Online Status
nicht besetzt Anforderungen
I. Funktionstauglichkeit
Nachzuweisen ist:
Die Funktionstauglichkeit des Produktes
- Aufgrund von § 139 Absatz 5 SGB V gilt für Medizinprodukte im Sinne des § 3 Nr. 1 des Medizinproduktegesetzes (MPG) der Nachweis der Funktionstauglichkeit durch die CE-Kennzeichnung grundsätzlich als erbracht. Dies gilt auch für Zubehör im Sinne des § 3 Nr. 9 MPG.
II. Sicherheit
Nachzuweisen ist:
Die Sicherheit des Produktes
- Aufgrund von § 139 Absatz 5 SGB V gilt für Medizinprodukte im Sinne des § 3 Nr. 1 des Medizinproduktegesetzes (MPG) der Nachweis der Sicherheit durch die CE-Kennzeichnung grundsätzlich als erbracht. Dies gilt auch für Zubehör im Sinne des § 3 Nr. 9 MPG.
III. Besondere Qualitätsanforderungen
III.1 Indikations-/einsatzbezogene Qualitätsanforderungen
Nachzuweisen ist:
Die indikations-/einsatzbezogenen Eigenschaften des angemeldeten Produktes für die beanspruchte(n) Produktart/Indikation(en) in der häuslichen Umgebung/im sonstigen privaten Umfeld der Versicherten oder des Versicherten durch:
- Herstellererklärungen
- Aussagekräftige Unterlagen
Die Herstellererklärungen und Unterlagen müssen auch folgende Parameter belegen:
- Montagemöglichkeiten für Kopf- und Nackenstützen, höhenverstellbare Fußstützen/-platten, Spreizkeile, Schulter- und Rumpfstützen, Therapietische usw. zur individuellen Versorgung
- Adaptierbarkeit auf unterschiedliche Fahrgestelle
- Behinderungsangepasstes Polster (Innenschale) mit Bezug
- Anpassungsmöglichkeit durch Einsatz von Schaumstoffpelotten bzw. -polstern
- Körpernah eingesetzte Schaumstoffpolster mit abwaschbarem oder abnehmbarem Bezug, waschbar bei mindestens 30° C
- Das Produkt muss mit haushaltsüblichen Mitteln zu reinigen sein.
- Montagemöglichkeit von Systemen zur Sicherung und Unterstützung der Positionierung
26.11.01.1 Zusätzliche Anforderungen an Sitzschalen mit Rückenverstellung:
- Getrennte Sitz- und Rückenschale
- Arretierbare Rückenwinkelverstellung durch Gelenk, möglichst im Bereich der Hüftgelenkachse
III.2 Qualitätsanforderungen hinsichtlich der Nutzungsdauer
- Nicht besetzt
III.3 Qualitätsanforderungen hinsichtlich des Wiedereinsatzes
- Nicht besetzt
IV. Medizinischer Nutzen
Nachzuweisen ist:
Der medizinische Nutzen des angemeldeten Produktes für die beanspruchte(n) Produktart(en)/Indikation(en) durch:
- Qualitativ angemessene medizinische Bewertungen/Prüfungen
Die medizinischen Bewertungen/Prüfungen müssen auch folgende Parameter belegen:
- Anpassungsmöglichkeiten der Sitzschale an die funktionell und physiologisch medizinisch indizierte Sitzhaltung
- Günstiges Mikroklima
V. Anforderungen an die Produktinformationen
Nachzuweisen ist:
- Auflistung der technischen Daten gemäß Antragsformular Abschnitt V
Die ordnungsgemäße und sichere Handhabung durch eine allgemeinverständliche Gebrauchsanweisung in deutscher Sprache mit mindestens folgenden Angaben:
- Anwendungshinweise
- Zweckbestimmung des Produktes/Indikation
- Zulässige Betriebsbedingungen/Einsatzorte
- Bestehende Anwendungsrisiken und Kontraindikationen
- Reinigungshinweise
- Wartungshinweise
- Technische Daten/Parameter
- Zusammenbau- und Montageanweisung
- Angabe des verwendeten Materials
- Herstellererklärung über die Verfügbarkeit der Gebrauchsanweisung in einer für blinde und sehbehinderte Versicherte geeigneten Form
- Produktkennzeichnung auf dem Produkt
- Angabe der maximal zulässigen Belastung auf dem Produkt
VI. Sonstige Anforderungen
- Nicht besetzt
Online Status
nicht besetzt Anforderungen
I. Funktionstauglichkeit
Nachzuweisen ist:
Die Funktionstauglichkeit des Produktes
- Aufgrund von § 139 Absatz 5 SGB V gilt für Medizinprodukte im Sinne des § 3 Nr. 1 des Medizinproduktegesetzes (MPG) der Nachweis der Funktionstauglichkeit durch die CE-Kennzeichnung grundsätzlich als erbracht. Dies gilt auch für Zubehör im Sinne des § 3 Nr. 9 MPG.
