Adaptivfaltrollstühle verfügen über einen faltbaren Rahmen und sind in der Regel über eine Kreuzstrebe in der Längsachse faltbar. Adaptivfaltrollstühle zeichnen sich dadurch aus, dass sie optimal an die Bedürfnisse der Versicherten oder des Versicherten angepasst werden können. Hierfür stehen enggestufte Sitzabmessungen (Sitztiefe, Sitzbreite, Rückenhöhe) zur Verfügung. Die Sitzneigung und die Sitzhöhe können ebenso angepasst werden wie der Schwerpunkt des Rollstuhles. Die Einstellung eines negativen Sturzes der Antriebsräder erhöht die Wendigkeit des Rollstuhles und schützt die Hände vor einem evtl. Einklemmen beim Durchfahren von Engstellen. Adaptivfaltrollstühle werden aus Werkstoffen gefertigt, die über ein geringes Eigengewicht verfügen, wie z.B. Aluminium, Titan oder Kohlefaserverbundwerkstoffen. Unterschiedlich gestaltete oder verstellbare Rückenlehnen unterstützen die Anpassung an den jeweiligen Verwendungszweck. Durch vielfältige Ausstattungsvarianten ist eine Anpassung an nahezu alle Aktivitäten möglich. Gewöhnlich stehen mehrere Rückenteile, Seitenteile, Fußstützen, Lenk- und Antriebsräder zur Auswahl, die jeweils auf die entsprechenden Bedarfe abgestimmt werden können und durch ihre Kombinationsvielfalt eine hohe Anpassung des Rollstuhles ermöglichen. Für eine bestmögliche Ausnutzung der Möglichkeiten eines Adaptivfaltrollstuhles ist eine optimale Auswahl des Rollstuhles nach den individuellen Erfordernissen, die exakte Anpassung nach den individuellen Maßen der Versicherten oder des Versicherten und eine der Zweckbestimmung entsprechenden Einstellung der jeweiligen Rollstuhlparameter erforderlich. Diese Produkte sind für einen leihweisen Einsatz geeignet.
Code: 18.50.03.0000
Codesystem: http://metadata.gerontonet.org/namingsystem/hilfsmittelnummer
Online Status
nicht besetzt
Indikation
Erhebliche bis voll ausgeprägte Beeinträchtigung der Mobilität/des Gehens bei strukturellen und/oder funktionellen Schädigungen der unteren Extremitäten (u. a. Amputation, Verletzungsfolgen, muskuloskeletale/neuromuskuloskeletal bedingte Bewegungsstörungen) - Bei ausreichend erhaltener Kraft- und Greiffunktion der Arme/der Hände - Zur Sicherung der Mobilität im Innen– und Außenbereich Die Versorgung mit einem Adaptivfaltrollstuhl ist erforderlich, wenn die Anpass- und Verstellmöglichkeiten von Leichtgewicht-Standardgreifreifenrollstühlen nicht ausreichen. ____________________________________________________ Versorgungsbereich gemäß den Empfehlungen nach § 126 SGB V: 18A
Adaptivfaltrollstühle für Kinder und Jugendliche verfügen über einen faltbaren Rahmen und sind in der Regel über eine Kreuzstrebe in der Längsachse faltbar. Sie zeichnen sich dadurch aus, dass sie optimal an die Bedürfnisse und auch an das Wachstum der Kinder und Jugendlichen angepasst werden können. Die Sitzabmessungen (Sitztiefe, Sitzbreite, Rückenhöhe) werden in engen Stufen angeboten, wodurch die Modelle genau an die Größe des Kindes oder des Jugendlichen anpassbar sind. Die Sitzneigung und die Sitzhöhe können ebenso angepasst werden wie der Schwerpunkt des Rollstuhles. Die Einstellung eines negativen Sturzes der Antriebsräder erhöht die Wendigkeit des Rollstuhles und schützt die Hände vor einem evtl. Einklemmen. Adaptivfaltrollstühle für Kinder und Jugendliche werden häufig ganz oder teilweise aus Werkstoffen wie z. B. Titan oder Kohlefaserverbundwerkstoffen gefertigt, um ein geringes Eigengewicht zu erzielen. Unterschiedlich gestaltete oder verstellbare Rückenlehnen unterstützen die Anpassung an den jeweiligen Verwendungszweck. Durch vielfältige Ausstattungsvarianten, die den Herstellerlisten zu entnehmen sind, ist eine Anpassung an nahezu alle Aktivitäten möglich. Gewöhnlich stehen mehrere Rückenteile, Seitenteile, Fußstützen, Schwenkrollen und Antriebsräder zur Auswahl, die jeweils auf entsprechende Bedarfe abgestellt sind und durch ihre Kombinationsvielfalt eine ideale Anpassung ermöglichen. Für eine bestmögliche Ausnutzung der Möglichkeiten eines Adaptivfaltrollstuhles für Kinder und Jugendliche ist eine optimale Auswahl des Rollstuhles nach den individuellen Erfordernissen, die exakte Anpassung nach den individuellen Maßen der Versicherten oder des Versicherten und eine der Zweckbestimmung entsprechenden Einstellung der jeweiligen Rollstuhlparameter erforderlich. Diese Produkte sind für einen leihweisen Einsatz geeignet.
