Orthese zur Unterstützung der Fußhebermuskulatur bei inkompletter Lähmung
Schienensystem, z. B. nach Cornus und Eichler, zur Bewegungsunterstützung im Fußbereich mittels Anheben oder Senken des Fußes über ein Drehfedersystem, welches am Schuh montiert wird
Die Verschlussart ist dem Gebrauchszweck entsprechend und meist in Form einer Schnürung oder eines Klettverschlusses ausgeführt.
Code:
23.03.33.0000
Codesystem:
http://metadata.gerontonet.org/namingsystem/hilfsmittelnummer
Online Status
nicht besetzt
Indikation
Beeinträchtigung des Gehens bei neuromuskulärer Schädigung der Fußhebermuskulatur (schlaffe Lähmung bei Peronaeusparese, Poliomyelitis, ZNS-Schädigungen, Nervenwurzelschädigung der LWS)
- Wenn industriell gefertigte Orthesen aufgrund technischer, medizinischer oder anatomischer Gegebenheiten nicht verwendet werden können
- Zur Behebung der Spitzfußstellung/Anhebung des Fußes und Erhaltung der Mobilität
Versorgungsbereich gemäß den Empfehlungen nach § 126 SGB V: 23E
Orthese zur Unterstützung der Fußhebermuskulatur bei Lähmung, mit aktiver Rückführung des Fußes in den individuell funktionalen Bereich
Diese Orthese besteht i. d. R. aus einer Metalleinlage, einer Metallfeder (Federstahl) und einem Wadenband. Alles ist fest miteinander verbunden. Alle Metallteile sind mit Leder o. ä. bezogen. Die Orthese wird im Schuh getragen und an der Wade mit einem Band befestigt.
Die Verschlussart ist dem Gebrauchszweck entsprechend und meist in Form einer Schnürung oder eines Klettverschlusses ausgeführt.
Die einzelnen Bauformen sind der Einzelproduktauflistung zu entnehmen.
Code:
23.03.33.1000
Codesystem:
http://metadata.gerontonet.org/namingsystem/hilfsmittelnummer
Online Status
nicht besetzt
Indikation
Beeinträchtigung des Gehens bei neuromuskulärer Schädigung der Fußhebermuskulatur (schlaffe Lähmung bei Peronaeusparese, Poliomyelitis, ZNS-Schädigungen, Nervenwurzelschädigung der LWS)
- Wenn industriell gefertigte Orthesen aufgrund technischer, medizinischer oder anatomischer Gegebenheiten nicht verwendet werden können
- Zur Behebung der Spitzfußstellung/Anhebung des Fußes und Erhaltung der Mobilität
Versorgungsbereich gemäß den Empfehlungen nach § 126 SGB V: 23E
Orthese zur Unterstützung der Fußhebermuskulatur bei Lähmung, mit aktiver Rückführung des Fußes in den individuell funktionalen Bereich
Diese Orthese besteht aus einem elastischen Faserverbundwerkstoff und wird in Verbindung mit einem Schuh getragen. Sie weist eine Bettungsplastik auf und ist den Fuß und Unterschenkel teilumgreifend, ggf. gefenstert, gearbeitet.
Die Verschlussart ist dem Gebrauchszweck entsprechend und meist in Form einer Schnürung oder eines Klettverschlusses ausgeführt.
Die einzelnen Bauformen sind der Einzelproduktauflistung zu entnehmen.
Code:
23.03.33.2000
Codesystem:
http://metadata.gerontonet.org/namingsystem/hilfsmittelnummer
Online Status
nicht besetzt
Indikation
Beeinträchtigung des Gehens bei neuromuskulärer Schädigung der Fußhebermuskulatur (schlaffe Lähmung bei Peronaeusparese, Poliomyelitis, ZNS-Schädigungen, Nervenwurzelschädigung der LWS)
- Wenn industriell gefertigte Orthesen aufgrund technischer, medizinischer oder anatomischer Gegebenheiten nicht verwendet werden können
- Zur Behebung der Spitzfußstellung/Anhebung des Fußes und Erhaltung der Mobilität
Versorgungsbereich gemäß den Empfehlungen nach § 126 SGB V: 23E
Orthese zur Unterstützung der Fußhebermuskulatur bei Lähmung, mit aktiver Rückführung des Fußes in den individuell funktionalen Bereich
Diese Orthese besteht aus einem elastischen, thermoplastisch verformbaren Kunststoff und wird in Verbindung mit einem Schuh getragen. Sie weist eine Bettungsplastik auf und ist den Fuß und Unterschenkel teilumgreifend, ggf. gefenstert, gearbeitet.
Die Verschlussart ist dem Gebrauchszweck entsprechend und meist in Form einer Schnürung oder eines Klettverschlusses ausgeführt.
Die einzelnen Bauformen sind der Einzelproduktauflistung zu entnehmen.
Code:
23.03.33.3000
Codesystem:
http://metadata.gerontonet.org/namingsystem/hilfsmittelnummer
Online Status
nicht besetzt
Indikation
Beeinträchtigung des Gehens bei neuromuskulärer Schädigung der Fußhebermuskulatur (schlaffe Lähmung bei Peronaeusparese, Poliomyelitis, ZNS-Schädigungen, Nervenwurzelschädigung der LWS)
- Wenn industriell gefertigte Orthesen aufgrund technischer, medizinischer oder anatomischer Gegebenheiten nicht verwendet werden können
- Zur Behebung der Spitzfußstellung/Anhebung des Fußes und Erhaltung der Mobilität
Versorgungsbereich gemäß den Empfehlungen nach § 126 SGB V: 23E