II. Sicherheit
Nachzuweisen ist:
Die Sicherheit des Produktes
- Aufgrund von § 139 Absatz 5 SGB V gilt für Medizinprodukte im Sinne des § 3 Nr. 1 des Medizinproduktegesetzes (MPG) der Nachweis der Sicherheit durch die CE-Kennzeichnung grundsätzlich als erbracht. Dies gilt auch für Zubehör im Sinne des § 3 Nr. 9 MPG.
III. Besondere Qualitätsanforderungen
III.1 Indikations-/einsatzbezogene Qualitätsanforderungen
Nachzuweisen ist:
Die indikations-/einsatzbezogenen Eigenschaften des angemeldeten Produktes für die beanspruchte(n) Produktart/Indikation(en) in der häuslichen Umgebung/im sonstigen privaten Umfeld der Versicherten oder des Versicherten durch:
- Herstellererklärungen
- Aussagekräftige Unterlagen
Die Herstellererklärungen und Unterlagen müssen auch folgende Parameter belegen:
- Herstellung des behinderungsangepassten Polsters (Innenschale) und der Außenschale aus einem industriell gefertigten Rohling zur individuellen Anpassung an die jeweilige Behinderung durch einen Leistungserbringer
- Montagemöglichkeit von Systemen zur Sicherung und Unterstützung der Positionierung
- Montagemöglichkeiten für Kopf- und Nackenstützen, höhenverstellbare Fußstützen/-platten, Spreizkeile, Schulter- und Rumpfstützen, Therapietische usw. zur individuellen Versorgung
- Behinderungsangepasstes Polster (Innenschale) mit Bezug
- Körpernah eingesetzte Schaumstoffpolster mit abwaschbarem oder abnehmbarem Bezug, waschbar bei mindestens 30° C
- Das Produkt muss mit haushaltsüblichen Mitteln zu reinigen sein.
- Adaptierbarkeit auf unterschiedliche Fahrgestelle
III.2 Qualitätsanforderungen hinsichtlich der Nutzungsdauer
- Nicht besetzt
III.3 Qualitätsanforderungen hinsichtlich des Wiedereinsatzes
- Nicht besetzt
IV. Medizinischer Nutzen
Nachzuweisen ist:
Der medizinische Nutzen des angemeldeten Hilfsmittels für die beanspruchte(n) Produktart(en)/Indikation(en) durch:
- Qualitativ angemessene medizinische Bewertungen/Prüfungen
Die medizinischen Bewertungen/Prüfungen müssen auch folgende Parameter belegen:
- Günstiges Mikroklima
- Anpassungsmöglichkeiten der Sitzschale an die funktionell und physiologisch medizinisch indizierte Sitzhaltung
V. Anforderungen an die Produktinformationen
Nachzuweisen ist:
- Auflistung der technischen Daten gemäß Antragsformular Abschnitt V
Die ordnungsgemäße und sichere Handhabung durch eine allgemeinverständliche Gebrauchsanweisung in deutscher Sprache mit mindestens folgenden Angaben:
- Anwendungshinweise
- Zweckbestimmung des Produktes/Indikation
- Zulässige Betriebsbedingungen/Einsatzorte
- Bestehende Anwendungsrisiken und Kontraindikationen
- Reinigungshinweise
- Wartungshinweise
- Technische Daten/Parameter
- Zusammenbau- und Montageanweisung
- Angabe des verwendeten Materials
- Herstellererklärung über die Verfügbarkeit der Gebrauchsanweisung in einer für blinde und sehbehinderte Versicherte geeigneten Form
- Produktkennzeichnung auf dem Produkt
VI. Sonstige Anforderungen
- Nicht besetzt
Online Status
nicht besetzt Anforderungen
I. Funktionstauglichkeit
Nachzuweisen ist:
Die Funktionstauglichkeit des gebrauchsfertigen Produktes