Code: 18.50.03.1000
Codesystem: http://metadata.gerontonet.org/namingsystem/hilfsmittelnummer
Online Status
nicht besetzt
Indikation
Erhebliche bis voll ausgeprägte Beeinträchtigung der Mobilität/des Gehens bei strukturellen und/oder funktionellen Schädigungen der unteren Extremitäten (u. a. Amputation, Verletzungsfolgen, muskuloskeletale/neuromuskuloskeletal bedingte Bewegungsstörungen) - Ausreichend erhaltene Kraft- und Greiffunktion der Arme/der Hände - Zur Sicherung der Mobilität im Innen– und Außenbereich und der Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft (Integration in eine Gruppe gleichaltriger Kinder und Jugendlicher) Die Versorgung mit einem Adaptivfaltrollstuhl ist erforderlich, wenn die Anpass- und Verstellmöglichkeiten von Standardgreifreifenrollstühlen oder Leichtgewicht-Standardgreifreifenrollstühlen nicht ausreichen. ____________________________________________________ Versorgungsbereich gemäß den Empfehlungen nach § 126 SGB V: 18A
Spezialrollstühle zur aktiven Nutzung durch Kinder und Jugendliche ermöglichen diesen eine eigenständige Fortbewegung und fördern deren Entwicklung. Abweichend von den Adaptivrollstühlen für Kinder und Jugendliche können diese Fahrzeuge mit alternativen Sitzmöglichkeiten und unterschiedlichen Radanordnungen ausgestattet sein. Teilweise ermöglichen sie durch eine geringe Sitzhöhe eine aktive Teilnahme, z. B. am Spielgeschehen am Boden, mit Gleichaltrigen.
Code: 18.50.03.2000
Codesystem: http://metadata.gerontonet.org/namingsystem/hilfsmittelnummer
Online Status
nicht besetzt
Indikation
Erhebliche bis voll ausgeprägte Beeinträchtigung der Mobilität/des Gehens bei strukturellen und/oder funktionellen Schädigungen der unteren Extremitäten (u. a. Amputation, Verletzungsfolgen, muskuloskeletale/neuromuskuloskeletal bedingte Bewegungsstörungen) - Ausreichend erhaltener Kraft- und Greiffunktion der Arme/der Hände - Zur Sicherung der Mobilität im Innen– und Außenbereich und der Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft (Integration in eine Gruppe gleichaltriger Kinder und Jugendlicher) Die Versorgung mit einem Spezialrollstuhl (z. B. mit Sitzkantelung, Spezialsitzen, besonderer Radanordnung) ist erforderlich, wenn die Anpass- und Verstellmöglichkeiten von Adaptivfaltrollstühlen für Kinder und Jugendliche und von Adaptivstarrrahmenrollstühlen für Kinder und Jugendliche nicht ausreichen. Die Indikation für diese Sonderfahrzeuge ist jeweils im Einzelfall zu prüfen. ____________________________________________________ Versorgungsbereich gemäß den Empfehlungen nach § 126 SGB V: 18A
Adaptivfaltrollstühle, verstärkte Ausführung, haben einen faltbaren Rahmen und sind in der Regel über eine Kreuzstrebe in der Längsachse faltbar. Adaptivfaltrollstühle dieser Produktart weisen aufgrund ihrer Konstruktion eine sichere Belastbarkeit von mehr als 125 kg bis 160 kg auf. Sie zeichnen sich dadurch aus, dass sie optimal an die Bedürfnisse der Versicherten oder des Versicherten angepasst werden können. Hierfür stehen enggestufte Sitzabmessungen (Sitztiefe, Sitzbreite, Rückenhöhe) zur Verfügung. Die Sitzneigung und die Sitzhöhe können ebenso angepasst werden wie der Schwerpunkt des Rollstuhles. Die Einstellung eines negativen Sturzes der Antriebsräder erhöht die Wendigkeit des Rollstuhles und schützt die Hände vor einem evtl. Ein-klemmen beim Durchfahren von Engstellen. Unterschiedlich gestaltete oder verstellbare Rückenlehnen unterstützen die Anpassung an den jeweiligen Verwendungszweck. Durch vielfältige