Unter dieser Position können Lagerungshilfen nach Formabdruck in Sonderanfertigungen abgerechnet werden, für die die Anfertigung eines Modells (z. B. Gipspositiv) unbedingt erforderlich ist. Thermoplastische Verformungen an konfektionierten Lagerungshilfen oder auch andere Anpassarbeiten können nicht als Sonderanfertigungen oder als Zusatz abgerechnet werden. Sie gehören zu der verwendungsfertigen und passgenauen Abgabe eines Hilfsmittels durch den Leistungserbringer.
Code: 20.29.99.0000
Codesystem: http://metadata.gerontonet.org/namingsystem/hilfsmittelnummer
Online Status
nicht besetzt
Indikation
Motorischen Schädigungen der oberen oder unteren Extremität (nach Verletzung, Operation oder Erkrankung) - Wenn die Anpassung von konfektionierten Lagerungshilfen aufgrund des Krankheitsbildes und/oder den körperlichen Maßen und/oder besonderer Gelenkstellungen nicht möglich ist und das Hilfsmittel für einen längeren Zeitraum genutzt werden muss, - Zur Lagerung in Funktions- oder therapeutisch erforderlicher Stellung ____________________________________________________ Versorgungsbereiche gemäß § 126 SGB V: 20F und 20G