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Code: 18.51.01.0000
Codesystem: http://metadata.gerontonet.org/namingsystem/hilfsmittelnummer
Online Status
nicht besetzt
Anforderungen
I. Funktionstauglichkeit Nachzuweisen ist: Die Funktionstauglichkeit des Produktes - Aufgrund von § 139 Absatz 5 SGB V gilt für Medizinprodukte im Sinne des § 3 Nr. 1 des Medizinproduktegesetzes (MPG) der Nachweis der Funktionstauglichkeit durch die CE-Kennzeichnung grundsätzlich als erbracht. Dies gilt auch für Zubehör im Sinne des § 3 Nr. 9 MPG. II. Sicherheit Nachzuweisen ist: Die Sicherheit des Produktes - Aufgrund von § 139 Absatz 5 SGB V gilt für Medizinprodukte im Sinne des § 3 Nr. 1 des Medizinproduktegesetzes (MPG) der Nachweis der Sicherheit durch die CE-Kennzeichnung grundsätzlich als erbracht. Dies gilt auch für Zubehör im Sinne des § 3 Nr. 9 MPG. III. Besondere Qualitätsanforderungen III.1 Indikations-/einsatzbezogene Qualitätsanforderungen Nachzuweisen ist: Die indikations-/einsatzbezogenen Eigenschaften des angemeldeten Produktes für die beanspruchte(n) Produktart/Indikation(en) in der häuslichen Umgebung/im sonstigen privaten Umfeld der Versicherten oder des Versicherten durch: - Herstellererklärungen - Aussagekräftige Unterlagen Die Herstellererklärungen und/oder Unterlagen müssen auch folgende Parameter belegen: Anforderungen an die Sitzeinheit: - Gepolsterte Armauflagen - Fester, gepolsterter Sitz oder verrutschsicheres Sitzkissen - Gepolsterte Rückenlehne Anforderungen an die Fußstützen: - Fußstützen auf Unterschenkellänge einstellbar, abnehmbar oder wegschwenkbar, Fußplatte(n) hoch-/wegklappbar Sonstige Anforderungen: - Schiebestange oder Schiebegriffe - Rückspiegel - Rollstuhl ohne Anwendung von Werkzeug faltbar - Feststell- und Betriebsbremse gemäß STVZO - Beleuchtung gemäß STVZO - Hublage des/der Antriebshebel einstellbar - Das Produkt muss mit haushaltsüblichen Mitteln zu reinigen sein. - Das Produkt muss beständig gegenüber Desinfektionsmitteln sein. III.2 Qualitätsanforderungen hinsichtlich der Nutzungsdauer Nachzuweisen ist: Die Nutzungsdauer/Dauerbelastbarkeit des Produktes durch: - Prüfungen entsprechend der folgenden Normen/Normenabschnitte in ihrer zum Zeitpunkt der Antragstellung jeweils gültigen Fassung oder andere mindestens gleichwertige Prüfungen: EN 12183:2014-06 TZ 7.2 (Statische Festigkeit, Stoß - und Dauerfestigkeit) EN 12183:2014-06 TZ 9.2 (Bremsfunktionen) - Herstellererklärungen - Aussagekräftige Unterlagen Die Herstellererklärungen und/oder Unterlagen müssen auch folgende Parameter belegen: - Korrosionsgeschützte Materialien III.3 Qualitätsanforderungen hinsichtlich des Wiedereinsatzes Nachzuweisen ist: Das Produkt muss für einen Wiedereinsatz bei weiteren Versicherten geeignet sein. Der Nachweis erfolgt durch: - Herstellererklärungen - Aussagekräftige Unterlagen Die Herstellererklärungen und/oder Unterlagen müssen auch folgende Parameter belegen: - Sitz, Rückenlehne und Fußstützen müssen an unterschiedliche Behinderungen und Körpergrößen anpassbar sein (z. B. durch ein Baukastensystem). - Beständigkeit der behandelten Materialien gegenüber verwendeten Desinfektionsmitteln - Belastbarkeit mindestens 100 kg IV. Medizinischer Nutzen - Nicht besetzt V. Anforderungen an die Produktinformationen Nachzuweisen ist: - Auflistung der technischen