Ist die Fähigkeit zur Ausführung zielgerichteter Bewegungen hin zum Bedienelement (z. B. mit Arm und Hand) bzw. zur Ausübung eines gerichteten Druckes auf eine Taste eingeschränkt, können Sensoren verwendet werden, die auf die Annäherung (z. B. der Hand) reagieren. Der Erfassungsbereich (Abstand zur Hand), in dem der Sensor die Hand erkennt, ist einstellbar. Näherungssensoren ermöglichen die Auswertung einzelner, nicht präziser Bewegungen, die z. B. innerhalb von wiederkehrenden, unbeabsichtigten Bewegungsmustern ausgeübt werden. Der Erfassungsbereich ist nicht fest umrissen und nicht wahrnehmbar. Der fehlende physische Kontakt erlaubt keine direkten taktilen oder akustischen Rückmeldungen beim Auslösen des Sensors. Deshalb muss zusätzlich von der Auswerteelektronik oder vom angesteuerten Gerät ein akustisches und/oder optisches Signal erzeugt werden. Eine Ausnahme stellen Näherungssensoren dar, bei denen ein sehr kurzer Auslöseabstand, dicht über der Gehäuseoberfläche eingestellt ist. Die Auslösung des Schaltvorganges erfolgt hier mit einer kraftlosen - aber wahrnehmbaren - Berührung der Sensoroberfläche. Näherungssensoren werden in unterschiedlichen Bauformen angeboten. Die elektronische Auswertung kann zusammen mit der Batterie im Sensorgehäuse oder in einem mit einem Kabel verbundenen zweiten Gehäuse untergebracht sein. Der Anschluss der Sensoren an die anzusteuernden Geräte erfolgt i. d. R. über ein mit einem 2-poligen Klinkenstecker (3,5 mm Durchmesser) versehenes Kabel. Eine Zuordnung von Näherungssensoren zur Ansteuerung bestimmter elektrischer Geräte ist nicht möglich. Alle elektrischen Geräte, die über einen Schalteingang mit fachgerecht angeschlossener 3,5 mm-Klinkenbuchse verfügen, können von Produkten dieser Produktart gesteuert werden. Näherungssensoren stellen eine Schnittstelle zum elektrisch bedienbaren Gerät dar und müssen von der Versicherten oder dem Versicherten mit erheblich gestörter Arm-, Hand- oder Fingerfunktion zuverlässig bedient werden können. Die Bedienung sollte keine übertriebenen Anstrengungen, Veränderungen des Muskeltonus oder schmerzhafte Belastungen der Gelenke oder anderer Körperteile zur Folge haben. Die Positionierung der Näherungssensoren kann abhängig vom Anwendungsort (z. B. Arm, Hand, Finger, Kopf) und der Bauform z. B. auf einer Arbeitsfläche (z. B. Rollstuhltisch) oder unter Verwendung von Halterungen und Stativen erfolgen. Auswahl, Positionierung und Erprobung von Näherungssensoren sollten in Zusammenarbeit mit geschulten Fachkräften (z. B. aus Ergo- bzw. Physiotherapie) erfolgen.
Code: 02.99.03.0000
Codesystem: http://metadata.gerontonet.org/namingsystem/hilfsmittelnummer
Online Status
nicht besetzt
Indikation
Erheblich bis voll ausgeprägte Schädigung der bewegungsbezogenen Funktionen der oberen Extremitäten bei: - Inkompletter/kompletter Lähmung der Arme (Paraparese/-plegie), ggf. auch der Beine (Tetraparese/-plegie), infolge einer: -- Erkrankung des Gehirns (z. B. Multiple Sklerose, Blutung, Tumor) -- Erkrankung des Rückenmarks (z. B. Querschnittsyndrom bei traumatischer/entzündlicher/tumoröser Halsmarkläsion) -- Erkrankung der peripheren Nerven/Muskelerkrankungen (z. B. Guillain-Barré-Syndrom, Muskeldystrophien) Bei Para-/Tetraplegie bzw. hochgradiger Para-/Tetraparese ohne ausreichende Bewegungsfunktion der oberen Extremitäten sowie Anwendung im Kopfbereich müssen ausreichende Funktionen der Kopfbeweglichkeit erhalten sein. Bei Vorliegen einer Erkrankung des Gehirns müssen ausreichende kognitive Fähigkeiten zur Bedienung der Näherungssensoren vorhanden sein.
