Bei motorbetriebenen Gehapparaten/Exoskeletten handelt es sich um motorbetriebene, computergesteuerte und durch die Versicherte oder den Versicherten steuerbare Orthesen. Sie ermöglichen der Versicherten oder dem Versicherten das Aufstehen aus sitzender Position, das Hinsetzten aus stehender Position, das Stehen, das Gehen in der Ebene und auf schrägen Ebenen sowie das Überwinden von Schwellen, Stufen und Treppen.
Das Exoskelett besteht aus einem extern am Körper der Versicherten oder des Versicherten anliegenden Rahmen mit motorgetriebenen und gelenkig verbundenen Segmenten an den Hüft-, Knie- und Sprunggelenken. Die Energieversorgung wird durch integrierte Akkubatterien ermöglicht. Das komplette System besteht aus
a) einer zu tragenden Bedieneinheit und
b) dem eigentlichen Exoskelett, inklusive Antriebseinheiten, Steuerungseinheit, Bewegungssensoren und einem Akku als Energieversorgung.
Das Exoskelett (b) besteht aus elektromotorisch angetriebenen Fuß-Unterschenkel-Oberschenkelschienensystemen, die an einer hüft- bzw. beckenumschließenden Einheit beweglich angebracht sind. Letztere beinhaltet die Steuerelektronik sowie die Akkuversorgung. Knie- und Hüftgelenke des Schienensystems werden elektromotorisch bewegt. So werden Stand- und Bewegungsphase gesteuert. Der Bewegungsumfang der einzelnen Gelenke ist durch den Leistungserbringer individuell einstellbar. Das Eigengewicht des Systems ruht größtenteils auf den Fußplatten der Schienensysteme und muss nicht von der Versicherten oder dem Versicherten getragen werden. Sowohl die Hüfteinheit als auch die Schienensysteme werden durch einstellbare Gurte am Körper der Versicherten oder des Versicherten fixiert, die Füße befinden sich in herkömmlichen Laufschuhen, die durch Fußplatten unterhalb der Brandsohle am Schienensystem befestigt sind. Das Schienensystem wird bei der Erstanwendung auf die Versicherte oder den Versicherten eingestellt.
Die Steuereinheit (a) wird z. B. am Handgelenk getragen und erlaubt das Umschalten zwischen den verschiedenen Betriebsmodi (z. B. Stehen, Gehen, Hinsetzen, Aufstehen).
Die eigentliche Fortbewegung, d. h. das Gehen, wird durch Vorneigen des Oberkörpers begonnen und durch ein Rückneigen gestoppt; es wird ein voreingestellter Gangzyklus ausgelöst. Die Versicherte oder der Versicherte wird somit durch das Exoskelett passiv bewegt, wobei sie oder er die Bewegungsart und den Bewegungsumfang (d. h. die Dauer der Bewegung) kontrolliert. Die Versicherte oder der Versicherte kontrolliert die Bewegungen mit geringfügigen Verlagerungen seines Körperschwerpunkts.
Ist die Versicherte oder der Versicherte mit dem Produkt nicht in der Lage, das Gleichgewicht selbstständig zu halten, muss das Gleichgewicht aktiv durch zwei Unterarmgehstützen gehalten werden. Motorbetriebene Gehapparate/Exoskelette können von der Versicherten oder dem Versicherten eigenständig genutzt werden; dies gilt i. d. R. auch für das An- und Ablegen des Systems. Je nach Schädigungsbild kann es erforderlich sein, dass die Versicherte oder der Versicherte beim An- oder Ablegen oder der Nutzung des Systems Hilfestellung benötigt.
Vor der Übergabe eines motorbetriebenen Gehapparates/Exoskeletts an eine Versicherte oder einen Versicherten soll eine Schulung derselben oder desselben nach den Vorgaben des Herstellers durch eine speziell geschulte Fachkraft (i. d. R. in einer geeigneten Einrichtung) erfolgen. Es ist zu prüfen, ob die Versicherte oder der Versicherte das Produkt im Rahmen der Möglichkeiten Aufstehen, Hinsetzen, Gehen und Stehen und Treppauf- und Treppabgehen sicher nutzen kann. Es muss aus medizinischer Sicht sichergestellt sein, dass eine langfristige Nutzung ohne Folgeschäden an den Gelenken und ohne Störung der Blutzirkulation durch die Fixiersysteme erwartet werden kann.