- Herstellung der Sitzhilfen, individuell gefertigt, unter Einhaltung der EU-Medizinprodukte-Verordnung 2017/745 (MDR) oder bis Ende der Übergangsfrist (26.05.2020) unter Einhaltung der Richtlinie 93/42 EWG
II. Sicherheit
Nachzuweisen ist:
Die Sicherheit des Produktes
- Herstellung der Sitzhilfen, individuell gefertigt unter Einhaltung der EU-Medizinprodukte-Verordnung 2017/745 (MDR) oder bis Ende der Übergangsfrist (26.05.2020) unter Einhaltung der Richtlinie 93/42 EWG
III. Besondere Qualitätsanforderungen
III.1 Indikations-/einsatzbezogene Qualitätsanforderungen
Nachzuweisen ist:
- Anfertigung der Außenschale und des behinderungsangepassten Polsters (Innenschale) anhand der individuell an der Versicherten oder dem Versicherten ermittelten Messergebnisse (bzw. Gipsnegativ/-positiv, im Scan-Verfahren erstelltes 3D-Modell) durch einen Leistungserbringer
- Individuelles Maßnehmen an der Versicherten oder dem Versicherten durch z. B. Formabdruck, Vakuum-Abform-Verfahren oder 3D-Scan
- Montagemöglichkeit von Systemen zur Sicherung und Unterstützung der Positionierung
- Montagemöglichkeiten für Kopf- und Nackenstützen, höhenverstellbare Fußstützen/-platten, Spreizkeile, Schulter- und Rumpfstützen, Therapietische usw. zur individuellen Versorgung
- Behinderungsangepasstes Polster (Innenschale) mit Bezug
- Körpernah eingesetzte Schaumstoffpolster mit abwaschbarem oder abnehmbarem Bezug, waschbar bei mindestens 30° C
- Adaptierbarkeit auf unterschiedliche Fahrgestelle
- Art und Weise der Ausführung hat dem aktuellen Stand der anerkannten Regeln der Technik zu entsprechen
- Günstiges Mikroklima
- Das Produkt muss mit haushaltsüblichen Mitteln zu reinigen sein.
III.2 Qualitätsanforderungen hinsichtlich der Nutzungsdauer
- Nicht besetzt
III.3 Qualitätsanforderungen hinsichtlich des Wiedereinsatzes
- Nicht besetzt
IV. Medizinischer Nutzen
- Nicht besetzt
V. Anforderungen an die Produktinformationen
Nachzuweisen ist:
Die ordnungsgemäße und sichere Handhabung durch eine allgemeinverständliche Gebrauchsanweisung in deutscher Sprache mit mindestens folgenden Angaben:
- Anwendungshinweise
- Zweckbestimmung des Produktes/Indikation
- Zulässige Betriebsbedingungen/Einsatzorte
- Bestehende Anwendungsrisiken und Kontraindikationen
- Reinigungs- und Pflegehinweise
- Angabe des verwendeten Materials
- Herstellererklärung über die Verfügbarkeit der Gebrauchsanweisung in einer für blinde und sehbehinderte Versicherte geeigneten Form
VI. Sonstige Anforderungen
- Nicht besetzt
Online Status
nicht besetzt Anforderungen
I. Funktionstauglichkeit
Nachzuweisen ist:
Die Funktionstauglichkeit des Produktes
- Aufgrund von § 139 Absatz 5 SGB V gilt für Medizinprodukte im Sinne des § 3 Nr. 1 des Medizinproduktegesetzes (MPG) der Nachweis der Funktionstauglichkeit durch die CE-Kennzeichnung grundsätzlich als erbracht. Dies gilt auch für Zubehör im Sinne des § 3 Nr. 9 MPG.
II. Sicherheit
Nachzuweisen ist:
Die Sicherheit des Produktes
- Aufgrund von § 139 Absatz 5 SGB V gilt für Medizinprodukte im Sinne des § 3 Nr. 1 des Medizinproduktegesetzes (MPG) der Nachweis der Sicherheit durch die CE-Kennzeichnung grundsätzlich als erbracht. Dies gilt auch für Zubehör im Sinne des § 3 Nr. 9 MPG.