Ausstattungsvarianten ist eine Anpassung an nahezu alle Aktivitäten möglich. Gewöhnlich stehen mehrere Rückenteile, Seitenteile, Fußstützen, Schwenkrollen und Antriebsräder zur Auswahl, die jeweils auf die entsprechenden Bedarfe abgestimmt werden können und durch ihre Kombinationsvielfalt eine hohe Anpassung des Rollstuhles ermöglichen. Für eine bestmögliche Ausnutzung der Möglichkeiten eines Adaptivfaltrollstuhles ist eine optimale Auswahl des Rollstuhles nach den individuellen Erfordernissen, die exakte Anpassung nach den individuellen Maßen der Versicherten oder des Versicherten und eine der Zweckbestimmung entsprechenden Einstellung der jeweiligen Rollstuhlparameter erforderlich. Diese Produkte sind für einen leihweisen Einsatz geeignet.
Code: 18.50.03.3000
Codesystem: http://metadata.gerontonet.org/namingsystem/hilfsmittelnummer
Online Status
nicht besetzt
Indikation
Erhebliche bis voll ausgeprägte Beeinträchtigung der Mobilität/des Gehens bei strukturellen und/oder funktionellen Schädigungen der unteren Extremitäten (u. a. Amputation, Verletzungsfolgen, muskuloskeletale/neuromuskuloskeletal bedingte Bewegungsstörungen) - Bei ausreichend erhaltener Kraft- und Greiffunktion der Arme/der Hände - Zur Sicherung der Mobilität im Innen– und Außenbereich - Bei einem Körpergewicht über 125 kg Durch eine dynamische Beanspruchung des Rollstuhles oder aufgrund besonderer Körpermaße kann bereits bei einem geringeren Körpergewicht die Versorgung mit einem verstärkten Rollstuhl angezeigt sein. Die Versorgung mit einem Adaptivfaltrollstuhl, verstärkte Ausführung, ist erforderlich, wenn die Anpass- und Verstellmöglichkeiten von Leichtgewicht-Standardgreifreifenrollstühlen, verstärkte Ausführung, nicht ausreichen. ____________________________________________________ Versorgungsbereich gemäß den Empfehlungen nach § 126 SGB V: 18A
Adaptivfaltrollstühle, verstärkte Ausführung, haben einen faltbaren Rahmen und sind in der Regel über eine Kreuzstrebe in der Längsachse faltbar. Adaptivfaltrollstühle dieser Produktart weisen aufgrund ihrer Konstruktion eine sichere Belastbarkeit von mehr als 160 kg auf. Sie zeichnen sich dadurch aus, dass sie optimal an die Bedürfnisse der Versicherten oder des Versicherten angepasst werden können. Hierfür stehen enggestufte Sitzabmessungen (Sitztiefe, Sitzbreite, Rückenhöhe) zur Verfügung. Die Sitzneigung und die Sitzhöhe können ebenso angepasst werden wie der Schwerpunkt des Rollstuhles. Die Einstellung eines negativen Sturzes der Antriebsräder erhöht die Wendigkeit des Rollstuhles und schützt die Hände vor einem evtl. Ein-klemmen beim Durchfahren von Engstellen. Unterschiedlich gestaltete oder verstellbare Rückenlehnen unterstützen die Anpassung an den jeweiligen Verwendungszweck. Durch vielfältige Ausstattungsvarianten ist eine Anpassung an nahezu alle Aktivitäten möglich. Gewöhnlich stehen mehrere Rückenteile, Seitenteile, Fußstützen, Schwenkrollen und Antriebsräder zur Auswahl, die jeweils auf die entsprechenden Bedarfe abgestimmt werden können und durch ihre Kombinationsvielfalt eine hohe Anpassung des Rollstuhles ermöglichen. Für eine bestmögliche Ausnutzung der Möglichkeiten eines Adaptivfaltrollstuhles ist eine optimale Auswahl des Rollstuhles nach den individuellen Erfordernissen, die exakte Anpassung nach den individuellen Maßen der Versicherten oder des Versicherten und eine der Zweckbestimmung entsprechenden Einstellung der jeweiligen Rollstuhlparameter erforderlich. Diese Produkte sind für einen leihweisen Einsatz geeignet.
