Autositze für Kinder mit Behinderungen sind von ihrer Konstruktion her ähnlich aufgebaut wie allgemein übliche Autokindersitze. Sie sind ähnlich wie Sitzschalen geformt und haben Befestigungssysteme, mit denen der Sitz im Auto angebracht werden kann, und Fixationsgurte für das Kind als Rückhaltesystem. Diese Sitze entsprechen den individuellen Bedürfnissen von Kindern mit Behinderungen und müssen individuell angepasst/eingestellt werden. Für Kinder, die aufgrund ihrer ausgeprägten Behinderung nur in speziell gestalteten Autokindersitzen transportiert werden können, sind die zum Zeitpunkt der Versorgung aktuellen Verordnungen über Ausnahmen von straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften zu beachten. Da der Transport von Kindern mit Behinderungen im Auto gewöhnlich nur über kürzere Strecken führt (z. B. zur Kindertagesstätte oder Schule) und eine Sitzkorrektur für diesen Zeitraum nicht immer zwingend erforderlich ist, ist zunächst zu prüfen, ob das Versorgungsziel noch mit einem handelsüblichen Autokindersitz erreicht werden kann.
Code: 26.11.06.0000
Codesystem: http://metadata.gerontonet.org/namingsystem/hilfsmittelnummer
Online Status
nicht besetzt
Indikation
Beeinträchtigung des Sitzens bei funktionellen und/oder strukturellen Schädigungen des Rumpfes bzw. der Rumpf- und gegebenenfalls Halsmuskulatur (z. B. durch neurologische /neuromuskuläre Erkrankungen, Deformierungen der Wirbelsäule) mit Fehlhaltungen - Wenn handelsübliche Autokindersitze oder Autorückhaltesysteme zum Transport im PKW nicht geeignet sind - Zur Einhaltung einer möglichst physiologischen Sitzposition und Sicherung des stabilen Sitzens beim Transport im PKW ____________________________________________________ Versorgungsbereich gemäß den Empfehlungen nach § 126 SGB V: 26 B
Neben Autokindersitzen stehen spezielle Gurt-/Rückhaltesysteme zur sicheren Positionierung im PKW zur Verfügung. Die Gurtsysteme/Rückhaltesysteme stabilisieren die Sitzhaltung der Versicherten oder des Versicherten bei Funktionseinschränkungen/Sitzinstabilität. Diese Gurte ersetzen nicht die handelsüblichen Sicherheitsgurte im PKW. Der fahrzeugeigene Sicherheitsgurt muss immer ergänzend zu dem jeweiligen Produkt verwendet werden.
Code: 26.11.06.1000
Codesystem: http://metadata.gerontonet.org/namingsystem/hilfsmittelnummer
Online Status
nicht besetzt
Indikation
Beeinträchtigung des Sitzens bei funktionellen und/oder strukturellen Schädigungen des Rumpfes bzw. der Rumpfmuskulatur (z. B. durch neurologische/neuromuskuläre Erkrankungen, Deformierungen der Wirbelsäule) mit Fehlhaltungen und/oder bei motorischer Unruhe - Wenn kein Autokindersitz für Menschen mit Behinderungen erforderlich und ein handelsüblicher Sicherheitsgurt nicht ausreichend ist - Zur Einhaltung einer gesicherten Sitzposition beim Transport im PKW ____________________________________________________ Versorgungsbereich gemäß den Empfehlungen nach § 126 SGB V: 26 B
Zubehör für Autokindersitze (z. B. Brustgurtzurüstungen, Gurtschlossabdeckungen) wird in Verbindung mit handelsüblichen Autokindersitzen verwendet und dient der zusätzlichen Sicherung besonders aktiver/unruhiger Versicherter. Die Zurüstungen dienen der sicheren Positionierung der Versicherten oder des Versicherten und verhindern das unkontrollierte Öffnen des Gurtverschlusses. Sie sind als Zubehör bei Autokindersitzen nachrüstbar.
Code: 26.11.06.2000
Codesystem: http://metadata.gerontonet.org/namingsystem/hilfsmittelnummer
Online Status
nicht besetzt
Indikation
- Schädigung mentaler Funktion mit motorischer Unruhe und gesteigerter Aktivität - Zur Ermöglichung eines sicheren Transports im PKW ____________________________________________________ Versorgungsbereich gemäß den Empfehlungen nach § 126 SGB V: 26 B