrbahnen geschoben beziehungsweise gefahren wird.
Durch Sonderausstattungen (z. B. höhenverstellbare Fußstützen, Amputationsauflagen, Radstandverlängerungen, höhenverstellbare Seitenteile) sowie durch die Einstellbarkeit der Sitzhöhe sind diese Rollstühle an einzelne Behinderungsarten anpassbar.
Diese Produkte sind für einen leihweisen Einsatz geeignet.
Code:
18.50.02.3000
Codesystem:
http://metadata.gerontonet.org/namingsystem/hilfsmittelnummer
Online Status
nicht besetzt
Indikation
Erhebliche bis voll ausgeprägte Beeinträchtigung der Mobilität/des Gehens bei strukturellen und/oder funktionellen Schädigungen der unteren Extremitäten (u. a. Amputation, Verletzungsfolgen, muskuloskeletale/neuromuskuloskeletal bedingte Bewegungsstörungen)
- Bei ausreichend erhaltener Kraft- und Greiffunktion der Arme/der Hände
- Bei einem Körpergewicht von mehr als 130 kg
- Zur Sicherung der Mobilität im Innen– und Außenbereich
Durch eine dynamische Beanspruchung des Rollstuhles oder aufgrund besonderer Körpermaße kann bereits bei einem geringeren Körpergewicht die Versorgung mit einem verstärkten Rollstuhl angezeigt sein.
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Versorgungsbereich gemäß den Empfehlungen nach § 126 SGB V: 18A
Code:
18.50.02.4000
Codesystem:
http://metadata.gerontonet.org/namingsystem/hilfsmittelnummer
Online Status
nicht besetzt
Indikation
Nicht besetzt
Rollstühle mit Greifreifenantrieb und Rückenlehnenverstellung bestehen aus einem Rohrrahmen, einer durch mechanisches Gestänge oder über Gasdruckfeder winkelverstellbaren Rückenlehne, zwei großen Rädern hinten, zwei kleinen Schwenkrädern vorn, abnehmbaren und austauschbaren Armlehnen und Fußstützen sowie einer gepolsterten Sitzeinheit. Sie sind mit Greifreifen an den großen Rädern ausgestattet.
Die Bremsen sind in der Regel als Druckbremse (bereifungsabhängige Feststellbremse) ausgelegt. Häufig ist es jedoch sinnvoll, ein bereifungsunabhängiges Bremssystem (Feststell- und Betriebsbremse, z. B. Trommelbremse) zur Bedienung durch die Versicherte oder den Versicherten und auf Wunsch durch die Begleitperson in Schiebeposition zu verwenden. Dies ist insbesondere dann angezeigt, wenn der Rollstuhl über geneigte Fahrbahnen gefahren beziehungsweise geschoben wird.
Durch Sonderausstattungen (z. B. höhenverstellbare Fußstützen, Amputationsauflagen, Radstandverlängerungen, höhenverstellbare Seitenteile) sind diese Rollstühle an einzelne Behinderungsarten anpassbar.
Durch die Möglichkeit der Rückenlehnenverstellung ist es der Versicherten oder dem Versicherten möglich, eine der Behinderung nach physiologisch angemessene Sitzhaltung einzunehmen.
Diese Produkte sind für einen leihweisen Einsatz geeignet.
Code:
18.50.02.5000
Codesystem:
http://metadata.gerontonet.org/namingsystem/hilfsmittelnummer
Online Status
nicht besetzt
Indikation
Erhebliche bis voll ausgeprägte Beeinträchtigung der Mobilität/des Gehens bei strukturellen und/oder funktionellen Schädigungen der unteren Extremitäten (u. a. Amputation, Verletzungsfolgen, muskuloskeletale/neuromuskuloskeletal bedingte Bewegungsstörungen) und
- Ausreichend erhaltener Kraft- und Greiffunktion der Arme/der Hände
- Meist schmerzbedingte Beeinträchtigungen des Sitzens
- Zur Sicherung der Mobilität im Innen- und Außenbereich und einer flexiblen Anpassung der Sitzposition
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Versorgungsbereich gemäß den Empfehlungen nach § 126 SGB V: 18A
Rollstühle mit Greifreifenantrieb mit Rückenlehnenverstellung, verstärkte Ausführung bestehen aus einem Rohrrahmen, einer durch mechanisches Gestänge oder über Gasdruckfeder winkelverstellbaren Rückenlehne, zwei großen Rädern hinten, zwei kleinen Schwenkrädern vorn, abnehmbaren und austauschbaren Armlehnen und Fußstützen sowie einer gepolsterten Sitz- und Rückenbespannung. Sie sind mit Greifreifen an den großen Rädern ausgestattet.