Versicherten, denen Kopfbewegungen als sicherste Möglichkeit zur Bedienung von Eingabeelementen zur Verfügung stehen, können z. B. mehrere Einzeltasten verwenden, die in der Nackenstütze montiert sind. Bei deren Positionierung ist zu berücksichtigen, dass der Kopf eine Ruheposition benötigt, in der keine Taste ausgelöst werden darf. Eine andere Möglichkeit ist die Verwendung eines Joysticks. Bei Joysticks im Sinne dieser Produktart handelt es sich um sogenannte digitale Joysticks, mit denen Schaltfunktionen ausgelöst werden können, beispielsweise vier Richtungstasten und eine Taste (Feuertaste), die sich für die Bestätigung einer Auswahl verwenden lassen. Bei richtiger Positionierung kann der Joystick mit kleinen Bewegungen und relativ geringem Kraftaufwand mit dem Kinn bedient werden. Erleichtert wird die Bedienung durch Aufsätze für den Bedienstab (z. B. aus Schaumstoff), mit denen die Kraftübertragung verbessert wird. Bei intensiver Anwendung eines Joysticks empfiehlt sich für das Kinn ein formschlüssiges Bedienteil. Damit kann die Auslenkung des Joysticks ohne zusätzliche Druckausübung erfolgen. Digitale Joysticks als Eingabeelemente werden vorrangig bei der Ansteuerung von Computern oder Kommunikationshilfsmitteln, z. B. bei der schrittweisen Navigation durch Symboltafeln oder Bildschirmtastaturen, verwendet. Der Anschluss an das anzusteuernde Gerät erfolgt in der Regel über die Anschlussnorm digitaler Joysticks (Kabel mit neunpoliger DSUB-Buchse). Kinngesteuerte Joysticks stellen eine Schnittstelle zum elektrisch bedienbaren Gerät dar und müssen von der Versicherten oder dem Versicherten mit erheblich gestörter Arm-, Hand- oder Fingerfunktion zuverlässig bedient werden können. Die Bedienung sollte keine übertriebenen Anstrengungen, Veränderungen des Muskeltonus oder schmerzhafte Belastungen der Gelenke oder anderer Körperteile zur Folge haben. Für die Befestigung und Positionierung der Joysticks stehen als Zubehör Adapter und Halterungen zur Verfügung.
Code: 02.99.03.1000
Codesystem: http://metadata.gerontonet.org/namingsystem/hilfsmittelnummer
Online Status
nicht besetzt
Indikation
Erheblich bis voll ausgeprägte Schädigung der bewegungsbezogenen Funktionen der oberen Extremitäten bei: - Inkompletter/kompletter Lähmung der Arme (Paraparese/-plegie), ggf. auch der Beine (Tetraparese/-plegie), infolge einer: -- Erkrankung des Gehirns (z. B. Multiple Sklerose, Blutung, Tumor) -- Erkrankung des Rückenmarks (z. B. Querschnittsyndrom bei traumatischer/entzündlicher/tumoröser Halsmarkläsion) -- Erkrankung der peripheren Nerven/Muskelerkrankungen (z. B. Guillain-Barré-Syndrom, Muskeldystrophien) Bei Para-/Tetraplegie bzw. hochgradiger Para-/Tetraparese ohne ausreichende Bewegungsfunktion der oberen Extremitäten sowie Anwendung im Kopfbereich müssen ausreichende Funktionen der Kopfbeweglichkeit erhalten sein. Bei Vorliegen einer Erkrankung des Gehirns müssen ausreichende Bewegungsfunktionen der Mund-/Kiefer-Gesichtsmuskulatur sowie ausreichende kognitive Fähigkeiten zur Bedienung der Sensoren zur Kopf- und Kinnbedienung vorhanden sein.
