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Code: 23.11.01.0000
Codesystem: http://metadata.gerontonet.org/namingsystem/hilfsmittelnummer
Online Status
nicht besetzt
Anforderungen
I. Funktionstauglichkeit Nachzuweisen ist: Die Funktionstauglichkeit des Produktes - Für Medizinprodukte im Sinne des § 3 Nummer 1 des Medizinproduktegesetzes in der bis einschließlich 25.05.2020 geltenden Fassung gilt der Nachweis der Funktionstauglichkeit durch die CE-Kennzeichnung grundsätzlich als erbracht. II. Sicherheit Nachzuweisen ist: Die Sicherheit des Produktes - Für Medizinprodukte im Sinne des § 3 Nummer 1 des Medizinproduktegesetzes in der bis einschließlich 25.05.2020 geltenden Fassung gilt der Nachweis der Sicherheit durch die CE-Kennzeichnung grundsätzlich als erbracht. III. Besondere Qualitätsanforderungen III.1 Indikations-/einsatzbezogene Qualitätsanforderungen Nachzuweisen ist: Die indikations-/einsatzbezogenen Eigenschaften des angemeldeten Hilfsmittels für die beanspruchte(n) Produktart/Indikation(en) in der häuslichen Umgebung/im sonstigen privaten Umfeld der Versicherten oder des Versicherten durch: - Herstellererklärungen und/oder aussagekräftige Unterlagen - Indikations-/einsatzbezogene Prüfungen bei geschlossenen, Körperteil umfassenden Konstruktionen entsprechend dem Forschungsvorhaben AiF-Nr. 11283 „Grundsatzuntersuchung zur physiologischen Funktion von medizinischen Bandagen und Erstellung eines Anforderungsprofils an die dazu verwendeten Textilien“ oder durch andere, mindestens gleichwertige Prüfungen durch ein unabhängiges Prüfinstitut - Vorlage eines Produktmusters Die Herstellererklärungen und/oder aussagekräftige Unterlagen müssen auch folgende Parameter belegen: - Individuelle An- und Nachpassungsmöglichkeiten - Reinigungsmöglichkeit bei mindestens 30 °C - Vorhandene Verschlüsse müssen regulierbar sein - Stabilisierende oder selbsttragende Elemente 23.11.01.0 Zusätzliche Anforderungen an Beckenorthesen: - Unelastische Zugelemente 23.11.01.1 Zusätzliche Anforderungen an Beckenorthesen, elastisch: - Elastisches Grundmaterial des Gurts bzw. Gürtels Die einsatz-/indikationsbezogenen Prüfungen müssen auch folgende Parameter belegen: Die physiologische Eigenschaft der verwendeten Materialiengemäß AiF-Prüfmethode und den darin enthaltenen Anforderungsprofilen oder vergleichbare Prüfung mit folgenden Werten: - Wärmeentwicklung nicht größer als 35 °C - Relative Feuchtigkeit nicht mehr als 80 % zwischen Haut und dem körperteilumschließenden Material III.2 Qualitätsanforderungen hinsichtlich der Nutzungsdauer - Nicht besetzt III.3 Qualitätsanforderungen hinsichtlich des Wiedereinsatzes - Nicht besetzt IV. Medizinischer Nutzen Nachzuweisen ist: Der medizinische Nutzen des angemeldeten Hilfsmittels für die beanspruchte(n) Produktart/Indikation(en) durch: - Qualitativ angemessene medizinische Bewertungen Die Bewertungen müssen auch folgende Parameter belegen: 23.11.01.0 Zusätzliche Anforderungen an Beckenorthesen: - Stabilisierung des Beckens 23.11.01.1 Zusätzliche Anforderungen an Beckenorthesen, elastisch: - Sicherung und Stabilisierung der Symphyse V. Anforderungen an die Produktinformationen Nachzuweisen ist: - Auflistung der technischen Daten gemäß Antragsformular Abschnitt V Die ordnungsgemäße und sichere Handhabung durch eine allgemeinverständliche Gebrauchsanweisung in deutscher Sprache mit mindestens folgenden Angaben: - Anwendungshinweise - Zweckbestimmung des Produktes/Indikation - Bestehende Anwendungsrisiken und/oder Kontraindikationen - Reinigungshinweise - Angabe des verwendeten Materials - Herstellererklärung über die Verfügbarkeit der Gebrauchsanweisung in einer für blinde und sehbehinderte Versicherte geeigneten Form - Typenschild/Produktkennzeichnung auf der Verpackung VI. Sonstige Anforderungen - Nicht besetzt

