Um sicherzustellen, dass Blutgerinnungsmessgeräte sowie Blutzuckermessgeräte richtig und exakt unter allen Bedingun-gen arbeiten, wird eine Kontrollmessung mit einer definier-ten Kontrolllösung durchgeführt. Eine Kontollmessung ist dann notwendig, wenn eine Charge neuer Teststreifen angebro-chen wird, eine unsachgemäße Lagerung oder Handhabung des Teststreifens vermutet wird, oder wenn die Messwerte im Ver-gleich zum letzten Test ungewöhnlich hoch oder niedrig sind. Die Kontrolllösungen unterliegen betimmten Lagerbedingungen und sind nur begrenzt haltbar. Entsprechende Informationen sind der Einzelproduktlistung des jeweiligen Messgerätes zu entnehmen.
Code: 21.99.99.1002
Codesystem: http://metadata.gerontonet.org/namingsystem/hilfsmittelnummer
Online Status
nicht besetzt
Hersteller
Vertragspartner nach § 127 SGB V
Aufnahmedatum
2009-12-16
Änderungsdatum
2009-12-16