No available description.

Code: 24.75.01.0000
Codesystem: http://metadata.gerontonet.org/namingsystem/hilfsmittelnummer
Online Status
nicht besetzt
Anforderungen
I. Funktionstauglichkeit Nachzuweisen ist: Die Funktionstauglichkeit des gebrauchsfertigen Produktes - Aufgrund von § 139 Abs. 5 SGB V gilt für Medizinprodukte im Sinne des § 3 Nr. 1 des Medizinproduktegesetzes (MPG) der Nachweis der Funktionstauglichkeit durch die CE-Kennzeichnung grundsätzlich als erbracht. Dies gilt auch für Zubehör im Sinne des § 3 Nr. 9 MPG. II. Sicherheit Nachzuweisen ist: Die Sicherheit des Produktes - Aufgrund von § 139 Abs. 5 SGB V gilt für Medizinprodukte im Sinne des § 3 Nr. 1 des Medizinproduktegesetzes (MPG) der Nachweis der Sicherheit durch die CE-Kennzeichnung grundsätzlich als erbracht. Dies gilt auch für Zubehör im Sinne des § 3 Nr. 9 MPG. III. Besondere Qualitätsanforderungen III.1 Indikations-/einsatzbezogene Qualitätsanforderungen Nachzuweisen ist: Die indikationsbezogenen/einsatzbezogenen Eigenschaften des angemeldeten Produktes für die beanspruchte(n) Produktart/Indikation(en) in der häuslichen Umgebung oder dem sonstigen privaten Umfeld durch: - Herstellererklärungen - Aussagekräftige Unterlagen - Angemessene medizinische Bewertungen Die Herstellererklärungen und aussagekräftige Unterlagen müssen auch folgende Parameter belegen: - Kompatibilität mit anderen Passteilkomponenten (beispielsweise zugelassene Knie- und/oder Fuß-Passteil-Kombinationsmöglichkeiten) - Adaptionsmöglichkeiten mittels (justierbarem) Strukturteil zur Integration in das modulare Beinprothesen-System - Verwendungsspektrum/Einsatzbereich nach Amputationshöhen (beispielsweise eventuelle Zulassung auch für bilaterale bzw. wasserfeste Versorgung) - Verwendungsspektrum/Einsatzbereich nach Mobilitätsgrad/Aktivitätsniveau - Angabe des maximal zulässigen Körpergewichtes - Monozentrische Achsgeometrie - Einguss-/Verbindungsplatte zur reversiblen Adaption am Schaftsystem/Beckenkorb - Bei herstellergemäßem (statischen) Prothesenaufbau sicherheitsrelevant vorverlagerter Momentandrehpunkt - Einstellbare Flexion und Extension - Einstellbare Rotationsstellung des Gelenks - Angabe zur Korrosionsbeständigkeit/Wasserfestigkeit Zusätzliche Anforderungen an 24.75.01.0 Monozentrisches Hüftgelenks-Passteil mit permanenter Sperre: Nachzuweisen ist: - Automatisch einrastender, permanent wirkender Verriegelungsmechanismus der gelenkigen Verbindung zwischen Gelenkunter- und -oberteil - Mechanische Standphasensicherung durch permanente Hüftgelenks-Sperre - Manueller Sperrhebel/Entriegelungsmöglichkeit der Gelenksperre Zusätzliche Anforderungen an 24.75.01.1 Monozentrisches Hüftgelenks-Passteil mit elastischen Streckzügen: Nachzuweisen ist: - Elastische Vorrichtung (mit Vorbringer-Funktion) zur Unterstützung der Hüftstreckung und Schwungphase - Während der Schrittphase muss die volle Hüftgelenkstreckung durch mechanische Unterstützung (mittels elastischer Züge) gewährleistet sein. - Anschlag(begrenzung) Zusätzliche Anforderungen an 24.75.01.2 Monozentrisches Hüftgelenks-Passteil mit Feder-Vorbringer: Nachzuweisen ist: - Justierbare Vorrichtung (mittels Vorbringer-Feder-Herstellung) zur Unterstützung der Hüftstreckung und Schwungphase - Während der Schrittphase muss die volle Hüftgelenkstreckung durch mechanische (Feder-)Unterstützung gewährleistet sein. - Anschlag(begrenzung) Zusätzliche Anforderungen an 24.75.01.3 Monozentrisches Hüftgelenks-Passteil – hydraulisch: Nachzuweisen ist: - Hydraulisches Fluidsystem zur Standphasensicherung und dynamischen Schwungphasensteuerung - Manuell (unabhängig voneinander) regelbarer Stand- und