Einzeltasten sind Bedienelemente zur Steuerung von elektrischen Geräten. Wird eine Schaltfunktion benötigt, wie z. B. bei Lampen, wird diese Funktion mit zusätzlicher Technik (Beispiel: Netzschaltadapter) erzeugt. Einzeltasten im Sinne dieser Produktart werden in unterschiedlichen Bauformen angeboten, mehrheitlich mit rundem Gehäuse in unterschiedlichen Durchmessern. Diese Tasten sind so konstruiert, dass sie nicht nur auf senkrecht zur Mittelachse ausgeübten Druck reagieren. Sie können in der Regel auch ausgelöst werden, wenn der Druck nur am Rand der Taste erfolgt. Andere Einzeltasten arbeiten z. B. mit unterschiedlich geformten Hebeln als Bedienteil. Damit wird die erforderliche Auslösekraft vermindert, der Schaltweg (Tastenhub) aber gleichzeitig vergrößert. Eine Sonderbauform der Einzeltasten stellt die Folientaste dar. Bei ihr wird der Kontakt durch Druck auf zwei dicht übereinander angeordnete, leitende Kunststofffolien hergestellt. Der geringe Abstand der Folien, der bei der Betätigung überwunden werden muss, bedingt einen sehr kurzen Betätigungsweg, die Flexibilität der Folien bedingt eine sehr geringe Auslösekraft. Das Konstruktionsprinzip der Folientasten bietet keine ausgeprägte taktile und keine akustische Rückmeldung, vorteilhaft ist aber die Unempfindlichkeit gegen Feuchtigkeit. Tastengruppen, bestehend aus mehreren in einem Gehäuse zusammengefassten Einzeltasten, können die Positionierung erleichtern, insbesondere dann, wenn z. B. mehrere elektrische Geräte unabhängig voneinander angesteuert werden sollen. Mit der Anordnung der mehr als zwei Tasten innerhalb der Tastengruppe im gemeinsamen Gehäuse wird versucht, die Richtung im Sinne eines digitalen Joysticks nachzuahmen (pro Richtung eine Taste und ein „Feuerknopf). Der Anschluss der Tastengruppe erfolgt über eine neunpolige DSUB-Buchse, wenn vorhanden auch über eine USB-Schnittstelle. Der Anschluss von Tasten an das zu steuernde Gerät erfolgt über ein mit einem Stecker versehenes Kabel. Als Standard hat sich der 2-polige Klinkenstecker mit 3,5 mm Durchmesser durchgesetzt. Eine Zuordnung bestimmter Tasten zu einem bestimmten elektrischen Gerät, das damit angesteuert werden soll, ist nicht möglich. Alle elektrischen Geräte, die über einen Schalteingang mit fachgerecht angeschlossener 3,5 mm-Klinkenbuchse verfügen, können von jedem Produkt dieser Produktart gesteuert werden. Ist die Klinkenbuchse nicht vorhanden, muss ein Adapter (Zubehör) zwischengeschaltet werden. Einzeltasten und Tastengruppen stellen die Schnittstelle zum elektrisch bedienbaren Gerät dar und müssen von der Versicherten oder dem Versicherten mit erheblich gestörter Arm-, Hand- oder Fingerfunktion zuverlässig bedient werden können. Die Bedienung sollte keine übertriebenen Anstrengungen, Veränderungen des Muskeltonus oder schmerzhafte Belastungen der Gelenke oder anderer Körperteile zur Folge haben. Für die Einzeltaste/Tastengruppe ist kein spezifischer Anwendungsort vorgegeben. Ihre Anwendung hängt vorrangig davon ab, ob von der Versicherten oder dem Versicherten zumindest eine minimale Restbewegung gezielt ausgeführt oder durch therapeutische Maßnahmen eingeübt werden kann. Die ausführbare Bewegung bestimmt die wesentlichen Kriterien, die die Taste erfüllen muss, den zu überwindenden Schaltweg (Tastenhub) und die Auslösekraft. Ungenügende Treffsicherheit kann ausgeglichen werden durch die Größe der Einzeltaste, eine Position dicht am auslösenden Köperteil oder durch Modelle, die über integrierte Stege zwischen den Tasten verfügen, die das Auslösen mehrerer Tasten gleichzeitig verhindern sollen. Die Befestigung der Einzeltaste erfolgt auf unterschiedliche Weise, über Klett- oder Schraubverbindungen oder unter Anwendung spezieller Halterungen. Befestigungsorte können am Körper (z. B. an der Hand, auf dem Oberschenkel an der Hose), an einer stabilen Fläche (z. B. in der Nackenstütze des Rollstuhles, an der Wand neben dem Bett) oder aber, bei ausreichender Reichweite der Hand, auf einer Arbeitsfläche (z. B. auf dem Rollstuhltisch) sein. Tastengruppen werden überwiegend auf Arbeitsflächen, z. B. einem Rollstuhltisch, positioniert. Die Befestigung auf gekrümmten Flächen, z. B. einer Nackenstütze, wird durch die größere Grundfläche der Tastengruppe erschwert. Mehrfachversorgungen können erforderlich sein, wenn die Anwendung in unterschiedlichen Positionen erfolgen soll, z. B. im Rollstuhl, im Stehbrett, im Bett. Eine wesentliche Eigenschaft, die von der Einzeltaste/der Tastengruppe erfüllt werden muss, ist eine taktile bzw. akustische Rückmeldung, mit der die Taste auf die Aktivierung/den Tastendruck reagiert. Beide Rückmeldungen werden bei der Überwindung des Schaltpunktes vom elektromechanischen Tastelement erzeugt. Für Versicherte, die wegen des Fehlens entsprechender Fähigkeiten nicht in der Lage sind, die von den Tasten erzeugten Rückmeldungen wahrzunehmen, muss bei Bedarf zusätzlich ein optisches Signal bereitgestellt werden.
