Das sprunggelenkfreie Schaftsystem nach Amputation im Fußwurzel-/Rückfußbereich wird in Kompaktbauweise aus flexiblem, thermoplastischem Kunststoff oder Carbon/Gießharz (Faserverbundwerkstoff) gefertigt und ist an die funktionellen und anatomischen Gegebenheiten eines Fußwurzel-/Rückfuß-Stumpfes angepasst.
Das Vollkontakt-Schaftsystem einer „Bellmann“-Fußprothese besteht aus einem flexiblen,
tiefgezogenen Kunststoff (LD-PE)-Schaft mit V-förmigem Fersengurt aus Nylon und einer integrierten, starren Carbonsohle und einem schichtweise aufgebautem Vorfuß aus elastischem Schaummaterial. Besonders wichtig ist hierbei eine exakte, schlupfminimierende Fersenfassung ohne Achillessehnendruck.
Die Ausführung in Anlehnung an die „klassische Mobilisator“-Prothese wird nach aktuellem Stand der Technik aus Carbon/Gießharz (Faserverbundwerkstoff) mit Weichwand-Polsterung/-Innen-trichter und aufgebautem Vorfuß aus elastischem Schaummaterial gefertigt.
Beide Herstellungsvarianten erfolgen auf Basis einer dreidimensionalen Formerfassung des Stumpfes. Zusätzlich werden Abstands-, Längen- sowie Umfangsmaße des Fußstumpfes und der kontralateralen Seite genommen und dokumentiert.
Zur Individualisierung der Schaftart stehen folgende alternative Leistungspositionen zur Verfügung, welche in der Regel nicht vollumfänglich und nur bei begründeter Notwendigkeit zum Ansatz gebracht werden können:
- Flexibler Innenschaft (24.03.98.0)
- Weichwand-Innenschaft (24.03.98.2)
- Verstellbares Schaftsystem (24.03.98.6)
- Sonstige Zusätze (24.03.98.7)
Code:
24.03.01.0000
Codesystem:
http://metadata.gerontonet.org/namingsystem/hilfsmittelnummer
Online Status
nicht besetzt
Indikation
Bei zeitnaher prothetischer Interimsversorgung nach Amputation/Fehlbildung/Fehlanlage im Fußwurzel-/Rückfuß-Bereich
- Amputation nach „Lisfranc“ (langer Fußwurzelstumpf)
- Amputation nach „Bona-Jäger“ (kurzer Fußwurzelstumpf)
- Amputation nach „Chopart“ (Rückfußstumpf)
Der Stumpf ist (voll) belastbar, er muss weitestgehend volumenstabil sein, die Wundheilung ist abgeschlossen. Die Haut und das Weichteilgewebe sind für Haftung und Lastübertragung ausreichend konditioniert.
Bei guter Stabilität und aktiver Beweglichkeit im oberen Sprunggelenk (OSG) mit ausreichend kräftiger Plantarflektion
Geeignet für Mobilitätsgrad
Aktivitätsniveau:
1. Innenbereichsgeher:
niedriges
2. Eingeschränkter Außenbereichsgeher:
mittleres/normales
3. Uneingeschränkter Außenbereichsgeher:
mittleres/normales
4. Außenbereichsgeher mit besonders
hohen Ansprüchen:
hohes
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Versorgungsbereich gemäß Empfehlungen nach § 126 SGB V: 24 A/B
Das sprunggelenkübergreifende/unterschenkellange Schaftsystem nach Amputation im Fuß-/Fußwurzel-/Rückfußbereich wird in Kompaktbauweise aus Carbon/Gießharz (Faserverbundwerkstoff) in Rahmen-, Zwei-Schalen- oder geschlossener Schaft-Technik gefertigt.
Es ist an die funktionellen und anatomischen Gegebenheiten eines Fuß-/Fußwurzel-/Rückfuß-Stumpfes angepasst, durch den unterschenkellangen Schaft wird Stabilität und Entlastung im Stumpf(end)bereich erzielt.
