Behindertengerechtes Zwei- bzw. Dreiradzubehör dient einer individuell angepassten Versorgung.
Die Verwendung von Zubehörteilen ist medizinisch zu begründen und es ist zur Positionsnummer der Mobilitätshilfe auch die entsprechende Positionsnummer des Zubehörteils mit Angabe des Herstellers und der Herstellernummer anzugeben (siehe Einzelproduktauflistung unter 22.51.03.0).
Code:
22.51.03.0000
Codesystem:
http://metadata.gerontonet.org/namingsystem/hilfsmittelnummer
Online Status
nicht besetzt
Indikation
Bei erforderlicher Versorgung mit einem Zwei- oder Dreirad
- Zur individuell erforderlichen Zurüstung des Rades
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Versorgungsbereich gemäß den Empfehlungen nach § 126 SGB V: 22B
Unter dieser Positionsnummer können behindertengerechte Zubehörteile abgerechnet werden, die an einem vorhandenen handelsüblichen Fahrrad angebracht werden sollen. Dies kommt vor allem für Teleskopstützräder in Betracht.
Code:
22.51.03.1000
Codesystem:
http://metadata.gerontonet.org/namingsystem/hilfsmittelnummer
Online Status
nicht besetzt
Indikation
Kinder und Jugendliche mit neuromuskulären Erkrankungen (z. B. Cerebralparese, Muskeldystrophie), die aufgrund der Behinderungen keinerlei handelsübliche Kinder- Jugendfahrräder oder -fahrzeuge, auch nicht mit handelsüblichen Stützrädern, benutzen können
- Zur Sicherung der Mobilität im Außenbereich und der Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft (Integration in eine Gruppe gleichaltriger Kinder)
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Versorgungsbereich gemäß den Empfehlungen nach § 126 SGB V: 22B