Elektrorollstühle für Kinder und Jugendliche bestehen aus einem Rahmen, zwei größeren Antriebsrädern, zwei kleinen, meist freilaufenden Schwenkrädern, abnehmbaren und austauschbaren Fußstützen und Armlehnen sowie einer gepolsterten Sitzeinheit, die in der Regel auch gegen eine Sitzschale ausgetauscht werden kann, der Antriebseinheit, bestehend aus den Motoren, Antriebsbatterien und der Steuerelektronik. Die Steuereinheit kann seitlich oder mittig, z. B. in einer Tischfläche integriert, angeordnet sein.
Elektrorollstühle für Kinder und Jugendliche sind an die Größe und an die körperlichen Fähigkeiten der Nutzerin oder des Nutzers anpassbar, um ihr oder ihm eine größtmögliche Bewegungsfreiheit zu bieten.
Elektrorollstühle für Kinder und Jugendliche lassen sich auch mit zusätzlichen Bedieneinheiten zur Benutzung durch eine Hilfs-/Pflegeperson ausrüsten.
Eine wetterfeste und diebstahlsichere Abstellmöglichkeit muss vorhanden sein.
Diese Produkte sind für einen leihweisen Einsatz geeignet.
Code:
18.50.05.0000
Codesystem:
http://metadata.gerontonet.org/namingsystem/hilfsmittelnummer
Online Status
nicht besetzt
Indikation
Erhebliche bis voll ausgeprägte Beeinträchtigung der Mobilität/des Gehens//bei strukturellen und/oder funktionellen Schädigungen der unteren Extremitäten (u. a. Amputation, Verletzungsfolgen, muskuloskeletale/neuromuskuloskeletal bedingte Bewegungsstörungen)
- Deutlich eingeschränkte Kraft- und Greiffunktion der Arme/der Hände
- Ausreichende Orientierungs- und Koordinationsfunktion
- Zur Sicherung der Mobilität im Innen- und Außenbereich und der Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft (Integration in eine Gruppe gleichaltriger Kinder und Jugendlicher)
Bei Nutzung im Außenbereich/Straßenverkehr gilt, dass die sachgerechte Bedienung eines elektromotorischen Antriebes sichergestellt ist und keine Bedenken bzgl. der Fahreignung vorliegen (ausreichende Funktionen von u. a. Seh- und Hörsinn, Bewusstsein, Orientierung, Aufmerksamkeit, Koordination von Arm- und Handbewegung).
____________________________________________________
Versorgungsbereich gemäß den Empfehlungen nach § 126 SGB V: 18A
Elektrorollstühle mit multifunktionaler Sitzeinheit für Kinder und Jugendliche bestehen aus einem Rahmen, einer winkelverstellbarer Sitzfläche und einer winkelverstellbarer Rückenlehne, zwei größeren Antriebsrädern, zwei kleinen, meist freilaufenden Schwenkrädern, abnehmbaren und austauschbaren Fußstützen und Armlehnen, einer gepolsterten Sitzeinheit sowie der Antriebseinheit, bestehend aus den Motoren, Antriebsbatterien und der Steuerelektronik. Die Steuereinheit kann seitlich oder mittig, z. B. in einer Tischfläche integriert, angeordnet sein.
Die Sitzeinheit kann mit diversen Sonderfunktionen ausgestattet sein.
Stehfunktion:
Das Kind oder die Jugendliche oder der Jugendliche kann mechanisch oder motorisch in eine stehende Position gebracht werden, teilweise ist ein Fahren in stehender Position möglich.
Hubsitz:
Das Kind oder die Jugendliche oder der Jugendliche kann eigenständig die Sitzhöhe verändern.
Bodengleich absenkbarer Sitz:
Das Kind oder die Jugendliche oder der Jugendliche kann eigenständig die Sitzeinheit bis auf den Boden absenken und z. B. am Spielgeschehen teilnehmen oder auch die Sitzeinheit evtl. krabbelnd verlassen oder wieder aufsuchen.
Kombinationen aus diesen Sonderfunktionen sind möglich.
Durch zahlreiche Sonderausstattungen sind diese Rollstühle an nahezu alle Behinderungsarten anpassbar.
Die Notwendigkeit der Sonderfunktionen ist im jeweiligen Einzelfall zu überprüfen.
Eine wetterfeste und diebstahlsichere Abstellmöglichkeit muss vorhanden sein.
Diese Produkte sind für einen leihweisen Einsatz geeignet.
Elektrorollstühle für Kinder und Jugendliche lassen sich auch mit Bedieneinheiten zur Benutzung durch eine Hilfs-/Pflegeperson ausrüsten.
Code:
18.50.05.1000
Codesystem:
http://metadata.gerontonet.org/namingsystem/hilfsmittelnummer
Online Status
nicht besetzt
Indikation
Erhebliche bis voll ausgeprägte Beeinträchtigung der Mobilität/des Gehens//bei strukturellen und/oder funktionellen Schädigungen der unteren Extremitäten (u. a. Amputation, Verletzungsfolgen, muskuloskeletale/neuromuskuloskeletal bedingte Bewegungsstörungen)
- Deutlich eingeschränkte Kraft- und Greiffunktion der Arme/der Hände und
- Ausreichende Orientierungs- und Koordinationsfähigkeit
- Zur Sicherung der Mobilität im Innen- und Außenbereich und der Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft (Integration in eine Gruppe gleichaltriger Kinder und Jugendlicher)
Die Versorgung mit Elektrorollstühlen mit multifunktionaler Sitzeinheit (z. B. mit Stehfunktion, Hubsitz, bodengleich absenkbarem Sitz oder Kombinationen) ist erforderlich, wenn die Anpass- und Verstellmöglichkeiten von anderen Elektrorollstühlen nicht ausreichen und Grundbedürfnisse des täglichen Lebens sowie die Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft (Integration in eine Gruppe gleichaltriger Kinder und Jugendlicher) ermöglicht werden.
Bei Nutzung im Außenbereich/Straßenverkehr gilt, dass die sachgerechte Bedienung eines elektromotorischen Antriebes sichergestellt ist und keine Bedenken bzgl. der Fahreignung vorliegen (ausreichende Funktionen von u. a. Sehsinn, Hörsinn, Bewusstsein, Orientierung, Aufmerksamkeit, Koordination von Arm- und Handbewegung).
____________________________________________________
Versorgungsbereich gemäß den Empfehlungen nach § 126 SGB V: 18A