Monozentrische Hüftgelenks-Passteile mit „klassischen“ elastischen Streckzügen bestehen aus einem möglichst flachen Scharniergelenk, welches in der Frontalebene auf anatomischer Hüftgelenkshöhe und in der Sagittalen zur Sicherung der Standphase nach ventral (vor)verlagert am Beckenkorb positioniert wird.
Die Streckvorrichtung mit elastischen Zügen und Anschlagschelle begrenzt das Bewegungsspek-trum beim Gehen und führt in die Extensionsstellung zurück. Eine relativ geringe Bauhöhe reduziert den obligatorischen Beckenschiefstand in der Sitzposition auf ein Minimum.
Die Integration des Hüft-Passteiles in das modulare Prothesensystem erfolgt in der Regel über abgewinkelte Schraubadapter, das sichere Zusammenspiel mit den herstellerseits zugelassenen, kompatiblen Funktionsmodulen (Knie- und Fuß- Passteil) ist in Abhängigkeit der spezifischen Produkteigenschaften in der Regel limitiert.
Funktionale Produkteigenschaften:
Standphasensicherung (Sicherheit):
- Durch (statischen) Prothesenaufbau/DP-Vorverlagerung in Relation zur
Aufbaubezugs-Linie erforderlich:
(+)
- Sperre/Feststellung:
(-)
- Polyzentrische Herstellung:
(-)
- Hydraulisch:
(-)
Schwungphasensteuerung (Mobilität/Dynamik):
- Mechanisch:
(+)
- Hydraulisch:
(-)
Code:
24.75.01.1000
Codesystem:
http://metadata.gerontonet.org/namingsystem/hilfsmittelnummer
Online Status
nicht besetzt
Indikation
Bei prothetischer Versorgung nach Amputation im Beckenbereich (Intertrochantäre Amputati-on/Hüftexartikulation/Hemipelvektomie), geeignet für Modular-Bauweise
Je nach Amputationshöhe im Hüft-Beckenbereich besteht eine schwerwiegende Störung der Körperstatik und Dynamik. Je nach Beteiligung von Trochantermassiv und Sitzbein werden nicht nur die Steh- und Gehfähigkeit, sondern insbesondere auch die Sitzfähigkeit beeinträchtigt. Weiterhin besteht je nach Schädigungsgrad zur Aufrechterhaltung der Mobilität ein zusätzlicher Energiebedarf. Unabhängig von der Gelenkgeometrie der Passteile erfolgt die Sicherung in der Standphase durch den Aufbau der Prothese zur Schwerpunktlinie. Die Entriegelung der Gelenkkette wird durch eine Beckenkippung nach vorn eingeleitet. Für die permanente Kontrolle des Bewegungsmusters werden an die Versicherte oder den Versicherten hohe Anforderungen an das körperliche und geistige Leistungsvermögen sowie die Motivation gestellt. Die Kontextfaktoren - personenbezogene und die Umweltfaktoren – sind für den Erfolg der Rehabilitation für die Versicherte oder den Versicherten nicht unerheblich.
Alter, Art der Grunderkrankung/Trauma, Allgemein- und Kräftezustand sowie die Stumpfanatomie nehmen neben der Passteil-Konfiguration maßgeblichen Einfluss auf die Steh- und Gehfähigkeit, die Mobilität. in der Regel können – die schwere Störung der Funktion und Struktur berücksichtigend - kurze bis mittlere Wegstrecken (Mobilitätsgrad 1 und 2) allein, unter Umständen mit personeller Unterstützung und/oder mit zusätzlichen Gehhilfen zurückgelegt werden. Begrenzt können Hindernisse überwunden werden. Die Versicherten haben einen sehr hohen Anspruch an die Sicherheit, sowohl in der Stand- als auch in der Schwungphase. Das Versorgungsziel ist primär die Wiederherstellung der Steh- und Gehfähigkeit im Alltag. Das realistische Rehabilitationsziel muss ggf. im Verlauf nachjustiert werden. in der Regel ist zusätzlich eine individuell angepasste Rollstuhlversorgung (Besonderheiten der Sitzfähigkeit bei Fehlstatik der Beckenanatomie) für die Teilhabe am Alltagsleben erforderlich.
( + ) = in der Regel vorhanden
( 0 ) = optional vorhanden (in Abhängigkeit vom Hüftgelenkstyp)
( - ) = nicht vorhanden
Geeignet für Mobilitätsgrad/Aktivitätsniveau:
1. Innenbereichsgeher: (+)
2. Eingeschränkter Außenbereichsgeher: (+)
3. Uneingeschränkter Außenbereichsgeher: (-)
4. Außenbereichsgeher mit besonders
hohen Ansprüchen: (-)
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Versorgungsbereich gemäß Empfehlungen nach § 126 SGB V: 24 A/B