Reziproke Gehorthesen sind Orthesen, die Personen mit Lähmungen einen aufrechten Gang ermöglichen können. Dazu werden Beine und Rumpf gestützt und geführt. Die Orthese weist sperrbare Gelenke an den Sprung- und Kniegelenken auf. Die Hüftgelenke sind miteinander mechanisch verbunden, wobei durch ein seitliches Pendeln des Körpers das jeweils entlastete Bein einen Schritt nach vorn macht. Die eigentliche Laufbewegung bleibt erhalten. Knie- und Sprunggelenke sind während der Laufphase gesperrt. Zum Hinsetzen können die Kniegelenke und die Hüftgelenke entkoppelt werden.
Code: 23.29.01.0000
Codesystem: http://metadata.gerontonet.org/namingsystem/hilfsmittelnummer
Online Status
nicht besetzt
Indikation
Alle Indikationen, bei denen eine beidseitige Führung und Stabilisierung des Sprung-, Knie- und Hüftgelenks notwendig und eine Laufbewegung über die Hüftgelenke noch möglich ist, wie z. B.: - Beidseitige Lähmung der Hüft-, Oberschenkel- und Unterschenkelmuskulatur, z. B. Paraplegie Versorgungsbereich gemäß den Empfehlungen nach § 126 SGB V: 23G
Gehapparate sind Orthesen, die Kindern mit Lähmungen einer aufrechten Fortbewegung ermöglichen können. Dazu werden Beine und Rumpf wie in einer Stehhilfe fixiert, d. h. Sprung-, Knie- und Hüftgelenke werden gesperrt. Dabei steht die Patientin oder der Patient auf einer Grundplatte. Unterhalb dieser Grundplatte sind zwei bewegliche Laufplatten befestigt, die durch Verlagerung des Körperschwerpunktes und dem damit verbundenen seitlichen Kippen des Gehapparates eine Vorwärtsbewegung machen. Dabei gleitet jeweils die entlastete Fußplatte (Gegenseite der Gewichtsverlagerung) einen Schritt vorwärts. Der Körperschwerpunkt des Kindes bleibt während der Fortbewegung innerhalb der Unterstützungsfläche des Gehapparates. Die eigentliche Laufbewegung wird nicht durch die Beine der Patientin oder des Patienten, sondern durch den Gehapparat gemacht. Ein Hinsetzen ist mit Gehapparaten nicht möglich.
Code: 23.29.01.1000
Codesystem: http://metadata.gerontonet.org/namingsystem/hilfsmittelnummer
Online Status
nicht besetzt
Indikation
Alle Indikationen, bei denen eine beidseitige Führung und Stabilisierung des Sprung-, Knie- und Hüftgelenks notwendig und eine Laufbewegung der Beine nicht möglich ist, wie z. B.: - Beidseitige Lähmung der Hüft-, Oberschenkel- und Unterschenkelmuskulatur, z. B. Spina bifida, Paraplegie Versorgungsbereich gemäß den Empfehlungen nach § 126 SGB V: 23G
Bei motorbetriebenen Gehapparaten/Exoskeletten handelt es sich um motorbetriebene, computergesteuerte und durch die Versicherte oder den Versicherten steuerbare Orthesen. Sie ermöglichen der Versicherten oder dem Versicherten das Aufstehen aus sitzender Position, das Hinsetzten aus stehender Position, das Stehen, das Gehen in der Ebene und auf schrägen Ebenen sowie das Überwinden von Schwellen, Stufen und Treppen. Das Exoskelett besteht aus einem extern am Körper der Versicherten oder des Versicherten anliegenden Rahmen mit motorgetriebenen und gelenkig verbundenen Segmenten an den Hüft-, Knie- und Sprunggelenken. Die Energieversorgung wird durch integrierte Akkubatterien ermöglicht. Das komplette System besteht aus a) einer zu tragenden Bedieneinheit und b) dem eigentlichen Exoskelett, inklusive Antriebseinheiten, Steuerungseinheit, Bewegungssensoren und einem Akku als Energieversorgung. Das Exoskelett (b) besteht aus elektromotorisch angetriebenen Fuß-Unterschenkel-Oberschenkelschienensystemen, die an einer hüft- bzw. beckenumschließenden Einheit beweglich angebracht sind. Letztere beinhaltet die Steuerelektronik sowie die Akkuversorgung. Knie- und Hüftgelenke des Schienensystems werden elektromotorisch bewegt. So werden Stand- und Bewegungsphase gesteuert. Der Bewegungsumfang der einzelnen Gelenke ist durch den Leistungserbringer individuell einstellbar. Das