Daten/Parameter gemäß Antragsformular Abschnitt V Die ordnungsgemäße und sichere Handhabung durch eine allgemeinverständliche Gebrauchsanweisung in deutscher Sprache mit mindestens folgenden Angaben: - Anwendungshinweise - Zweckbestimmung des Produktes/Indikation - Zulässige Betriebsbedingungen/Einsatzorte - Bestehende Anwendungsrisiken und Kontraindikationen - Reinigungshinweise - Desinfektionshinweise - Wartungshinweise - Technische Daten/Parameter - Hinweise zum Wiedereinsatz bei weiteren Versicherten und die dabei erforderlichen Maßnahmen - Zusammenbau- und Montageanweisung - Angabe über die Freigabe des Anbaus eines Kraftknotenadapters - Herstellererklärung über die Verfügbarkeit der Gebrauchsanweisung in einer für blinde und sehbehinderte Versicherte geeigneten Form - Produktkennzeichnung auf dem Produkt - Angabe der maximal zulässigen Belastung auf dem Produkt VI. Sonstige Anforderungen - Nicht besetzt

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Code: 18.51.02.0000
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Online Status
nicht besetzt
Anforderungen
I. Funktionstauglichkeit Nachzuweisen ist: Die Funktionstauglichkeit des Produktes - Aufgrund von § 139 Absatz 5 SGB V gilt für Medizinprodukte im Sinne des § 3 Nr. 1 des Medizinproduktegesetzes (MPG) der Nachweis der Funktionstauglichkeit durch die CE-Kennzeichnung grundsätzlich als erbracht. Dies gilt auch für Zubehör im Sinne des § 3 Nr. 9 MPG. II. Sicherheit Nachzuweisen ist: Die Sicherheit des Produktes - Aufgrund von § 139 Absatz 5 SGB V gilt für Medizinprodukte im Sinne des § 3 Nr. 1 des Medizinproduktegesetzes (MPG) der Nachweis der Sicherheit durch die CE-Kennzeichnung grundsätzlich als erbracht. Dies gilt auch für Zubehör im Sinne des § 3 Nr. 9 MPG. III. Besondere Qualitätsanforderungen III.1 Indikations-/einsatzbezogene Qualitätsanforderungen Nachzuweisen ist: Die indikations-/einsatzbezogenen Eigenschaften des angemeldeten Produktes für die beanspruchte(n) Produktart/Indikation(en) in der häuslichen Umgebung/im sonstigen privaten Umfeld der Versicherten oder des Versicherten durch: - Herstellererklärungen - Aussagekräftige Unterlagen Die Herstellererklärungen und/oder Unterlagen müssen auch folgende Parameter belegen: Anforderungen an die Sitzeinheit: - Gepolsterte Armauflagen - Seitenteile/Armlehnen für seitlichen Transfer abnehmbar oder wegklappbar - Fester, gepolsterter Sitz oder verrutschsicheres Sitzkissen - Gepolsterte Rückenlehne - Bei Ausführungen mit erreichbarem Rückenlehnenwinkel über 30 Grad zur Vertikalen: Ausstattung mit höhen- und tiefenverstellbarer Kopfstütze Anforderungen an die Fußstützen: - Fußstützen auf Unterschenkellänge einstellbar, abnehmbar oder an-/abschraubbar, Fußplatte(n) hoch-/wegklappbar - Bei Ausführungen mit verstellbarer Rückenlehne über 30 Grad zur Vertikalen: optionale Ausstattungsmöglichkeit mit bis zur Waagerechten hochstellbaren Fußstützen Anforderungen an das Fahrwerk, den Antrieb und die Rollstuhlsteuerung: - Schiebemöglichkeit - Wartungsfreie Akkus - Sicherungseinrichtung gegen unbefugte Benutzung - Begrenzung der maximalen Geschwindigkeit auf 6 km/h - Durch die Nutzerin oder den Nutzer begrenzbare Endgeschwindigkeit, vom Fahrsignalgeber unabhängig - Direkte Lenkung, manuell über Gestänge oder elektromechanisch - Spritzschutz an allen