Mobile Rampen zum Befahren mit Rollstühlen und Gehhilfen sind transportable Rampensysteme, welche die Versicherte oder den Versicherten in die Lage versetzen, ein Gebäude zu verlassen bzw. wieder aufzusuchen. Sie ermöglichen die Überwindung von Höhenunterschieden mit oder ohne Fremdhilfe (z. B. Treppenstufen) und dienen somit der Befriedigung von Grundbedürfnissen. Die Rampensysteme sind längenvariabel gestaltet oder verfügen über eine feste Länge. Sie bestehen in der Regel aus Aluminium (oder ähnlichen Leichtmetallen), ggf. auch aus Kunststoff, und weisen ein Anti-Rutsch-Material auf der Lauffläche auf, so dass ein sicheres Befahren durch den Rollstuhl/die Gehhilfe ermöglicht wird. Sie sind entweder als vollflächige, einteilige Rampe ausgeführt, so dass sie auch durch die Hilfs-/Pflegeperson genutzt werden können, oder als paarweise Rampen, die im notwendigen Abstand voneinander aufgelegt werden. Die Rampen haben eine seitliche Begrenzung gegen Abrutschen, eine Spurbreite von ca. 20 cm bei zweispurigen Rampen und sind mindestens bis zu 200 kg belastbar. Diese Produkte sind für den leihweisen Einsatz geeignet.
Code: 22.50.01.0000
Codesystem: http://metadata.gerontonet.org/namingsystem/hilfsmittelnummer
Online Status
nicht besetzt
Indikation
Beeinträchtigung der alltagsrelevanten Mobilität, bei gegebener Versorgung mit einem Rollstuhl oder einer Gehhilfe, durch Stufen/Schwellen - Zur Ermöglichung einer möglichst selbstständigen innerhäuslichen Mobilität bzw. zur Erschließung des alltagsrelevanten Wohnumfeldes ____________________________________________________ Versorgungsbereich gemäß den Empfehlungen nach § 126 SGB V: 22B