No available description.

Code: 23.03.01.0000
Codesystem: http://metadata.gerontonet.org/namingsystem/hilfsmittelnummer
Online Status
nicht besetzt
Anforderungen
I. Funktionstauglichkeit Nachzuweisen ist: Die Funktionstauglichkeit des Produktes - Für Medizinprodukte im Sinne des § 3 Nummer 1 des Medizinproduktegesetzes in der bis einschließlich 25.05.2020 geltenden Fassung gilt der Nachweis der Funktionstauglichkeit durch die CE-Kennzeichnung grundsätzlich als erbracht. II. Sicherheit Nachzuweisen ist: Die Sicherheit des Produktes - Für Medizinprodukte im Sinne des § 3 Nummer 1 des Medizinproduktegesetzes in der bis einschließlich 25.05.2020 geltenden Fassung gilt der Nachweis der Sicherheit durch die CE-Kennzeichnung grundsätzlich als erbracht. III. Besondere Qualitätsanforderungen III.1 Indikations-/einsatzbezogene Qualitätsanforderungen Nachzuweisen ist: Die indikations-/einsatzbezogenen Eigenschaften des angemeldeten Hilfsmittels für die beanspruchte(n) Produktart/Indikation(en) in der häuslichen Umgebung/im sonstigen privaten Umfeld der Versicherten oder des Versicherten durch: - Herstellererklärungen und/oder aussagekräftige Unterlagen - Indikations-/einsatzbezogene Prüfungen bei geschlossenen, Körperteil umfassenden Konstruktionen entsprechend dem Forschungsvorhaben AiF-Nr. 11283 „Grundsatzuntersuchung zur physiologischen Funktion von medizinischen Bandagen und Erstellung eines Anforderungsprofils an die dazu verwendeten Textilien“ oder durch andere, mindestens gleichwertige Prüfungen durch ein unabhängiges Prüfinstitut - Vorlage eines Produktmusters Die Herstellererklärungen und/oder aussagekräftige Unterlagen müssen auch folgende Parameter belegen: - Individuelle An- und Nachpassungsmöglichkeiten - Reinigungsmöglichkeit bei mindestens 30 °C - Regulierbarer Verschluss - Fixierende und korrigierende Elemente 23.03.01.1 Zusätzliche Anforderungen an Fußorthesen zur Immobilisierung in vorgegebener Position - Stabilisierende, selbsttragende Schaftkonstruktion - Länge der Orthese bis maximal zum Sprunggelenk Die einsatz-/indikationsbezogenen Prüfungen müssen auch folgende Parameter belegen: Die physiologische Eigenschaft der verwendeten Materialien gemäß AiF-Prüfmethode und den darin enthaltenen Anforderungsprofilen oder vergleichbare Prüfung mit folgenden Werten: - Wärmeentwicklung nicht größer als 35 °C - Relative Feuchtigkeit nicht mehr als 80 % zwischen Haut und dem körperteilumschließenden Material III.2 Qualitätsanforderungen hinsichtlich der Nutzungsdauer - Nicht besetzt III.3 Qualitätsanforderungen hinsichtlich des Wiedereinsatzes - Nicht besetzt IV. Medizinischer Nutzen Nachzuweisen ist: Der medizinische Nutzen des angemeldeten Hilfsmittels für die beanspruchte(n) Produktart/Indikation(en) durch: - Qualitativ angemessene medizinische Bewertungen Die Bewertungen müssen auch folgende Parameter belegen: - Lagerung/Stabilisierung/Immobilisierung des gesamten Fußbereichs in definierter Position - Verhinderung kontraindizierter Gelenkbewegung im gesamten Fußbereich - Lagerung und Fixierung des Fußes V. Anforderungen an die Produktinformationen Nachzuweisen ist: - Auflistung der technischen Daten gemäß Antragsformular Abschnitt V Die ordnungsgemäße und sichere Handhabung durch eine allgemeinverständliche Gebrauchsanweisung in deutscher Sprache mit mindestens folgenden Angaben: - Anwendungshinweise - Zweckbestimmung des Produktes/Indikation - Bestehende Anwendungsrisiken und/oder Kontraindikationen - Reinigungshinweise - Angabe des verwendeten Materials - Herstellererklärung über die Verfügbarkeit der Gebrauchsanweisung in einer für blinde und sehbehinderte Versicherte geeigneten Form - Typenschild/Produktkennzeichnung auf der Verpackung VI. Sonstige Anforderungen - Nicht besetzt