Rädern - Gefedertes Fahrwerk (Antriebs- und Lenkräder) - Feststell- und Betriebsbremse gemäß STVZO Sonstige Anforderungen: - Rückspiegel - Akkukontrollanzeige - Beleuchtung gemäß STVZO - Das Produkt muss mit haushaltsüblichen Mitteln zu reinigen sein. - Das Produkt muss beständig gegenüber Desinfektionsmitteln sein. III.2 Qualitätsanforderungen hinsichtlich der Nutzungsdauer Nachzuweisen ist: Die Nutzungsdauer/Dauerbelastbarkeit des Produktes durch: - Prüfungen entsprechend der folgenden Normen/Normenabschnitte in ihrer zum Zeitpunkt der Antragstellung jeweils gültigen Fassung oder andere mindestens gleichwertigePrüfungen: EN 12184 TZ 8.2 (Statische Festigkeit, Stoß - und Dauerfestigkeit) EN 12184 TZ 10.2. (Bremsfunktionen) 10.2.1. (Anforderungen) und 10.2.2.4 (Prüfverfahren der Dauerfestigkeit von Feststellbremsen) - Herstellererklärungen - Aussagekräftige Unterlagen Die Herstellererklärungen und/oder Unterlagen müssen auch folgende Parameter belegen: - Korrosionsgeschützte Materialien III.3 Qualitätsanforderungen hinsichtlich des Wiedereinsatzes Nachzuweisen ist: Das Produkt muss für einen Wiedereinsatz bei weiteren Versicherten geeignet sein. Der Nachweis erfolgt durch: - Herstellererklärungen - Aussagekräftige Unterlagen Die Herstellererklärungen und/oder Unterlagen müssen auch folgende Parameter belegen: - Sitz, Rückenlehne, Fußstützen und Armauflagen/Seitenteile müssen an unterschiedliche Behinderungen und Körpergrößen anpassbar sein (z. B. durch ein Baukastensystem). - Wahlweise Montage des Bediengerätes auf der linken oder rechten Rollstuhlseite, nachträglich änderbar (ausgenommen Rollstühle mit manueller Lenkung), Abstand zur Rückenlehne einstellbar - Beständigkeit der behandelten Materialien gegenüber verwendeten Desinfektionsmitteln - Belastbarkeit mindestens 100 kg IV. Medizinischer Nutzen - Nicht besetzt V. Anforderungen an die Produktinformationen Nachzuweisen ist: - Auflistung der technischen Daten/Parameter gemäß Antragsformular Abschnitt V Die ordnungsgemäße und sichere Handhabung durch eine allgemeinverständliche Gebrauchsanweisung in deutscher Sprache mit mindestens folgenden Angaben: - Anwendungshinweise - Zweckbestimmung des Produktes/Indikation - Zulässige Betriebsbedingungen/Einsatzorte - Bestehende Anwendungsrisiken und Kontraindikationen - Reinigungshinweise - Desinfektionshinweise - Wartungshinweise - Technische Daten/Parameter - Hinweise zum Wiedereinsatz bei weiteren Versicherten und die dabei erforderlichen Maßnahmen - Zusammenbau- und Montageanweisung - Angabe über die Freigabe des Anbaus eines Kraftknotenadapters - Herstellererklärung über die Verfügbarkeit der Gebrauchsanweisung in einer für blinde und sehbehinderte Versicherte geeigneten Form - Produktkennzeichnung auf dem Produkt - Angabe der maximal zulässigen Belastung auf dem Produkt VI. Sonstige Anforderungen Nachzuweisen ist: - Akkuladegerät im Lieferumfang enthalten

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Code: 18.51.03.0000
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Code: 18.51.04.0000
Codesystem: http://metadata.gerontonet.org/namingsystem/hilfsmittelnummer
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Anforderungen
