Bei hochgradigen Bewegungseinschränkungen, bei denen die Versicherte oder der Versicherte nur noch die Zunge gezielt bewegen kann, muss auf intraorale Sensorsysteme zurückgegriffen werden. Das Ziel dieser Systeme ist die Platzierung einer Anzahl von Sensoren, z. B. auf einer Gaumenplatte, die ohne Anstrengung mit der Zunge erreicht und ausgelöst werden kann.
Die Ermittlung der günstigsten Sensorpositionen kann erheblichen Aufwand mit sich bringen. Sind die Sensoren auf einer Gaumenplatte erst einmal angeordnet, lassen sich ihre Positionen im Mund allein durch einfaches Einsetzen der Gaumenplatte sicher reproduzieren. Auf einen Bereich als Ruheposition für die Zunge ist zur Vermeidung häufiger Fehlauslösungen unbedingt zu achten.
Als Bauart der Sensoren bieten sich Reflexionslichtschranken in einer sehr kleinen Bauform (4 mm x 4 mm) an, die Infrarotlicht aussenden und das von der Zunge reflektierte Licht auswerten. Diese Bauart kann ohne Auslösekraft bedient werden. Durch die Berührung der Oberfläche mit der Zunge erfolgt eine Rückmeldung, die von der Auswerteelektronik durch ein akustisches Signal ergänzt werden kann.
Die Anzahl der Sensoren auf einer Gaumenplatte ist begrenzt. Sollen mehr Funktionen bedient werden, als Sensoren zur Verfügung stehen, lässt sich durch Kodierungen (z. B. im Morsecode) oder durch Mustererkennung (Muster von gleichzeitig aktivierten Sensoren) eine große Anzahl von Funktionen ansteuern.
Die Verbindung der Sensoren zur Auswerteelektronik kann drahtgebunden oder per Funk erfolgen. Die Auswerteelektronik selbst ist an das anzusteuernde Gerät (vorwiegend Computer bzw. Kommunikationshilfsmittel) über eine Standartschnittstelle (USB) angeschlossen.
Die Anpassung des Systems an die individuellen Bedingungen der Versicherten oder des Versicherten für die Nutzung im Alltag erfolgt durch Einstellungen der Auswertezeiten (Anschlagverzögerung, Pausen etc.).
Code:
02.99.03.2000
Codesystem:
http://metadata.gerontonet.org/namingsystem/hilfsmittelnummer
Online Status
nicht besetzt
Indikation
Voll ausgeprägte Schädigung der bewegungsbezogenen Funktionen der oberen Extremitäten bei:
- Kompletter Lähmung der Arme (Paraplegie), ggf. auch der Beine (Tetraplegie) infolge einer
Erkrankung des Gehirns (z. B. Blutung, Tumor)
- Erkrankung des ersten und zweiten Motoneurons (z. B. Amyotrophe Lateralsklerose)
- Erkrankung der peripheren Nerven/Hirnnerven/Muskelerkrankungen (z. B. . Guillain-Barré-Syndrom, Muskeldystrophien)
Bei Vorliegen einer Erkrankung des Gehirns/der Hirnnerven muss eine ausreichende Bewegungsfunktion der Zungenmuskulatur vorhanden sein.
Bei Vorliegen einer Erkrankung des Gehirns müssen ausreichende kognitive Fähigkeiten zur Bedienung der intraoralen Sensorsysteme vorhanden sein.