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Code: 21.28.01.0000
Codesystem: http://metadata.gerontonet.org/namingsystem/hilfsmittelnummer
Online Status
nicht besetzt
Anforderungen
I. Funktionstauglichkeit Nachzuweisen ist: Die Funktionstauglichkeit des Produktes. Aufgrund von § 139 Abs. 5 SGB V gilt für Medizinprodukte im Sinne des § 3 Nr. 1 des Medizinproduktegesetzes (MPG) der Nachweis der Funktionstauglichkeit durch die CE-Kennzeichnung grundsätzlich als erbracht. Dies gilt auch für Zubehör im Sinne des § 3 Nr. 9 MPG und auch für In-Vitro-Diagnostika zur Eigenanwendung im Sinne des § 3 Nr. 5 MPG. - Für Produkte, die nicht im Sinne des § 3 Nr. 1 des MPG als Medizinprodukte gelten, gilt der Nachweis der Sicherheit durch die CE-Kennzeichnung nach anderen Richtlinien ebenfalls grundsätzlich als erbracht. II. Sicherheit Nachzuweisen ist: Die unbedenkliche Verwendung des Produktes. Aufgrund von § 139 Abs. 5 SGB V gilt für Medizinprodukte im Sinne des § 3 Nr. 1 des Medizinproduktegesetzes (MPG) der Nachweis der Sicherheit durch die CE-Kennzeichnung grundsätzlich als erbracht. Dies gilt auch für Zubehör im Sinne des § 3 Nr. 9 MPG und auch für In-Vitro-Diagnostika zur Eigenanwendung im Sinne des § 3 Nr. 5 MPG. - Für Produkte, die nicht im Sinne des § 3 Nr. 1 des MPG als Medizinprodukte gelten, gilt der Nachweis der Sicherheit durch die CE-Kennzeichnung nach anderen Richtlinien ebenfalls grundsätzlich als erbracht. III. Besondere Qualitätsanforderungen III.1 Indikations-/einsatzbezogene Qualitätsanforderungen Nachzuweisen ist: Die einsatzbezogenen/indikationsbezogenen Eigenschaften des angemeldeten Hilfsmittels für die beanspruchte(n) Produktart/Indikation(en) im allgemeinen Lebensbereich/häuslichen Bereich durch: - Herstellererklärungen durch a) Konstruktionsbeschreibungen des Produktes mit Mindestangaben über - Aufbau, auch einzelner Elemente bzw. Bestandteile - Funktion, auch einzelner Elemente bzw. Bestandteile - Materialien und ihre Eigenschaften, auch einzelner Elemente bzw. Bestandteile - Größe und Gewicht, auch einzelner Elemente bzw. Bestandteile und b) aussagekräftigen Unterlagen - Gebrauchsanweisungen in deutscher Sprache sowie - aktuellem Prospektmaterial und c) Vorlage eines vollständigen Produktmusters. Durch die Unterlagen muss Folgendes belegt werden: - Mobiles, netzunabhängig zu betreibendes Messgerät - Ausgabe der Messwerte für Blutdruck in mmHg oder kPa - Keine gleichzeitige Anzeige von mmHg und kPa 21.28.01.0 - Zusätzliche Anforderungen an manuelle, Blutdruckmessgeräte zur Oberarmmessung - Nicht invasives, manuelles Blutdruckmessgerät mit Stethoskop - Manuell aufblasbare Oberarmmanschette - Manometer als Anzeige - Einhandbedienung erforderlich - Die Oberarmmanschette muss anpassbar sein 21.28.01.1 - Zusätzliche Anforderungen halbautomatische Blutdruckmessgeräte zur Oberarmmessung - Nicht invasives, halbautomatisches Blutdruckmessgerät - Elektronische Anzeige - Manuell aufblasbare Oberarmmanschette - Ein Messwertspeicher muss vorhanden sein - Die Messwerte müssen vom Arzt ausgelesen werden können - Die Oberarmmanschette muss anpassbar sein 21.28.01.2 - Zusätzliche Anforderungen an vollautomatische Blutdruckmessgeräte zur Oberarmmessung - Nicht invasives, vollautomatisches Blutdruckmessgerät - Elektronische Anzeige - Automatisch aufblasbare Oberarmmanschette - Ein Messwertspeicher muss vorhanden sein - Die Messwerte müssen vom Arzt ausgelesen werden können - Die Oberarmmanschette muss anpassbar sein 21.28.01.3 - Zusätzliche Anforderungen an vollautomatische Blutdruckmessgeräte zur Handgelenksmessung - Nicht invasives, vollautomatisches Blutdruckmessgerät - Elektronische Anzeige - Automatisch aufblasbare Handgelenksmanschette - Ein Messwertspeicher muss vorhanden sein - Die Messwerte müssen vom Arzt ausgelesen werden können 21.28.01.4 - Zusätzliche Anforderungen an vollautomatische Blutdruckmessgeräte für Kinder und Jugendliche - Nicht invasives, vollautomatisches Blutdruckmessgerät - Elektronische Anzeige - Automatisch aufblasbare Messmanschette - Mindestens Eignung für Kinder bis zu einem abgeschlossenem Lebensalter von 6 Jahren und Jugendlichen mit einer entsprechenden Konstitution eines Kindes - Aus der Zweckbestimmung des Herstellers muss hervorgehen, für welche Versichertengruppe (Lebensalter, Gewicht, Oberarmumfang etc.) das Gerät