Code: 18.50.03.4000
Codesystem: http://metadata.gerontonet.org/namingsystem/hilfsmittelnummer
Online Status
nicht besetzt
Indikation
Erhebliche bis voll ausgeprägte Beeinträchtigung der Mobilität/des Gehens bei strukturellen und/oder funktionellen Schädigungen der unteren Extremitäten (u. a. Amputation, Verletzungsfolgen, muskuloskeletale/neuromuskuloskeletal bedingte Bewegungsstörungen) - Bei ausreichend erhaltener Kraft- und Greiffunktion der Arme/der Hände - Zur Sicherung der Mobilität im Innen– und Außenbereich - Bei einem Körpergewicht über 160 kg Durch eine dynamische Beanspruchung des Rollstuhles oder aufgrund besonderer Körpermaße kann bereits bei einem geringeren Körpergewicht die Versorgung mit einem Adaptivfaltrollstuhl, Schwerlast angezeigt sein. ____________________________________________________ Versorgungsbereich gemäß den Empfehlungen nach § 126 SGB V: 18A
Adaptivstarrrahmenrollstühle haben einen starren, nicht faltbaren Rahmen mit einer häufig abklappbaren Rückenlehne. Die Erforderlichkeit eines Klappmechanismus wird von der Rückenhöhe bestimmt. Aufgrund des starren Rahmens sind diese Rollstühle verwindungssteifer gegenüber Adaptivfaltrollstühlen. Sie sind in der Regel mit einem durchgehenden Fußbrett/-bügel ausgestattet, welches als tragendes Bauteil in den Rahmen integriert ist. Adaptivstarrrahmenrollstühle werden häufig ganz oder teilweise aus Werkstoffen wie z.B. Aluminium, Titan oder Kohlefaserverbundwerkstoffen gefertigt, um ein geringes Eigengewicht zu erzielen. Adaptivstarrrahmenrollstühle zeichnen sich dadurch aus, dass sie optimal an die Bedürfnisse der Versicherten oder des Versicherten angepasst werden können. Hierfür stehen enggestufte Sitzabmessungen (Sitztiefe, Sitzbreite, Rückenhöhe) zur Verfügung. Die Sitzneigung und die Sitzhöhe können ebenso angepasst werden wie der Schwerpunkt des Rollstuhles. Die Einstellung eines negativen Sturzes der Antriebsräder erhöht die Wendigkeit des Rollstuhles und schützt die Hände vor einem evtl. Einklemmen beim Durchfahren von Engstellen. Unterschiedlich gestaltete oder verstellbare Rückenlehnen unterstützen die Anpassung an den jeweiligen Verwendungszweck. Durch vielfältige Ausstattungsvarianten ist eine Anpassung an nahezu alle Aktivitäten möglich. Gewöhnlich stehen mehrere Rückenteile, Seitenteile, Fußstützen, Schwenkrollen und Antriebsräder zur Auswahl, die jeweils auf die entsprechenden Bedarfe abgestimmt werden können und durch ihre Kombinationsvielfalt eine hohe Anpassung des Rollstuhles ermöglichen. Für eine bestmögliche Ausnutzung der Möglichkeiten eines Adaptivstarrrahmenrollstuhles ist eine optimale Auswahl des Rollstuhles nach den individuellen Erfordernissen, die exakte Anpassung nach den individuellen Maßen der Versicherten oder des Versicherten und eine der Zweckbestimmung entsprechenden Einstellung der jeweiligen Rollstuhlparameter erforderlich. Diese Produkte sind für einen leihweisen Einsatz geeignet.