I. Funktionstauglichkeit Nachzuweisen ist: Die Funktionstauglichkeit des Produktes - Aufgrund von § 139 Absatz 5 SGB V gilt für Medizinprodukte im Sinne des § 3 Nr. 1 des Medizinproduktegesetzes (MPG) der Nachweis der Funktionstauglichkeit durch die CE-Kennzeichnung grundsätzlich als erbracht. Dies gilt auch für Zubehör im Sinne des § 3 Nr. 9 MPG. II. Sicherheit Nachzuweisen ist: Die Sicherheit des Produktes - Aufgrund von § 139 Absatz 5 SGB V gilt für Medizinprodukte im Sinne des § 3 Nr. 1 des Medizinproduktegesetzes (MPG) der Nachweis der Sicherheit durch die CE-Kennzeichnung grundsätzlich als erbracht. Dies gilt auch für Zubehör im Sinne des § 3 Nr. 9 MPG. III. Besondere Qualitätsanforderungen III.1 Indikations-/einsatzbezogene Qualitätsanforderungen Nachzuweisen ist: Die indikations-/einsatzbezogenen Eigenschaften des angemeldeten Produktes für die beanspruchte(n) Produktart/Indikation(en) in der häuslichen Umgebung/im sonstigen privaten Umfeld der Versicherten oder des Versicherten durch: - Herstellererklärungen - Aussagekräftige Unterlagen Die Herstellererklärungen und/oder Unterlagen müssen auch folgende Parameter belegen: - Werkzeugloser Kupplungsvorgang - Keine Einschränkung der Nutzungsmöglichkeiten des verwendeten Rollstuhles Anforderungen an das Fahrwerk/den Antrieb: - Feststell- und Betriebsbremse gemäß STVZO - Spritzschutz am Antriebsrad Sonstige Anforderungen: - Beleuchtung gemäß STVZO - Das Produkt muss mit haushaltsüblichen Mitteln zu reinigen sein. - Das Produkt muss beständig gegenüber Desinfektionsmitteln sein. III.2 Qualitätsanforderungen hinsichtlich der Nutzungsdauer Nachzuweisen ist: Die Nutzungsdauer/Dauerbelastbarkeit des Produktes durch: - Herstellererklärungen - Aussagekräftige Unterlagen Die Herstellererklärungen und/oder Unterlagen müssen auch folgende Parameter belegen: - Korrosionsgeschützte Materialien III.3 Qualitätsanforderungen hinsichtlich des Wiedereinsatzes Nachzuweisen ist: Das Produkt muss für einen Wiedereinsatz bei weiteren Versicherten geeignet sein. Der Nachweis erfolgt durch: - Herstellererklärungen - Aussagekräftige Unterlagen Die Herstellererklärungen und Unterlagen müssen auch folgende Parameter belegen: - Vollständige Rückrüstbarkeit des verwendeten Rollstuhles - Beständigkeit der behandelten Materialien gegenüber verwendeten Desinfektionsmitteln - Belastbarkeit mindestens 60 kg IV. Medizinischer Nutzen - Nicht besetzt V. Anforderungen an die Produktinformationen Nachzuweisen ist: - Auflistung der technischen Daten/Parameter gemäß Antragsformular Abschnitt V Die ordnungsgemäße und sichere Handhabung durch eine allgemeinverständliche Gebrauchsanweisung in deutscher Sprache mit mindestens folgenden Angaben: - Anwendungshinweise - Zweckbestimmung des Produktes/Indikation - Zulässige Betriebsbedingungen/Einsatzorte - Bestehende Anwendungsrisiken und Kontraindikationen - Reinigungshinweise - Desinfektionshinweise - Wartungshinweise - Technische Daten/Parameter - Hinweise zum Wiedereinsatz bei weiteren Versicherten und die dabei erforderlichen Maßnahmen - Zusammenbau- und Montageanweisung - Herstellererklärung über die Verfügbarkeit der Gebrauchsanweisung in einer für blinde und sehbehinderte Versicherte geeigneten Form - Produktkennzeichnung auf dem Produkt - Angabe der maximal zulässigen Belastung auf dem Produkt VI. Sonstige Anforderungen Nachzuweisen ist: - Adapter zur Befestigung am Rollstuhl im Lieferumfang enthalten

No available description.