Code: 02.99.01.0000
Codesystem: http://metadata.gerontonet.org/namingsystem/hilfsmittelnummer
Online Status
nicht besetzt
Indikation
Erheblich bis voll ausgeprägte Schädigung der bewegungsbezogenen Funktionen der oberen Extremitäten bei: - Inkompletter/kompletter Lähmung der Arme (Paraparese/-plegie), ggf. auch der Beine (Tetraparese/-plegie), infolge einer: -- Erkrankung des Gehirns (z. B. Multiple Sklerose, Blutung, Tumor) -- Erkrankung des Rückenmarks (z. B. Querschnittsyndrom bei traumatischer/entzündlicher/tumoröser Halsmarkläsion) -- Erkrankung der peripheren Nerven/Muskelerkrankungen (z. B. Guillain-Barré-Syndrom, Muskeldystrophien) Bei Para-/Tetraplegie bzw. hochgradiger Para-/Tetraparese ohne ausreichende Bewegungsfunktion der oberen Extremitäten sowie Anwendung im Kopfbereich müssen ausreichende Funktionen der Kopfbeweglichkeit erhalten sein. Bei Vorliegen einer Erkrankung des Gehirns müssen ausreichende kognitive Fähigkeiten zur Bedienung der Tastenfunktionen vorhanden sein.
Einzeltasten sind Bedienelemente zur Steuerung von elektrischen Geräten. Wird eine Schaltfunktion benötigt, wie z. B. bei Lampen, wird diese Funktion mit zusätzlicher Technik (Beispiel: Netzschaltadapter) erzeugt. Einzeltasten im Sinne dieser Produktart werden in unterschiedlichen Bauformen angeboten, mit rundem Gehäuse in unterschiedlichen Durchmessern, überwiegend mit einem Unterteil unter der runden Taste, das die zusätzliche Elektronik und den Akkumulator enthält. Diese Tasten sind so konstruiert, dass sie nicht nur auf senkrecht zur Mittelachse ausgeübten Druck reagieren. Sie können i. d. R. auch ausgelöst werden, wenn der Druck nur am Rand der Taste erfolgt. Ungenügende Treffsicherheit kann durch die Größe der Einzeltaste oder eine Positionierung dicht am Körper ausgeglichen werden. Der Anschluss der externen Zusatzempfänger an das zu steuernde Gerät erfolgt über einen zweipoligen Klinkenstecker mit 3,5 mm Durchmesser. Eine Zuordnung bestimmter Einzeltasten zu einem bestimmten elektrischen Gerät, welches angesteuert werden soll, ist nicht möglich. Alle elektrischen Geräte mit einem Schalteingang und einer fachgerecht angeschlossenen 3,5 mm-Klinkenbuchse können über vorhandene Einzeltasten angesteuert werden. Tastengruppen bestehen aus einem in einem Gehäuse zusammengefassten Einzeltasten. Sie dienen der Ansteuerung elektrischer Geräte. Wird eine Schaltfunktion benötigt, wird diese über zusätzliche Technik, z. B. Netzadapter, erzeugt. Zur Verminderung von Einschränkungen bei der Positionierung der Einzeltaste/Tastengruppe werden deren Signale drahtlos über eine Infrarot- oder Funkstrecke an das anzusteuernde Gerät gesendet. Das angesteuerte Gerät muss eine entsprechende Empfangsvorrichtung für die Signale selbst enthalten oder mit einem zusätzlichen externen Empfänger versehen sein. Elektrische Geräte, die über diese Tastengruppe angesteuert werden, müssen zusätzlich über eine Bluetooth-Schnittstelle verfügen. Den Tasten werden unter anderem Funktionen von Maustasten zugeordnet. Für Tastengruppen ist kein spezifischer Anwendungsort vorgegeben. Sie können ausreichend sicher nur mit Körperteilen bedient werden, die eine differenzierte Ansteuerung der dicht nebeneinanderliegenden Tasten ermöglichen. Die ausführbare Bewegung bestimmt die wesentlichen Kriterien, die die Einzeltaste/Tastengruppe erfüllen muss, den zu überwindenden Schaltweg (Tastenhub) und die Auslösekraft. Ungenügende Treffsicherheit wird bei einigen Modellen mit mehreren Tasten mit integrierten Stegen zwischen den Tasten ausgeglichen, die verhindern, dass gleichzeitig mehrere Tasten ausgelöst werden. Einzeltasten/Tastengruppen werden überwiegend auf Arbeitsflächen, z. B. einem Rollstuhltisch, positioniert. Die Befestigung auf gekrümmten Flächen, z. B. einer Nackenstütze, wird durch die größere Grundfläche der Tastengruppe erschwert. Eine wesentliche Eigenschaft, die von den Einzeltasten/Tastengruppen erfüllt werden muss, ist eine taktile bzw. akustische Rückmeldung, mit der die Taste auf die Aktivierung/den Tastendruck reagiert. Beide Rückmeldungen werden bei der Überwindung des Schaltpunktes vom elektromechanischen Tastelement erzeugt. Für Versicherte, die wegen des Fehlens entsprechender Fähigkeiten nicht in der Lage sind, die von den Tasten erzeugten Rückmeldungen wahrzunehmen, muss bei Bedarf zusätzlich ein optisches Signal bereitgestellt werden. Mehrfachversorgungen können erforderlich sein, wenn die Anwendung in unterschiedlichen Positionen erfolgen soll, z. B. im Rollstuhl, im Stehbrett oder im Bett.