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Code: 23.03.02.0000
Codesystem: http://metadata.gerontonet.org/namingsystem/hilfsmittelnummer
Online Status
nicht besetzt
Anforderungen
I. Funktionstauglichkeit Nachzuweisen ist: Die Funktionstauglichkeit des Produktes - Für Medizinprodukte im Sinne des § 3 Nummer 1 des Medizinproduktegesetzes in der bis einschließlich 25.05.2020 geltenden Fassung gilt der Nachweis der Funktionstauglichkeit durch die CE-Kennzeichnung grundsätzlich als erbracht. II. Sicherheit Nachzuweisen ist: Die Sicherheit des Produktes - Für Medizinprodukte im Sinne des § 3 Nummer 1 des Medizinproduktegesetzes in der bis einschließlich 25.05.2020 geltenden Fassung gilt der Nachweis der Sicherheit durch die CE-Kennzeichnung grundsätzlich als erbracht. III. Besondere Qualitätsanforderungen III.1 Indikations-/einsatzbezogene Qualitätsanforderungen Nachzuweisen ist: Die indikations-/einsatzbezogenen Eigenschaften des angemeldeten Hilfsmittels für die beanspruchte(n) Produktart/Indikation(en) in der häuslichen Umgebung/im sonstigen privaten Umfeld der Versicherten oder des Versicherten durch: - Herstellererklärungen und/oder aussagekräftige Unterlagen und - Indikations-/einsatzbezogene Prüfungen bei geschlossenen, Körperteil umfassenden Konstruktionen entsprechend dem Forschungsvorhaben AiF-Nr. 11283 „Grundsatzuntersuchung zur physiologischen Funktion von medizinischen Bandagen und Erstellung eines Anforderungsprofils an die dazu verwendeten Textilien“ oder durch andere, mindestens gleichwertige Prüfungen durch ein unabhängiges Prüfinstitut - Vorlage eines Produktmusters Die Herstellererklärungen und/oder aussagekräftige Unterlagen müssen auch folgende Parameter belegen: - Stabilisierendes, selbsttragendes oder verstärktes Material - Individuelle An- und Nachpassungsmöglichkeiten - Reinigungsmöglichkeit bei mindestens 30 °C - Regulierbarer Verschluss 23.03.02.0 Zusätzliche Anforderungen an Fußheberorthesen mit Stabilisierungselementen auf dem Fußrücken (Dorsal) - Fußumfassender, leicht komprimierender, textiler Strumpf mit individuell einstellbaren, teilflexiblen Korrekturzügen auf der Fußrückseite oder - Stabilisierungselement an der Vorderseite des Unterschenkels und auf dem Fußrücken, ggf. mit Fixierungsgurten oder - Unterschenkelumfassende Bandage mit individuell einstellbarem, teilflexiblen Korrekturzug(oder -zügen) auf dem Fußrücken oder ggf. auch z. B. zum Einhängen in die vorhandene Schuhschnürung 23.03.02.1 Zusätzliche Anforderungen an Klumpfußkorrekturorthesen - Fuß-, Unterschenkel- und Oberschenkelteil - Ggf. andere Elemente anstatt des Oberschenkelteils zur ausreichenden Fixierung der Korrekturstellung 23.03.02.2 Zusätzliche Anforderungen an Sichelfußorthesen - Fuß- und Unterschenkelteil 23.03.02.3 Zusätzliche Anforderungen an Rückfußentlastungsorthesen - Elemente zur Entlastung des Rückfußes - Thermoplastisch, individuell anformbares oder vergleichbares Material 23.03.02.4 Zusätzliche Anforderungen an Fußkorrekturorthesen mit dreidimensionaler Einstellung - Einstellbare fixierende und korrigierende Elemente - Fuß-, Unterschenkel/Knie- und Oberschenkelfassung 23.03.02.5 Zusätzliche Anforderungen an