Schwungphasen-Widerstand - Während der Schrittphase muss die volle Hüftgelenkstreckung mittels hydraulischer Steuerung/Unterstützung gewährleistet sein. Angemessene medizinische Bewertungen durchgeführter Versorgungen mit dem angemeldeten Produkt, auf Basis von: - Fallserien/Anwenderbeobachtungen oder - Ganganalysen, biomechanischen Studien, technischen Beschreibungen Es sind folgende Parameter zu belegen: - Die für die Versicherte oder den Versicherten sichere und selbstständige Nutzbarkeit bzw. De-/Aktivierbarkeit sämtlicher produktabhängiger, spezifischer Funktionen - Zuverlässige Bereitstellung und Nutzung sämtlicher produktabhängiger Funktionen in verschiedenen Situationen, Umgebungen sowie Untergründen Zusätzliche Anforderungen an 24.75.01.0 Monozentrisches Hüftgelenks-Passteil mit permanenter Sperre: Nachzuweisen ist: - Mechanische Standphasensicherung durch permanente Hüftgelenksperre - Entriegelungsmöglichkeit der Gelenksperre Zusätzliche Anforderungen an 24.75.01.1 Monozentrisches Hüftgelenks-Passteil mit elastischen Streckzügen: Nachzuweisen ist: - Während der Schrittphase muss die volle Hüftgelenkstreckung durch mechanische (Vorbringer-)Unterstützung gewährleistet sein. - Zulassen einer standphasengerechten Deaktivierung der Standphasensicherung (Momentandrehpunktverlagerung) - Gehen mit geringer Gehgeschwindigkeit Zusätzliche Anforderungen an 24.75.01.2 Monozentrisches Hüftgelenks-Passteil mit Feder-Vorbringer: Nachzuweisen ist: - Während der Schrittphase muss die volle Hüftgelenkstreckung durch mechanische (Vorbringer-)Unterstützung gewährleistet sein. - Zulassen einer standphasengerechten Deaktivierung der Standphasensicherung (Momentandrehpunktverlagerung) - Gehen mit gleichmäßiger, moderater Gehgeschwindigkeit Zusätzliche Anforderungen an 24.75.01.3 Monozentrisches Hüftgelenks-Passteil – hydraulisch: Nachzuweisen ist: - Während der Schrittphase muss die volle Hüftgelenkstreckung durch hydraulische Steuerung gewährleistet sein - Sicherung der Standphase durch hydraulisches Fluidsystem - Gehen (u. a. auch auf Neigungen) mit wechselnder, mittlerer Geschwindigkeit III.2 Qualitätsanforderungen hinsichtlich der Nutzungsdauer Nachzuweisen ist: Die Nutzungsdauer/Dauerbelastbarkeit des Produktes durch: - Prüfberichte Prüfungen über die Einhaltung der harmonisierten Normen in der jeweils gültigen Fassung für das Produkt: - DIN EN ISO 15032/Prothetik–Prüfung der Festigkeit von Hüftgelenk-Passteilen– Anforderungen und Prüfverfahren III.3 Qualitätsanforderungen hinsichtlich des Wiedereinsatzes Nachzuweisen ist: - Herstellererklärung hinsichtlich des Wiedereinsatzes gemäß den Angaben im Antragsformular Abschnitt III IV. Medizinischer Nutzen - Nicht besetzt V. Anforderungen an die Produktinformationen Nachzuweisen ist: - Die Auflistung der technischen Daten gemäß Antragsformular Abschnitt V Die ordnungsgemäße und sichere Handhabung durch eine allgemeinverständliche Gebrauchsanweisung in deutscher Sprache mit mindestens folgenden Angaben: - Anwendungshinweise - Zweckbestimmung des Produktes/Indikation - Zulässige Betriebsbedingungen/Einsatzorte - Bestehende Anwendungsrisiken und Kontraindikationen - Reinigungs- und Pflegehinweise - Wartungshinweise - Zusammenbau- und Montageanweisung - Angabe des verwendeten Materials - Herstellererklärung über die Verfügbarkeit der Gebrauchsanweisung in einer für blinde und sehbehinderte Versicherte geeigneten Form Produktkennzeichnung auf der Verpackung oder/und auf dem Produkt, u. a. mit folgenden Angaben: - Maximal zulässiges Körpergewicht - Mobilitätsgrad und Aktivitätsniveau VI. Sonstige Anforderungen - Nicht besetzt

No available description.

