Zubehör für Autokindersitze (z. B. Brustgurtzurüstungen, Gurtschlossabdeckungen) wird in Verbindung mit handelsüblichen Autokindersitzen verwendet und dient der zusätzlichen Sicherung besonders aktiver/unruhiger Versicherter. Die Zurüstungen dienen der sicheren Positionierung der Versicherten oder des Versicherten und verhindern das unkontrollierte Öffnen des Gurtverschlusses. Sie sind als Zubehör bei Autokindersitzen nachrüstbar.
Code:
26.11.06.2000
Codesystem:
http://metadata.gerontonet.org/namingsystem/hilfsmittelnummer
Online Status
nicht besetzt
Indikation
- Schädigung mentaler Funktion mit motorischer Unruhe und gesteigerter Aktivität
- Zur Ermöglichung eines sicheren Transports im PKW
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Versorgungsbereich gemäß den Empfehlungen nach § 126 SGB V: 26 B