geeignet ist - Ein Messwertspeicher muss vorhanden sein - Die Messwerte müssen vom Arzt ausgelesen werden können - Messmanschetten müssen anpassbar sein 21.28.01.5 - Zusätzliche Anforderungen an Blutdruckmessgeräte zur Handgelenksmessung mit integriertem Blutzuckermessgerät - Nicht invasives, vollautomatisches Blutdruckmessgerät - Elektronische Anzeige für Blutdruck und Blutzuckerwerte - Automatisch aufblasbare Handgelenksmanschette - Ein Messwertspeicher für Blutzucker- und Blutdruckwerte muss vorhanden sein - Die Messwerte müssen vom Arzt ausgelesen werden können - Blutzuckermessgerät im Blutdruckmessgerät fest verbaut (integriert) - Die integrierten Blutzuckermessgeräte müssen auch die Anforderungen der Untergruppe 21.34.02 einhalten. 21.28.01.6 - Zusätzliche Anforderungen an Blutdruckmessgeräte zur Oberarmmessung mit integriertem Blutzuckermessgerät - Nicht invasives, vollautomatisches Blutdruckmessgerät - Elektronische Anzeige für Blutdruck und Blutzuckerwerte - Automatisch aufblasbare Oberarmmanschette - Ein Messwertspeicher für Blutzucker- und Blutdruckwerte muss vorhanden sein - Die Messwerte müssen vom Arzt ausgelesen werden können - Die Oberarmmanschette muss anpassbar sein - Blutzuckermessgerät im Blutdruckmessgerät fest verbaut (integriert) - Die integrierten Blutzuckermessgeräte müssen auch die Anforderungen der Untergruppe 21.34.02 einhalten. III.2 Qualitätsanforderungen hinsichtlich der Nutzungsdauer - Nicht besetzt III.3 Qualitätsanforderungen hinsichtlich des Wiedereinsatzes - Nicht besetzt IV. Medizinischer Nutzen 21.28.01.05 - Zusätzliche Anforderungen an Blutdruckmessgeräte zur Handgelenksmessung mit integriertem Blutzuckermessgerät 21.28.01.6 – Zusätzliche Anforderungen an Blutdruckmessgeräte zur Oberarmmessung mit integriertem Blutzuckermessgerät Nachzuweisen ist: Die integrierten Blutzuckermessgeräte müssen auch die Anforderungen der Untergruppe 21.34.02 erfüllen. V. Anforderungen an die Produktinformationen Nachzuweisen ist: - Auflistung der technischen Daten gemäß Antragsformular Abschnitt V. Die ordnungsgemäße und sichere Handhabung durch Gebrauchsanweisung in deutscher Sprache mit mindestens folgenden Angaben: - Anwendungshinweise - Zweckbestimmung des Produktes/Indikation - Zulässige Betriebsbedingungen/Einsatzorte - Bestehende Anwendungsrisiken und Kontraindikationen - Reinigungshinweise/Desinfektionshinweise - Wartungshinweise - Hinweise auf die vom Anwender/Betreiber durchzuführenden Maßnahmen zur Sicherung der Messqualität und -genauigkeit - Technische Daten/Parameter - Zusammenbau- und Montageanweisung - Angabe des verwendeten Manschettenmaterials Zusätzliche Anforderungen an Geräte mit austauschbaren Manschetten: - Angabe der verwendbaren Manschetten 21.28.01.5 - Zusätzliche Anforderungen an Blutdruckmessgeräte zur Handgelenksmessung mit integriertem Blutzuckermessgerät 21.28.01.6 - Zusätzliche Anforderungen an Blutdruckmessgeräte zur Oberarmmessung mit integriertem Blutzuckermessgerät - Angaben zum verwendbaren Zubehör wie Messstreifen, Kalibrierflüssigkeit, Code-Streifen etc. - Typenschild auf dem Produkt und Produktkennzeichnung auf der Verpackung VI. Sonstige Anforderungen Nachzuweisen ist: - Mindestens eine Manschette im Lieferumfang - Patiententagebuch im Lieferumfang - Behältnis zur Aufbewahrung der Manschette und ggf. auch des Messgerätes im Lieferumfang 21.28.01.1 - Zusätzliche Anforderungen an halbautomatische Blutdruckmessgeräte zur Oberarmmessung 21.28.01.2 - Zusätzliche Anforderungen an vollautomatische Blutdruckmessgeräte zur Oberarmmessung 21.28.01.3 - Zusätzliche Anforderungen an vollautomatische Blutdruckmessgeräte zur Handgelenksmessung 21.28.01.4 - Zusätzliche Anforderungen an vollautomatische Blutdruckmessgeräte für Kinder und Jugendliche - Mindestens ein Batterie- oder Akkusatz im Lieferumfang enthalten - Bei akkubetriebenen Geräten Ladegerät im Lieferumfang enthalten 21.28.01.5 - Zusätzliche Anforderungen an Blutdruckmessgeräte zur Handgelenksmessung mit integriertem Blutzuckermessgerät 21.28.01.6 - Zusätzliche Anforderungen an Blutdruckmessgeräte zur Oberarmmessung mit integriertem Blutzuckermessgerät - Mindestens eine Batterie- oder Akkusatz im Lieferumfang enthalten - Bei akkubetriebenen Geräten Ladegerät im Lieferumfang enthalten - Lanzetten im Lieferumfang enthalten - Stechhilfe im Lieferumfang enthalten