Code: 18.51.05.0000
Codesystem: http://metadata.gerontonet.org/namingsystem/hilfsmittelnummer
Online Status
nicht besetzt
Anforderungen
I. Funktionstauglichkeit Nachzuweisen ist: Die Funktionstauglichkeit des Produktes - Aufgrund von § 139 Absatz 5 SGB V gilt für Medizinprodukte im Sinne des § 3 Nr. 1 des Medizinproduktegesetzes (MPG) der Nachweis der Funktionstauglichkeit durch die CE-Kennzeichnung grundsätzlich als erbracht. Dies gilt auch für Zubehör im Sinne des § 3 Nr. 9 MPG. II. Sicherheit Nachzuweisen ist: Die Sicherheit des Produktes - Aufgrund von § 139 Absatz 5 SGB V gilt für Medizinprodukte im Sinne des § 3 Nr. 1 des Medizinproduktegesetzes (MPG) der Nachweis der Sicherheit durch die CE-Kennzeichnung grundsätzlich als erbracht. Dies gilt auch für Zubehör im Sinne des § 3 Nr. 9 MPG. III. Besondere Qualitätsanforderungen III.1 Indikations-/einsatzbezogene Qualitätsanforderungen Nachzuweisen ist: Die indikations-/einsatzbezogenen Eigenschaften des angemeldeten Produktes für die beanspruchte(n) Produktart/Indikation(en) in der häuslichen Umgebung/im sonstigen privaten Umfeld der Versicherten oder des Versicherten durch: - Herstellererklärungen - Aussagekräftige Unterlagen Die Herstellererklärungen und/oder Unterlagen müssen auch folgende Parameter belegen: Anforderungen an die Sitzeinheit: - Gepolsterte Armauflagen - Seitenteile/Armlehnen, für seitlichen Transfer abnehmbar oder wegklappbar - Fester, gepolsterter Sitz, seitlich schwenkbar - Gepolsterte Rückenlehne - Schwenkbarer Fahrersitz Anforderungen an das Fahrwerk, den Antrieb und die Steuerung: - Schiebemöglichkeit - Sicherungseinrichtung gegen unbefugte Benutzung - Begrenzung der maximalen Geschwindigkeit auf 6 km/h - Durch die Nutzerin oder den Nutzer begrenzbare Endgeschwindigkeit, vom Fahrsignalgeber unabhängig - Spritzschutz an allen Rädern - Direkte Lenkung, manuell über Gestänge oder elektromechanisch - Gefedertes Fahrwerk (Antriebs - und Lenkräder) oder gefederter Sitz - Fahrwerk mit Ausgleichvorrichtung für Fahrbahnunebenheiten - Feststell- und Betriebsbremse gemäß STVZO Sonstige Anforderungen: - Maximal ein Sitzplatz - Offener Fahrerplatz - Elektromotorischer Antrieb - Rückspiegel - Beleuchtung gemäß STVZO - Akkukontrollanzeige - Das Produkt muss mit haushaltsüblichen Mitteln zu reinigen sein. - Das Produkt muss beständig gegenüber Desinfektionsmitteln sein. Zusätzliche Anforderungen an 18.51.05.2 Elektromobile, 4-rädrig, verstärkte Ausführung: - Belastbarkeit mehr als 160 kg – 200 kg - Sitzbreite einstellbar bis 70 cm III.2 Qualitätsanforderungen hinsichtlich der Nutzungsdauer Nachzuweisen ist: Die Nutzungsdauer/Dauerbelastbarkeit des Produktes durch: - Prüfungen entsprechend der folgenden Normen/Normenabschnitte in ihrer zum