Code: 18.50.03.5000
Codesystem: http://metadata.gerontonet.org/namingsystem/hilfsmittelnummer
Online Status
nicht besetzt
Indikation
Erhebliche bis voll ausgeprägte Beeinträchtigung der Mobilität/des Gehens bei strukturellen und/oder funktionellen Schädigungen der unteren Extremitäten (u. a. Amputation, Verletzungsfolgen, muskuloskeletale/neuromuskuloskeletal bedingte Bewegungsstörungen) - Bei erhaltener Kraft- und Greiffunktion der Arme/der Hände - Zur Sicherung der Mobilität im Innen– und Außenbereich Die Versorgung mit einem Starrahmenrollstuhl ist bei hoher Aktivität mit schnellen Richtungswechseln und selbstständiger Überwindung von Hindernissen erforderlich. ____________________________________________________ Versorgungsbereich gemäß den Empfehlungen nach § 126 SGB V: 18A
Adaptivstarrrahmenrollstühle für Kinder und Jugendliche haben einen starren, nicht faltbaren Rahmen mit häufig abklappbarer Rückenlehne. Die Erforderlichkeit eines Klappmechanismus wird von der Rückenhöhe bestimmt. Aufgrund des starren Rahmens sind sie verwindungssteifer gegenüber Adaptivfaltrollstühlen. Zur Berücksichtigung des Wachstums von Kindern beziehungsweise Jugendlichen verfügen sie über einen Rahmen, der eine wachstumsbedingten Anpassung ermöglicht (z. B. durch einen teleskopierbaren Rahmen). Adaptivstarrrahmenrollstühle für Kinder und Jugendliche zeichnen sich dadurch aus, dass sie optimal an die Bedürfnisse der Versicherten oder des Versicherten angepasst werden können. Hierfür werden enggestufte Sitzabmessungen (Sitztiefe, Sitzbreite, Rückenhöhe) angeboten. Die Sitzneigung und die Sitzhöhe können ebenso angepasst werden wie der Schwerpunkt des Rollstuhles. Die Einstellung eines negativen Sturzes der Antriebsräder erhöht die Wendigkeit des Roll-stuhles und schützt die Hände vor einem evtl. Einklemmen. Unterschiedlich gestaltete oder verstellbare Rückenlehnen unterstützen die Anpassung an den jeweiligen Verwendungszweck. Durch vielfältige Ausstattungsvarianten, die den Herstellerlisten zu entnehmen sind, ist eine Anpassung an nahezu alle Aktivitäten möglich. Gewöhnlich stehen mehrere Rückenteile, Seitenteile, Fußstützen, Schwenkrollen und Antriebsräder zur Auswahl, die jeweils auf entsprechende Bedarfe abgestellt sind und durch ihre Kombinationsvielfalt eine ideale Anpassung ermöglichen. Adaptivstarrrahmenrollstühle werden aus Werkstoffen gefertigt, die über ein geringes Eigengewicht verfügen, wie z.B. Aluminium, Titan oder Kohlefaserverbundwerkstoffen. Für eine bestmögliche Ausnutzung der Möglichkeiten eines Adaptivstarrrahmenrollstuhles ist eine optimale Auswahl des Rollstuhles nach den individuellen Erfordernissen, die exakte Anpassung nach den individuellen Maßen der Versicherten oder des Versicherten und eine der Zweckbestimmung entsprechenden Einstellung der jeweiligen Rollstuhlparameter erforderlich. Diese Produkte sind für einen leihweisen Einsatz geeignet.