Code: 02.99.01.1000
Codesystem: http://metadata.gerontonet.org/namingsystem/hilfsmittelnummer
Online Status
nicht besetzt
Indikation
Erheblich bis voll ausgeprägte Schädigung der bewegungsbezogenen Funktionen der oberen Extremitäten bei: - Inkompletter/kompletter Lähmung der Arme (Paraparese/-plegie), ggf. auch der Beine (Tetraparese/-plegie), infolge einer: -- Erkrankung des Gehirns (z. B. Multiple Sklerose, Blutung, Tumor) -- Erkrankung des Rückenmarks (z. B. Querschnittsyndrom bei traumatischer/entzündlicher/tumoröser Halsmarkläsion) -- Erkrankung der peripheren Nerven/Muskelerkrankungen (z. B. Guillain-Barré-Syndrom, Muskeldystrophien) Bei Para-/Tetraplegie bzw. hochgradiger Para-/Tetraparese ohne ausreichende Bewegungsfunktion der oberen Extremitäten sowie Anwendung im Kopfbereich müssen ausreichende Funktionen der Kopfbeweglichkeit erhalten sein. Bei Vorliegen einer Erkrankung des Gehirns müssen ausreichende kognitive Fähigkeiten zur Bedienung der Tastenfunktionen vorhanden sein.
Für die Einzeltasten/Tastengruppen gelten die Produktartbeschreibungen der Produktarten 02.99.01.0 „Elektromechanische Taste/Tastengruppe (drahtgebunden)“ und 02.99.01.1 „Elektromechanische Tasten/Tastengruppen (drahtlos)“. Als Zusatzfunktionen werden die Umschaltmöglichkeit von der Tasten- auf eine Schalterfunktion und unterschiedliche Zeitfunktionen (z. B. Timer mit einstellbarer Ablaufzeit) angeboten. Ist die Zusatzelektronik zusammen mit dem Akkumulator im Tastengehäuse verbaut, werden sie bei größerem Gewicht in größeren Gehäusen angeboten. In der drahtlosen Version können die Zusatzfunktionen auch im Empfangsteil integriert sein. Der Anschluss der Tasten in der drahtgebundenen Version bzw. der externen Zusatzempfänger bei der drahtlosen Version an das zu steuernde Gerät erfolgt über ein mit einem Stecker versehenes Kabel. Als Standard hat sich der 2-polige Klinkenstecker mit 3,5 mm Durchmesser durchgesetzt.
Code: 02.99.01.2000
Codesystem: http://metadata.gerontonet.org/namingsystem/hilfsmittelnummer
Online Status
nicht besetzt
Indikation
Erheblich bis voll ausgeprägte Schädigung der bewegungsbezogenen Funktionen der oberen Extremitäten bei: - Inkompletter/kompletter Lähmung der Arme (Paraparese/-plegie), ggf. auch der Beine (Tetraparese/-plegie), infolge einer: -- Erkrankung des Gehirns (z. B. Multiple Sklerose, Blutung, Tumor) -- Erkrankung des Rückenmarks (z. B. Querschnittsyndrom bei traumatischer/entzündlicher/tumoröser Halsmarkläsion) -- Erkrankung der peripheren Nerven/Muskelerkrankungen (z. B. Guillain-Barré-Syndrom, Muskeldystrophien) Bei Para-/Tetraplegie bzw. hochgradiger Para-/Tetraparese ohne ausreichende Bewegungsfunktion der oberen Extremitäten sowie Anwendung im Kopfbereich müssen ausreichende Funktionen der Kopfbeweglichkeit erhalten sein. Bei Vorliegen einer Erkrankung des Gehirns müssen ausreichende kognitive Fähigkeiten zur Bedienung der Tastenfunktionen vorhanden sein.