Zeitpunkt der Antragstellung jeweils gültigen Fassung oder andere mindestens gleichwertige Prüfungen: EN 12184 TZ 8.2 (Statische Festigkeit, Stoß - und Dauerfestigkeit) EN 12184 TZ 10.2. (Bremsfunktionen) 10.2.1. (Anforderungen) und 10.2.2.4 (Prüfverfahren der Dauerfestigkeit von Feststellbremsen) - Herstellererklärungen - Aussagekräftige Unterlagen Die Herstellererklärungen und/oder Unterlagen müssen auch folgende Parameter belegen: - Korrosionsgeschützte Materialien III.3 Qualitätsanforderungen hinsichtlich des Wiedereinsatzes Nachzuweisen ist: Das Produkt muss für einen Wiedereinsatz bei weiteren Versicherten geeignet sein. Der Nachweis erfolgt durch: - Herstellererklärungen - Aussagekräftige Unterlagen Die Herstellererklärungen und/oder Unterlagen müssen auch folgende Parameter belegen: - Beständigkeit der behandelten Materialien gegenüber verwendeten Desinfektionsmitteln - Sitzhöhe auf Körpergröße einstellbar - Abstand des Lenkers zur Rückenlehne einstellbar - Belastbarkeit mindestens 100 kg bei Elektromobilen der Produktarten 18.51.05.0, 18.51.05.1 - Zusätzliche Anforderungen an 18.51.05.2 Elektromobile, verstärkte Ausführung: Belastbarkeit mehr als 160 kg IV. Medizinischer Nutzen - Nicht besetzt V. Anforderungen an die Produktinformationen Nachzuweisen ist: - Auflistung der technischen Daten/Parameter gemäß Antragsformular Abschnitt V Die ordnungsgemäße und sichere Handhabung durch eine allgemeinverständliche Gebrauchsanweisung in deutscher Sprache mit mindestens folgenden Angaben: - Anwendungshinweise - Zweckbestimmung des Produktes/Indikation - Zulässige Betriebsbedingungen/Einsatzorte - Bestehende Anwendungsrisiken und Kontraindikationen - Reinigungshinweise - Desinfektionshinweise - Wartungshinweise - Technische Daten/Parameter - Hinweise zum Wiedereinsatz bei weiteren Versicherten und die dabei erforderlichen Maßnahmen - Zusammenbau- und Montageanweisung - Herstellererklärung über eine Freigabe des Elektromobiles mit aufsitzender Person zur Mitnahme in geeigneten Linienbussen des ÖPNV gemäß den Kriterien des Erlasses der Länder zur Mitnahme von Elektro-Scootern in Linienbussen des ÖPNV vom 15.03.2017, veröffentlicht am 31.03.2017 im Verkehrsblatt, erfolgt ist (Kennzeichnung durch das entsprechende Siegel) - Herstellererklärung über die Verfügbarkeit der Gebrauchsanweisung in einer für blinde und sehbehinderte Versicherte geeigneten Form - Produktkennzeichnung auf dem Produkt - Angabe der maximal zulässigen Belastung auf dem Produkt VI. Sonstige Anforderungen Nachzuweisen ist: - Akkuladegerät im Lieferumfang enthalten

No available description.

Code: 18.51.06.0000
Codesystem: http://metadata.gerontonet.org/namingsystem/hilfsmittelnummer
Online Status
nicht besetzt
Anforderungen
Nicht besetzt