III. Besondere Qualitätsanforderungen
III.1 Indikations-/einsatzbezogene Qualitätsanforderungen
Nachzuweisen ist:
Die indikations-/einsatzbezogenen Eigenschaften des angemeldeten Produktes für die beanspruchte(n) Produktart/Indikation(en) in der häuslichen Umgebung/im sonstigen privaten Umfeld der Versicherten oder des Versicherten durch:
- Herstellererklärungen
- Aussagekräftige Unterlagen
Die Herstellererklärungen und Unterlagen müssen auch folgende Parameter belegen:
- Grundkonfiguration, bestehend aus gepolsterten Sitz-, Rücken- und Seitenelementen mit abnehmbaren/abklappbaren Armauflagen oder gepolsterten Sitz- und Rückenelementen mit integrierten Armauflagen
- Montagemöglichkeit von Systemen zur Sicherung und Unterstützung der Positionierung
- Adaptierbarkeit auf unterschiedliche Fahrgestelle
- Montagemöglichkeiten für Kopf- und Nackenstützen, höhenverstellbare Fußstützen/-platten, Spreizkeile, Schulter- und Rumpfstützen, Therapietische usw. zur individuellen Versorgung
- Sicherung der gewünschten Sitzhaltung durch verstellbare Pelotten und Keile an Kopf, Rumpf, Beinen und Füßen, dem Therapieziel entsprechend
- Möglichkeit der individuellen Anpassbarkeit durch modularen Aufbau des gesamten Sitzsystems
- Körpernah eingesetzte Schaumstoffpolster mit abwaschbarem oder abnehmbarem Bezug, waschbar bei mindestens 30° C
- Verwendung von einfach und hygienisch zu reinigenden Materialien mit haushaltsüblichen Mitteln und Methoden
III.2 Qualitätsanforderungen hinsichtlich der Nutzungsdauer
- Nicht besetzt
III.3 Qualitätsanforderungen hinsichtlich des Wiedereinsatzes
- Nicht besetzt
IV. Medizinischer Nutzen
Nachzuweisen ist:
Der medizinische Nutzen des angemeldeten Produktes für die beanspruchte(n) Produktart(en)/Indikation(en) durch:
- Qualitativ angemessene medizinische Bewertungen/Prüfungen
Die medizinischen Bewertungen/Prüfungen müssen auch folgende Parameter belegen:
- Anpassungsmöglichkeiten der Sitzschale an die funktionell und physiologisch medizinisch indizierte Sitzhaltung
- Günstiges Mikroklima
V. Anforderungen an die Produktinformationen
Nachzuweisen ist:
- Auflistung der technischen Daten gemäß Antragsformular Abschnitt V
Die ordnungsgemäße und sichere Handhabung durch eine allgemeinverständliche Gebrauchsanweisung in deutscher Sprache mit mindestens folgenden Angaben:
- Anwendungshinweise
- Zweckbestimmung des Produktes/Indikation
- Zulässige Betriebsbedingungen/Einsatzorte
- Bestehende Anwendungsrisiken und Kontraindikationen
- Reinigungshinweise
- Wartungshinweise
- Technische Daten/Parameter
- Zusammenbau- und Montageanweisung
- Angabe des verwendeten Materials
- Herstellererklärung über die Verfügbarkeit der Gebrauchsanweisung in einer für blinde und sehbehinderte Versicherte geeigneten Form
- Produktkennzeichnung auf dem Produkt
- Angabe der maximal zulässigen Belastung auf dem Produkt
VI. Sonstige Anforderungen
- Nicht besetzt
Online Status
nicht besetzt Anforderungen
I. Funktionstauglichkeit
Nachzuweisen ist:
Die Funktionstauglichkeit des Produktes
- Aufgrund von § 139 Absatz 5 SGB V gilt für Medizinprodukte im Sinne des § 3 Nr. 1 des Medizinproduktegesetzes (MPG) der Nachweis der Funktionstauglichkeit durch die CE-Kennzeichnung grundsätzlich als erbracht. Dies gilt auch für Zubehör im Sinne des § 3 Nr. 9 MPG.
II. Sicherheit
Nachzuweisen ist:
Die Sicherheit des Produktes
- Aufgrund von § 139 Absatz 5 SGB V gilt für Medizinprodukte im Sinne des § 3 Nr. 1 des Medizinproduktegesetzes (MPG) der Nachweis der Sicherheit durch die CE-Kennzeichnung grundsätzlich als erbracht. Dies gilt auch für Zubehör im Sinne des § 3 Nr. 9 MPG.