Eigengewicht des Systems ruht größtenteils auf den Fußplatten der Schienensysteme und muss nicht von der Versicherten oder dem Versicherten getragen werden. Sowohl die Hüfteinheit als auch die Schienensysteme werden durch einstellbare Gurte am Körper der Versicherten oder des Versicherten fixiert, die Füße befinden sich in herkömmlichen Laufschuhen, die durch Fußplatten unterhalb der Brandsohle am Schienensystem befestigt sind. Das Schienensystem wird bei der Erstanwendung auf die Versicherte oder den Versicherten eingestellt. Die Steuereinheit (a) wird z. B. am Handgelenk getragen und erlaubt das Umschalten zwischen den verschiedenen Betriebsmodi (z. B. Stehen, Gehen, Hinsetzen, Aufstehen). Die eigentliche Fortbewegung, d. h. das Gehen, wird durch Vorneigen des Oberkörpers begonnen und durch ein Rückneigen gestoppt; es wird ein voreingestellter Gangzyklus ausgelöst. Die Versicherte oder der Versicherte wird somit durch das Exoskelett passiv bewegt, wobei sie oder er die Bewegungsart und den Bewegungsumfang (d. h. die Dauer der Bewegung) kontrolliert. Die Versicherte oder der Versicherte kontrolliert die Bewegungen mit geringfügigen Verlagerungen seines Körperschwerpunkts. Ist die Versicherte oder der Versicherte mit dem Produkt nicht in der Lage, das Gleichgewicht selbstständig zu halten, muss das Gleichgewicht aktiv durch zwei Unterarmgehstützen gehalten werden. Motorbetriebene Gehapparate/Exoskelette können von der Versicherten oder dem Versicherten eigenständig genutzt werden; dies gilt i. d. R. auch für das An- und Ablegen des Systems. Je nach Schädigungsbild kann es erforderlich sein, dass die Versicherte oder der Versicherte beim An- oder Ablegen oder der Nutzung des Systems Hilfestellung benötigt. Vor der Übergabe eines motorbetriebenen Gehapparates/Exoskeletts an eine Versicherte oder einen Versicherten soll eine Schulung derselben oder desselben nach den Vorgaben des Herstellers durch eine speziell geschulte Fachkraft (i. d. R. in einer geeigneten Einrichtung) erfolgen. Es ist zu prüfen, ob die Versicherte oder der Versicherte das Produkt im Rahmen der Möglichkeiten Aufstehen, Hinsetzen, Gehen und Stehen und Treppauf- und Treppabgehen sicher nutzen kann. Es muss aus medizinischer Sicht sichergestellt sein, dass eine langfristige Nutzung ohne Folgeschäden an den Gelenken und ohne Störung der Blutzirkulation durch die Fixiersysteme erwartet werden kann.
Code: 23.29.01.2000
Codesystem: http://metadata.gerontonet.org/namingsystem/hilfsmittelnummer
Online Status
nicht besetzt
Indikation
Beidseitige Lähmung der Hüft-, Oberschenkel- und Unterschenkelmuskulatur (Querschnittslähmung mit Paraplegie) und Verlust der Gehfähigkeit, z. B. nach Fraktur der unteren Brust- oder der Lendenwirbelsäule mit Schädigung des Rückenmarkes) Voraussetzung für die Versorgung ist der Nachweis einer gesunden Knochendichte, ausreichende Funktionsfähigkeit in den oberen Extremitäten und dessen Bewegungsumfang mit ausreichende Rumpfstabilität, sowie Beweglichkeit von Hüft-, Knie- und Fußgelenken. Die Kontraindikationen des Herstellers sind zu beachten. Versorgungsbereich gemäß den Empfehlungen nach § 126 SGB V: 23G
Bei motorbetriebenen Gehapparaten/Exoskeletten handelt es sich um motorbetriebene, computergesteuerte und durch die Versicherte oder den Versicherten steuerbare Orthesen. Sie ermöglichen der Versicherten oder dem Versicherten das Aufstehen aus sitzender Position, das Hinsetzen aus stehender Position, das Stehen, das Gehen in der Ebene und auf schrägen Ebenen sowie das Überwinden von Schwellen und Stufen. Das Exoskelett besteht aus einem extern am Körper der Versicherten oder des Versicherten anliegenden Rahmen mit motorgetriebenen und gelenkig verbundenen Segmenten an den Hüft-, Knie- und Sprunggelenken. Die Energieversorgung wird durch integrierte Akkubatterien