Peronaeusfedern, thermoplastisch - Thermoplastisch verformbar bzw. anpassbar - Wadenschale, ggf. mit Polster und Fixiermöglichkeit - Fußteil mindestens 3/4 lang oder langsohlig 23.03.02.6 Zusätzliche Anforderungen an Fußheberorthesen, dynamisch - Faserverstärktes Material bzw. Faserverbundwerkstoff (z.B. Carbon) - Materialbedingte aktive Rückführung des Fußes - Energiespeicherndes Material - Fußteil mindestens 3/4 lang oder langsohlig Die einsatz-/indikationsbezogenen Prüfungen müssen auch folgende Parameter belegen: Die physiologische Eigenschaft der verwendeten Materialien gemäß AiF-Prüfmethode und den darin enthaltenen Anforderungsprofilen oder vergleichbare Prüfung mit folgenden Werten: - Wärmeentwicklung nicht größer als 35 °C - Relative Feuchtigkeit nicht mehr als 80 % zwischen Haut und dem körperteilumschließenden Material III.2 Qualitätsanforderungen hinsichtlich der Nutzungsdauer - Nicht besetzt III.3 Qualitätsanforderungen hinsichtlich des Wiedereinsatzes - Nicht besetzt IV. Medizinischer Nutzen Nachzuweisen ist: Der medizinische Nutzen des angemeldeten Hilfsmittels für die beanspruchte(n) Produktart/Indikation(en) durch: - Qualitativ angemessene medizinische Bewertungen Die Bewertungen müssen auch folgende Parameter belegen: 23.03.02.0 Zusätzliche Anforderungen an Fußheberorthesen mit Stabilisierungselementen und/oder Korrekturzügen auf dem Fußrücken - Stabilisierungselement vom Unterschenkel bis zum Fußrücken reichend und/oder - Stufenlos verstellbare/einstellbare Korrekturzüge 23.03.02.1 Zusätzliche Anforderungen an Klumpfußkorrekturorthesen - Individuelle, Anpassmöglichkeit an die therapeutisch gewünschten Positionen des Klumpfußes in mindestens drei Ebenen 23.03.02.2 Zusätzliche Anforderungen an Sichelfußorthesen - Individuelle, Anpassmöglichkeit an die therapeutisch gewünschten Positionen des Sichelfußes 23.03.02.3 Zusätzliche Anforderungen an Rückfußentlastungsorthesen - Deutliche Entlastung des Rückfußes 23.03.02.4 Zusätzliche Anforderungen an Fußkorrekturorthesen mit dreidimensionaler Einstellung - Individuelle, einstellbare Anpassung der therapeutisch gewünschten Positionen - Unterstützung der Fußhebermuskulatur bei Lähmung 23.03.02.5 Zusätzliche Anforderungen an Peronaeusfedern, thermoplastisch verformbar - Unterstützung der Fußhebermuskulatur bei Lähmung und Halten des Fußes im individuell funktionalen Bereich 23.03.02.6 Zusätzliche Anforderungen an Fußheberorthesen, dynamisch - Unterstützung der Fußhebermuskulatur bei Lähmung, aktive Rückführung des Fußes in den individuell funktionalen Bereichen V. Anforderungen an die Produktinformationen Nachzuweisen ist: - Auflistung der technischen Daten gemäß Antragsformular Abschnitt V Die ordnungsgemäße und sichere Handhabung durch eine allgemeinverständliche Gebrauchsanweisung in deutscher Sprache mit mindestens folgenden Angaben: - Anwendungshinweise - Zweckbestimmung des Produktes/Indikation - Bestehende Anwendungsrisiken und/oder Kontraindikationen - Reinigungshinweise - Angabe des verwendeten Materials - Herstellererklärung über die Verfügbarkeit der Gebrauchsanweisung in einer für blinde und sehbehinderte Versicherte geeigneten Form - Typenschild/Produktkennzeichnung auf der Verpackung VI. Sonstige Anforderungen - Nicht besetzt

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Code: 23.03.03.0000
Codesystem: http://metadata.gerontonet.org/namingsystem/hilfsmittelnummer
Online Status
nicht besetzt
Anforderungen
Nicht besetzt

No available description.

