Unter dieser Abrechnungspositionsnummer können die Kosten für die Ausrüstung eines Rollstuhl mit einem sog. Kraftkno-tensystem gemäß der DIN-Norm 75078-2 abgerechnet werden. Kraftknoten sind Verstärkungen am Rollstuhl, die der Auf-nahme und Befestigung von Gurten dienen und den sicheren Transport einer im Rollstuhl sitzenden Person in einem Kraftfahrzeug ermöglichen. Die Kosten für die im Kraftfahr-zeug anzubringenden Sicherheitsvorkehrungen fallen nicht in die Zuständigkeit der Gesetzlichen Krankenversicherung. Die Ausrüstung eines Rollstuhls mit einem derartigen Kraft-knotensystem fällt nur dann in die Leistungszuständigkeit der Gesetzlichen Krankenversicherung, wenn Versicherte zur Erfüllung der Schulpflicht nur im Rollstuhl sitzend an der Schulbeförderung teilnehmen können, oder wenn eine Erkran-kung eine besondere, im Nahbereich der Wohnung regelmäßig nicht verfügbare medizinische Versorgung erfordert und der Besuch der Versorgungseinrichtung und der Transport zu ihr nur im Rollstuhl sitzend möglich ist (vgl. BSG, Urteil vom 20.11.2008, Az: B 3 KR 6/08 R). Eintrag am: 15.11.2009
Code: 18.99.99.0950
Codesystem: http://metadata.gerontonet.org/namingsystem/hilfsmittelnummer
Online Status
nicht besetzt
Hersteller
Vertragspartner nach § 127 SGB V
Aufnahmedatum
2009-11-15
Änderungsdatum
2009-11-15