Die Sitzschalen werden nach Abnahme der individuellen Körperformen durch Maßnehmen und Formabdruck (z. B. Gips- oder Vakuumformabdruck), ohne die Verwendung von Rohlingen für das behinderungsangepasste Polster (die sogenannte Innenschale) und für die Außenschale, hergestellt. Die Sitzschale kann - schultergürtelfrei (Einsatz bei mangelnder Rumpfkontrolle aber erhaltener Funktion der oberen Extremitäten), - schultergürtelübergreifend (Einsatz bei mangelnder Rumpfkontrolle und eingeschränkter oder fehlender Funktion der oberen Extremitäten) oder - die Halswirbelsäule und das Hinterhaupt integrierend (Einsatz bei mangelnder Rumpf- und Kopfkontrolle) gefertigt sein. 1) Formschäumen am Körper der Versicherten oder des Versicherten Die Versicherte oder der Versicherte wird in der Außenschale sitzend in der beabsichtigten, korrigierten Sitzposition gehalten. Mittels handverschäumbaren Weichschaums mit kurzer Reaktionszeit werden die zwischen Körper und Innenseite der Schale bestehenden Hohlräume ausgefüllt, wodurch die individuelle Körperform erfasst wird. 2) Gipsabdruck Erstellung eines Modells durch die Erfassung der Körperform der Versicherten oder des Versicherten mittels Gipsabdruckverfahren. Die Versicherte oder der Versicherte befindet sich dabei in gehaltener, korrigierter Sitzposition oder in Bauchlage. 3) Vakuum-Abform-Verfahren Erstellung eines Modells durch die Erfassung der Körperform der Versicherten oder des Versicherten in einem modellierbaren, mit Kügelchen gefüllten Sack, dessen Form über Vakuum fixiert wird. Formabdrücke können als Digitalisierungsvorlage zur Erstellung eines 3D-Modells durch Abscannen der Abdruckform mittels eines Handscanners dienen. Der Scanvorgang erfolgt ohne Korrekturmöglichkeiten. Die über den Scanner ermittelten Daten werden an einen Computer weitergeleitet, der hieraus ein virtuelles 3D-Modell erstellt. Dieses Modell kann virtuell modelliert und anschließend über ein CAD CAM-System aus einem Block direkt eine Innenpolsterung gefräst werden, welches in die Außenschale eingearbeitet wird. Das fertige Hilfsmittel, das unter dieser Position abgerechnet werden kann, besteht aus einer Außenschale, einem geeigneten Polstermaterial in einer der Beeinträchtigung entsprechenden Ausführung (sogenannte Innenschale) sowie einem Bezug. In den meisten Versorgungsfällen wird weiteres Zubehör wie beispielsweise Nacken-/Kopfstützen, Pelotten, Armauflagen und Systeme zur Positionssicherung erforderlich. Sitzschalen werden mit Fahrgestellen für den Innenraum und den Außenbereich ausgerüstet. Als Fahrgestelle sind auch Produkte der Produktgruppe 18 „Kranken-/Behindertenfahrzeuge“ möglich. Eine ausführliche medizinische Begründung des verordnenden Arztes für eine Sitzschale, die individuell anzufertigen ist, ist unbedingt erforderlich. Das Gleiche gilt für eine frühzeitige Neu-/Folgeversorgung.
Code: 26.11.03.0000
Codesystem: http://metadata.gerontonet.org/namingsystem/hilfsmittelnummer
Online Status
nicht besetzt
Indikation
Beeinträchtigung des Sitzens bei schweren funktionellen und/oder strukturellen Schädigungen des Rumpfes bzw. der Rumpf- und gegebenenfalls Halsmuskulatur (z. B. durch neurologische/neuromuskuläre Erkrankungen, Deformierungen der Wirbelsäule) mit Fehlhaltungen. -Wenn eine Versorgung mit konfektionierten Sitzschalen bzw. Sitzschalen unter Verwendung von Rohlingen zur individuellen Anpassung nicht möglich ist - Zur Einhaltung einer möglichst physiologischen Sitzposition und Sicherung des stabilen Sitzens ____________________________________________________ Versorgungsbereich gemäß den Empfehlungen nach § 126 SGB V: 26 B