Sensoren im Sinne dieser Produktart arbeiten nach dem Prinzip der Lichtschranke, das heißt, sie werten die von unterschiedlichen Körperteilen verursachte Unterbrechung oder Reflexion von Lichtstrahlen aus. Vorrangig wird Licht im nicht sichtbaren Infrarotbereich eingesetzt.
Liegen sich Lichtsender und Lichtempfänger in gerader Linie gegenüber, muss der auslösende Körperteil dazwischen bewegt werden. Lichtsender und Lichtempfänger sind in getrennten Gehäusen untergebracht, sie müssen befestigt und positioniert werden.
Für spezielle Anwendungen kann der Lichtstrahl reflektiert (umgelenkt) werden, bevor er den Lichtempfänger erreicht. In dieser Bauart können Lichtsender und Lichtempfänger in einem Gehäuse nebeneinander angeordnet werden.
Wird die Reflexionslichtschranke in einer kleinen Bauform, z. B. an einem Brillengestell montiert, wird das Infrarotlicht auf das Auge gesendet und von dort zum Empfänger reflektiert. Jede vom Augenlid verursachte Unterbrechung lässt sich als Schaltsignal auswerten.
Eine Reflexionslichtschranke, in einem kleinen Tastengehäuse montiert, erlaubt die Auslösung eines Schaltvorganges ohne weitere Kraftausübung, allein durch Auflegen eines Fingers. Eine taktile Rückmeldung liefert diese Tastenart nicht. Eine akustische Rückmeldung muss in der Auswerteelektronik oder im anzusteuernden Gerät erzeugt werden.
Zur Absicherung eindeutiger Signale können in der Sensorauswertung oder im angesteuerten Gerät unbeabsichtigte Schaltvorgänge ausgefiltert werden.
Sensorsysteme dieser Produktart stellen eine Schnittstelle von der Versicherten oder dem Versicherten zum elektrisch bedienbaren Gerät dar und müssen deshalb in ihren Eigenschaften individuell entsprechend den Fähigkeiten der Versicherten oder des Versicherten ausgewählt und in der Positionierung angepasst werden.
Der ausgewählte Sensor muss von der Versicherten oder dem Versicherten zuverlässig bedient werden können. Die Bedienung sollte keine übertriebenen Anstrengungen, Veränderungen des Muskeltonus oder schmerzhafte Belastungen der Gelenke oder anderer Körperteile zur Folge haben.
Auswahl, Positionierung und Erprobung der Sensoren sollten daher in Zusammenarbeit mit geschulten Heilmittelerbringern (z. B. aus Ergo- bzw. Physiotherapie) erfolgen.
Code:
02.99.03.3000
Codesystem:
http://metadata.gerontonet.org/namingsystem/hilfsmittelnummer
Online Status
nicht besetzt
Indikation
Erheblich bis voll ausgeprägte Schädigung der bewegungsbezogenen Funktionen der oberen Extremitäten bei:
- Inkompletter Lähmung der Arme (Paraparese/-plegie), ggf. auch der Beine (Tetraparese/-plegie), infolge einer:
-- Erkrankung des Gehirns (z. B. Multiple Sklerose, Blutung, Tumor),
-- Erkrankung des Rückenmarks (z. B. Querschnittsyndrom bei traumatischer/entzündlicher/tumoröser Halsmarkläsion)
-- Erkrankung der peripheren Nerven/Muskelerkrankungen (z. B. Guillain-Barré-Syndrom, Muskeldystrophien)
Bei Para-/Tetraplegie bzw. hochgradiger Para-/Tetraparese ohne ausreichende Bewegungsfunktion der oberen Extremitäten sowie Anwendung im Kopfbereich müssen ausreichende Funktionen der Kopfbeweglichkeit erhalten sein.
Bei Vorliegen einer Erkrankung des Gehirns müssen ausreichende kognitive Fähigkeiten zur Bedienung der Lichtsteuerung vorhanden sein.