Zweiräder mit Teleskopstützrädern für Kinder und Jugendliche sind Fahrräder aus einem stabilen, korrosionsgeschützten Material mit den allgemein notwendigen Bestandteilen eines handelsüblichen Fahrrades sowie am hinteren Rahmen angebrachten Teleskopstützrädern. Die Rahmengeometrie ist speziell auf die Anwendergruppe abgestimmt und unterstützt so eine sichere Sitzposition. Die Stützräder sind besonders gefedert und so montiert, dass die Gefahr des Umkippens minimiert wird. Der Antrieb dieser Zweiräder mit Stützrädern erfolgt über Fußpedale.
Alle wichtigen Teile wie z. B. Sattel und Lenker müssen individuell an die Behinderung der Versicherten oder des Versicherten angepasst werden können. Es sind spezielle Sicherungs-/Positionierungssysteme für z. B. den Oberkörper bzw. den Unterschenkel-/Fußbereich vorgesehen sowie speziell gestaltete Lenker, welche die notwendigen, ggf. auch unterschiedlichen, Griffpositionen ermöglichen. Im Bedarfsfall ist die Ausstattung mit speziellen Pedalen bzw. Kurbeln sowie großflächigen Unterarm-Auflegeschalen mit senkrecht gestalteten Lenkergriffen oder auch Handfixierungen möglich.
Durch diese Zweiräder mit Stützrädern wird behinderten Kindern/Jugendlichen (siehe Indikationen) die selbstständige Fortbewegung ermöglicht. Die krankengymnastische Behandlung wird unterstützt und die Stütz- und Gleichgewichtsreaktionen sowie Bewegungskoordinationen werden trainiert.
Sind keine Sicherungs-/Positionierungssysteme und behindertengerechte Elemente erforderlich, ist in der Regel ein handelsübliches Kinderfahrrad mit Stützrädern oder ein Kinderdreirad ausreichend, das nicht in die Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung fällt.
Code:
22.51.01.0000
Codesystem:
http://metadata.gerontonet.org/namingsystem/hilfsmittelnummer
Online Status
nicht besetzt
Indikation
Erhebliche bis voll ausgeprägte Beeinträchtigung der Mobilität/des Gehens bei strukturellen und/oder funktionellen Schädigungen der unteren Extremitäten (muskuloskeletale/neuromuskuloskeletal bedingte Bewegungsstörungen, z. B. neuromuskuläre Erkrankungen mit reduziertem oder erhöhtem Muskeltonus, Ataxien, Halbseitenlähmung, Kontrakuren und Fehlbildungen oder bei allgemeiner Entwicklungsretardierung) und eingeschränktem Gleichgewichtssinn
- Bei ausreichend erhaltener Kraft- und Greiffunktion der Arme/der Hände und ausreichend erhaltener Kraft- und Koordinationsfunktion der Beine
- Wenn aufgrund der erkrankungsbedingten Funktionsdefizite keine handelsüblichen Kinderfahrräder, auch nicht mit handelsüblichen Stützrädern, genutzt werden können
- 1) zur Sicherung der Mobilität im Außenbereich und der Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft (Integration in eine Gruppe gleichaltriger Kinder) und/oder
- 2) zur Verbesserung der Stütz- und Gleichgewichtsreaktion/Bewegungskoordination im Rahmen einer krankengymnastischen Behandlung (regelmäßige Maßnahmen der physikalischen Therapie)
Eine Eigen- oder Fremdgefährdung durch die Benutzung eines Zweirades mit Stützrädern sollte ausgeschlossen sein.
____________________________________________________
Versorgungsbereich gemäß den Empfehlungen nach § 126 SGB V: 22B