Aufsteckantriebe sind Zusatzaggregate, die an handbetriebenen Rollstühlen befestigt werden. Mittels batteriegetriebener Motoren wird der Rollstuhl angetrieben. Aufgrund der Konstruktionsweise mit relativ großen Antriebsrädern, die hinten angeordnet sind, weisen derartige Antriebe insbesondere bei der Überwindung von Hindernissen eine erhöhte Kippneigung auf. Eine Anwendung im Außenbereich ist daher nur mit Einschränkungen möglich.
Code:
18.99.05.0000
Codesystem:
http://metadata.gerontonet.org/namingsystem/hilfsmittelnummer
Online Status
nicht besetzt
Indikation
Erhebliche bis voll ausgeprägte Beeinträchtigung der Mobilität/des Gehens bei strukturellen und/oder funktionellen Schädigungen der unteren Extremitäten (u. a. Amputation, Verletzungsfolgen, muskuloskeletale/neuromuskuloskeletal bedingte Bewegungsstörungen)
- Deutlich eingeschränkte Kraft- und Greiffunktion der Arme/der Hände
- Ausreichende Orientierungs- und Koordinationsfunktion
- Zur Sicherung der Mobilität im Innen- und Außenbereich (Erreichen des Nahbereichs und Erledigung von Alltagsgeschäften)
Bei Nutzung im Außenbereich/Straßenverkehr gilt, dass die sachgerechte Bedienung eines elektromotorischen Antriebes sichergestellt ist und keine Bedenken bzgl. der Fahreignung vorliegen (ausreichende Funktionen von u. a. Sehsinn, Hörsinn, Bewusstsein, Orientierung, Aufmerksamkeit, Koordination von Arm- und Handbewegung).
Vor der Versorgung ist zu prüfen, welche Art des elektrischen Antriebes von Rollstühlen die adäquate Versorgung bezogen auf die täglichen Aktivitäten und im Hinblick auf die Prognose der Erkrankung darstellt.
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Versorgungsbereich gemäß den Empfehlungen nach § 126 SGB V: 18A
Radnabenantriebe sind Zusatzaggregate, die an handbetriebenen Rollstühlen befestigt werden. Mittels batteriegetriebener Motoren, die in die Radnaben der Antriebsräder des Rollstuhles integriert sind, wird der Rollstuhl angetrieben. Die Steuerung erfolgt durch einen Joystick. Im Gegensatz zu Rollstuhl-Aufsteckantrieben mit Reibrollen ist eine sicherere Kraftübertragung gewährleistet. Der Antrieb kann ausgekuppelt werden und ein Fortbewegen mittels Greifreifen ist dann möglich. Die Steuerung und die Batterien können vom Rollstuhl entfernt werden. Die Antriebsräder sind in der Regel mit Steckachsen versehen und können gegen Standardräder mit Greifreifen ausgetauscht werden. Alternativ erfolgt der Antrieb des umgerüsteten Rollstuhles bei einigen Modellen über eine kompakte Antriebseinheit, die anstelle der Greifreifenräder angebracht wird. Radnabenantriebe mit hinten angeordneten, relativ großen Antriebsrädern weisen insbesondere bei der Überwindung von Hindernissen eine erhöhte Kippneigung auf. Eine Anwendung im Außenbereich ist daher nur mit Einschränkungen möglich.
Code:
18.99.05.1000
Codesystem:
http://metadata.gerontonet.org/namingsystem/hilfsmittelnummer
Online Status
nicht besetzt
Indikation
Erhebliche bis voll ausgeprägte Beeinträchtigung der Mobilität/des Gehens/bei strukturellen und/oder funktionellen Schädigungen der unteren Extremitäten (u. a. Amputation, Verletzungsfolgen, muskuloskeletale/neuromuskuloskeletal bedingte Bewegungsstörungen)
- Deutlich eingeschränkte Kraft- und Greiffunktion der Arme/der Hände
- Ausreichende Orientierungs- und Koordinationsfunktion
- Zur Sicherung der Mobilität im Innen- und Außenbereich (Erreichen des Nahbereich und Erledigung von Alltagsgeschäfte)
Bei Nutzung im Außenbereich/Straßenverkehr muss sichergestellt sein, dass die sachgerechte Bedienung eines elektromotorischen Antriebes möglich ist und keine Bedenken bzgl. der Fahreignung vorliegen (ausreichende Funktionen von u. a. Sehsinn, Hörsinn, Bewusstsein, Orientierung, Aufmerksamkeit, Koordination von Arm- und Handbewegung).
Vor der Versorgung ist zu prüfen, welche Art des elektrischen Antriebes von Rollstühlen die adäquate Versorgung bezogen auf die täglichen Aktivitäten und im Hinblick auf die Prognose der Erkrankung darstellt.
Radnabenantriebe lassen sich auch mit Bedieneinheiten zur Benutzung durch eine Hilfs-/Pflegeperson ausrüsten. Eine solche Versorgung kommt dann infrage, wenn die Versicherte oder der Versicherte selbst nicht mehr in der Lage ist, sich selbstständig fortzubewegen, und die Eigenkräfte der Hilfs-/Pflegeperson zu gering sind, um einen Rollstuhl zu schieben.
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Versorgungsbereich gemäß den Empfehlungen nach § 126 SGB V: 18A
Aufsteck-Radnabenantriebe mit restkraftunterstützenden Fahrprofilen sind Zusatzaggregate, die an handbetriebenen Rollstühlen befestigt werden. Mittels batteriegetriebener Motoren wird der Rollstuhl entweder permanent oder restkraftunterstützend angetrieben. Beim permanenten Antrieb ist darauf zu achten, dass aufgrund der Konstruktionsweise mit relativ großen Antriebsrädern, die hinten angeordnet sind, bei der Überwindung von Hindernissen eine erhöhte Kippnei-gung besteht. Beim motorischen restkraftverstärkenden Greifreifenantrieb wird der am Greifreifen eingebrachte Bewegungsimpuls elektronisch ausgewertet und durch einen Motor verstärkt.
Code:
18.99.05.2000
Codesystem:
http://metadata.gerontonet.org/namingsystem/hilfsmittelnummer
Online Status
nicht besetzt
Indikation
Erhebliche bis voll ausgeprägte Beeinträchtigung der Mobilität/des Gehens bei strukturellen und/oder funktionellen Schädigungen der unteren Extremitäten (u. a. Amputation, Verletzungsfolgen, muskuloskeletale/neuromuskuloskeletal bedingte Bewegungsstörungen)
- Erheblich beeinträchtigte Kraft und Beweglichkeit der Arme bei erhaltener Greiffunktion der Hände
- Zur Sicherung der Mobilität im Innen – und Außenbereich (Erreichen des Nahbereich und Erledigung von Alltagsgeschäfte)
Der zusätzliche restkraftunterstützende Greifreifenantrieb kann erforderlich sein, wenn ein handbetriebener Rollstuhl, z. B. bei schneller Ermüdbarkeit, nur eingeschränkt selbstständig nutzbar ist und eine ausreichende Selbstständigkeit durch den Aufsteck-/Radnabenantrieb mit restkraftunterstützenden Fahrprofilen erzielt und eine Versorgung mit einem Elektrorollstuhl dadurch überflüssig wird.
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Versorgungsbereich gemäß den Empfehlungen nach § 126 SGB V: 18A