Bei hochgradigen Bewegungseinschränkungen, bei denen die Versicherte oder der Versicherte nur noch die Zunge gezielt bewegen kann, muss auf intraorale Sensorsysteme zurückgegriffen werden. Das Ziel dieser Systeme ist die Platzierung einer Anzahl von Sensoren, z. B. auf einer Gaumenplatte, die ohne Anstrengung mit der Zunge erreicht und ausgelöst werden kann. Die Ermittlung der günstigsten Sensorpositionen kann erheblichen Aufwand mit sich bringen. Sind die Sensoren auf einer Gaumenplatte erst einmal angeordnet, lassen sich ihre Positionen im Mund allein durch einfaches Einsetzen der Gaumenplatte sicher reproduzieren. Auf einen Bereich als Ruheposition für die Zunge ist zur Vermeidung häufiger Fehlauslösungen unbedingt zu achten. Als Bauart der Sensoren bieten sich Reflexionslichtschranken in einer sehr kleinen Bauform (4 mm x 4 mm) an, die Infrarotlicht aussenden und das von der Zunge reflektierte Licht auswerten. Diese Bauart kann ohne Auslösekraft bedient werden. Durch die Berührung der Oberfläche mit der Zunge erfolgt eine Rückmeldung, die von der Auswerteelektronik durch ein akustisches Signal ergänzt werden kann. Die Anzahl der Sensoren auf einer Gaumenplatte ist begrenzt. Sollen mehr Funktionen bedient werden, als Sensoren zur Verfügung stehen, lässt sich durch Kodierungen (z. B. im Morsecode) oder durch Mustererkennung (Muster von gleichzeitig aktivierten Sensoren) eine große Anzahl von Funktionen ansteuern. Die Verbindung der Sensoren zur Auswerteelektronik kann drahtgebunden oder per Funk erfolgen. Die Auswerteelektronik selbst ist an das anzusteuernde Gerät (vorwiegend Computer bzw. Kommunikationshilfsmittel) über eine Standartschnittstelle (USB) angeschlossen. Die Anpassung des Systems an die individuellen Bedingungen der Versicherten oder des Versicherten für die Nutzung im Alltag erfolgt durch Einstellungen der Auswertezeiten (Anschlagverzögerung, Pausen etc.).
Code: 02.99.03.2000
Codesystem: http://metadata.gerontonet.org/namingsystem/hilfsmittelnummer
Online Status
nicht besetzt
Indikation
Voll ausgeprägte Schädigung der bewegungsbezogenen Funktionen der oberen Extremitäten bei: - Kompletter Lähmung der Arme (Paraplegie), ggf. auch der Beine (Tetraplegie) infolge einer Erkrankung des Gehirns (z. B. Blutung, Tumor) - Erkrankung des ersten und zweiten Motoneurons (z. B. Amyotrophe Lateralsklerose) - Erkrankung der peripheren Nerven/Hirnnerven/Muskelerkrankungen (z. B. . Guillain-Barré-Syndrom, Muskeldystrophien) Bei Vorliegen einer Erkrankung des Gehirns/der Hirnnerven muss eine ausreichende Bewegungsfunktion der Zungenmuskulatur vorhanden sein. Bei Vorliegen einer Erkrankung des Gehirns müssen ausreichende kognitive Fähigkeiten zur Bedienung der intraoralen Sensorsysteme vorhanden sein.
Sensoren im Sinne dieser Produktart arbeiten nach dem Prinzip der Lichtschranke, das heißt, sie werten die von unterschiedlichen Körperteilen verursachte Unterbrechung oder Reflexion von Lichtstrahlen aus. Vorrangig wird Licht im nicht sichtbaren Infrarotbereich eingesetzt. Liegen sich Lichtsender und Lichtempfänger in gerader Linie gegenüber, muss der auslösende Körperteil dazwischen bewegt werden. Lichtsender und Lichtempfänger sind in getrennten Gehäusen untergebracht, sie müssen befestigt und positioniert werden. Für spezielle Anwendungen kann der Lichtstrahl reflektiert (umgelenkt) werden, bevor er den Lichtempfänger erreicht. In dieser Bauart können Lichtsender und Lichtempfänger in einem Gehäuse nebeneinander angeordnet werden. Wird die Reflexionslichtschranke in einer kleinen Bauform, z. B. an einem Brillengestell montiert, wird das Infrarotlicht auf das Auge gesendet und von dort zum Empfänger reflektiert. Jede vom Augenlid verursachte Unterbrechung lässt sich als Schaltsignal auswerten. Eine Reflexionslichtschranke, in einem kleinen Tastengehäuse montiert, erlaubt die Auslösung eines Schaltvorganges ohne weitere Kraftausübung, allein durch Auflegen eines Fingers. Eine taktile Rückmeldung liefert diese Tastenart nicht. Eine akustische Rückmeldung muss in der Auswerteelektronik oder im anzusteuernden Gerät erzeugt werden. Zur Absicherung eindeutiger Signale können in der Sensorauswertung oder im angesteuerten Gerät unbeabsichtigte Schaltvorgänge ausgefiltert werden. Sensorsysteme dieser Produktart stellen eine Schnittstelle von der Versicherten oder dem Versicherten zum elektrisch bedienbaren Gerät dar und müssen deshalb in ihren Eigenschaften individuell entsprechend den Fähigkeiten der Versicherten oder des Versicherten ausgewählt und in der Positionierung angepasst werden. Der ausgewählte Sensor muss von der Versicherten oder dem Versicherten zuverlässig bedient werden können. Die Bedienung sollte keine übertriebenen Anstrengungen, Veränderungen des Muskeltonus oder schmerzhafte Belastungen der Gelenke oder anderer Körperteile zur Folge haben. Auswahl, Positionierung und Erprobung der Sensoren sollten daher in Zusammenarbeit mit geschulten Heilmittelerbringern (z. B. aus Ergo- bzw. Physiotherapie) erfolgen.