III. Besondere Qualitätsanforderungen
III.1 Indikations-/einsatzbezogene Qualitätsanforderungen
Nachzuweisen ist:
Die indikations-/einsatzbezogenen Eigenschaften des angemeldeten Produktes für die beanspruchte(n) Produktart/Indikation(en) in der häuslichen Umgebung/im sonstigen privaten Umfeld der Versicherten oder des Versicherten durch:
- Herstellererklärungen
Aussagekräftige Unterlagen
Die Herstellererklärungen und Unterlagen müssen auch folgende Parameter belegen:
- Systeme zur Sicherung und Unterstützung der Positionierung
- Grundkonfiguration, bestehend aus Sitz-, Rücken- und Seitenelementen sowie einem Untergestell
- Gepolsterte Sitz- und Rückenfläche
- Montagemöglichkeiten für Kopf- und Nackenstützen, höhenverstellbare Fußstützen/-platten, Spreizkeile, Schulter- und Rumpfstützen, Therapietische usw. zur individuellen Versorgung
- Sicherung der gewünschten Sitzhaltung durch verstellbare Pelotten und Keile an z. B. Kopf, Rumpf, Beinen und Füßen; dem Therapieziel entsprechend
- Umbaumöglichkeit in verschiedene Positionen und Winkelstellungen
- Körpernah eingesetzte Schaumstoffpolster mit abwaschbarem oder abnehmbarem Bezug, waschbar bei mindestens 30° C
- Das Produkt muss mit haushaltsüblichen Mitteln zu reinigen sein.
- Bei fahrbaren Untergestellen müssen Feststellbremsen vorhanden sein.
III.2 Qualitätsanforderungen hinsichtlich der Nutzungsdauer
- Nicht besetzt
III.3 Qualitätsanforderungen hinsichtlich des Wiedereinsatzes
Das Produkt muss für einen Wiedereinsatz bei weiteren Versicherten geeignet sein.
Der Nachweis erfolgt durch:
- Herstellererklärungen
- Aussagekräftige Unterlagen
Die Herstellererklärungen und Unterlagen müssen auch folgende Parameter belegen:
- Das Produkt muss beständig gegenüber Desinfektionsmitteln sein.
IV. Medizinischer Nutzen
Nachzuweisen ist:
Der medizinische Nutzen des angemeldeten Produktes für die beanspruchte(n) Produktart(en)/Indikation(en) durch:
- Qualitativ angemessene medizinische Bewertungen/Prüfungen
Die medizinischen Bewertungen/Prüfungen müssen auch folgende Parameter belegen:
- Anpassungsmöglichkeiten des Therapiestuhles/der -sitzhilfe an die funktionell und physiologisch medizinisch indizierte Sitzhaltung
- Günstiges Mikroklima
V. Anforderungen an die Produktinformationen
Nachzuweisen ist:
- Auflistung der technischen Daten gemäß Antragsformular Abschnitt V
Die ordnungsgemäße und sichere Handhabung durch eine allgemeinverständliche Gebrauchsanweisung in deutscher Sprache mit mindestens folgenden Angaben:
- Anwendungshinweise
- Zweckbestimmung des Produktes/Indikation
- Zulässige Betriebsbedingungen/Einsatzorte
- Bestehende Anwendungsrisiken und Kontraindikationen
- Reinigungshinweise
- Wartungshinweise
- Technische Daten/Parameter
- Hinweise zum Wiedereinsatz bei weiteren Versicherten
- Zusammenbau- und Montageanweisung
- Angaben des verwendeten Materials
- Herstellererklärung über die Verfügbarkeit der Gebrauchsanweisung in einer für blinde und sehbehinderte Versicherte geeigneten Form
- Produktkennzeichnung auf dem Produkt
- Angabe der maximal zulässigen Belastung auf dem Produkt
VI. Sonstige Anforderungen
- Nicht besetzt
Online Status
nicht besetzt Anforderungen
I. Funktionstauglichkeit
Nachzuweisen ist:
Die Funktionstauglichkeit des Produktes
- Aufgrund von § 139 Absatz 5 SGB V gilt für Medizinprodukte im Sinne des § 3 Nr. 1 des Medizinproduktegesetzes (MPG) der Nachweis der Funktionstauglichkeit durch die CE-Kennzeichnung grundsätzlich als erbracht. Dies gilt auch für Zubehör im Sinne des § 3 Nr. 9 MPG.
