No available description.

Code: 21.30.01.0000
Codesystem: http://metadata.gerontonet.org/namingsystem/hilfsmittelnummer
Online Status
nicht besetzt
Anforderungen
I. Funktionstauglichkeit Nachzuweisen ist: Die Funktionstauglichkeit des Produktes. - Aufgrund von § 139 Abs. 5 SGB V gilt für Medizinprodukte im Sinne des § 3 Nr. 1 des Medizinproduktegesetzes (MPG) der Nachweis der Funktionstauglichkeit durch die CE-Kennzeichnung grundsätzlich als erbracht. Dies gilt auch für Zubehör im Sinne des § 3 Nr. 9 MPG. - Für Produkte, die nicht im Sinne des § 3 Nr. 1 des MPG als Medizinprodukte gelten, gilt der Nachweis der Sicherheit durch die CE-Kennzeichnung nach anderen Richtlinien ebenfalls grundsätzlich als erbracht. II. Sicherheit Nachzuweisen ist: Die unbedenkliche Verwendung des Produktes. - Aufgrund von § 139 Abs. 5 SGB V gilt für Medizinprodukte im Sinne des § 3 Nr. 1 des Medizinproduktegesetzes (MPG) der Nachweis der Sicherheit durch die CE-Kennzeichnung grundsätzlich als erbracht. Dies gilt auch für Zubehör im Sinne des § 3 Nr. 9 MPG. - Für Produkte, die nicht im Sinne des § 3 Nr. 1 des MPG als Medizinprodukte gelten, gilt der Nachweis der Sicherheit durch die CE-Kennzeichnung nach anderen Richtlinien ebenfalls grundsätzlich als erbracht. III. Besondere Qualitätsanforderungen III.1 Indikations-/einsatzbezogene Qualitätsanforderungen Nachzuweisen ist: Die einsatzbezogenen/indikationsbezogenen Eigenschaften des angemeldeten Hilfsmittels für die beanspruchte(n) Produktart/Indikation(en) im allgemeinen Lebensbereich/häuslichen Bereich durch: - Herstellererklärungen durch a) Konstruktionsbeschreibungen des Produktes mit Mindestangaben über - Aufbau, auch einzelner Elemente bzw. Bestandteile, - Funktion, auch einzelner Elemente bzw. Bestandteile, - Materialien und ihre Eigenschaften, auch einzelner Elemente bzw. Bestandteile, - Größe und Gewicht, auch einzelner Elemente bzw. Bestandteile und b) aussagekräftigen Unterlagen - Gebrauchsanweisungen in deutscher Sprache sowie - aktuellem Prospektmaterial und c) Vorlage eines vollständigen Produktmusters. Durch die Unterlagen muss Folgendes belegt werden: Messdatenspeicher, der mindestens folgende Daten dauerhaft registriert: - Einstellungen der Parameter am Gerät - Alle gemessenen Werte - Fehlermeldungen und Alarme - Automatische Speicherung der Therapiedaten zu einem auftretenden Ereignis oder einer Episode - Löschbarkeit des im Gerät vorhandenen Speichers nur durch ein manuelles Reset - Speicherung des gesamten Zeitraumes vom Entstehen bis zum Abklingen eines Ereignisses - Aufzeichnung des Zeitraums von 5 Stunden vor bis 5 Stunden nach der Episode - Auslesbarkeit des Speichers durch den behandelnden Arzt - Mobile, netzunabhängig und netzabhängig zu betreibende Geräte - Interne Stromversorgung (Akku oder Batterie) für netzunabhängigen Betrieb. - Möglichkeit der Messung von Herz- und Atemtätigkeit - Möglichkeit der Messung der Sauerstoffsättigung (Sauerstoffpartialdruck) - Akustische und optische Alarminformationen bei Über-/Unterschreitung von eingestellten Grenzwerten III.2 Qualitätsanforderungen hinsichtlich der Nutzungsdauer - Nicht besetzt III.3 Qualitätsanforderungen hinsichtlich des Wiedereinsatzes Nachzuweisen ist: - Die Grundgeräte, Stamm- und Patientenkabel, sowie Netzteil mit Angabe der Maßnahmen der Aufbereitung, nicht aber die Sensoren, müssen für den Wiedereinsatz geeignet sein. IV. Medizinischer Nutzen - Nicht besetzt V. Anforderungen an die Produktinformationen Nachzuweisen ist: - Auflistung der technischen Daten gemäß Antragsformular Abschnitt V Die ordnungsgemäße und sichere Handhabung durch Gebrauchsanweisung in deutscher Sprache mit mindestens folgenden Angaben: - Anwendungshinweise - Zweckbestimmung des Produktes/Indikation - Zulässige Betriebsbedingungen/Einsatzorte - Bestehende Anwendungsrisiken und Kontraindikationen - Reinigungshinweise/Desinfektionshinweise - Wartungshinweise - Hinweise auf die vom Anwender/Betreiber durchzuführenden Maßnahmen zur Sicherung der Messqualität und -genauigkeit - Technische Daten/Parameter - Zusammenbau- und Montageanweisung - Angabe des verwendeten Materials für die verwendeten Elektroden und Sensoren - Angabe der verwendbaren Elektroden, Sensoren und Kabeln - Typenschild auf dem Produkt und Produktkennzeichnung auf der Verpackung VI. Sonstige Anforderungen Nachzuweisen ist: - Mindestens ein kompletter Satz mehrfach verwendbarer Elektroden/Sensoren im Lieferumfang enthalten - Mindestens ein kompletter Satz Elektroden-/Sensorkabel im Lieferumfang enthalten - Mindestens zwei Batterie-/Akkusätze im Lieferumfang enthalten - Bei akkubetriebenen Geräten ein Ladegerät im Lieferumfang enthalten - Netzgerät im Lieferumfang enthalten

