Diese Sitzschalen werden individuell unter Verwendung eines industriell hergestellten Rohlings an die Bedürfnisse der Versicherten oder des Versicherten angepasst. Das Endprodukt, das unter dieser Position abgerechnet werden kann, besteht aus einer Außenschale, einem geeigneten Polstermaterial in behindertengerechter Ausführung (die sogenannte Innenschale) sowie einem Bezug. Der Grundaufbau des behinderungsangepassten Polsters und der Außenschale dieser Systeme kann sehr verschieden sein. Der am häufigsten verwendete Schalenkörper besteht aus einer Außenschale (z. B. aus Kunststoffen und Leichtmetall) und einem behinderungsgerechten Schaumstoffpolster (Innenschale), das geschlossen oder in Segmenten unterteilt ist. Die Sitzschale kann - schultergürtelfrei (Einsatz bei mangelnder Rumpfkontrolle, aber erhaltener Funktion der oberen Extremitäten), - schultergürtelübergreifend (Einsatz bei mangelnder Rumpfkontrolle und eingeschränkter oder fehlender Funktion der oberen Extremitäten) oder - die Halswirbelsäule und das Hinterhaupt integrierend (Einsatz bei mangelnder Rumpf- und Kopfkontrolle) gefertigt sein. Die Sitzschalen geben eine günstige Sitzposition vor und bewirken so Stütz- und/oder Lagerungseffekte für die Versicherte oder den Versicherten. Mittels dieser Produkte strebt man eine Aufrichtung des Beckens und Streckung der Wirbelsäule sowie die seitliche Stützung des Beckens und des Thorax an. Mit der anatomisch geformten sogenannten Innenschale werden alle beabsichtigten Stütz- und Lagerungswirkungen erreicht. Die individuelle Anpassung dieser Innenschalen an die Körpermaße, den Korrekturbedarf und die Deformitäten erfolgt abhängig von der jeweiligen Systemspezifik und dem notwendigen Änderungs-/Ergänzungsumfang nach verschiedenen Verfahren. 1) Polsterung bzw. Abtragung An den erforderlichen Stellen wird die Polsterdicke der sogenannten Innenschale durch Aufpolstern verstärkt oder durch Abtragung reduziert. Der Schalenzuschnitt und die Polsterung erfolgen ohne Modell nach repräsentativen Maßen. Dieses Verfahren ist vor allem bei Erhalt der Körpersymmetrie möglich, wenn keine ausgeprägten Fehlstellungen vorliegen oder Nachpassungen an vorhandenen Sitzschalen erfolgen. Geeignet ist dieses Verfahren bei Innenschalen mit einzelnen Polstersegmenten für Sitz-, Rücken- und Seitenflächen. 2) Formschäumen am Körper der Versicherten oder des Versicherten Die Versicherte oder der Versicherte wird in der Außenschale sitzend in der beabsichtigten, korrigierten Sitzposition gehalten. Mittels handverschäumbaren Weichschaums mit kurzer Reaktionszeit werden die zwischen Körper und Innenseite der Schale bestehenden Hohlräume ausgefüllt, wodurch die individuelle Körperform erfasst wird. 3) Gipsabdruck Erstellung eines Modells durch die Erfassung der Körperform der Versicherten oder des Versicherten mittels Gipsabdruckverfahren. Die Versicherte oder der Versicherte befindet sich dabei in gehaltener, korrigierter Sitzposition oder in Bauchlage. 4) Vakuum-Abform-Verfahren Erstellung eines Modells oder einer Digitalisierungsvorlage durch die Erfassung der Körperform der Versicherten oder des Versicherten in einem modellierbaren, mit Kügelchen gefüllten Sack, dessen Form über Vakuum fixiert wird. Formabdrücke können als Digitalisierungsvorlage zur Erstellung eines 3D-Modells durch Abscannen der Abdruckform mittels eines Handscanners dienen. Der Scanvorgang erfolgt ohne Korrekturmöglichkeiten. Die über den Scanner ermittelten Daten werden an einen Computer weitergeleitet, der hieraus ein virtuelles 3D-Modell erstellt. Dieses Modell kann virtuell modelliert und anschließend über ein CAD CAM-System aus einem Block direkt in eine Innenpolsterung gefräst werden, die in die Außenschale eingearbeitet wird. Neben der individuellen Anpassung der Innenschale wird in den meisten Fällen Zubehör wie beispielsweise Nacken-/Kopfstützen, Systeme zur Positionssicherung, Pelotten und Armauflagen erforderlich. Sitzschalen werden mit Fahrgestellen für den Innenraum und den Außenbereich ausgerüstet. Als Fahrgestelle sind auch Produkte der Produktgruppe 18 „Kranken-/Behindertenfahrzeuge“ möglich. Diese Art der Sitzschalenversorgung bedarf einer gesonderten ärztlichen Begründung des verordnenden Arztes.
Code: 26.11.02.0000
Codesystem: http://metadata.gerontonet.org/namingsystem/hilfsmittelnummer
Online Status
nicht besetzt
Indikation
Indikation - Beeinträchtigung des Sitzens bei schweren funktionellen und/oder strukturellen Schädigungen des Rumpfes bzw. der Rumpf- und gegebenenfalls Halsmuskulatur (z. B. durch neurologische/neuromuskuläre Erkrankungen, Deformierungen der Wirbelsäule) mit Fehlhaltungen - Zur Einhaltung einer möglichst physiologischen Sitzposition und Sicherung des stabilen Sitzens, wenn eine Versorgung mit konfektionierten Sitzschalen nicht möglich ist ____________________________________________________ Versorgungsbereich gemäß den Empfehlungen nach § 126 SGB V: 26 B