II. Sicherheit
Nachzuweisen ist:
Die Sicherheit des Produktes
- Aufgrund von § 139 Absatz 5 SGB V gilt für Medizinprodukte im Sinne des § 3 Nr. 1 des Medizinproduktegesetzes (MPG) der Nachweis der Sicherheit durch die CE-Kennzeichnung grundsätzlich als erbracht. Dies gilt auch für Zubehör im Sinne des § 3 Nr. 9 MPG.
III. Besondere Qualitätsanforderungen
III.1 Indikations-/einsatzbezogene Qualitätsanforderungen
Nachzuweisen ist:
Die indikations-/einsatzbezogenen Eigenschaften des angemeldeten Produktes für die beanspruchte(n) Produktart/Indikation(en) in der häuslichen Umgebung/im sonstigen privaten Umfeld der Versicherten oder des Versicherten durch:
- Herstellererklärungen
- Aussagekräftige Unterlagen
- Nachweis über einsatz-/indikationsbezogene Prüfungen entsprechend der ECE Regelung Nr. 44 "Einheitliche Bedingungen für die Genehmigung der Rückhalteeinrichtung für Kinder in Kraftfahrzeugen" (Rückhalteeinrichtung für spezielle Anforderungen) durch ein unabhängiges Prüfinstitut oder durch andere mindestens gleichwertige Prüfungen und Kennzeichnung als Rückhalteeinrichtung für spezielle Anforderungen, Buchstabe S gemäß ECE 44
Die Herstellererklärungen und Unterlagen müssen auch folgende Parameter belegen:
- Systeme zur Sicherung und Unterstützung der Positionierung/Rückhaltesysteme
- Verstellbare Fußstützen/-befestigungen
- Behinderungsangepasstes Polster (Innenschale) mit Bezug
- Höhenverstellbare Kopfstützen
- Anpassungsmöglichkeit durch Einsatz von Schaumstoffpelotten bzw.- polstern an bestimmte Behinderungen
- Körpernah eingesetzte Schaumstoffpolster mit abwaschbarem oder abnehmbarem Bezug, waschbar bei mindestens 30° C
- Das Produkt muss mit haushaltsüblichen Mitteln zu reinigen sein.
- Befestigungsmöglichkeiten im Auto ohne Umbau
26.11.06.2 Zusätzliche Anforderungen an Zubehör für Autokindersitze:
- Angaben über die Freigabe/Kompatibilität hinsichtlich der Kombination mit handelsüblichen Autokindersitzen
III.2 Qualitätsanforderungen hinsichtlich der Nutzungsdauer
- Nicht besetzt
III.3 Qualitätsanforderungen hinsichtlich des Wiedereinsatzes
- Nicht besetzt
IV. Medizinischer Nutzen
Nachzuweisen ist:
Der medizinische Nutzen des angemeldeten Produktes für die beanspruchte(n) Produktart(en)/Indikation(en) durch:
- Qualitativ angemessene medizinische Bewertungen/Prüfungen
Die medizinischen Bewertungen/Prüfungen müssen auch folgende Parameter belegen:
- Anpassungsmöglichkeiten der Sitzhilfe an die funktionell und physiologisch medizinisch indizierte Sitzhaltung
- Nachweis der behindertengerechten Gestaltung und der Anpassungsmöglichkeiten an bestimmte Behinderungsarten
- Günstiges Mikroklima
V. Anforderungen an die Produktinformationen
Nachzuweisen ist:
- Auflistung der technischen Daten gemäß Antragsformular Abschnitt V
Die ordnungsgemäße und sichere Handhabung durch eine allgemeinverständliche Gebrauchsanweisung in deutscher Sprache mit mindestens folgenden Angaben:
- Anwendungshinweise
- Zweckbestimmung des Produktes/Indikation
- Zulässige Betriebsbedingungen/Einsatzorte
- Bestehende Anwendungsrisiken und Kontraindikationen
- Reinigungshinweise
- Wartungshinweise
- Technische Daten/Parameter
- Zusammenbau- und Montageanweisung
- Angabe des verwendeten Materials
- Herstellererklärung über die Verfügbarkeit der Gebrauchsanweisung in einer für blinde und sehbehinderte Versicherte geeigneten Form
- Produktkennzeichnung auf dem Produkt
- Angabe der maximal zulässigen Belastung auf dem Produkt
VI. Sonstige Anforderungen
- Nicht besetzt