Polyzentrische Hüftgelenke mit hydraulischer Stand und Schwungphasensteuerung sollen eine gesteigerte funktionelle Sicherheit und dynamischen Komfort/Mobilität bieten. Zudem resultiert aus dem mehrachsigen Gelenkaufbau eine funktionelle Beinverkürzung und somit zusätzliche Bodenfreiheit während der Schwungphase, wodurch das Gehen erleichtert und das Stolperrisiko, beispielsweise durch „Hängenbleiben“ mit der Fußspitze, reduziert wird.
Die Schrittlänge, Schwungphasensteuerung sowie sicherheitsrelevante Standphasendämpfung können über separat regelbare Widerstände an die individuellen Bedürfnisse/Erfordernisse angepasst werden, ein kontrolliertes Auftreten mit Reduzierung der Beckenrückkippung (Hypolordose) sowie ein harmonisches Strecken des Hüftgelenks werden dadurch ermöglicht.
Eine spezielle „dreidimensionale“ Hüftgelenkskonstruktion soll zusätzlich das physiologische Bewegungsmuster, neben der üblichen Flexion und Extension eine Kombination aus Ab und Adduktion in Verbindung mit einer Innen und Außenrotation, ermöglichen.
Die Integration des Hüft-Passteiles in das modulare Prothesensystem bzw. das sichere Zusammenspiel mit den herstellerseits zugelassenen, kompatiblen Funktionsmodulen (Knie- und Fuß-Passteil) ist in Abhängigkeit der spezifischen Produkteigenschaften in der Regel limitiert.
Funktionale Produkteigenschaften:
Standphasensicherung (Sicherheit):
- Durch (statischen) Prothesenaufbau/DP-Vorverlagerung in Relation zur
Aufbaubezugs-Linie erforderlich:
(+)
- Sperre/Feststellung:
(-)
- Polyzentrische Herstellung:
(+)
- Hydraulisch:
(+)
Schwungphasensteuerung (Mobilität/Dynamik):
- Mechanisch:
(-)
- Hydraulisch:
(+)
Code:
24.75.02.1000
Codesystem:
http://metadata.gerontonet.org/namingsystem/hilfsmittelnummer
Online Status
nicht besetzt
Indikation
Bei prothetischer Versorgung nach Amputation im Beckenbereich (Intertrochantäre Amputati-on/Hüftexartikulation/Hemipelvektomie), geeignet für Modular-Bauweise
Je nach Amputationshöhe im Hüft-Beckenbereich besteht eine schwerwiegende Störung der Körperstatik und Dynamik. Je nach Beteiligung von Trochantermassiv und Sitzbein werden nicht nur die Steh- und Gehfähigkeit, sondern insbesondere auch die Sitzfähigkeit beeinträchtigt. Weiterhin besteht je nach Schädigungsgrad zur Aufrechterhaltung der Mobilität ein zusätzlicher Energiebedarf. Unabhängig von der Gelenkgeometrie der Passteile erfolgt die Sicherung in der Standphase durch den Aufbau der Prothese zur Schwerpunktlinie. Die Entriegelung der Gelenkkette wird durch eine Beckenkippung nach vorn eingeleitet. Für die permanente Kontrolle des Bewegungsmusters werden an die Versicherte oder den Versicherten hohe Anforderungen an das körperliche und geistige Leistungsvermögen sowie die Motivation gestellt. Die Kontextfaktoren - personenbezogene und die Umweltfaktoren – sind für den Erfolg der Rehabilitation für die Versicherte oder den Versicherten nicht unerheblich.
Alter, Art der Grunderkrankung/Trauma, Allgemein- und Kräftezustand sowie die Stumpfanatomie nehmen neben der Passteil-Konfiguration maßgeblichen Einfluss auf die Steh- und Gehfähigkeit, die Mobilität. In der Regel können – die schwere Störung der Funktion und Struktur berücksichtigend - mittlere bis beliebige Wegstrecken (Mobilitätsgrad 2 und 3), ggf. mit zusätzlichen Gehhilfen zurückgelegt werden. Hindernisse können überwunden werden. Das Gehen im Terrain ist möglich. Wechselnde Gehgeschwindigkeiten sind möglich. Die Versicherten haben einen hohen Anspruch an die Sicherheit wie auch Dynamik. Das Versorgungsziel ist die Widerherstellung der Steh- und Gehfähigkeit im Alltag und die (unbegrenzte) Teilhabe am Alltagsleben. Optional kann zusätzlich eine Rollstuhlversorgung erforderlich sein.
( + ) = in der Regel vorhanden
( 0 ) = optional vorhanden (in Abhängigkeit vom Hüftgelenkstyp)
( - ) = nicht vorhanden
Geeignet für Mobilitätsgrad/Aktivitätsniveau:
1. Innenbereichsgeher: (-)
2. Eingeschränkter Außenbereichsgeher: (+)
3. Uneingeschränkter Außenbereichsgeher: (+)
4. Außenbereichsgeher mit besonders
hohen Ansprüchen: (-)
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Versorgungsbereich gemäß Empfehlungen nach § 126 SGB V: 24 A/B