Greifreifenrollstühle dieser Produktart weisen aufgrund ihrer Konstruktion eine sichere Belastbarkeit von mehr als 125 kg bis 160 kg auf.
Die Bremsen sind in der Regel als Druckbremse (bereifungsabhängige Feststellbremse) ausgelegt. Häufig ist es jedoch sinnvoll, ein bereifungsunabhängiges Bremssystem (Feststell- und Betriebsbremse, z. B. Trommelbremse) zur Bedienung durch die Versicherte oder den Versicherten oder durch eine Begleitperson in Schiebeposition zu verwenden. Dies ist insbesondere dann angezeigt, wenn der Rollstuhl über geneigte Fahrbahnen gefahren beziehungsweise als Schieberollstuhl genutzt wird.
Durch zahlreiche Sonderausstattungen sind diese Rollstühle an unterschiedliche Behinderungsarten anpassbar. Durch die Möglichkeit der Rückenlehnenverstellung ist es Versicherten möglich, eine ihrer Behinderung nach physiologisch angemessene Sitzhaltung einzunehmen.
Diese Produkte sind für einen leihweisen Einsatz geeignet.
Code:
18.50.02.6000
Codesystem:
http://metadata.gerontonet.org/namingsystem/hilfsmittelnummer
Online Status
nicht besetzt
Indikation
Erhebliche bis voll ausgeprägte Beeinträchtigung der Mobilität/des Gehens bei strukturellen und/oder funktionellen Schädigungen der unteren Extremitäten (u. a. Amputation, Verletzungsfolgen, muskuloskeletale/neuromuskuloskeletal bedingte Bewegungsstörungen)
- Ausreichend erhaltene Kraft- und Greiffunktion der Arme/der Hände
- Meist schmerzbedingte Beeinträchtigungen des Sitzens
- Bei einem Körpergewicht von mehr als 125 kg
- Zur Sicherung der Mobilität im Innen– und Außenbereich und einer flexiblen Anpassung der Sitzposition
Je nach Beanspruchung des Rollstuhles kann bereits bei einem geringeren Körpergewicht oder aufgrund besonderer Körpermaße die Versorgung mit einem verstärkten Rollstuhl angezeigt sein.
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Versorgungsbereich gemäß den Empfehlungen nach § 126 SGB V: 18A
Rollstühle mit multifunktionaler Sitzeinheit bestehen aus einem Rohrrahmen mit durch mechanisches Gestänge oder über Gasdruckfeder winkelverstellbarer Sitzfläche und winkelverstellbarer Rückenlehne, zwei großen Rädern hinten, zwei kleinen Schwenkrädern vorn, abnehmbaren und austauschbaren Armlehnen sowie abnehmbaren und austauschbaren Fußstützen, die hochgestellt werden können, und einer gepolsterten Sitzeinheit. Sie sind mit Greifreifen an den großen Rädern ausgestattet.
Die Bremsen sind in der Regel als Druckbremse (bereifungsabhängige Feststellbremse) ausgelegt. Häufig ist es jedoch sinnvoll, ein bereifungsunabhängiges Bremssystem (Feststell-
und Betriebsbremse, z. B. Trommelbremse) zur Bedienung durch die Versicherte oder den Versicherten und auf Wunsch durch die Begleitperson in Schiebeposition zu verwenden. Dies ist insbesondere dann angezeigt, wenn der Rollstuhl über geneigte Fahrbahnen gefahren oder geschoben wird.
Durch zahlreiche Sonderausstattungen sind diese Rollstühle an unterschiedliche Behinderungsarten anpassbar.
Diese Produkte sind für einen leihweisen Einsatz geeignet.