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Code: 21.30.02.0000
Codesystem: http://metadata.gerontonet.org/namingsystem/hilfsmittelnummer
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nicht besetzt
Anforderungen
I. Funktionstauglichkeit Nachzuweisen ist: Die Funktionstauglichkeit des Produktes. - Aufgrund von § 139 Abs. 5 SGB V gilt für Medizinprodukte im Sinne des § 3 Nr. 1 des Medizinproduktegesetzes (MPG) der Nachweis der Funktionstauglichkeit durch die CE-Kennzeichnung grundsätzlich als erbracht. Dies gilt auch für Zubehör im Sinne des § 3 Nr. 9 MPG. - Für Produkte, die nicht im Sinne des § 3 Nr. 1 des MPG als Medizinprodukte gelten, gilt der Nachweis der Sicherheit durch die CE-Kennzeichnung nach anderen Richtlinien ebenfalls grundsätzlich als erbracht. II. Sicherheit Nachzuweisen ist: Die unbedenkliche Verwendung des Produktes. - Aufgrund von § 139 Abs. 5 SGB V gilt für Medizinprodukte im Sinne des § 3 Nr. 1 des Medizinproduktegesetzes (MPG) der Nachweis der Sicherheit durch die CE-Kennzeichnung grundsätzlich als erbracht. Dies gilt auch für Zubehör im Sinne des § 3 Nr. 9 MPG. - Für Produkte, die nicht im Sinne des § 3 Nr. 1 des MPG als Medizinprodukte gelten, gilt der Nachweis der Sicherheit durch die CE-Kennzeichnung nach anderen Richtlinien ebenfalls grundsätzlich als erbracht. III. Besondere Qualitätsanforderungen III.1 Indikations-/einsatzbezogene Qualitätsanforderungen Nachzuweisen ist: Die einsatzbezogenen/indikationsbezogenen Eigenschaften des angemeldeten Hilfsmittels für die beanspruchte(n) Produkt-art/Indikation(en) im allgemeinen Lebensbereich/häuslichen Bereich durch: - Herstellererklärungen durch a) Konstruktionsbeschreibungen des Produktes mit Mindestangaben über - Aufbau, auch einzelner Elemente bzw. Bestandteile, - Funktion, auch einzelner Elemente bzw. Bestandteile, - Materialien und ihre Eigenschaften, auch einzelner Elemente bzw. Bestandteile, - Größe und Gewicht, auch einzelner Elemente bzw. Bestandteile und b) aussagekräftigen Unterlagen - Gebrauchsanweisungen in deutscher Sprache sowie - aktuellem Prospektmaterial und c) Vorlage eines vollständigen Produktmusters Durch die Unterlagen muss Folgendes belegt werden: - Mobile, netzunabhängig und netzabhängig zu betreibende Geräte - Anzeige der aktuell gemessenen Werte - Messung der Sauerstoffsättigung (Sauerstoffpartialdruck) muss möglich sein - Akustische und optische Alarminformationen bei Über-/Unterschreitung von eingestellten Grenzwerten 21.30.02.1 - Zusätzliche Anforderungen an Pulsoximeter mit Speicher Messdatenspeicher, der mindestens folgende Daten dauerhaft registriert: - Einstellungen der Parameter am Gerät - Alle gemessenen Werte - Fehlermeldungen und Alarme - Automatische Speicherung der Therapiedaten zu einem auftretenden Ereignis - Löschbarkeit des im Gerät vorhandenen Speichers nur durch ein manuelles Reset - Speicherung des gesamten Zeitraumes vom Entstehen bis zum Abklingen eines Ereignisses - Aufzeichnung des Zeitraums von 5 Stunden vor und 5 Stunden nach dem Ereignis - Der Speicher muss vom behandelnden Arzt ausgelesen werden können. III.2 Qualitätsanforderungen hinsichtlich der Nutzungsdauer - Nicht besetzt III.3 Qualitätsanforderungen hinsichtlich des Wiedereinsatzes Nachzuweisen ist: - Die Grundgeräte, Stamm- und/oder Patientenkabel, sowie Netzteil mit Angabe der Maßnahmen der Aufbereitung, nicht aber die Sensoren, müssen für den Wiedereinsatz geeignet sein. IV. Medizinischer Nutzen - Nicht besetzt V. Anforderungen an die Produktinformationen Nachzuweisen ist: - Auflistung der technischen Daten gemäß Antragsformular Abschnitt V. Die ordnungsgemäße und sichere Handhabung durch Gebrauchsanweisung in deutscher Sprache mit mindestens folgenden Angaben: - Anwendungshinweise - Zweckbestimmung des Produktes/Indikation - Zulässige Betriebsbedingungen/Einsatzorte - Bestehende Anwendungsrisiken und Kontraindikationen - Reinigungshinweise/Desinfektionshinweise - Wartungshinweise - Hinweise auf die vom Anwender/Betreiber durchzuführenden Maßnahmen zur Sicherung der Messqualität und -genauigkeit - Technische Daten/Parameter - Zusammenbau- und Montageanweisung - Angabe des verwendeten Materials für die verwendeten Sensoren - Angabe der verwendbaren Sensoren und Kabel - Typenschild auf dem Produkt und Produktkennzeichnung auf der Verpackung VI. Sonstige Anforderungen Nachzuweisen ist: - Mindestens ein kompletter Satz mehrfach verwendbarer Sensoren im Lieferumfang enthalten - Mindestens ein kompletter Satz Sensorkabel im Lieferumfang enthalten - Mindestens zwei Batterie-/Akkusätze im Lieferumfang enthalten - Bei akkubetriebenen Geräten ein Ladegerät im Lieferumfang enthalten - Netzgerät im Lieferumfang enthalten