Batterieunterbrecher sind Adaptionshilfen, die das Ein- und Ausschalten batteriebetriebener Geräte mithilfe von behinderungsgerechten Eingabeelementen ermöglichen, auch wenn an den Geräten selbst kein Anschluss für diese Funktion vorgesehen ist.
Batterieunterbrecher bestehen aus einer Scheibe isolierenden Materials, auf deren beiden Seiten sich leitende Kupferflächen befinden. Die Scheibe wird in das Batteriefach zwischen Batterie und Batteriefachkontakt eingefügt, wodurch der Stromfluss unterbrochen wird. Der Durchmesser der Scheibe muss abhängig vom verwendeten Batterietyp gewählt werden.
Die beiden Kupferflächen der Scheibe sind jeweils mit einem Draht an eine 3,5 mm-Klinkenbuchse angeschlossen. Durch Betätigung einer angeschlossenen Taste wird zwischen den Kupferflächen eine leitende Verbindung hergestellt und der Betrieb des Gerätes ermöglicht.
Die Anwendung eines Batterieunterbrechers setzt voraus, dass das anzusteuernde Gerät allein durch Herstellung des Stromflusses startet und die voreingestellte Funktion ausführt. Geräte mit elektronischen Tasten, die eine Schalterfunktion nur simulieren, eine Berührung ihrer Schaltfläche mit dem Finger erwarten, lassen sich i. d. R. nicht mit Batterieunterbrechern starten.
Die zur Betätigung des Batterieunterbrechers verwendete Taste, z. B. aus der Produktart 02.99.01.1 „Elektromechanische Tasten/Tastengruppen (drahtlos)“, muss von der Versicherten oder dem Versicherten zuverlässig bedient werden können. Die Bedienung sollte keine übertriebenen Anstrengungen, Veränderungen des Muskeltonus oder schmerzhafte Belastungen der Gelenke oder anderer Körperteile zur Folge haben.
Die Auswahl und Positionierung der Taste sollte in Zusammenarbeit mit geschulten Heilmittelerbringern (z. B. aus Ergo- bzw. Physiotherapie) erfolgen.
Code:
02.99.06.0000
Codesystem:
http://metadata.gerontonet.org/namingsystem/hilfsmittelnummer
Online Status
nicht besetzt
Indikation
Erheblich bis voll ausgeprägte Schädigung der bewegungsbezogenen Funktionen der oberen Extremitäten bei:
- Inkompletter/kompletter Lähmung der Arme (Paraparese/-plegie), ggf. auch der Beine (Tetraparese/-plegie), infolge einer:
-- Erkrankung des Gehirns (z. B. Multiple Sklerose, Blutung, Tumor)
-- Erkrankung des Rückenmarks (z. B. Querschnittsyndrom bei traumatischer/entzündlicher/tumoröser Halsmarkläsion)
-- Erkrankung der peripheren Nerven/Muskelerkrankungen (z. B. Guillain-Barré-Syndrom, Muskeldystrophien)
Bei Para-/Tetraplegie bzw. hochgradiger Para-/Tetraparese ohne ausreichende Bewegungsfunktion der oberen Extremitäten sowie Anwendung im Kopfbereich müssen ausreichende Funktionen der Kopfbeweglichkeit erhalten sein.
Bei Vorliegen einer Erkrankung des Gehirns müssen ausreichende kognitive Fähigkeiten zur Bedienung der Batterieunterbrecher vorhanden sein.