Code:
18.65.01.0000
Codesystem:
http://metadata.gerontonet.org/namingsystem/hilfsmittelnummer
Online Status
nicht besetzt
Indikation
Nicht besetzt
Elektrisch betriebene Treppensteighilfen werden temporär an einen vorhandenen Rollstuhl montiert oder verfügen über eine Sitzeinheit mit Sicherungsmöglichkeit der Versicherten oder des Versicherten, eine Antriebseinheit und die Steuerelektronik.
Die Treppensteighilfen werden personengeführt, d. h., eine Begleitperson kippt die Treppen-steighilfe in Richtung Rückenlehne, und mit Hilfe von mehreren um eine Achse herum angeordneten Rädern oder anderen technischen Konstruktionen, die über Elektromotoren angetrieben werden, kann der Stuhl Stufe für Stufe treppauf oder treppab geführt werden.
Diese Produkte sind für einen leihweisen Einsatz geeignet.
Code:
18.65.01.1000
Codesystem:
http://metadata.gerontonet.org/namingsystem/hilfsmittelnummer
Online Status
nicht besetzt
Indikation
Erhebliche bis voll ausgeprägte Beeinträchtigung der Mobilität/des Gehens bei strukturellen und/oder funktionellen Schädigungen der unteren Extremitäten (u. a. Amputation, Verletzungsfolgen, muskuloskeletale/neuromuskuloskeletal bedingte Bewegungsstörungen)
- Versorgung mit einem Greifreifen- oder Adaptivrollstuhl
- Zur Sicherung der Mobilität im Innen- und Außenbereich mit Überwindung von Treppen und Bedienung durch eine Hilfs-/Pflegepersonen
Ein Einsatz von elektrisch betriebenen Treppensteighilfen ist erforderlich, wenn in der häuslichen Umgebung oder im sonstigen privaten Umfeld regelmäßig Treppen zu überwinden sind und eine Hilfs-/Pflegeperson zur Verfügung steht.
Die Hilfs-/Pflegeperson, die die Treppensteighilfe bedient, muss in die Technik eingewiesen sein und zeigen, dass sie fähig ist, die Treppensteighilfe ordnungsgemäß zu bedienen.
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Versorgungsbereich gemäß den Empfehlungen nach § 126 SGB V: 18A
Treppenraupen bestehen aus einem Rahmen, einer Aufnahmehalterung für handbetriebene Rollstühle, einem Elektromotor und zwei gleichlaufenden Antriebsketten.
Mit Hilfe von Treppenraupen ist es Versicherten möglich, selbstständig oder in Verbindung mit einer Hilfsperson Treppen zu überwinden. Dabei sind die Steighöhe der Treppe sowie die Größe der einzelnen Treppenstufen begrenzt und müssen beachtet werden.
Auf der Treppenraupe sind mittels einer speziellen Halterung handbetriebene Rollstühle fixierbar. Diese werden, bevor die Treppe befahren wird, etwa um 40 Grad nach hinten gekippt, wodurch dann bei der eigentlichen Treppenfahrt eine nahezu waagerechte Sitzposition erreicht wird. Die Treppenraupe kann dann in einer geraden Linie die Treppe überwinden. Treppenabsätze müssen ausreichend groß sein, um ein Drehen der Raupe zu ermöglichen. Adaptivrollstühle können auf-grund ihrer kurzen Baulänge nur bedingt in Verbindung mit Treppenraupen eingesetzt werden.
Diese Produkte sind für einen leihweisen Einsatz geeignet.
Code:
18.65.01.2000
Codesystem:
http://metadata.gerontonet.org/namingsystem/hilfsmittelnummer
Online Status
nicht besetzt
Indikation
Erhebliche bis voll ausgeprägte Beeinträchtigung der Mobilität/des Gehens bei strukturellen und/oder funktionellen Schädigungen der unteren Extremitäten (u. a. Amputation, Verletzungsfolgen, muskuloskeletale/neuromuskuloskeletal bedingte Bewegungsstörungen)
- Versorgung mit einem Greifreifen- oder Adaptivrollstuhl
- Zur Sicherung der Mobilität im Innen- und Außenbereich mit Überwindung von Treppen, gegebenenfalls mit Bedienung durch Hilfs-/Pflegepersonen
Die Versorgung mit einer Treppenraupe ist erforderlich, wenn Versicherte regelmäßig Treppen in der häuslichen Umgebung oder im sonstigen privaten Umfeld zu überwinden haben und die Treppe geeignet ist, um mit einer Treppenraupe befahren zu werden und ein kompatibler Rollstuhl zur Verfügung steht.
Die Versicherte oder der Versicherte beziehungsweise die Hilfs-/Pflegeperson, die die Treppensteighilfe bedient, muss in die Technik eingewiesen sein und zeigen, dass er/sie fähig ist, die Treppensteighilfe ordnungsgemäß zu bedienen.
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Versorgungsbereich gemäß den Empfehlungen nach § 126 SGB V: 18A