Rollstuhl-Zuggeräte werden vor einen vorhandenen Rollstuhl gekuppelt und erhöhen den Aktionsradius der Versicherten oder des Versicherten. Der Kupplungsvorgang kann durch den Rollstuhlfahrer eigenständig durchgeführt werden. Gelenkt werden derartige Gespanne über eine mofaartige Lenkgabel oder mittels eines Führungsholmes. Der Antrieb erfolgt über einen Elektromotor. Diese Geräte ermöglichen Versicherten, handbetriebene Rollstühle mit einem elektrischen Antrieb auszustatten, ohne nennenswerte Änderungen am Rollstuhl vornehmen zu müssen. Die Vorteile des handbetriebenen Rollstuhles bleiben dabei erhalten. Eine wetterfeste und diebstahlsichere Abstellmöglichkeit muss vorhanden sein. Diese Produkte sind für einen leihweisen Einsatz geeignet.
Code: 18.99.04.0000
Codesystem: http://metadata.gerontonet.org/namingsystem/hilfsmittelnummer
Online Status
nicht besetzt
Indikation
Erhebliche bis voll ausgeprägte Beeinträchtigung der Mobilität/des Gehens bei strukturellen und/oder funktionellen Schädigungen der unteren Extremitäten (u. a. Amputation, Verletzungsfolgen, muskuloskeletale/neuromuskuloskeletal bedingte Bewegungsstörungen) - Mäßig eingeschränkte Kraft- und Greiffunktion der Arme/der Hände - Wenn ein handbetriebener Rollstuhl zur innerhäuslichen Versorgung ausreicht - Zur Sicherung der Mobilität im Außenbereich (Erreichen des Nahbereichs und Erledigung von Alltagsgeschäften) Versicherte, die das Rollstuhl-Zuggerät bedienen, müssen in die sachgerechte Bedienung des Antriebes (auch das An- und Abkuppeln) eingewiesen sein und zeigen, dass sie fähig sind, das Gerät ordnungsgemäß zu bedienen. Bei Nutzung im Außenbereich/Straßenverkehr muss sichergestellt sein, dass die sachgerechte Bedienung des Antriebes möglich ist und keine Bedenken bzgl. der Fahreignung vorliegen (ausreichende Funktionen von u. a. Sehsinn, Hörsinn, Bewusstsein, Orientierung, Aufmerksamkeit, Koordination von Arm- und Handbewegung). Vor der Versorgung ist zu prüfen, welche Art des elektrischen Antriebes von Rollstühlen beziehungsweise Elektrorollstühlen die adäquate Versorgung bezogen auf die täglichen Aktivitäten und im Hinblick auf die Prognose der Erkrankung darstellt. ____________________________________________________ Versorgungsbereich gemäß den Empfehlungen nach § 126 SGB V: 18A
Rollstuhl-Schubgeräte sind Zusatzaggregate, die abnehmbar am Rollstuhl befestigt werden. Über eigene Antriebsräder treiben sie handbetriebene Rollstühle an. Rollstuhl-Schubgeräte zur Fremdnutzung werden durch die Begleitperson gelenkt. Die Steuerung der Geschwindigkeit und der Fahrtrichtung erfolgt in der Regel über eine an den Schiebegriffen angebrachte Bedieneinheit. Rollstuhl-Schubgeräte ermöglichen es der Versicherten oder dem Versicherten oder dessen Begleitperson, handbetriebene Rollstühle mit einem elektrischen Antrieb auszustatten, ohne nennenswerte Änderungen am Rollstuhl vornehmen zu müssen. Die Vorteile des handbetriebenen Rollstuhles bleiben dabei erhalten. Eine wetterfeste und diebstahlsichere Abstellmöglichkeit muss vorhanden sein. Diese Produkte sind für einen leihweisen Einsatz geeignet.
Code: 18.99.04.1000
Codesystem: http://metadata.gerontonet.org/namingsystem/hilfsmittelnummer
Online Status
nicht besetzt
Indikation
Erhebliche bis voll ausgeprägte Beeinträchtigung der Mobilität/des Gehens bei strukturellen und/oder funktionellen Schädigungen der unteren Extremitäten (u. a. Amputation, Verletzungsfolgen, muskuloskeletale/neuromuskuloskeletal bedingte Bewegungsstörungen) - Wenn ein handbetriebener Rollstuhl zur innerhäuslichen Versorgung ausreicht - Beeinträchtigungen bei der Steuerung eines elektrischen Antriebs - Zur Sicherung der Mobilität im Außenbereich (Erreichen des Nahbereichs und Erledigung von Alltagsgeschäften) durch eine Hilfs-/Pflegeperson, die nicht über genügend Eigenkräfte verfügt Die Hilfs-/Pflegeperson, die das Rollstuhl-Schubgerät bedient, muss in die sachgerechte Bedienung des Antriebes (auch An- und Abkopplung) eingewiesen sein und in der Lage sein, das Gerät ordnungsgemäß zu bedienen. ____________________________________________________ Versorgungsbereich gemäß den Empfehlungen nach § 126 SGB V: 18A