Code:
18.50.02.7000
Codesystem:
http://metadata.gerontonet.org/namingsystem/hilfsmittelnummer
Online Status
nicht besetzt
Indikation
Erhebliche bis voll ausgeprägte Beeinträchtigung der Mobilität/des Gehens bei strukturellen und/oder funktionellen Schädigungen der unteren Extremitäten (u. a. Amputation, Verletzungsfolgen, muskuloskeletale/neuromuskuloskeletal bedingte Bewegungsstörungen)
- Beeinträchtigungen des Sitzens /der Sitzstabilität oder/und Schädigung des kardio-vaskulären Systems (z. B. der Orthostase)
- Zur Sicherung der Mobilität im Innen- und Außenbereich und einer flexiblen Anpassung der Sitz- beziehungsweise Körperposition
Wesentliche Bedingung für Greifreifenrollstühle mit multifunktionaler Sitzeinheit ist das Erfordernis der Anpassung der Sitzeinheit. Insofern kommt die Versorgung einerseits für Versicherte, die den Rollstuhl selbstständig antreiben können, als auch für Versicherte in Betracht, die auf Hilfestellungen durch Hilfs-/Pflegepersonen angewiesen sind und im Rollstuhl geschoben werden.
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Versorgungsbereich gemäß den Empfehlungen nach § 126 SGB V: 18A
Rollstühle mit multifunktionaler Sitzeinheit, verstärkte Ausführung, bestehen aus einem Rohrrahmen mit durch mechanisches Gestänge oder über Gasdruckfeder winkelverstellbarer Sitzfläche und winkelverstellbarer Rückenlehne, zwei großen Rädern hinten, zwei kleinen Schwenkrädern vorn, abnehmbaren und austauschbaren Armlehnen sowie abnehmbaren und austauschbaren Fußstützen, die hochgestellt werden können, und einer gepolsterten Sitzeinheit. Sie sind mit Greifreifen an den großen Rädern ausgestattet.
Greifreifenrollstühle dieser Produktart weisen aufgrund ihrer Konstruktion eine sichere Belastbarkeit von mehr als 125 kg bis 160 kg auf.
Die Bremsen sind in der Regel als Druckbremse (bereifungsabhängige Feststellbremse) ausgelegt. Häufig ist es jedoch sinnvoll, ein bereifungsunabhängiges Bremssystem (Feststell- und Betriebsbremse, z. B. Trommelbremse) zur Bedienung durch die Versicherte oder den Versicherten und auf Wunsch durch die Begleitperson in Schiebeposition zu verwenden. Dies ist insbesondere dann angezeigt, wenn der Rollstuhl über geneigte Fahrbahnen gefahren beziehungsweise geschoben wird.
Durch zahlreiche Sonderausstattungen sind diese Rollstühle an unterschiedliche Behinderungsarten anpassbar.
Diese Produkte sind für einen leihweisen Einsatz geeignet.
Code:
18.50.02.8000
Codesystem:
http://metadata.gerontonet.org/namingsystem/hilfsmittelnummer
Online Status
nicht besetzt
Indikation
Erhebliche bis voll ausgeprägte Beeinträchtigung der Mobilität/des Gehens bei strukturellen und/oder funktionellen Schädigungen der unteren Extremitäten (u. a. Amputation, Verletzungsfolgen, muskuloskeletale/neuromuskuloskeletal bedingte Bewegungsstörungen)
Beeinträchtigungen des Sitzens/der Sitzstabilität oder/und Schädigung des kardiovaskulären Systems (z. B. der Orthostase)
- Bei einem Körpergewicht von mehr als 125 kg
- Zur Sicherung der Mobilität im Innen-und Außenbereich und flexiblen Anpassung der Sitz- beziehungsweise Körperposition
Wesentliche Bedingung für Greifreifenrollstühle mit multifunktionaler Sitzeinheit ist das Erfordernis der Anpassung der Sitzeinheit. Insofern kommt die Versorgung einerseits für Versicherte, die den Rollstuhl selbstständig antreiben können, als auch für Versicherte in Betracht, die auf Hilfestellungen durch Hilfs-/Pflegepersonen angewiesen sind und im Rollstuhl geschoben werden.
Durch eine dynamische Beanspruchung des Rollstuhles oder aufgrund besonderer Körpermaße kann bereits bei einem geringeren Körpergewicht die Versorgung mit einem verstärkten Rollstuhl angezeigt sein.
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Versorgungsbereich gemäß den Empfehlungen nach § 126 SGB V: 18A