Dreiräder mit Fußpedalantrieb für Kinder und Jugendliche sind Dreiräder aus stabilem, korrosionsgeschütztem Material mit den allgemein notwendigen Bestandteilen eines handelsüblichen Fahrrades. Die beiden hinteren Räder und die Gesamtkonstruktion des Fahrradrahmens einschließlich der Hinterachse sind so konzipiert, dass die Gefahr des Umkippens minimiert wird. Der Antrieb erfolgt über Fußpedale. Alle wichtigen Teile wie z. B. Sattel und Lenker müssen individuell an die Behinderung der Versicherten oder des Versicherten angepasst werden können. Es sind spezielle Sicherungs-/Positionierungssysteme für z. B. den Oberkörper bzw. den Unterschenkel-/Fußbereich vorgesehen sowie speziell gestaltete Lenker, welche die notwendigen, ggf. auch unterschiedlichen, Griffpositionen ermöglichen. Im Bedarfsfall ist die Ausstattung mit speziellen Pedalen bzw. Kurbeln sowie großflächigen Unterarm-Auflegeschalen mit senkrecht gestalteten Lenkergriffen oder auch Handfixierungen möglich. Durch diese Dreiräder wird Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen (siehe Indikationen) die selbstständige Fortbewegung ermöglicht. Die krankengymnastische Behandlung wird unterstützt und die Stütz- und Gleichgewichtsreaktionen sowie Bewegungskoordinationen werden trainiert.
Code: 22.51.02.0000
Codesystem: http://metadata.gerontonet.org/namingsystem/hilfsmittelnummer
Online Status
nicht besetzt
Indikation
Erhebliche bis voll ausgeprägte Beeinträchtigung der Mobilität/des Gehens bei strukturellen und/oder funktionellen Schädigungen der unteren Extremitäten (muskuloskeletale/neuromuskuloskeletal bedingte Bewegungsstörungen, z. B. neuromuskuläre Erkrankungen mit reduziertem oder erhöhtem Muskeltonus, Ataxien, Halbseitenlähmung, Kontrakuren und Fehlbildungen oder bei allgemeiner Entwicklungsretardierung) und eingeschränktem Gleichgewichtssinn - Bei ausreichend erhaltener Kraft- und Greiffunktion der Arme/der Hände und ausreichend erhaltener Kraft- und Koordinationsfunktion der Beine - Wenn aufgrund der erkrankungsbedingten Funktionsdefizite keine handelsüblichen Kinderfahrräder, auch nicht mit handelsüblichen Stützrädern, genutzt werden können - 1) zur Sicherung der Mobilität im Außenbereich und der Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft (Integration in eine Gruppe gleichaltriger Kinder) und/oder - 2) zur Verbesserung der Stütz- und Gleichgewichtsreaktion/Bewegungskoordination im Rahmen einer krankengymnastischen Behandlung (regelmäßige Maßnahmen der physikalischen Therapie) Eine Eigen- oder Fremdgefährdung durch die Benutzung eines Dreirades sollte ausgeschlossen sein. ____________________________________________________ Versorgungsbereich gemäß den Empfehlungen nach § 126 SGB V: 22B
Nicht besetzt
Code: 22.51.02.1000
Codesystem: http://metadata.gerontonet.org/namingsystem/hilfsmittelnummer
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nicht besetzt
Indikation
Nicht besetzt
Nicht besetzt
Code: 22.51.02.2000
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Online Status
nicht besetzt
Indikation
Nicht besetzt