Code: 02.99.03.3000
Codesystem: http://metadata.gerontonet.org/namingsystem/hilfsmittelnummer
Online Status
nicht besetzt
Indikation
Erheblich bis voll ausgeprägte Schädigung der bewegungsbezogenen Funktionen der oberen Extremitäten bei: - Inkompletter Lähmung der Arme (Paraparese/-plegie), ggf. auch der Beine (Tetraparese/-plegie), infolge einer: -- Erkrankung des Gehirns (z. B. Multiple Sklerose, Blutung, Tumor), -- Erkrankung des Rückenmarks (z. B. Querschnittsyndrom bei traumatischer/entzündlicher/tumoröser Halsmarkläsion) -- Erkrankung der peripheren Nerven/Muskelerkrankungen (z. B. Guillain-Barré-Syndrom, Muskeldystrophien) Bei Para-/Tetraplegie bzw. hochgradiger Para-/Tetraparese ohne ausreichende Bewegungsfunktion der oberen Extremitäten sowie Anwendung im Kopfbereich müssen ausreichende Funktionen der Kopfbeweglichkeit erhalten sein. Bei Vorliegen einer Erkrankung des Gehirns müssen ausreichende kognitive Fähigkeiten zur Bedienung der Lichtsteuerung vorhanden sein.
Sensoren im Sinne dieser Produktart werten die Stärke des auf sie ausgeübten Druckes elektronisch aus. Durch die Druckmessung ist es möglich, die Kraft, bei der der Schaltvorgang ausgelöst wird, zu bestimmen. Einige der angebotenen Sensoren ermöglichen es, mit aufliegender Hand zu arbeiten und den Schaltvorgang mit einer Druckerhöhung bzw. Druckminderung auszulösen. Eine Bewegung der Hand zum Sensor hin kann dabei entfallen. Andere Produkte reagieren so empfindlich auf Druckveränderungen, dass sie in der Lage sind, z. B. Veränderungen in der Mimik oder die Anspannung von Muskelbereichen auszuwerten. Die Elektronik der Sensorauswertung und die für die Stromversorgung erforderlichen Akkumulatoren sind in einem getrennten Gehäuse untergebracht. Die Verbindung zum anzusteuernden Gerät erfolgt über ein Kabel mit angeschlossenem 2-poligen Klinkenstecker (3,5 mm Durchmesser). Eine taktile Rückmeldung liefert diese Sensorenart nicht. Eine akustische Rückmeldung muss in der Auswerteelektronik oder im anzusteuernden Gerät erzeugt werden. Zur Absicherung eindeutiger Signale können in der Sensorauswertung oder im angesteuerten Gerät unbeabsichtigte Schaltvorgänge ausgefiltert werden. Sensorsysteme dieser Produktart stellen eine Schnittstelle von der Versicherten oder dem Versicherten zum elektrisch bedienbaren Gerät dar und müssen deshalb in ihren Eigenschaften individuell entsprechend den Fähigkeiten der Versicherten oder des Versicherten ausgewählt und in der Positionierung angepasst werden. Der ausgewählte Sensor muss von der Versicherten oder dem Versicherten zuverlässig bedient werden können. Die Bedienung sollte keine übertriebenen Anstrengungen, Veränderungen des Muskeltonus oder schmerzhafte Belastungen der Gelenke oder anderer Körperteile zur Folge haben.