Code: 23.03.30.0000
Codesystem: http://metadata.gerontonet.org/namingsystem/hilfsmittelnummer
Online Status
nicht besetzt
Anforderungen
I. Funktionstauglichkeit Nachzuweisen ist: - Herstellung der Orthese unter Einhaltung der EU-Medizinprodukte-Verordnung 2017/745 oder bis Ende der Übergangsfrist (25.05.2021) unter Einhaltung der Regelung des Medizinproduktegesetzes II. Sicherheit Nachzuweisen ist: - Herstellung der Orthese unter Einhaltung der EU-Medizinprodukte-Verordnung 2017/745 oder bis Ende der Übergangsfrist (25.05.2021) unter Einhaltung der Regelung des Medizinproduktegesetzes III. Besondere Qualitätsanforderungen III.1 Indikations-/einsatzbezogene Qualitätsanforderungen Nachzuweisen ist: - Herstellung und Aufbau unter Berücksichtigung anerkannter Leitlinien/Lehrmeinung - Dynamische Optimierung im Rahmen von Anproben an Aufbau und Einstellungen unter Berücksichtigung anerkannter Leitlinien - Fußschaft (fußumschließend) und Unterschenkelschaft aus FVW (Gießharz) oder thermoplastisch verformbaren Kunststoffen (Tiefziehtechnik) - Seitliche Schienen mit Gelenken, frei beweglich, sperrbar, einstellbar im Sinne einer Bewegungsbegrenzung, dynamisch (z. B. Federkraft) oder statisch redressierend wirkend - Anfertigung auf Basis dreidimensionaler Formermittlung und dreidimensionalen Modells - Das Schaftsystem muss form- und kraftschlüssig sein, um die Kräfte zweckmäßig zu übertragen. - Geeignete Befestigungssysteme zur Schaftfixierung - Die technische Ausführung hinsichtlich der Stabilität muss an die körperlichen Gegebenheiten angepasst sein. - Funktionsgerechter Aufbau III.2 Qualitätsanforderungen hinsichtlich der Nutzungsdauer - Nicht besetzt III.3 Qualitätsanforderungen hinsichtlich des Wiedereinsatzes - Nicht besetzt IV. Medizinischer Nutzen Nachzuweisen ist: - Die Bauart richtet sich nach den benötigten Funktionseigenschaften und nach individuellen klinischen Befunden. - Die Orthese muss die Wiedererlangung und Erhaltung der Geh- und Stehfähigkeit ermöglichen. - Je nach Indikation soll die Orthese funktionssichernd, stabilisierend, entlastend, stützend oder redressierend wirken. V. Anforderungen an die Produktinformationen Nachzuweisen ist: Die ordnungsgemäße und sichere Handhabung durch eine allgemeinverständliche Gebrauchsanweisung in deutscher Sprache mit mindestens folgenden Angaben: - Anwendungshinweise - Zweckbestimmung des Produktes/Indikation - Zulässige Betriebsbedingungen/Einsatzorte - Bestehende Anwendungsrisiken und/oder Kontraindikationen - Reinigungshinweise/Desinfektionshinweise - Wartungshinweise - Herstellererklärung über die Verfügbarkeit der Gebrauchsanweisung in einer für blinde und sehbehinderte Versicherte geeigneten Form VI. Sonstige Anforderungen Nachzuweisen ist: - Kennzeichnung der Orthese gemäß MPG

No available description.