ermöglicht. Das komplette System besteht aus a) einer zu tragenden Bedieneinheit und b) dem eigentlichen Exoskelett, inklusive Antriebseinheiten, Steuerungseinheit, Bewegungssensoren und einem Akku als Energieversorgung. Das Exoskelett (b) besteht aus elektromotorisch angetriebenen Fuß-Unterschenkel-Oberschenkelschienensystemen, die an einer hüft- bzw. beckenumschließenden Einheit beweglich angebracht sind. Letztere beinhaltet die Steuerelektronik sowie die Akkuversorgung. Knie- und Hüftgelenke des Schienensystems werden elektromotorisch bewegt. So werden Stand- und Bewegungsphase gesteuert. Der Bewegungsumfang der einzelnen Gelenke ist durch den Leistungserbringer individuell einstellbar. Das Eigengewicht des Systems ruht größtenteils auf den Fußplatten der Schienensysteme und muss nicht von der Versicherten oder dem Versicherten getragen werden. Sowohl die Hüfteinheit als auch die Schienensysteme werden durch einstellbare Gurte am Körper der Versicherten oder des Versicherten fixiert, die Füße befinden sich in herkömmlichen Laufschuhen, die durch Fußplatten unterhalb der Brandsohle am Schienensystem befestigt sind. Das Schienensystem wird bei der Erstanwendung auf die Versicherte oder den Versicherten eingestellt. Die Steuereinheit (a) wird z. B. am Handgelenk getragen und erlaubt das Umschalten zwischen den verschiedenen Betriebsmodi (z. B. Stehen, Gehen, Hinsetzen, Aufstehen). Die eigentliche Fortbewegung, d. h. das Gehen, wird durch Vorneigen des Oberkörpers begonnen und durch ein Rückneigen gestoppt; es wird ein voreingestellter Gangzyklus ausgelöst. Die Versicherte oder der Versicherte wird somit durch das Exoskelett passiv bewegt, wobei sie oder er die Bewegungsart und den Bewegungsumfang (d. h. die Dauer der Bewegung) kontrolliert. Die Versicherte oder der Versicherte kontrolliert die Bewegungen mit geringfügigen Verlagerungen des Körperschwerpunkts. Ist die Versicherte oder der Versicherte mit dem Produkt nicht in der Lage, das Gleichgewicht selbstständig zu halten, muss das Gleichgewicht aktiv durch zwei Unterarmgehstützen gehalten werden. Motorbetriebene Gehapparate/Exoskelette können von der Versicherten oder dem Versicherten eigenständig genutzt werden; dies gilt i. d. R. auch für das An- und Ablegen des Systems. Je nach Schädigungsbild kann es erforderlich sein, dass die Versicherte oder der Versicherte beim An- oder Ablegen oder der Nutzung des Systems Hilfestellung benötigt. Vor der Übergabe eines motorbetriebenen Gehapparates/Exoskeletts an eine Versicherte oder einen Versicherten soll eine Schulung derselben oder desselben nach den Vorgaben des Herstellers durch eine speziell geschulte Fachkraft (i. d. R. in einer geeigneten Einrichtung) erfolgen. Es ist zu prüfen, ob die Versicherte oder der Versicherte das Produkt im Rahmen der Möglichkeiten Aufstehen, Hinsetzen, Gehen und Stehen sicher nutzen kann. Es muss aus medizinischer Sicht sichergestellt sein, dass eine langfristige Nutzung ohne Folgeschäden an den Gelenken und ohne Störung der Blutzirkulation durch die Fixiersysteme erwartet werden kann.
Code: 23.29.01.3000
Codesystem: http://metadata.gerontonet.org/namingsystem/hilfsmittelnummer
Online Status
nicht besetzt
Indikation
Beidseitige Lähmung der Hüft-, Oberschenkel- und Unterschenkelmuskulatur (Querschnittslähmung mit Paraplegie) und Verlust der Gehfähigkeit, z. B. nach Fraktur der unteren Brust- oder der Lendenwirbelsäule mit Schädigung des Rückenmarkes) Voraussetzung für die Versorgung ist der Nachweis einer gesunden Knochendichte, ausreichende Funktionsfähigkeit in den oberen Extremitäten und dessen Bewegungsumfang mit ausreichende Rumpfstabilität sowie Beweglichkeit von Hüft-, Knie- und Fußgelenken. Die Kontraindikationen des Herstellers sind zu beachten. Versorgungsbereich gemäß den Empfehlungen nach § 126 SGB V: 23G