Diese Thoraxorthese umschließt den Brustkorb zirkulär. Sie besteht aus zwei Metall- oder Kunststoffpelotten, die durch einen Federbandstahl miteinander verbunden sind. Die vordere Pelotte drückt auf den höchsten Punkt der Kiel-/Hühnerbrust. Die hintere Gegendruckpelotte befindet sich zwischen den Schulterblättern und hat ungefähr die Form eines umgedrehten Herzens. Der Federbandstahl verläuft auf der einen Körperseite von der vorderen zur hinteren Pelotte und übt den notwendigen Druck aus. Auf der Gegenseite verläuft ein Befestigungsgurt. Zur Abrutschverhinderung verläuft ein weiterer Gurt über eine Schulter. Die Pelotten sind gepolstert und - wie alle anderen Teile - mit Leder oder textilen Materialien bezogen. Die einzelnen Bauformen sind der Einzelproduktauflistung zu entnehmen.
Code: 23.13.30.0000
Codesystem: http://metadata.gerontonet.org/namingsystem/hilfsmittelnummer
Online Status
nicht besetzt
Indikation
Schädigung im Bereich des Brustbeins mit Deformierung (Kielbrust/Hühnerbrust) - Zur Korrektur des Brustbeins Versorgungsbereich gemäß den Empfehlungen nach § 126 SGB V: 23 G
Diese individuell hergestellten Geradehalter umschließen den Brustkorb zirkulär. Sie bestehen aus ca. 5 cm breiten Metall- oder Kunststoffbügeln, von denen zwei als Druckpelotten am vorderen äußeren Schlüsselbeinansatz platziert werden. Durch einen vorderen und hinteren zirkulären Bügel kann so nach dem 3-Punkte-Korrekturprinzip eine Aufrichtung der BWS und Korrektur der Schulterfehlstellung erzielt werden. Alle Teile sind gepolstert und mit Leder oder textilen Materialien bezogen. Die einzelnen Bauformen sind der Einzelproduktauflistung zu entnehmen.
Code: 23.13.30.1000
Codesystem: http://metadata.gerontonet.org/namingsystem/hilfsmittelnummer
Online Status
nicht besetzt
Indikation
Schädigungen im Bereich der BWS (u. a. funktionelle Fehlhaltung) - Wenn industriell gefertigte Orthesen aufgrund technischer, medizinischer oder anatomischer Gegebenheiten nicht verwendet werden können - Zur Aufrichtung Versorgungsbereich gemäß den Empfehlungen nach § 126 SGB V: 23 G