Code: 23.03.31.0000
Codesystem: http://metadata.gerontonet.org/namingsystem/hilfsmittelnummer
Online Status
nicht besetzt
Anforderungen
I. Funktionstauglichkeit Nachzuweisen ist: - Herstellung der Orthese unter Einhaltung der EU-Medizinprodukte-Verordnung 2017/745 oder bis Ende der Übergangsfrist (25.05.2021) unter Einhaltung der Regelung des Medizinproduktegesetzes II. Sicherheit Nachzuweisen ist: - Herstellung der Orthese unter Einhaltung der EU-Medizinprodukte-Verordnung 2017/745 oder bis Ende der Übergangsfrist (25.05.2021) unter Einhaltung der Regelung des Medizinproduktegesetzes III. Besondere Qualitätsanforderungen III.1 Indikations-/einsatzbezogene Qualitätsanforderungen Nachzuweisen ist: - Herstellung und Aufbau unter Berücksichtigung anerkannter Leitlinien/Lehrmeinung - Dynamische Optimierung im Rahmen von Anproben an Aufbau und Einstellungen unter Berücksichtigung anerkannter Leitlinien - Fußschaft und Unterschenkelschaft oder fußgelenkübergreifender Schaft, aus Leder, FVW (Gießharz) oder thermoplastisch verformbaren Kunststoffen (Tiefziehtechnik) - Ggf. seitliche Schienen ohne Gelenk, ruhigstellend in Form einer überbrückenden Funktion - Anfertigung auf Basis dreidimensionaler Formermittlung und dreidimensionalen Modells - Das Schaftsystem muss form- und kraftschlüssig sein, um die Kräfte zweckmäßig zu übertragen. - Geeignete Befestigungssysteme zur Schaftfixierung - Die technische Ausführung hinsichtlich der Stabilität muss an die körperlichen Gegebenheiten angepasst sein. - Funktionsgerechter Aufbau III.2 Qualitätsanforderungen hinsichtlich der Nutzungsdauer - Nicht besetzt III.3 Qualitätsanforderungen hinsichtlich des Wiedereinsatzes - Nicht besetzt IV. Medizinischer Nutzen Nachzuweisen ist: - Die Bauart richtet sich nach den benötigten Funktionseigenschaften und nach individuellen klinischen Befunden. - Die Orthese muss die Wiedererlangung und Erhaltung der Geh- und Stehfähigkeit ermöglichen. - Die Orthese soll das Fußgelenk immobilisieren, korrigieren oder lagern. V. Anforderungen an die Produktinformationen Nachzuweisen ist: Die ordnungsgemäße und sichere Handhabung durch eine allgemeinverständliche Gebrauchsanweisung in deutscher Sprache mit mindestens folgenden Angaben: - Anwendungshinweise - Zweckbestimmung des Produktes/Indikation - Zulässige Betriebsbedingungen/Einsatzorte - Bestehende Anwendungsrisiken und/oder Kontraindikationen - Reinigungshinweise/Desinfektionshinweise - Wartungshinweise - Herstellererklärung über die Verfügbarkeit der Gebrauchsanweisung in einer für blinde und sehbehinderte Versicherte geeigneten Form VI. Sonstige Anforderungen Nachzuweisen ist: - Kennzeichnung der Orthese gemäß MPG

No available description.