Code: 18.50.03.6000
Codesystem: http://metadata.gerontonet.org/namingsystem/hilfsmittelnummer
Online Status
nicht besetzt
Indikation
Erhebliche bis voll ausgeprägte Beeinträchtigung der Mobilität/des Gehens bei strukturellen und/oder funktionellen Schädigungen der unteren Extremitäten (u. a. Amputation, Verletzungsfolgen, muskuloskeletale/neuromuskuloskeletal bedingte Bewegungsstörungen) - Bei erhaltener Kraft- und Greiffunktion der Arme/der Hände - Zur Sicherung der Mobilität im Innen– und Außenbereich und der Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft (Integration in eine Gruppe gleichaltriger Kinder und Jugendlicher) ____________________________________________________ Versorgungsbereich gemäß den Empfehlungen nach § 126 SGB V: 18A
Adaptivstarrrahmenrollstühle, verstärkte Ausführung, haben einen starren, nicht faltbaren Rahmen mit meist abklappbarer Rückenlehne. Die Erforderlichkeit eines Klappmechanismus wird von der Rückenhöhe bestimmt. Aufgrund des starren Rahmens sind sie verwindungssteifer gegenüber Adaptivfaltrollstühlen. Sie sind häufig mit einem durchgehenden Fußbrett/-bügel ausgestattet, welches als tragendes Bauteil in den Rahmen integriert ist. Adaptivstarrrahmenrollstühle dieser Produktart weisen aufgrund ihrer Konstruktion eine sichere Belastbarkeit von mehr als 125 kg - 160 kg auf. Sie zeichnen sich weiterhin dadurch aus, dass sie optimal an die Bedürfnisse der Versicherten oder des Versicherten angepasst werden können. Hierfür stehen enggestufte Sitzabmessungen (Sitztiefe, Sitzbreite, Rückenhöhe) zur Verfügung. Die Sitzneigung und die Sitzhöhe können ebenso angepasst werden wie der Schwerpunkt des Rollstuhles. Die Einstellung eines negativen Sturzes der Antriebsräder erhöht die Wendigkeit des Rollstuhles und schützt die Hände vor einem evtl. Einklemmen beim Durchfahren von Engstellen. Unterschiedlich gestaltete oder verstellbare Rückenlehnen unterstützen die Anpassung an den jeweiligen Verwendungszweck. Durch vielfältige Ausstattungsvarianten ist eine Anpassung an nahezu alle Aktivitäten möglich. Gewöhnlich stehen mehrere Rückenteile, Seitenteile, Fußstützen, Schwenkrollen und Antriebsräder zur Auswahl, die jeweils auf die entsprechenden Bedarfe abgestimmt werden können und durch ihre Kombinationsvielfalt eine hohe Anpassung des Rollstuhles ermöglichen. Die Rollstühle werden aus Werkstoffen gefertigt, die über ein geringes Eigengewicht verfügen, wie z.B. Aluminium, Titan oder Kohlefaserverbundwerkstoffen. Für eine bestmögliche Ausnutzung der Möglichkeiten eines Adaptivstarrrahmenrollstuhles ist eine optimale Auswahl des Rollstuhles nach den individuellen Erfordernissen, die exakte Anpassung nach den individuellen Maßen der Versicherten oder des Versicherten und eine der Zweckbestimmung entsprechende Einstellung der jeweiligen Rollstuhlparameter erforderlich. Diese Produkte sind für einen leihweisen Einsatz geeignet.
Code: 18.50.03.7000
Codesystem: http://metadata.gerontonet.org/namingsystem/hilfsmittelnummer
Online Status
nicht besetzt
Indikation
Erhebliche bis voll ausgeprägte Beeinträchtigung der Mobilität/des Gehens bei strukturellen und/oder funktionellen Schädigungen der unteren Extremitäten (u. a. Amputation, Verletzungsfolgen, muskuloskeletale/neuromuskuloskeletal bedingte Bewegungsstörungen) - Bei erhaltener Kraft- und Greiffunktion der Arme/der Hände - Zur Sicherung der Mobilität im Innen– und Außenbereich -Bei eine Körpergewicht über 125 kg Durch eine dynamische Beanspruchung des Rollstuhles oder aufgrund besonderer Körpermaße kann bereits bei einem geringeren Körpergewicht die Versorgung mit einem verstärkten Rollstuhl angezeigt sein. Die Versorgung mit einem Starrahmenrollstuhl ist bei hoher Aktivität mit schnellen Richtungswechseln und selbstständiger Überwindung von Hindernissen erforderlich. ____________________________________________________ Versorgungsbereich gemäß den Empfehlungen nach § 126 SGB V: 18A