Code: 24.75.02.0000
Codesystem: http://metadata.gerontonet.org/namingsystem/hilfsmittelnummer
Online Status
nicht besetzt
Anforderungen
I. Funktionstauglichkeit Nachzuweisen ist: Die Funktionstauglichkeit des gebrauchsfertigen Produktes - Aufgrund von § 139 Abs. 5 SGB V gilt für Medizinprodukte im Sinne des § 3 Nr. 1 des Medizinproduktegesetzes (MPG) der Nachweis der Funktionstauglichkeit durch die CE-Kennzeichnung grundsätzlich als erbracht. Dies gilt auch für Zubehör im Sinne des § 3 Nr. 9 MPG. II. Sicherheit Nachzuweisen ist: Die Sicherheit des Produktes - Aufgrund von § 139 Abs. 5 SGB V gilt für Medizinprodukte im Sinne des § 3 Nr. 1 des Medizinproduktegesetzes (MPG) der Nachweis der Sicherheit durch die CE-Kennzeichnung grundsätzlich als erbracht. Dies gilt auch für Zubehör im Sinne des § 3 Nr. 9 MPG. III. Besondere Qualitätsanforderungen III.1 Indikations-/einsatzbezogene Qualitätsanforderungen Nachzuweisen ist: Die indikationsbezogenen/einsatzbezogenen Eigenschaften des angemeldeten Produktes für die beanspruchte(n) Produktart/Indikation(en) in der häuslichen Umgebung oder dem sonstigen privaten Umfeld durch: - Herstellererklärungen - Aussagekräftige Unterlagen - Angemessene medizinische Bewertungen Die Herstellererklärungen und aussagekräftige Unterlagen müssen auch folgende Parameter belegen: - Kompatibilität mit anderen Passteilkomponenten (beispielsweise zugelassene Knie- und/oder Fuß-Passteil-Kombinationsmöglichkeiten) - Adaptionsmöglichkeiten mittels (justierbarem) Strukturteil zur Integration in das modulare Beinprothesen-System - Verwendungsspektrum/Einsatzbereich nach Amputationshöhen (beispielsweise eventuelle Zulassung auch für bilaterale bzw. wasserfeste Versorgung) - Verwendungsspektrum/Einsatzbereich nach Mobilitätsgrad/Aktivitätsniveau - Angabe des maximal zulässigen Körpergewichtes - Ausführung nach Seite (links und rechts) - Einguss-/Verbindungsplatte zur reversiblen Adaption am Schaftsystem/Beckenkorb - Einstellbare Flexion und Extension - Einstellbare Rotationsstellung des Gelenks - Bei herstellergemäßem (statischen) Prothesenaufbau sicherheitsrelevant vorverlagerter Momentandrehpunkt - Mehrachsige, gelenkige Verbindung zwischen Gelenkunter- und -oberteil mit polyzentrischer Gelenkdrehpunktverlagerung - Polyzentrische Momentandrehpunktverlagerung vor die Schwerpunktlinie in der Strecklage der Standphase und geometrischer/funktioneller Gelenkverkürzung während der Schwungphase - Angabe zur Korrosionsbeständigkeit/Wasserfestigkeit Zusätzliche Anforderungen an 24.75.02.0 Polyzentrisches Hüftgelenks-Passteil mit Feder-Vorbringer: Nachzuweisen ist: - Justierbare Vorrichtung zur Unterstützung der Hüftstreckung und Schwungphase (mittels Feder-Vorbringer) - Anschlag(begrenzung) Zusätzliche Anforderungen an 24.75.02.1 Polyzentrisches Hüftgelenks-Passteil – hydraulisch: Nachzuweisen ist: - Hydraulisches Fluidsystem zur Standphasensicherung und dynamischen Schwungphasensteuerung - Manuelle, unabhängig voneinander regelbare Stand- und Schwungphasen-Widerstände - Angabe, ob eine spezifische „dreidimensionale“ Hüftgelenkskonstruktion, die neben Flexion und Extension (in der Sagittalen) physiologische