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Code: 23.01.01.0000
Codesystem: http://metadata.gerontonet.org/namingsystem/hilfsmittelnummer
Online Status
nicht besetzt
Anforderungen
I. Funktionstauglichkeit Nachzuweisen ist: Die Funktionstauglichkeit des Produktes - Für Medizinprodukte im Sinne des § 3 Nummer 1 des Medizinproduktegesetzes in der bis einschließlich 25.05.2020 geltenden Fassung gilt der Nachweis der Funktionstauglichkeit durch die CE-Kennzeichnung grundsätzlich als erbracht. II. Sicherheit Nachzuweisen ist: Die Sicherheit des Produktes - Für Medizinprodukte im Sinne des § 3 Nummer 1 des Medizinproduktegesetzes in der bis einschließlich 25.05.2020 geltenden Fassung gilt der Nachweis der Sicherheit durch die CE-Kennzeichnung grundsätzlich als erbracht. III. Besondere Qualitätsanforderungen III.1 Indikations-/einsatzbezogene Qualitätsanforderungen Nachzuweisen ist: Die indikations-/einsatzbezogenen Eigenschaften des angemeldeten Hilfsmittels für die beanspruchte(n) Produktart/Indikation(en) in der häuslichen Umgebung/im sonstigen privaten Umfeld der Versicherten oder des Versicherten durch: - Herstellererklärungen und/oder aussagekräftige Unterlagen - Indikations-/einsatzbezogene Prüfungen bei geschlossenen, Körperteil umfassenden Konstruktionen entsprechend dem Forschungsvorhaben AiF-Nr. 11283 „Grundsatzuntersuchung zur physiologischen Funktion von medizinischen Bandagen und Erstellung eines Anforderungsprofils an die dazu verwendeten Textilien“ oder durch andere, mindestens gleichwertige Prüfungen durch ein unabhängiges Prüfinstitut - Vorlage eines Produktmusters Die Herstellererklärungen und/oder aussagekräftige Unterlagen müssen auch folgende Parameter belegen: - Individuelle An- und Nachpassungsmöglichkeiten - Reinigungsmöglichkeit bei mindestens 30 °C 23.01.01.0 Zusätzliche Anforderungen an Hallux-Valgus-Korrekturorthesen - Einstellungsmöglichkeit, die eine stufenlose und individuelle Stärke des Korrekturdruckes ermöglicht - Diese Zehenorthesen sind grundsätzlich ohne Schuhe zu tragen. - Nachtlagerungsorthesen dieser Produktart sind grundsätzlich nicht zum Gehen geeignet. 23.01.01.1 Zusätzliche Anforderungen an Großzehen-Korrekturorthesen mit Gelenk: - Mediales Schienensystem mit Gelenk oder vergleichbarem Funktionselement, ggf. mit redressierender Wirkungsweise - Selbstragendes Material - Stabilisierende oder selbsttragende Elemente - Individuell verstellbare Befestigungsmöglichkeiten an Mittelfuß und Großzehe - Großzehenorthese teilweise zum Gehen geeignet oder als Nachtlagerungsorthese Die einsatz-/indikationsbezogenen Prüfungen müssen auch folgende Parameter belegen: Die physiologische Eigenschaft der verwendeten Materialien gemäß AiF-Prüfmethode und den darin enthaltenen Anforderungsprofilen oder vergleichbare Prüfung mit folgenden Werten: - Wärmeentwicklung nicht größer als 35 °C - Relative Feuchtigkeit nicht mehr als 80 % zwischen Haut und dem körperteilumschließenden Material III.2 Qualitätsanforderungen hinsichtlich der Nutzungsdauer - Nicht besetzt III.3 Qualitätsanforderungen hinsichtlich des Wiedereinsatzes - Nicht besetzt IV. Medizinischer Nutzen Nachzuweisen ist: Der medizinische Nutzen des angemeldeten Hilfsmittels für die beanspruchte(n) Produktart/Indikation(en) durch: - Qualitativ angemessene medizinische Bewertungen Die Bewertungen müssen auch folgende Parameter belegen: 23.01.01.0 Zusätzliche Anforderungen an Hallux-Valgus-Korrekturorthesen: - Korrektur der Großzehe in Normalstellung 23.01.01.1 Zusätzliche Anforderungen an Hallux-Valgus-Korrekturen mit Gelenk: - Korrektur der Großzehe in Normalstellung - Großzehenorthese teilweise zum Gehen geeignet oder als Nachtlagerungsorthese V. Anforderungen an die Produktinformationen Nachzuweisen ist: - Auflistung der technischen Daten gemäß Antragsformular Abschnitt V Die ordnungsgemäße und sichere Handhabung durch eine allgemeinverständliche Gebrauchsanweisung in deutscher Sprache mit mindestens folgenden Angaben: - Anwendungshinweise - Zweckbestimmung des Produktes/Indikation - Bestehende Anwendungsrisiken und/oder Kontraindikationen - Reinigungshinweise - Angabe des verwendeten Materials - Herstellererklärung über die Verfügbarkeit der Gebrauchsanweisung in einer für blinde und sehbehinderte Versicherte geeigneten Form - Typenschild/Produktkennzeichnung auf der Verpackung VI. Sonstige Anforderungen - Nicht besetzt