Code: 02.99.03.4000
Codesystem: http://metadata.gerontonet.org/namingsystem/hilfsmittelnummer
Online Status
nicht besetzt
Indikation
Erheblich bis voll ausgeprägte Schädigung der bewegungsbezogenen Funktionen der oberen Extremitäten bei: - Inkompletter Lähmung der Arme (Paraparese/-plegie), ggf. auch der Beine (Tetraparese/-plegie), infolge einer: -- Erkrankung des Gehirns (z. B. Multiple Sklerose, Blutung, Tumor), -- Erkrankung des Rückenmarks (z. B. Querschnittsyndrom bei traumatischer/entzündlicher/tumoröser Halsmarkläsion) -- Erkrankung der peripheren Nerven/Muskelerkrankungen (z. B. Guillain-Barré-Syndrom, Muskeldystrophien) Bei Para-/Tetraplegie bzw. hochgradiger Para-/Tetraparese ohne ausreichende Bewegungsfunktion der oberen Extremitäten sowie Anwendung im Kopfbereich müssen ausreichende Funktionen der Kopfbeweglichkeit erhalten sein. Bei Vorliegen einer Erkrankung des Gehirns müssen ausreichende kognitive Fähigkeiten zur Bedienung der drucksensiblen Sensoren vorhanden sein.
Sensoren im Sinne dieser Produktart werten von der Versicherten oder dem Versicherten erzeugte Laute aus. Mit einstellbaren Filtern lassen sich Störgeräusche aus dem Umfeld weitgehend ausblenden. Einstellbare Parameter sind z. B. Lautstärke, Tonhöhe und Dauer des Lautereignisses. Mikrofon und Auswerteelektronik sind zusammen mit einem Akkumulator in einem Gehäuse untergebracht. Die Versorgung über ein Netzteil/Ladegerät empfiehlt sich, wenn der Sensor im Dauerbetrieb (z. B. als Personenruf) eingesetzt ist. Die Verwendung eines externen Mikrofons kann einerseits die Erkennungssicherheit vergrößern, auf der anderen Seite die Positionierung erleichtern. Die Signalübertragung zum anzusteuernden Gerät erfolgt i. d. R. über ein Kabel mit 2-poligem Klinkenstecker (3,5 mm Durchmesser). Die Rückmeldung des aktuellen Schaltzustandes kann von der Sensorauswertung vorzugsweise optisch angezeigt werden. Die Geräte lassen sich zur Steuerung von elektrischen Geräten, z. B. auch zur Auslösung von Personenrufanlagen (nicht für Notrufe!), verwenden. Sensorsysteme dieser Produktart stellen eine Schnittstelle von der Versicherten oder dem Versicherten zum elektrisch bedienbaren Gerät dar und müssen deshalb in ihren Eigenschaften individuell entsprechend den Fähigkeiten der Versicherten oder des Versicherten ausgewählt und in der Positionierung angepasst werden. Der ausgewählte Sensor muss von der Versicherten oder dem Versicherten zuverlässig bedient werden können. Die Bedienung sollte keine übertriebenen Anstrengungen, Veränderungen des Muskeltonus oder schmerzhafte Belastungen der Gelenke oder anderer Körperteile zur Folge haben.
Code: 02.99.03.5000
Codesystem: http://metadata.gerontonet.org/namingsystem/hilfsmittelnummer
Online Status
nicht besetzt
Indikation
Erheblich bis voll ausgeprägte Schädigung der bewegungsbezogenen Funktionen der oberen Extremitäten bei: - Inkompletter Lähmung der Arme (Paraparese/-plegie), ggf. auch der Beine (Tetraparese/-plegie), infolge einer: -- Erkrankung des Gehirns (z. B. Multiple Sklerose, Blutung, Tumor), -- Erkrankung des Rückenmarks (z. B. Querschnittsyndrom bei traumatischer/entzündlicher/tumoröser Halsmarkläsion) -- Erkrankung der peripheren Nerven/Muskelerkrankungen (z. B. Guillain-Barré-Syndrom, Muskeldystrophien) Bei Para-/Tetraplegie bzw. hochgradiger Para-/Tetraparese ohne ausreichende Bewegungsfunktion der oberen Extremitäten müssen ausreichende Funktionen der Lippen- und/oder Zungenmuskulatur und/oder der Stimmfunktionen vorhanden sein. Bei Anwendung im Kopfbereich müssen ausreichende Funktionen der Kopfbeweglichkeit vorhanden sein. Bei Vorliegen einer Erkrankung des Gehirns müssen ausreichende kognitive Fähigkeiten zur Bedienung der geräuschgesteuerten Sensoren vorhanden sein.