Kombinationsbewegung aus Ab- und Adduktion in Verbindung mit einer Innen- und Außenrotation ermöglicht, vorhanden ist Angemessene medizinische Bewertungen durchgeführter Versorgungen mit dem angemeldeten Produkt, auf Basis von: - Fallserien/Anwenderbeobachtungen oder - Ganganalysen, biomechanischen Studien, technischen Beschreibungen Es sind folgende Parameter zu belegen: - Die für die Versicherte oder den Versicherten sichere und selbstständige Nutzbarkeit bzw. De-/Aktivierbarkeit sämtlicher produktabhängiger, spezifischer Funktionen - Zuverlässige Bereitstellung und Nutzung sämtlicher produktabhängiger Funktionen in verschiedenen Situationen, Umgebungen sowie Untergründen Zusätzliche Anforderungen an 24.75.02.0 Polyzentrisches Hüftgelenks-Passteil mit Feder-Vorbringer: Nachzuweisen ist: - Während der Schrittphase muss die volle Hüftgelenkstreckung durch mechanische (Federvorbringer-)Unterstützung gewährleistet sein. - Zulassen einer standphasengerechten Deaktivierung der Standphasensicherung (Momentandrehpunktverlagerung) Zusätzliche Anforderungen an 24.75.02.1 Polyzentrisches Hüftgelenks-Passteil – hydraulisch: Nachzuweisen ist: - Während der Schrittphase muss die volle Hüftgelenkstreckung durch hydraulische (Schwungphasen-) Steuerung gewährleistet sein - Sicherung der Standphase durch hydraulisches Fluidsystem - Zulassen einer standphasengerechten Deaktivierung der hydraulischen Standphasensicherung - Gehen mit wechselnden, mittleren Geschwindigkeiten (u. a. auch auf Neigungen) - Zulassen einer physiologischen, kombinierten Ab-/Adduktions- sowie Innen-/Außen-Rotations-Bewegungskomponente III.2 Qualitätsanforderungen hinsichtlich der Nutzungsdauer Nachzuweisen ist: Die Nutzungsdauer/Dauerbelastbarkeit des Produktes durch: - Prüfberichte Prüfungen über die Einhaltung der harmonisierten Normen in der jeweils gültigen Fassung für das Produkt: - DIN EN ISO 15032/Prothetik–Prüfung der Festigkeit von Hüftgelenk-Passteilen– Anforderungen und Prüfverfahren III.3 Qualitätsanforderungen hinsichtlich des Wiedereinsatzes Nachzuweisen ist: - Herstellererklärung hinsichtlich des Wiedereinsatzes gemäß den Angaben im Antragsformular Abschnitt III IV. Medizinischer Nutzen - Nicht besetzt V. Anforderungen an die Produktinformationen Nachzuweisen ist: - Die Auflistung der technischen Daten gemäß Antragsformular Abschnitt V Die ordnungsgemäße und sichere Handhabung durch eine allgemeinverständliche Gebrauchsanweisung in deutscher Sprache mit mindestens folgenden Angaben: - Anwendungshinweise - Zweckbestimmung des Produktes/Indikation - Zulässige Betriebsbedingungen/Einsatzorte - Bestehende Anwendungsrisiken und Kontraindikationen - Reinigungs- und Pflegehinweise - Wartungshinweise - Zusammenbau- und Montageanweisung - Angabe des verwendeten Materials - Herstellererklärung über die Verfügbarkeit der Gebrauchsanweisung in einer für blinde und sehbehinderte Versicherte geeigneten Form Produktkennzeichnung auf der Verpackung oder/und auf dem Produkt, u. a. mit folgenden Angaben: - Maximal zulässiges Körpergewicht - Mobilitätsgrad und Aktivitätsniveau - Hüftgelenks-Seitenangabe VI. Sonstige Anforderungen - Nicht besetzt