Code: 23.03.32.0000
Codesystem: http://metadata.gerontonet.org/namingsystem/hilfsmittelnummer
Online Status
nicht besetzt
Anforderungen
I. Funktionstauglichkeit Nachzuweisen ist: - Herstellung der Orthese unter Einhaltung der EU-Medizinprodukte-Verordnung 2017/745 oder bis Ende der Übergangsfrist (25.05.2021) unter Einhaltung der Regelung des Medizinproduktegesetzes II. Sicherheit Nachzuweisen ist: - Herstellung der Orthese unter Einhaltung der EU-Medizinprodukte-Verordnung 2017/745 oder bis Ende der Übergangsfrist (25.05.2021) unter Einhaltung der Regelung des Medizinproduktegesetzes III. Besondere Qualitätsanforderungen III.1 Indikations-/einsatzbezogene Qualitätsanforderungen Nachzuweisen ist: - Herstellung und Aufbau unter Berücksichtigung anerkannter Leitlinien/Lehrmeinung - Dynamische Optimierung im Rahmen von Anproben an Aufbau und Einstellungen unter Berücksichtigung anerkannter Leitlinien - Fußeinschließendes und sprunggelenkübergreifendes Schaftsystem aus FVW (Gießharz) oder thermoplastisch verformbaren Kunststoffen (Tiefziehtechnik) - Schaftsystem reichend vom Vorfuß bis ca. handbreit über Knöchel - Anfertigung auf Basis dreidimensionaler Formermittlung und dreidimensionalen Modells - Das Schaftsystem muss form- und kraftschlüssig sein, um die Kräfte zweckmäßig zu übertragen. - Geeignete Befestigungssysteme zur Schaftfixierung - Die technische Ausführung hinsichtlich der Stabilität muss an die körperlichen Gegebenheiten angepasst sein. - Funktionsgerechter Aufbau - Sensomotorische Fußbettung zur Stabilisierung der Gewölbestrukturen mit Abrollunterstützung III.2 Qualitätsanforderungen hinsichtlich der Nutzungsdauer - Nicht besetzt III.3 Qualitätsanforderungen hinsichtlich des Wiedereinsatzes - Nicht besetzt IV. Medizinischer Nutzen Nachzuweisen ist: - Die Bauart richtet sich nach den benötigten Funktionseigenschaften und nach individuellen klinischen Befunden. - Die Orthese muss die Wiedererlangung und Erhaltung der Geh- und Stehfähigkeit ermöglichen. - Verbesserung der eingeschränkten funktionellen Beweglichkeit mit eingeschränkter Fixierung bzw. mit abrollunterstützenden Maßnahmen V. Anforderungen an die Produktinformationen Nachzuweisen ist: Die ordnungsgemäße und sichere Handhabung durch eine allgemeinverständliche Gebrauchsanweisung in deutscher Sprache mit mindestens folgenden Angaben: - Anwendungshinweise - Zweckbestimmung des Produktes/Indikation - Zulässige Betriebsbedingungen/Einsatzorte - Bestehende Anwendungsrisiken und/oder Kontraindikationen - Reinigungshinweise/Desinfektionshinweise - Wartungshinweise - Herstellererklärung über die Verfügbarkeit der Gebrauchsanweisung in einer für blinde und sehbehinderte Versicherte geeigneten Form VI. Sonstige Anforderungen Nachzuweisen ist: - Kennzeichnung der Orthese gemäß MPG

No available description.

