Bei monozentrischen Hüftgelenk-Passteilen mit Feder-Vorbringer wird die Schwungphaseneinleitung konstruktiv durch ein integriertes Federelement, als mechanische Streckunterstützung fungierend, erleichtert bzw. beschleunigt.
Während der Schrittphase wird mechanische Energie gespeichert, die zum Einleiten der Schwungphase genutzt wird, um u. a. einen Teil der fehlenden Hüftbeugemuskulatur zu kompensieren. Beim Sitzen entspannt sich die Feder durch Wirkungsumkehr bis zur maximalen Beugeposition.
Eine relativ geringe Bauhöhe reduziert den obligatorischen Beckenschiefstand in der Sitzposition auf ein Minimum. Ein großer Beugewinkel unterstützt die Adaption an alltägliche Situationen wie beispielsweise das Anziehen von Schuhen oder das gebeugte Sitzen im Pkw.
Die Integration des Hüft-Passteiles in das modulare Prothesensystem bzw. das sichere Zusammenspiel mit den herstellerseits zugelassenen, kompatiblen Funktionsmodulen (Knie- und Fuß-Passteil) ist in Abhängigkeit der spezifischen Produkteigenschaften in der Regel limitiert.
Funktionale Produkteigenschaften:
Standphasensicherung (Sicherheit):
- Durch (statischen) Prothesenaufbau/DP-Vorverlagerung in Relation zur
Aufbaubezugs-Linie erforderlich:
(+)
- Sperre/Feststellung:
(-)
- Polyzentrische Herstellung:
(-)
- Hydraulisch:
(-)
Schwungphasensteuerung (Mobilität/Dynamik):
- Mechanisch:
(+)
- Hydraulisch:
(-)
Code:
24.75.01.2000
Codesystem:
http://metadata.gerontonet.org/namingsystem/hilfsmittelnummer
Online Status
nicht besetzt
Indikation
Bei prothetischer Versorgung nach Amputation im Beckenbereich (Intertrochantäre Amputati-on/Hüftexartikulation/Hemipelvektomie), geeignet für Modular-Bauweise
Je nach Amputationshöhe im Hüft-Beckenbereich besteht eine schwerwiegende Störung der Körperstatik und Dynamik. Je nach Beteiligung von Trochantermassiv und Sitzbein werden nicht nur die Steh- und Gehfähigkeit, sondern insbesondere auch die Sitzfähigkeit beeinträchtigt. Weiterhin besteht je nach Schädigungsgrad zur Aufrechterhaltung der Mobilität ein zusätzlicher Energiebedarf. Unabhängig von der Gelenkgeometrie der Passteile erfolgt die Sicherung in der Standphase durch den Aufbau der Prothese zur Schwerpunktlinie. Die Entriegelung der Gelenkkette wird durch eine Beckenkippung nach vorn eingeleitet. Für die permanente Kontrolle des Bewegungsmusters werden an die Versicherte oder den Versicherten hohe Anforderungen an das körperliche und geistige Leistungsvermögen sowie die Motivation gestellt. Die Kontextfaktoren - personenbezogene und die Umweltfaktoren – sind für den Erfolg der Rehabilitation für die Versicherte oder den Versicherten nicht unerheblich.
Alter, Art der Grunderkrankung/Trauma, Allgemein- und Kräftezustand sowie die Stumpfanatomie nehmen neben der Passteil-Konfiguration maßgeblichen Einfluss auf die Steh- und Gehfähigkeit, die Mobilität. In der Regel können – die schwere Störung der Funktion und Struktur berücksichtigend - kurze bis mittlere Wegstrecken (Mobilitätsgrad 1 und 2) allein, unter Umständen mit personeller Unterstützung und/oder mit zusätzlichen Gehhilfen zurückgelegt werden. Begrenzt können Hindernisse überwunden werden. Die Versicherten haben einen sehr hohen Anspruch an die Sicherheit, sowohl in der Stand- als auch in der Schwungphase. Das Versorgungsziel ist primär die Widerherstellung der Steh- und Gehfähigkeit im Alltag. Das realistische Rehabilitationsziel muss ggf. im Verlauf nachjustiert werden. In der Regel ist zusätzlich eine individuell angepasste Rollstuhlversorgung (Besonderheiten der Sitzfähigkeit bei Fehlstatik der Beckenanatomie) für die Teilhabe am Alltagsleben erforderlich.
( + ) = in der Regel vorhanden
( 0 ) = optional vorhanden (in Abhängigkeit vom Hüftgelenkstyp)
( - ) = nicht vorhanden
Geeignet für Mobilitätsgrad/Aktivitätsniveau:
1. Innenbereichsgeher: (+)
2. Eingeschränkter Außenbereichsgeher: (+)
3. Uneingeschränkter Außenbereichsgeher: (0)
4. Außenbereichsgeher mit besonders
hohen Ansprüchen: (-)
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Versorgungsbereich gemäß Empfehlungen nach § 126 SGB V: 24 A/B