Personenstandwaagen dienen Versicherten zur Bestimmung des Körpergewichtes. Dies ist bei der Durchführung einer Heimdialyse erforderlich.
Die auf 100 g genauen Waagen arbeiten entweder mechanisch oder elektromechanisch und haben eine Tragkraft von mindestens 150 kg.
Um genaue und reproduzierbare Messwerte mit einer Personenstandwaage zu erhalten, muss der Versicherte frei und ohne Hilfe auf der Waage stehen können.
Code:
21.99.01.0000
Codesystem:
http://metadata.gerontonet.org/namingsystem/hilfsmittelnummer
Online Status
nicht besetzt
Indikation
Personenstandwaagen können zur Überwachung bei einer Heimdialyse indiziert sein, sofern diese nicht bereits im Rahmen der Sicherstellung der Dialyse zur Verfügung gestellt werden.
Versorgungsbereich gemäß § 126 SGB V: 21B
Personensitzwaagen dienen Versicherten zur Bestimmung des Körpergewichtes. Dies ist bei der Durchführung einer Heimdialyse erforderlich.
Die auf 100 g genauen Waagen arbeiten entweder mechanisch oder elektromechanisch und haben eine Tragkraft von mindestens 150 kg (Versichertengewicht, ohne Stuhl etc.). Ein Tara-Ausgleich ist am Gerät möglich.
Code:
21.99.01.1000
Codesystem:
http://metadata.gerontonet.org/namingsystem/hilfsmittelnummer
Online Status
nicht besetzt
Indikation
Personenstandwaagen können zur Überwachung bei einer Heimdialyse indiziert sein, sofern diese nicht bereits im Rahmen der Sicherstellung der Dialyse zur Verfügung gestellt werden.
Versorgungsbereich gemäß § 126 SGB V: 21B