Code: 23.03.33.0000
Codesystem: http://metadata.gerontonet.org/namingsystem/hilfsmittelnummer
Online Status
nicht besetzt
Anforderungen
I. Funktionstauglichkeit Nachzuweisen ist: - Herstellung der Orthese unter Einhaltung der EU-Medizinprodukte-Verordnung 2017/745 oder bis Ende der Übergangsfrist (25.05.2021) unter Einhaltung der Regelung des Medizinproduktegesetzes II. Sicherheit Nachzuweisen ist: - Herstellung der Orthese unter Einhaltung der EU-Medizinprodukte-Verordnung 2017/745 oder bis Ende der Übergangsfrist (25.05.2021) unter Einhaltung der Regelung des Medizinproduktegesetzes III. Besondere Qualitätsanforderungen III.1 Indikations-/einsatzbezogene Qualitätsanforderungen Nachzuweisen ist: - Herstellung und Aufbau unter Berücksichtigung anerkannter Leitlinien/Lehrmeinung - Dynamische Optimierung im Rahmen von Anproben an Aufbau und Einstellungen unter Berücksichtigung anerkannter Leitlinien - Anfertigung auf Basis dreidimensionaler Formermittlung und dreidimensionalen Modells - Das Schaftsystem muss form- und kraftschlüssig sein, um die Kräfte zweckmäßig zu übertragen. - Geeignete Befestigungssysteme zur Schaftfixierung - Die technische Ausführung hinsichtlich der Stabilität muss an die körperlichen Gegebenheiten angepasst sein. - Funktionsgerechter Aufbau 23.03.33.0 Zusätzliche Anforderungen an individuell angefertigte Fußheberorthesen, federnd gearbeitet, aus Metall, zur Befestigung am Schuh (AFO) - Wadenfassung, Fußheberfeder aus Metall, zur Befestigungam Schuh; alles mit Leder oder anderen geeigneten Materialien bezogen - Fußheberfeder medial, lateral oder dorsal am Unterschenkel verlaufend 23.03.33.1 Zusätzliche Anforderungen an individuell angefertigte Fußheberorthesen, federnd gearbeitet, aus Metall, mit Metalleinlage (AFO) - Wadenfassung, Fußheberfeder und Fußeinlage aus Metall; alles mit Leder oder ähnlichen Materialien bezogen - Fußheberfeder dorsal am Unterschenkel verlaufend 23.03.33.2 Zusätzliche Anforderungen an individuell angefertigte Fußheberorthesen, federnd gearbeitet, aus FVW (AFO) - Wadenfassung, Fußheberfeder und Fußeinlage aus Kunststoff in Faserverbundtechnik 23.03.33.3 Zusätzliche Anforderungen an individuell angefertigte Fußheberorthesen, federnd gearbeitet, aus thermoplastisch verformbaren Kunststoffen (AFO) - Wadenfassung, Fußheberfeder und Fußeinlage aus thermoplastisch verformbaren Kunststoffen III.2 Qualitätsanforderungen hinsichtlich der Nutzungsdauer - Nicht besetzt III.3 Qualitätsanforderungen hinsichtlich des Wiedereinsatzes - Nicht besetzt IV. Medizinischer Nutzen Nachzuweisen ist: - Die Bauart richtet sich nach den benötigten Funktionseigenschaften und nach individuellen klinischen Befunden. - Die Orthese muss die Wiedererlangung und Erhaltung der Geh- und Stehfähigkeit ermöglichen. - Wiederherstellung der ausgefallenen Fußheberfunktion V. Anforderungen an die Produktinformationen Nachzuweisen ist: Die ordnungsgemäße und sichere Handhabung durch eine allgemeinverständliche Gebrauchsanweisung in deutscher Sprache mit mindestens folgenden Angaben: - Anwendungshinweise - Zweckbestimmung des Produktes/Indikation - Zulässige Betriebsbedingungen/Einsatzorte - Bestehende Anwendungsrisiken und/oder Kontraindikationen - Reinigungshinweise/Desinfektionshinweise - Wartungshinweise - Herstellererklärung über die Verfügbarkeit der Gebrauchsanweisung in einer für blinde und sehbehinderte Versicherte geeigneten Form VI. Sonstige Anforderungen Nachzuweisen ist: - Kennzeichnung der Orthese gemäß MPG

No available description.

