Das passive Unterdruck-System wirkt über die Druckdifferenz (zwischen Schaftinnerem und der Umgebung) entweder mit einem Cushion-Liner in Verbindung mit einem Ausstoß-Ventil sowie Kniekappe (externes, passives Unterdruck-System) bzw. über eine integrierte (passive) Abdichtung mittels Dichtlippe(n) am Liner oder in der Schaftwandung. Grundsätzlich können sämtliche Liner-Materialien zur hydrostatischen Lastübertragung eingesetzt werden, die vergleichsweise festen Silikon-Liner jedoch nur in einer weichen/niedershorigen Materialzusammensetzung/Ausführung mit größerer Wandstärke. Passive Unterdruck-Systeme kommen überwiegend bei normal/durchschnittlich aktiven Versicherten (Mobilitätsklasse 2 und 3) bei kniegelenkübergreifenden Schaftsystemen im Unterschenkel-Bereich zum Einsatz. Im kondylenübergreifenden Unterschenkelschaft wird dessen suprakondyläre Fixierung durch die zusätzliche Haftung mittels Druckdifferenz noch verstärkt. Die Luft wird während der Standphase bei Belastung durch ein distales Ausstoßventil aus dem Schaft gepresst, unter Zuhilfenahme einer proximal abdichtenden Kniekappe, (Liner-) Dichtlippe(n) oder mittels Kniekappen-Liner wird ein haftverstärkender passiver Unterdruck aufgebaut, zum Ablegen der Prothese wird das Vakuum durch Druck auf den Ventilknopf aufgehoben.
Code: 24.79.06.2000
Codesystem: http://metadata.gerontonet.org/namingsystem/hilfsmittelnummer
Online Status
nicht besetzt
Indikation
Für Versicherte in der Regel mit mittlerer Aktivität (Mobilitätsgrad 2 und 3) zur Komplettierung/als integraler Bestandteil eines Schaftsystems mit passiver Unterdruck-Technik, sofern zwischen Stumpf/Liner und Prothesenschaft zusätzliche Haftungseigenschaften eines hydrostatischen Schaftsystems in Vollkontakt-Technik erforderlich sind. Die Produktauswahl und indikationsgerechte Verwendung erfolgt in Abhängigkeit von der Amputationshöhe, dem spezifischen Anforderungsprofil/Einsatzspektrum sowie abgestimmt auf das individuelle Schaft- bzw. (modulare) Prothesen-System. ____________________________________________________ Versorgungsbereich gemäß Empfehlungen nach § 126 SGB V: 24 A/B