Restkraftverstärkende Dreiräder für Kinder und Jugendliche mit Fußpedalantrieb sind Dreiräder mit elektromotorischem Unterstützungsantrieb aus stabilem, korrosionsgeschütztem Material. Sie verfügen über die allgemein notwendigen Bestandteile eines handelsüblichen Fahrrades. Die beiden hinteren Räder und die Gesamtkonstruktion des Fahrradrahmens einschließlich der Hinterachse sind so konzipiert, dass die Gefahr des Umkippens minimiert wird. Der Antrieb erfolgt über die Fußpedale. Bei motorisch restkraftverstärkenden Dreirädern wird die Tretbewegung auf dem Fußpedal elektronisch erkannt und durch einen in der Radnabe bzw. im Tretlager integrierten Motor verstärkt. Bleibt die Tretbewegung am Fußpedal aus, so wird die Antriebsunterstützung unterbrochen. Bei Modellen mit motorischer Anfahrhilfe erfolgt der Antrieb beim Anfahren ggf. ohne Kraftübertragung auf die Pedale. Der abgestufte Antrieb mit unterschiedlichem Grad der Unterstützung ermöglicht eine Anpassung an die jeweilige Behinderung. Alle wichtigen Teile wie z. B. Sattel und Lenker müssen individuell an die Behinderung der Versicherten oder des Versicherten angepasst werden können. Es sind spezielle Sicherungs-/Positionierungssysteme für z. B. den Oberkörper bzw. den Unterschenkel-/Fußbereich vorgesehen sowie speziell gestaltete Lenker, welche die notwendigen, ggf. auch unterschiedlichen, Griffpositionen ermöglichen. Im Bedarfsfall ist die Ausstattung mit speziellen Pedalen bzw. Kurbeln sowie großflächigen Unterarm-Auflegeschalen mit senkrecht gestalteten Lenkergriffen oder auch Handfixierungen möglich.
Code: 22.51.04.0000
Codesystem: http://metadata.gerontonet.org/namingsystem/hilfsmittelnummer
Online Status
nicht besetzt
Indikation
Erhebliche bis voll ausgeprägte Beeinträchtigung der Mobilität/des Gehens bei strukturellen und/oder funktionellen Schädigungen der unteren Extremitäten (muskuloskeletale/neuromuskuloskeletal bedingte Bewegungsstörungen, z. B. neuromuskuläre Erkrankungen mit reduziertem oder erhöhtem Muskeltonus, Ataxien, Halbseitenlähmung, Kontrakuren und Fehlbildungen oder bei allgemeiner Entwicklungsretardierung) - Wenn aufgrund geschädigter Muskelkraft, -ausdauer oder –funktion keine Dreiräder mit Fußpedalantrieb genutzt werden können - 1) zur Sicherung der Mobilität im Außenbereich und der Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft (Integration in eine Gruppe gleichaltriger Kinder) und/oder - 2) zur Verbesserung der Stütz- und Gleichgewichtsreaktion/Bewegungskoordination im Rahmen einer krankengymnastischen Behandlung (regelmäßige Maßnahmen der physikalischen Therapie) Eine Eigen- oder Fremdgefährdung durch die Benutzung eines Dreirades mit elektromotorischer Restkraftverstärkung sollte ausgeschlossen sein. ____________________________________________________ Versorgungsbereich gemäß den Empfehlungen nach § 126 SGB V: 22B