Code: 23.03.34.0000
Codesystem: http://metadata.gerontonet.org/namingsystem/hilfsmittelnummer
Online Status
nicht besetzt
Anforderungen
I. Funktionstauglichkeit Nachzuweisen ist: - Herstellung der Orthese unter Einhaltung der EU-Medizinprodukte-Verordnung 2017/745 oder bis Ende der Übergangsfrist (25.05.2021) unter Einhaltung der Regelung des Medizinproduktegesetzes II. Sicherheit Nachzuweisen ist: - Herstellung der Orthese unter Einhaltung der EU-Medizinprodukte-Verordnung 2017/745 oder bis Ende der Übergangsfrist (25.05.2021) unter Einhaltung der Regelung des Medizinproduktegesetzes III. Besondere Qualitätsanforderungen III.1 Indikations-/einsatzbezogene Qualitätsanforderungen Nachzuweisen ist: - Herstellung und Aufbau unter Berücksichtigung anerkannter Leitlinien/Lehrmeinung - Dynamische Optimierung im Rahmen von Anproben an Aufbau und Einstellungen unter Berücksichtigung anerkannter Leitlinien - Fußschaft, Unterschenkelschaft oder Wadenfassung aus Leder, FVW (Gießharz) oder thermoplastisch verformbaren Kunststoffen (Tiefziehtechnik) - Seitliche Schienen mit Gelenken, dynamisch wirkend (z. B. Federkraft) in Form einer Spitzfußredression - Anfertigung auf Basis dreidimensionaler Formermittlung und dreidimensionalen Modells - Das Schaftsystem muss form- und kraftschlüssig sein, um die Kräfte zweckmäßig zu übertragen. - Geeignete Befestigungssysteme zur Schaftfixierung - Die technische Ausführung hinsichtlich der Stabilität muss an die körperlichen Gegebenheiten angepasst sein. - Funktionsgerechter Aufbau 23.03.34.0 Zusätzliche Anforderungen an individuell angefertigte Fußheberorthesen mit Gelenk, aus Metall, zur Befestigung am Schuh (AFO) - Wadenfassung/Unterschenkelschaft, Fußschaft und Gelenksystem aus Metall, zur Befestigung am Schuh 23.03.34.1 Zusätzliche Anforderungen an individuell angefertigte Fußheberorthesen mit Gelenk, aus Metall, mit Metalleinlage (AFO) - Wadenfassung/Unterschenkelschaft, Fußschaft und Gelenksystem aus Metall 23.03.34.2 Zusätzliche Anforderungen an individuell angefertigte Fußheberorthesen mit Gelenk, aus FVW (AFO) - Wadenfassung/Unterschenkelschaft und Fußschaft aus Kunststoff in Faserverbundtechnik 23.03.34.3 Zusätzliche Anforderungen an individuell angefertigte Fußheberorthesen mit Gelenk, aus Thermoplastisch verformbaren Kunststoffen (AFO) - Wadenfassung/Unterschenkelschaft und Fußschaft aus thermoplastisch verformbaren Kunststoffen III.2 Qualitätsanforderungen hinsichtlich der Nutzungsdauer - Nicht besetzt III.3 Qualitätsanforderungen hinsichtlich des Wiedereinsatzes - Nicht besetzt IV. Medizinischer Nutzen Nachzuweisen ist: - Die Bauart richtet sich nach den benötigten Funktionseigenschaften und nach individuellen klinischen Befunden. - Die Orthese muss die Wiedererlangung und Erhaltung der Geh- und Stehfähigkeit ermöglichen. - Wiederherstellung der ausgefallenen Fußheberfunktion - Führung des Fußgelenks V. Anforderungen an die Produktinformationen Nachzuweisen ist: Die ordnungsgemäße und sichere Handhabung durch eine allgemeinverständliche Gebrauchsanweisung in deutscher Sprache mit mindestens folgenden Angaben: - Anwendungshinweise - Zweckbestimmung des Produktes/Indikation - Zulässige Betriebsbedingungen/Einsatzorte - Bestehende Anwendungsrisiken und/oder Kontraindikationen - Reinigungshinweise/Desinfektionshinweise - Wartungshinweise - Herstellererklärung über die Verfügbarkeit der Gebrauchsanweisung in einer für blinde und sehbehinderte Versicherte geeigneten Form VI. Sonstige Anforderungen Nachzuweisen ist: - Kennzeichnung der Orthese gemäß MPG