Das geschlossene Schaftsystem besteht aus einem festen Außenschaft und einem abpolsternden, die stumpfformbedingten Hinterschneidungen ausgleichenden Weichwand-Innentrichter, der beispielsweise bei birnenförmigem Pirogoff-Stumpf zur Anzieherleichterung im unteren Drittel seitlich eingeschlitzt sein kann.
Der Rahmenschaft minimiert den Druck auf das Stumpfende in der Abrollphase und die Lastaufnahme wird gleichmäßig über die Carbon-Rahmenkonstruktion auf den ganzen Unterschenkel verteilt.
Der Schaftzuschnitt ist vorteilhaft beispielsweise bei muskelkräftigen Versicherten und muss ausreichend Freiraum für den Einstieg mit dem kolbigen Stumpfende berücksichtigen.
Beim Interimsschaft in Zwei-Schalen-Technik wird der Einstieg in die Prothese durch eine zu öffnende dorsale Schale/Klappe erleichtert.
Die Herstellung beinhaltet grundsätzlich einen zirkulären oder partiellen Weichwand-Innentrichter, der Fußausgleich wird entweder individuell aus PUR-Hartschaum, elastischem Schaummaterial und einer Laufsohle oder aus einer vorgefertigten elastischen Fußspitze bzw. („Chopart“) - Carbonfeder hergestellt.
Bei nicht (voll) belastbaren Fußstümpfen oder bilateraler Versorgung können eine zusätzlich entlastende Kondylenfassung und/oder ein individuell aus niedershorigem Weichschaum zu fertigendes Stumpfbelastungskissen erforderlich sein.
Zusätzlich können auf der amputierten Seite eine Schuhzurichtung in Form einer Abrollsohle und kontralateral ein Längenausgleich am Konfektionsschuh erforderlich sein.
Die Herstellung erfolgt auf Basis einer dreidimensionalen Formerfassung des Stumpfes. Zusätzlich werden Abstands-, Längen- sowie Umfangsmaße des Fußstumpfes und der kontralateralen Seite genommen und dokumentiert.
Zur Individualisierung der Schaftart stehen folgende alternative Leistungspositionen zur Verfügung, welche in der Regel nicht vollumfänglich und nur bei begründeter Notwendigkeit zum Ansatz gebracht werden können:
- Weichwand-Innenschaft (24.03.98.2)
- Verstellbares Schaftsystem (24.03.98.6)
- Sonstige Zusätze (24.03.98.7)
Code:
24.03.01.1000
Codesystem:
http://metadata.gerontonet.org/namingsystem/hilfsmittelnummer
Online Status
nicht besetzt
Indikation
Bei zeitnaher prothetischer Interimsversorgung nach Amputation im Fuß-/Fußwurzel-/Rückfuß-Bereich
- Amputation nach „Lisfranc“ (langer Fußwurzelstumpf)
- Amputation nach „Bona-Jäger“ (kurzer Fußwurzelstumpf)
- Amputation nach „Chopart“ (Rückfußstumpf)
- Amputation nach „Pirogoff“ (Fußstumpf mit tibiocalcanearer Arthrodese)
- Amputation nach „Syme“ (transmalleolärer Fußstumpf)
Der Stumpf ist (voll) belastbar, er muss weitestgehend volumenstabil sein, die Wundheilung ist abgeschlossen. Die Haut und das Weichteilgewebe sind für Haftung und Lastübertragung ausreichend konditioniert.
Das Obere Sprunggelenk ist in Funktion und Belastungsfähigkeit (unter Umständen stark) eingeschränkt.
Geeignet für Mobilitätsgrad
Aktivitätsniveau:
1. Innenbereichsgeher:
niedriges
2. Eingeschränkter Außenbereichsgeher:
mittleres/normales
3. Uneingeschränkter Außenbereichsgeher:
mittleres/normales
4. Außenbereichsgeher mit besonders
hohen Ansprüchen:
hohes
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Versorgungsbereich gemäß Empfehlungen nach § 126 SGB V: 24 A/B