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Code: 23.11.02.0000
Codesystem: http://metadata.gerontonet.org/namingsystem/hilfsmittelnummer
Online Status
nicht besetzt
Anforderungen
Nicht besetzt

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Code: 23.11.30.0000
Codesystem: http://metadata.gerontonet.org/namingsystem/hilfsmittelnummer
Online Status
nicht besetzt
Anforderungen
I. Funktionstauglichkeit Nachzuweisen ist: - Herstellung der Orthese unter Einhaltung der EU-Medizinprodukte-Verordnung 2017/745 oder bis Ende der Übergangsfrist (25.05.2021) unter Einhaltung der Regelung des Medizinproduktegesetzes II. Sicherheit Nachzuweisen ist: - Herstellung der Orthese unter Einhaltung der EU-Medizinprodukte-Verordnung 2017/745 oder bis Ende der Übergangsfrist (25.05.2021) unter Einhaltung der Regelung des Medizinproduktegesetzes III. Besondere Qualitätsanforderungen III.1 Indikations-/einsatzbezogene Qualitätsanforderungen Nachzuweisen ist: - Herstellung und Aufbau unter Berücksichtigung anerkannter Leitlinien/Lehrmeinung - Dynamische Optimierung im Rahmen von Anproben an Aufbau und Einstellungen unter Berücksichtigung anerkannter Leitlinien - Beckenringorthese aus Leder oder thermoplastisch verformbaren Kunststoffen (Tiefziehtechnik) - Je nach Material sind zusätzliche Stabilisierungen aus Metall und Trochanterpelotten erforderlich. - Kräftige Verschlüsse - Die Beckenringorthese soll ca. zwischen Trochanter Major und dem Beckenkamm zirkulär verlaufen. - Anfertigung auf Basis dreidimensionaler Formermittlung und dreidimensionalen Modells - Das Schaftsystem muss form- und kraftschlüssig sein, um die Kräfte zweckmäßig zu übertragen. - Geeignete Befestigungssysteme zur Schaftfixierung - Die technische Ausführung hinsichtlich der Stabilität muss an die körperlichen Gegebenheiten angepasst sein. - Funktionsgerechter Aufbau III.2 Qualitätsanforderungen hinsichtlich der Nutzungsdauer - Nicht besetzt III.3 Qualitätsanforderungen hinsichtlich des Wiedereinsatzes - Nicht besetzt IV. Medizinischer Nutzen Nachzuweisen ist: - Die Bauart richtet sich nach den benötigten Funktionseigenschaften und nach individuellen klinischen Befunden. - Die Orthese muss die Wiedererlangung und Erhaltung der Geh- und Stehfähigkeit ermöglichen. - Stabilisierung der Symphyse V. Anforderungen an die Produktinformationen Nachzuweisen ist: Die ordnungsgemäße und sichere Handhabung durch eine allgemeinverständliche Gebrauchsanweisung in deutscher Sprache mit mindestens folgenden Angaben: - Anwendungshinweise - Zweckbestimmung des Produktes/Indikation - Zulässige Betriebsbedingungen/Einsatzorte - Bestehende Anwendungsrisiken und/oder Kontraindikationen - Reinigungshinweise/Desinfektionshinweise - Wartungshinweise - Herstellererklärung über die Verfügbarkeit der Gebrauchsanweisung in einer für blinde und sehbehinderte Versicherte geeigneten Form VI. Sonstige Anforderungen Nachzuweisen ist: - Kennzeichnung der Orthese gemäß MPG